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Beschlussvorlage (Kommunale Schulentwicklung im Bereich der Sekundarstufe 1)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 501
Kammerer

Datum: 08.04.2014 Az.: 212.200

Drucksache Nr.: 75/2014 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

02.04.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

07.04.2014

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.04.2014

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Kommunale Schulentwicklung im Bereich der Sekundarstufe 1

Beschlussvorschlag:

Siehe Rückseite

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 75/2014 1. Ergänzung

Seite - 2 -

1. Friedrich-Werkrealschule
1.1
Der Umwandlung der Friedrichschule zu einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr
2015/2016 wird auf der Grundlage der vorliegenden Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz zugestimmt.
1.2.
Auf der Grundlage der vorliegenden Raumkonzepte wird, vorbehaltlich der weiteren
Entwicklung der Schülerzahlen, einem 2-3- zügigen Ausbau der Friedrichschule zugestimmt. Über die Details des Ausbaus entscheidet der Gemeinderat im Jahr 2016.

Zur Information
Otto-Hahn-Realschule
Mit Blick auf den laufenden Dialogprozesses strebt die Stadt Lahr gemeinsam mit
dem Staatlichen Schulamt Offenburg und der Otto-Hahn-Realschule an, möglichst
bis zum Schuljahresbeginn 2014/2015 ein umfassendes Konzept zur Schulentwicklung der Realschule auf der Grundlage des offenen Ganztagsbetriebs zu erstellen.
Unter Berücksichtigung verschiedener Alternativen (Fortbestand als Realschule, Verbundlösung oder Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule) sollen nachfolgend Beschlüsse vom Gemeinderat zur künftigen Schulorganisation der Realschule gefasst
werden.
Theodor-Heuss-Werkrealschule
Angesichts der Schülerzahlentwicklungen (Werkrealschüler und Realschüler), der
vorgeschlagenen Umwandlung der Friedrichschule in eine Gemeinschaftsschule und
der weiteren Schulentwicklung an der Otto-Hahn-Realschule, wird für die TheodorHeuss-Schule perspektivisch kein Fortbestand als selbständige Werkrealschule gesehen. Neben einer möglichen schrittweisen Auflösung des Schulstandortes im
Rahmen der regionalen Schulentwicklung, wäre auch eine Übergangslösung (z. Bsp.
eine Verbundschule mit der Otto-Hahn-Realschule) – siehe Punkt 2- denkbar

Anlage(n):
Anlage 1.1
Anlage 1.2
Anlage 1.3
Anlage 2a
Anlage 2b
Anlage 2c
Anlage 3

Drucksache 75/2014 1. Ergänzung

Seite - 3 -

Begründung:

Inhaltsverzeichnis:

Seite:

1.0 Aktueller Sachstand

4

2.0 Grundsätzliche Aspekte zur Schulentwicklung in
der Stadt Lahr (Werkrealschulen und Realschulen)
2.1 Ausgangssituation der Schulentwicklung der Lahrer
Schulen aus städtischer Sicht
2.2 Veränderungen in den äußeren Rahmenbedingungen
2.3 Herausforderungen für die innere Schulentwicklung
der Schulen

6

3.0 Einführung der Gemeinschaftsschule in BadenWürttemberg
3.1 Die wesentlichen Zielsetzungen/Eckpunkte für die Einführung der Gemeinschaftsschulen sind
3.2 Die Einführung von Gemeinschaftsschulen aus der
Perspektive der Stadt Lahr

8

6
7
8

8
10

4.0 Regionale Schulentwicklung im Bereich der Sekundarstufe 1 und Einrichtung von Gemeinschaftsschulen
4.1 Ausgangssituation
4.2 Ziele und Eckpunkte

11

5.0 Auswirkungen für die Friedrich-, Theodor-HeussSchule und Otto-Hahn-Realschule unter Berücksichtigung der Schülerzahlenentwicklung
5.1 Anmeldezahlen der Werkrealschulen seit 2008/2009

13

6.0 Friedrichschule:
Umwandlung zu einer Gemeinschaftsschule ab dem
Schuljahr 2015/2016
6.1 Konzeptionelle Entwicklung
6.2 Räumliche und sächliche Ausstattung einer Gemeinschaftsschule auf der Grundlage der aktuellen Eckpunkte zur Antragsstellung für Schulen und Schulträger
6.3 Raum- und Ausstattungskonzept für die
Friedrichschule
6.4 Umsetzung der Baumaßnahmen in einem Stufenkonzept; Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung

