Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2013): Allgemeiner Grunderwerb)
27. Januar 2014
Beschlussvorlage Amt: 201, Wurth 622 Brucker Datum: 08.01.2014 Az.: Drucksache Nr.: 5/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 20.01.2014 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 27.01.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 622 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2013): Allgemeiner Grunderwerb Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2013 bei der Finanzposition 2.8800.932000/999 (Allgemeines Grundvermögen –Erwerb von Grundstücken) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 142.000,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Finanzposition 2.8800.340010/001 (Allgemeines Grundvermögen – Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken). BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 5/2014 Seite - 2 - Begründung: Im Haushaltsplan 2013 waren für den Erwerb von Grundvermögen (Finanzposition 2.8800.932000/999 –Allgemeines Grundvermögen: Erwerb von Grundstücken) Ausgabemittel in Höhe von 500.000,-- € veranschlagt. Zusammen mit dem im Haushaltsjahr 2012 gebildeten Haushaltsausgaberest in Höhe von 446.900,-- € (davon entfielen 400.000,-- € auf den Erwerb des Kindergartengrundstücks in der Heiligenstraße) standen im Jahr 2013 für den allgemeinen Grunderwerb Mittel in Höhe von insgesamt 946.900,-- € zur Verfügung. Nach dem aktuellen Stand der Haushaltsrechnung 2013 sind auf der vorgenannten Finanzposition Ausgaben in Höhe von 960.185,86 € verbucht worden, die damit um 13.285,86 € über dem Planansatz liegen. Aufgrund der bestehenden UD-Beziehung (UD = Unechte Deckungsfähigkeit) mit der Einnahmefinanzposition 2.8800.340000/001 (Allgemeines Grundvermögen -Verkaufserlöse aus Grundvermögen), auf welcher nach der Haushaltsrechnung 2013 bei einem veranschlagten Einnahmeansatz in Höhe von 530.000,-- € tatsächliche Einnahmen in Höhe von 731.915,07 € und damit Mehreinnahmen von 201.915,07 € verbucht sind, ist die vorbezifferte Ansatzüberschreitung von 13.285,86 € haushaltsrechtlich gedeckt, so dass auf dieser Finanzposition noch (verfügbare) Mehreinnahmen in Höhe von 188.629,21 € verbleiben. Unter der Finanzposition 2.8800.340010/001 (Allgemeines Grundvermögen -Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken) weist die Haushaltsrechnung 2013 Mehreinnahmen in Höhe von 143.541,-- € aus. Der Mittelbedarf für den allgemeinen Grunderwerb lässt sich im Vorfeld der jahresbezogenen Veranschlagung i.d.R. nur grob abschätzen. Auch im Jahr 2014 werden vielfache Grundstückserwerbe zu tätigen sein, die im Vorhinein nicht erkennbar oder noch zu unbestimmt waren bzw. sich situationsbedingt erst kurzfristig ergeben. Daneben wird es für die weitere Entwicklung im einzigen großen Baugebiet der Stadt Lahr (Hosenmatten II) im Bereich der Grundstücksvorhaltung aller Voraussicht nach erforderlich werden, im Jahr 2014 Flächen im Vorgriff zu erwerben. Ebenso deutet sich im Zuge eines Koppelungsgeschäftes im Zusammenhang mit dem Grunderwerb für die Landesgartenschau 2018 die Notwendigkeit an, im Jahr 2014 eine Grundstücksfläche im IndustriegebietWest zu erwerben. Im Haushaltsplan 2014 ist für den allgemeinen Grunderwerb ein Ausgabeansatz in Höhe von 500.000,-- € veranschlagt. Um den finanziellen Handlungsspielraum für den Grunderwerb im Jahr 2014 zu erweitern, schlägt die Verwaltung vor, entsprechende Haushaltsmittel in das Jahr 2014 zu übertragen. Dies soll in der Art und Weise erfolgen, dass auf der Finanzposition 2.8800.932000/999 (Allgemeines Grundvermögen –Erwerb von Grundstücken) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 142.000,-- € bewilligt werden. Die Deckung der Mehrausgaben kann durch die Mehreinnahmen bei der Finanzposition 2.8800.340010/001 (Allgemeines Grundvermögen –Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken) erfolgen. Drucksache 5/2014 Seite - 3 - Im Weiteren könnten auch die aus der UD-Beziehung mit der Einnahmefinanzposition 2.8800.340000/001 (Allgemeines Grundvermögen -Verkaufserlöse aus Grundvermögen) noch verfügbaren Mehreinnahmen in Höhe von (gerundet) 188.000,00 € miteinbezogen werden. Somit wäre es bezogen auf die Finanzposition 2.8800.932000/999 (Allgemeines Grundvermögen -Erwerb von Grundstücken) möglich, Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 330.000,-- € per Haushaltsausgaberest in das Jahr 2014 zu übertragen. Die letztliche Entscheidung über die Höhe des zu bildenden Haushaltsrestes erfolgt aber erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im März/April 2014) mit gesondertem Gemeinderatsbeschluss. Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Markus Wurth