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Beschlussvorlage (- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 2)

                                    
                                        Landesgartenschau Lahr
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
„See in den Stegmatten“
Teil 2: Ergänzung und Novellierung

im Auftrag
der Stadt Lahr

Horben, September 2013

Dipl.-Biol. Hans Ondraczek

Dipl.-Biol. Frank Wichmann

Leimiweg 7

Hauptstraße 11

79289 Horben

79295 Sulzburg

Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“

Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann

Inhaltsverzeichnis
1

Einleitung.....................................................................................................2

2

Kartierung – Durchführung und Ergebnisse.............................................3

3

Überprüfung des Eintretens von artenschutzrechtlichen
Verbotstatbeständen durch das Vorhaben und aufgrund des
Ergebnisses der Kartierung tatsächlich erforderliche Vermeidungs-,
Minderungs- und CEF-Maßnahmen.........................................................4

4

Protokoll zu Maßnahme 1 – Umsiedlung des Großen Feuerfalters........5

5 Empfehlung für den LBP............................................................................6
6 Zusammenfassung, Fazit............................................................................7
7 Literatur / Quellen........................................................................................8
Anhang..............................................................................................................9

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Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“

Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann

1 Einleitung
Im Rahmen der in Lahr für das Jahr 2018 geplanten Landesgartenschau ist in den
Stegmatten die Anlage eines Sees vorgesehen. Die saP zu diesem Vorhaben (ONDRACZEK &
WICHMANN 2013) wurde, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und einen
Baubeginn im Spätsommer/Herbst 2013 zu ermöglichen, noch vor Abschluß der
Kartierungen zunächst als „worst-case-Betrachtung“ durchgeführt. Mittlerweile ist die
Kartierung abgeschlossen. Vorliegender Schriftsatz stellt eine Novellierung und Ergänzung
der saP „See in den Stegmatten“ dar. Es wird über die Durchführung und Ergebnisse der
Kartierung berichtet, die tatsächlich notwendigen Vermeidungs- und MinderungsMaßnahmen werden dargelegt und es wird über den Stand von deren Durchführung
berichtet.

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Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“

Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann

2 Kartierung – Durchführung und Ergebnisse
Im Folgenden werden die Kartiertermine sowie die Ergebnisse der Kartierung dargestellt.
Die Kartierung des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) und des
Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus proserpina) erfolgte am 19., 20., 28. und 29.
August 2012.
Nach dem Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous,
M. teleius) wurde am 18. Juli 2013 und 24. Juli gesucht.
Die Kartierung der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) erfolgte am 23. Juni
2013 und 18. Juli 2013.
Die Kartierung von Amphibien erfolgte durch 4 Tag- und 2 Nachtbegehungen:
Tagbegehungen 23. März 2013, 14. April 2013; 30. April 2013, 5. Mai, 9. Juni 2013;
Nachtbegehungen 11. April 2013, 9. Juni 2013.
Die Kartierung von Brutvögeln erfolgte mittels 2 Nacht- und 6 Tagbegehungen:
Nachtbegehungen 25. Februar, 14. März 2013; Tagbegehungen 14. März, 23. März,
14. April 2013, 5. Mai 2013, 9. Juni 2013, 23. Juni 2013.

Vom Großen Feuerfalter wurden Eier im Grünland der Vorhabensfläche nachgewiesen.
Weitere Arten nach FFH-RL Anh. II und IV konnten nicht nachgewiesen werden.
An Brutvögeln konnten zwei planungsrelevante Arten nachgewiesen werden. Die Saatkrähe
hat in der Nordwest-Ecke des Pappelforstes eine Kolonie mit etwa 210 Nestern. Der
Neuntöter wurde im Sommer 2012 südlich der Vorhabensfläche nachgewiesen, und zwar ein
Altvogel mit einem Jungvogel. Zum Zeitpunkt des Nachweises war nicht sicher, ob in 2012
eine Brut in der näheren Umgebung der Vorhabensfläche stattgefunden hat, oder ob die
beiden Neuntöter vielleicht eingeflogen waren. Bei der Brutvogelkartierung 2013 konnte der
Neuntöter nicht nachgewiesen werden.
Eine Übersicht über alle im Bereich der Vorhabensfläche und deren südlicher Umgebung bis
hin zur Allmendstraße (ausgenommen des Gewerbegebiets) nachgewiesenen Vogelarten
findet sich im Anhang.

