Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2013): Kostenerstattung an BGL)
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
27. Januar 2014
27. Januar 2014
Beschlussvorlage Amt: 201 Wurth Datum: 20.12.2013 Az.: Drucksache Nr.: 272/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 20.01.2014 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 27.01.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 60/605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2013): Kostenerstattung an BGL Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2013 beim Deckungskreis „GD 63006755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.6300 „Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 1.7810 „ Feld- und Wirtschaftswege“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 168.650,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.010000 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von € 119.600,-- und durch Einsparungen in Gesamthöhe von € 49.050,-- bei folgenden Finanzpositionen: (siehe Seite 2) BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 272/2013 Seite - 2 - 1.6300.520300 (Gemeindestraßen –Stromkosten und Wartung Lichtsignalanlagen) in Höhe von € 6.750,--, 1.6300.520400 (Gemeindestraßen – Unterhaltung Geschwindigkeitsmessanlagen) in Höhe von € 9.750,--, 1.6300.575000 (Gemeindestraßen –verkehrsregelnde Maßnahmen bei Veranstaltungen) in Höhe von € 4.650,--, 1.6750.575000 (Straßenreinigung und Winterdienst –Betriebsaufwand) in Höhe von € 5.500,--, 1.6900.510000 (Wasserläufe, Wasserbau –Wasserlaufunterhaltung) in Höhe von € 1.850,-- und 1.7810.510000 (Feld- und Wirtschaftswege -Feldwegeunterhaltung) in Höhe von € 20.550,--, Anlage(n): Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis „GD 63006755“ Drucksache 272/2013 Seite - 3 - Begründung: In den Unterabschnitten 6300 „Gemeindestraßen“, 6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 7810 „Feld- und Wirtschaftswege“ des Verwaltungshaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung „Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch gesehen im Deckungskreis „GD 63006755“ ( GD = gegenseitige Deckungsfähigkeit“) zusammengefasst. Das im Haushaltsplan 2013 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises „GD 63006755“ belief sich auf € 1.748.000,--. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2013 vom 23.12.2013 ist der Deckungskreis um (aufgerundet) € 168.650,-überschritten (siehe Anlage -Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis „GD 63006755“). Die Ausgabenüberschreitung innerhalb des Deckungskreises begründet sich schwerpunktmäßig wie folgt: o Erhöhter Winterdiensteinsatz mit entsprechendem Maschineneinsatz und erhöhte Anzahl von Bereitschaftsdiensten (Januar 2013 bis Ende März 2013) o Erhöhte Aufwendungen im Bereich der Straßenunterhaltung starker Frostschäden aus der Winterperiode 2012/2013 o Sondereinsätze aufgrund von Hochwasser- und Sturmschäden (30./31.05.2013, 21.06.2013, 27.07.2013) o Stark erhöhte Vandalismusschäden mit nicht feststellbaren Verursachern o Erhöhung des BGL-Stundenverrechnungssatzes um € 3,--. aufgrund Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von € 168.650,-- kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.010000 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von € 119.600,-- und durch Einsparungen in Gesamthöhe von € 49.050,-bei nachstehenden Finanzpositionen erfolgen: 1.6300.520300 (Gemeindestraßen –Stromkosten und Wartung Lichtsignalanlagen) in Höhe von € 6.750,--, 1.6300.520400 (Gemeindestraßen –Unterhaltung Geschwindigkeitsmessanlagen) in Höhe von € 9.750,--, 1.6300.575000 (Gemeindestraßen – verkehrsregelnde Maßnahmen bei Veranstaltungen) in Höhe von € 4.650,--, 1.6750.575000 (Straßenreinigung und Winterdienst –Betriebsaufwand) in Höhe von € 5.500,--, 1.6900.510000 (Wasserläufe, Wasserbau –Wasserlaufunterhaltung) in Höhe von € 1.850,-- und 1.7810.510000 (Feld- und Wirtschaftswege -Feldwegeunterhaltung) in Höhe von € 20.550,--. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Markus Wurth