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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2013): Kostenerstattung an BGL)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Wurth

Datum: 20.12.2013 Az.:

Drucksache Nr.: 272/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

20.01.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

27.01.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

60/605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2013):
Kostenerstattung an BGL

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2013 beim
Deckungskreis „GD 63006755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche
1.6300 „Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“,
1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und
1.7810 „ Feld- und Wirtschaftswege“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe
von € 168.650,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 1.9000.010000 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer)
in Höhe von € 119.600,-- und durch Einsparungen in Gesamthöhe von
€ 49.050,-- bei folgenden Finanzpositionen:

(siehe Seite 2)

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 272/2013

Seite - 2 -

1.6300.520300 (Gemeindestraßen –Stromkosten und Wartung Lichtsignalanlagen) in Höhe von € 6.750,--, 1.6300.520400 (Gemeindestraßen –
Unterhaltung Geschwindigkeitsmessanlagen) in Höhe von € 9.750,--,
1.6300.575000 (Gemeindestraßen –verkehrsregelnde Maßnahmen bei
Veranstaltungen) in Höhe von € 4.650,--, 1.6750.575000 (Straßenreinigung und Winterdienst –Betriebsaufwand) in Höhe von € 5.500,--,
1.6900.510000 (Wasserläufe, Wasserbau –Wasserlaufunterhaltung) in
Höhe von € 1.850,-- und 1.7810.510000 (Feld- und Wirtschaftswege
-Feldwegeunterhaltung) in Höhe von € 20.550,--,

Anlage(n):
Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis „GD 63006755“

Drucksache 272/2013

Seite - 3 -

Begründung:
In den Unterabschnitten 6300 „Gemeindestraßen“, 6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 7810
„Feld- und Wirtschaftswege“ des Verwaltungshaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung „Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch
gesehen im Deckungskreis „GD 63006755“ ( GD = gegenseitige Deckungsfähigkeit“)
zusammengefasst.
Das im Haushaltsplan 2013 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises
„GD 63006755“ belief sich auf € 1.748.000,--. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2013 vom 23.12.2013 ist der Deckungskreis um (aufgerundet) € 168.650,-überschritten (siehe Anlage -Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis „GD
63006755“).
Die Ausgabenüberschreitung innerhalb des Deckungskreises begründet sich
schwerpunktmäßig wie folgt:
o

Erhöhter Winterdiensteinsatz mit entsprechendem Maschineneinsatz und
erhöhte Anzahl von Bereitschaftsdiensten (Januar 2013 bis Ende März 2013)

o

Erhöhte Aufwendungen im Bereich der Straßenunterhaltung
starker Frostschäden aus der Winterperiode 2012/2013

o

Sondereinsätze aufgrund von Hochwasser- und Sturmschäden (30./31.05.2013,
21.06.2013, 27.07.2013)

o

Stark erhöhte Vandalismusschäden mit nicht feststellbaren Verursachern

o

Erhöhung des BGL-Stundenverrechnungssatzes um € 3,--.

aufgrund

Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von € 168.650,-- kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.010000 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von € 119.600,-- und durch Einsparungen in Gesamthöhe von € 49.050,-bei nachstehenden Finanzpositionen erfolgen:
1.6300.520300 (Gemeindestraßen –Stromkosten und Wartung Lichtsignalanlagen) in
Höhe von € 6.750,--, 1.6300.520400 (Gemeindestraßen –Unterhaltung Geschwindigkeitsmessanlagen) in Höhe von € 9.750,--, 1.6300.575000 (Gemeindestraßen –
verkehrsregelnde Maßnahmen bei Veranstaltungen) in Höhe von € 4.650,--,
1.6750.575000 (Straßenreinigung und Winterdienst –Betriebsaufwand) in Höhe von
€ 5.500,--, 1.6900.510000 (Wasserläufe, Wasserbau –Wasserlaufunterhaltung) in
Höhe von € 1.850,-- und 1.7810.510000 (Feld- und Wirtschaftswege
-Feldwegeunterhaltung) in Höhe von € 20.550,--.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Markus Wurth