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Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“

Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann

3
Überprüfung des Eintretens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen
durch das Vorhaben und aufgrund des Ergebnisses der Kartierung tatsächlich
erforderliche Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen
Artenschutzrechtliche Verbotsttatbestände nach § 44 BNatSchG können durch das Vorhaben
ausgelöst werden durch den Großen Feuerfalter und den Neuntöter (Tötung, Zerstörung von
Fortpflanzungsstätten).
Die Saatkrähen-Kolonie ist 100 m vom Vorhaben entfernt, somit sind keine Auswirkungen
des Vorhabens auf die Saatkrähe zu erwarten.
Die übrigen Brutvogelarten sind durch einen Baubeginn außerhalb der Brutzeit vor Tötung
geschützt. Das Vorhaben stellt eine Lebensraumverbesserung für die meisten Arten dar. Für
die Arten, für die das Vorhaben eventuell eine Verschlechterung des Lebensraums bedeutet,
hat dies keine Auswirkungen auf die lokalen Populationen. Somit treten gegenüber den
häufigen Brutvogelarten keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ein.
Spezielle Maßnahmen sind somit nur erforderlich für den Großen Feuerfalter und den
Neuntöter.
Für den Großen Feuerfalter sind Maßnahme 1 zur Vermeidung der Tötung und Maßnahme 2
zum Ausgleich des Verlusts von Reproduktionshabitaten durchzuführen (s. ONDRACZEK &
WICHMANN 2013, S. 9f.).
Eine Tötung von Neuntötern wird durch eine Rodung der Gehölze der Vorhabensfläche in
den Monaten Oktober bis Februar (vgl. § 43 (2) Nr. 1 Naturschutzgesetz BadenWürttemberg) vermieden (s. ONDRACZEK & WICHMANN 2013, Maßnahme 6, S. 13). In Absprache
mit Herrn Kiefer werden für den Neuntöter Ausgleichsmaßnahmen geplant, allerdings erst in
einer bald folgenden, zweiten saP, die die Auswirkungen der Landesgartenschau auf den
Bereich südlich des geplanten Sees untersucht. Das bietet für die Stadt Lahr den Vorteil,
dass für die Planung von Ausgleichsmaßnahmen noch etwas Zeit bleibt und das
Genehmigungsverfahren für den See somit schneller zu einem Abschluß kommen kann und
bald mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Die Maßnahmen 3-5 und 9 (s. ONDRACZEK & WICHMANN 2013, S. 11f.) waren für worst-case
vorkommende Arten geplant, die nicht nachgewiesen werden konnten. Diese Maßnahmen
entfallen.

