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Beschlussvorlage (Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 1, 1. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 18.12.2013 Az.: -0687 Lö

Drucksache Nr.: 268/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

15.01.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

27.01.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------------

Betreff:

Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 1, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung vom 18.12.2013 zu den während der Offenlage vorgebrachten
Stellungnahmen zum Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 1, 1. Änderung
(Entwurf) wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 1, 1. Änderung und die örtlichen Bauvorschriften werden in der jeweils beigefügten Fassung vom 18. Dezember 2013
als Satzung beschlossen.

Anlage(n):
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan
- Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Satzungen

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 268/2013

Seite - 2 -

Begründung:

Sachdarstellung
Am 24. Juli 2013 beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Beteiligung der Bürger
gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 1, 1. Änderung
durchzuführen. Hierbei handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung,
der im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird. Er soll die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wohnanlage „Goethebrunnen“ am nordwestlichen Rand der Innenstadt schaffen.
Die Beteiligung von Bürgern und Behörden erfolgte vom 5. August bis zum 13.
September 2013.
In dieser Zeit ging keine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein. Von den 37
angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben
5 Anregungen oder Hinweise ab. Diese sind gemeinsam mit den Stellungnahmen der
Verwaltung sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt. Aus vier Stellungnahmen ergeben sich lediglich
redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes.
Dies gilt nicht für das Schreiben des Regierungspräsidiums als obere Denkmalschutzbehörde. Es weist darauf hin, dass das Wohnhaus Kaiserstraße 79 als Bestandteil einer
aus sechs Gebäuden an der Kaiserstraße bestehenden Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal sei und im Bebauungsplan entsprechend zu kennzeichnen sei.
Der unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Stadtverwaltung war dieser Sachverhalt
(wohl aufgrund der Unscheinbarkeit des Hauses und der zahlreichen bereits vorgenommenen baulichen Veränderungen) nicht bewusst. Weder beim Erwerb der
Immobilie durch die Städtische Wohnungsbau GmbH im September 2011 noch im
Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Realisierungswettbewerbes von
2011/2012 fiel einem der Projektbeteiligten die Denkmaleigenschaft auf. Auch im
bisherigen Bebauungsplan von 1980 ist keine Kennzeichnung vorhanden. Von Beginn
des Projektes an wurden Haus und Grundstück mit überplant, um an der Ecke Goethe/ Kaiserstraße eine schlüssige Gesamtkonzeption zu erreichen. Das heißt, ein
Gebäudeabriss war stets Gegenstand aller Überlegungen und auch Bestandteil des
siegreichen Entwurfes.
Im Zuge der Vorbereitung der Baumaßnahme beantragte die Städtische Wohnungsbau
GmbH am 20. März 2013 den Abbruch der Wohn- und Werkstattgebäude an der Kaiser- und der Goethestraße. Am 8. Juli 2013 erfolgte die Baufreigabe. Die Gebäude
wurden in den Monaten Juli und August 2013 abgebrochen. Auf die Denkmaleigenschaft hingewiesen wurden die Stadtverwaltung und die untere Denkmalschutzbehörde
am 2. September 2013 durch das oben genannte Schreiben des Regierungspräsidiums.

Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen zu beschließen sowie den Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 1, 1. Änderung und die
hierzu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Sie würden
dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.

Karl Langensteiner-Schönborn

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.