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4 Protokoll zu Maßnahme 1 – Umsiedlung des Großen Feuerfalters
Maßnahme 1 (ONDRACZEK & WICHMANN 2013, S. 9f.), die Umsiedlung des Großen Feuerfalters,
wurde am 5. August 2013 vom Amt für Umweltschutz, Landratsamt Ortenaukreis, durch
Herrn Glatz genehmigt (s. Anhang).
Die Umsiedlung erfolgte gegen Ende der Flugzeit des Großen Feuerfalters vom 23.-25.
August 2013. Die beiden Grünlandschläge, sämtliche Raine, Wege, Weg- und Grabenränder
wurden auf nicht saure Ampfer, die Wirtspflanzen des Großen Feuerfalters, abgesucht. Das
Grünland wurde in den ersten Augusttagen gemäht, die Vegetation stand bei der Umsiedlung
etwa 20-30 cm hoch. Somit waren die Wirtspflanzen sämtlich gut auffindbar. Alle Blätter der
Wirtspflanzen wurden beidseitig auf Präimaginalstadien des Großen Feuerfalters abgesucht.
Danach wurden die Wirtspflanzen ausgehackt, wobei der obere Teil der unterirdischen
Organe mit entfernt wurde um ein Austreiben während den letzten Tagen der Flugzeit des
Großen Feuerfalters zu verhindern. Die Wirtspflanzen wurden von der Fläche entfernt.
Wurden Eier oder Raupen des Großen Feuerfalters gefunden, so wurde das betreffende
Ampferblatt abgetrennt. Blätter mit Eier wurden zunächst in einer Dose kühl
zwischengehältert, Blätter mit Raupen sofort auf die Ausgleichsfläche, die Feuchtwiese
nordöstlich des Pappelforstes, verbracht. Von den Blättern mit Eiern wurde mit einer Schere
der Bereich mit Ei sowie ein etwa 5 cm langes Stück der Mittelrippe des Blattes (die Eier
lagen zumeist nahe der Mittelrippe) abgeschnitten. Dieses mehr oder weniger
stäbchenförmige und durch das Stück Mittelrippe recht stabile Blattstück wurde auf einer
Ampferpflanze auf der Ausgleichsfläche befestigt, indem es an beiden Seiten durch ein Loch
eines Blattes einer neuen Wirtspflanze gesteckt wurde. Mit den (Jung-)Raupen wurde
ebenso verfahren. Es wurden 113 Eier und 12 Raupen (vermutlich Larvalstadien 1 und 2)
gefunden und umgesiedelt. Von den 125 Präimaginalstadien wurden 113 auf der 1,25 ha
großen Feuchtwiese im Westen der Vorhabensfläche gefunden, nur 5 auf dem etwas
kleineren Grünlandschlag im Osten der Vorhabensfläche, wo kaum Wirtspflanzen wuchsen,
sowie 7 Eier an einer einzigen Ampferpflanze am Ackerrain an dem asphaltierten Weg im
Norden der Vorhabensfläche. Die Ampferpflanzen waren in der Regel mit 1-3 (4) Eiern
belegt. Auf der Feuchtwiese im Westen der Vorhabensfläche waren die Wirtspflanzen
unregelmäßig verteilt. Kleinflächig gab es dichte Vorkommen, stellenweise geringe Dichten
und ein guter Teil der Fläche war frei von Wirtspflanzen.
Die Stadt Lahr hat mit dem Landwirt, dem die Ausgleichsfläche gehört, geregelt, dass die
Ausgleichsläche dieses Jahr nicht mehr gemäht wird. Die umgesiedelten Feuerfalter-Eier
und -Raupen werden sich somit ungestört entwickeln können.
Am Ende der Flugzeit des Großen Feuerfalters, Anfang September, wird die
Vorhabensfläche nochmal auf Präimaginalstadien kontrolliert. Es wird jedoch davon
ausgegangen, dass in der Zwischenzeit kaum noch Wirtspflanzen aufgekommen sind und
die Vorhabenfläche somit frei von Präimaginalstadien des Großen Feuerfalters sein müßte.

5

Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“

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5 Empfehlung für den LBP
Es wird empfohlen am Ufer des geplanten Sees, insbesondere an Stellen, die nicht gemäht
und nicht betreten werden Teich-Ampfer (Rumex hydrolapathum, auch Riesen-Ampfer oder
Fluß-Ampfer genannt), eine der Wirtspflanzen des Großen Feuerfalters, anzusiedeln. Hier
können mit geringem Aufwand Fortpflanzungshabitate für den Großen Feuerfalter geschaffen
werden, an denen er sich ungestört entwickeln kann.

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6 Zusammenfassung, Fazit
Die einzigen beiden artenschutzrechtlich planungsrelevanten Arten, die durch das Vorhaben
betroffen sind, sind der Große Feuerfalter und der Neuntöter.
Der Große Feuerfalter wurde, wie vom Umweltamt genehmigt, erfolgreich umgesiedelt. Die
Maßnahme findet ihren Abschluß in einer zweiten Begehung mit Ende der Flugzeit der Art
um den 10. September. Falls sich wider Erwarten auf der Vorhabensfläche doch noch
Wirtspflanzen entwickelt haben und diese erneut vom Großen Feuerfalter mit Eiern belegt
wurden, so werden auch diese umgesiedelt. Somit wird eine Tötung des Großen Feuerfalters
durch das Vorhaben vollumfänglich vermieden.
Eine ungestörte Entwicklung der umgesiedelten Präimaginalstadien auf der Ausgleichsfläche
ist gewährleistet, da durch die Stadt Lahr mit dem Landwirt eine Vereinbarung getroffen
wurde, dass die Ausgleichsfläche 2013 nicht mehr gemäht wird.
Die Ausgleichsfläche ist noch gemäß Maßnahme 2 (s. ONDRACZEK & WICHMANN 2013, S. 10f.)
zu vergrößern. Die beiden Ackerschläge nördlich und südlich der bestehenden Feuchtwiese
sind mit regionalem Saatgut als Feuchtwiese einzusäen, auf der gesamten Fläche sollte
noch Ampfer eingesät werden. Die Mahd ist langfristig mit dem Landwirt zu regeln.
Eine Tötung des Neuntöters wird durch eine Rodung der Gehölze der Vorhabensfläche
binnen Oktober-Februar vermieden. Ein Verlust an Fortpflanzungshabitat wird im Rahmen
einer bald folgenden saP für das Gebiet südlich der Vorhabensfläche ausgeglichen.
Ein Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG durch
das Vorhaben konnte somit vermieden, bzw. ausgeglichen werden.
Aus gutachterlicher Sicht ist somit ein Baubeginn auf der Vorhabensfläche ab Mitte
September möglich (Rodung der Gehölze ab Anfang Oktober).

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Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“

Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann

7 Literatur / Quellen
HÖLZINGER et al. (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten BadenWürttembergs. 5. Fassung, Stand 31.12.2004. - http://www.lubw.badenwuerttemberg.de/servlet/is/34758/rote_liste_brutvogelarten.pdf?
command=downloadContent&filename=rote_liste_brutvogelarten.pdf
ONDRACZEK, H. & WICHMANN, F. (2013): Landesgartenschau Lahr – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) “See in den Stegmatten” im Auftrag der Stadt Lahr.
Unveröffentlichtes Gutachten.
SÜDBECK, P. et al. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves)
Deutschlands. 4. Fassung, Stand 30. November 2007. - Naturschutz und Biologische
Vielfalt 70 (1): 159-227.

Für die Richtigkeit:

Horben, den 2. September 2013

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Anhang
Genehmigung zur Umsiedlung des Großen Feuerfalters
Tabelle der auf der Vorhabensfläche und deren näherer Umgebung nachgewisenen
Vogelarten

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Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“

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Antwort: DRINGEND: Fwd: saP Landesgartenschau Lahr: Bitte um Genehmigung zur Umsiedlung
des Großen Feuerfalters / status quo der Kartierung
Datum: Mon, 5 Aug 2013 12:49:51 +0200
Von: Eberhard Glatz <Eberhard.Glatz@ortenaukreis.de>
An: Hans Ondraczek <hans.ondraczek@web.de>
Steffen Müller <Steffen.Mueller@ortenaukreis.de>, Michaela Bruss
Kopie (CC):<Michaela.Bruss@Ortenaukreis.de>, Jürgen Neumaier <Juergen.Neumaier@ortenaukreis.de>,
Clemens.Glunk@rpf.bwl.de
Betreff:

Sehr geehrter Herr Ondraczek,

danke für den Link zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) im
Rahmen des Projektes "See in den Stegmatten, Landesgartenschau Lahr".

Zur Vermeidung von Tötungen des Großen Feuerfalters haben Sie um
Genehmigung der Umsiedlung des Großen Feuerfalters gebeten. In der saP ist
mit den Maßnahmen 1 und 2 beschrieben, wie Beeinträchtigungen der
Population des Großen Feuerfalters vermieden, minimiert oder ausgeglichen
werden.

Damit kann auch eine Ausnahme nach § 44 BNatSchG entfallen.

Die Untere Naturschutzbehörde stimmt nach Rücksprache mit der Höheren
Naturschutzbehörde der Umsiedlung des Großen Feuerfalters zu. Eine weitere
spezielle Genehmigung (rechtmittelfähiger Bescheid) ist nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Eberhard Glatz
Amt für Umweltschutz
E-Mail: mailto:eberhard.glatz@ortenaukreis.de
Tel.: +49 781/805-9649
Fax: +49 781/805-1449

Landratsamt Ortenaukreis
Badstraße 20
77652 Offenburg
Internet: http:\\www.ortenaukreis.de

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Tabelle 1:
1 Im Untersuchungsgebiet und dessen südlicher Umgebung nachgewiesene Vogelarten mit
Angaben zum Status, zur Gefährdung und den Vorkommen (siehe Erläuterung). Status UG:
UG Status
der Art im Untersuchungsgebiet, Statusangaben: B Revier besetzt, Brutverdacht, BM möglicher
Brutvogel, G Gastvogel (v.a. Nahrungsgast). RL BW Angaben zur landesweiten Gefährdung nach
HÖLZINGER et al. (2007), Stand 2004; RL D:
D Angaben zur deutschlandweiten Gefährdung nach
SÜDBECK et al. (2009): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark
gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), N = von Naturschutzmaßnahmen
abhängig, R = Arealbedingt selten.
Art

Amsel

Status
UG

RL
BW

RL D

Erläuterung

B

Brutvogel der Gehölze, 5-10 BP im UG

G

Nahrungsgast der Äcker

B

Brutvogel der Gehölze, 3-5 BP im UG

B

Brutvogel der Gehölze; 5-10 BP im UG

BM

Brutvogel der Gehölze; 0-1 BP im UG

Turdus merula
Bachstelze

Motacilla alba
Blaumeise

Parus caeruleus
Buchfink

Fringilla coelebs
Buntspecht

Dendrocopos major
Dohle

G

3

1 Nachweis als Nahrungsgast im UG

B

V

Brutvogel der Hecken und Gebüsche; 1-2 BP im UG

Corvus monedula
Dorngrasmücke

Sylvia communis
Elster

B

Brutvogel der Gehölze; 1-2 BP im UG

Pica pica
Fitis

B

V

Brutvogel der Hecken und Gebüsche. 1-2 BP im UG

Phylloscopus trochilus
Gartenbaumläufer

B

Brutvogel der Gehölze. 1-2 BP im UG

B

Brutvogel der Hecken und Gebüsche; 1-2 BP im UG

Certhia brachydactyla
Gartengrasmücke

Sylvia borin
Girlitz

B

V

Brutvogel der Gehölze. 1-2 BP im UG

B

V

Brutvogel der Gehölze. 1-2 BP im UG

Serinus serinus
Goldammer

Emberiza citrinella
Graureiher

G

Nahrungsgast der Äcker

B

Brutvogel der Gehölze; 1-2 BP im UG

G

1 Nachweis im Pappelforst.

B

Brutvogel der Siedlungen. 1-2 Reviere im Bereich des
Firmengeländes westlich des Pappelforstes außerhalb des
UR.

Ardea cinerea
Grünfink

Carduelis chloris
Grünspecht

Picus viridis
Hausrotschwanz

Phoenicurus ochruros
Haussperling

B

Piasser domesticus
Heckenbraunelle

B

V

V

Brutvogel der Siedlungen. 1-2 Reviere im Bereich des
Firmengeländes westlich des Pappelforstes außerhalb des
UR.
Brutvogel der Gehölze. 3-5 BP im UG

Prunella modularis
Jagdfasan

Phasianus colchicus

BM

0-1 BP im UG

Art

Kernbeißer

Status
UG

RL
BW

RL D

Erläuterung

G

1 Nachweis im Pappelforst

B

Brutvogel der Gehölze. 1-2 BP im UG

B

Brutvogel der Gehölze; 3-5 BP im UG

Coccothraustes
coccothraustes
Kleiber

Sitta europaea
Kohlmeise

Parus major
Mauersegler

G

V

V

Regelmäßiger Nahrungsgast im UG

Apus apus
Mäusebussard

G

Nahrungsgast im UG

Buteo buteo
Mehlschwalbe

G

3

V

Nahrungsgast im UG

Delichon urbicum
Mönchsgrasmücke

B

Brutvogel der Gehölze; 5-10 BP im UG

Sylvia atricapilla
Neuntöter

BM

V

Möglicher Brutvogel der Hecken und Gebüsche des UG

Lanius collurio
Rabenkrähe

G

Nahrungsgast im UG

Corvus corone corone
Rauchschwalbe

G

3

V

Nahrungsgast im UG

Hirundo rustica
Ringeltaube

B

Brutvogel der Gehölze; 1-2 BP im UG

B

Brutvogel der Gehölze; 3-5 BP im UG

B

Kolonie mit 210 Nestern im Pappelforst

B

Brutvogel der Gehölze; 1-2 BP im UG

Columba palumbus
Rotkehlchen

Erithacus rubecula
Saatkrähe

Corvus frugilegus
Singdrossel

Turdus philomelos
Star

B

V

Brutvogel der Gehölze; 1-2 BP im UG

Sturnus vulgaris
Stieglitz

BM

Brutvogel der Gehölze; 1-2 BP im UG

G

1 Nachweis am Wässermattengraben

Carduelis carduelis
Stockente

Anas platyrhynchos
Turmfalke

G

V

Regelmäßiger Nahrungsgast im UG

Falco tinnunculus
Zaunkönig

B

Brutvogel der Gehölze; 2-3 BP im UG

B

Brutvogel der Gehölze; 5-10 BP im UG

Troglodytes troglodytes
Zilpzalp

Phylloscopus collybita