15

7.0 Zeitplan und weitere Verfahrensschritte

19

11
11

15

15
16

17
18

Drucksache 75/2014 1. Ergänzung

Seite - 4 -

1.0 Aktueller Sachstand:
Die Bildungslandschaft in Baden-Württemberg befindet sich seit rund zweieinhalb Jahren im
Umbruch. Als ein Oberziel steht die Schaffung bester Bildungschancen für alle Kinder und
Jugendlichen. Hauptanliegen der Landesregierung ist ein gerechtes Schulsystem, in dem
sich nicht die Kinder der Schule anpassen müssen, sondern die Schule den Kindern. In Baden-Württemberg soll Aufstieg durch Bildung und Leistung für alle Kinder gelingen können.
Für den Wandel in der Bildungspolitik des Landes bis in die kommunalpolitische Ebene hinein, sind eine Vielzahl von politischen, pädagogischen und demographische Faktoren maßgeblich. Auch die Stadt Lahr muss sich als Schulträger mit diesen Entwicklungen auseinander setzen.
Das zuständige Fachamt für Soziales, Schulen und Sport hat sich in den vergangenen zwei
Jahren auf der Grundlage der vom Land getroffenen Beschlüsse im Schulbereich, u.a.:
Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung
Einrichtung von Gemeinschaftsschulen
Schulversuch G9
Regionale Schulentwicklung (das Land strebt langfristig ein 2 Säulen - Modell
an, das einerseits aus dem Gymnasium und anderseits aus einem integrativen
Bildungsweg besteht, der sich aus den bisherigen weiterführenden Schulen
entwickelt)
Verankerung der Ganztagsgrundschule im Schulgesetz
Inklusion
intensiv mit den sich abzeichnenden Auswirkungen beschäftigt. Es wird deutlich, dass sich
gerade im Bereich der Sekundarstufe 1, bei den Werkrealschulen und Realschulen, gravierende Veränderungen abzeichnen und sich hieraus große Herausforderungen für eine notwendige innere Schulentwicklung ergeben.
Zurückliegend fanden intensive Beratungen mit den betroffenen Schulleitungen und teilweise mit schulischen Gremien (Gesamtlehrerkonferenz, Elternbeiratssitzungen) statt. Inhaltlich wird der Prozess vom Staatlichen Schulamt Offenburg begleitet. Frühzeitig sind auch
über direkte Gespräche die Bürgermeister der Gemeinde Seelbach und Schuttertal über die
Perspektiven bzw. Vorhaben der Stadtverwaltung informiert worden. Seit November 2013
kommen alle Umlandgemeinden von Lahr zu einem regelmäßigen Austausch über die regionale Schulentwicklung zusammen.
Die in der Vorlage ausführlich beschriebenen Veränderungen bei den äußeren und inneren
Rahmenbedingungen der künftigen Schullandschaft in Lahr wirken sich insbesondere auf
die Friedrichschule, Theodor-Heuss-Schule und Otto-Hahn-Realschule aus.
Bezogen auf Lahr ist davon auszugehen, dass die beiden Werkrealschulen und die traditionelle Realschule in ihrer bisherigen Form neben den Gymnasien und beruflichen Schulen
nicht weiter bestehen können. Um den Prozess aus Sicht des Schulträgers aktiv zu gestalten, hat die Verwaltung im April 2013 unter Berücksichtigung:
der rückläufigen Schülerzahlen
der Rückgänge der Aufnahmen an den Werkrealschulen
der Zunahme von Anmeldungen an der Realschule
dem veränderten Schulwahlverhalten der Eltern und
der ausgewogenen Verteilung von Schulstandorten im Stadtgebiet

Drucksache 75/2014 1. Ergänzung

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vorgeschlagen, eine Werkrealschule (Friedrichschule) und die Realschule parallel ab dem
Schuljahr 2015/16 zu Gemeinschaftsschulen zu entwickeln und gleichzeitig die TheodorHeuss-Schule in unmittelbarer Nähe der Realschule durch keine Aufnahme von 5. Klassen
sukzessive aufzulösen.
Ein Großteil des Kollegiums der Otto-Hahn-Realschule ist diesem Vorschlag nicht gefolgt.
Die Verabschiedung eines Gesamtkonzeptes mit zukunftsfähigen Schulstrukturen für die
Stadt Lahr im Bereich der Sekundarstufe 1 war daher nicht möglich.
Mit Blick auf das bei der Otto-Hahn-Realschule vor kurzem begonnene Dialogverfahren zur
weiteren Schulentwicklung mit der ausführlichen inhaltlichen Auseinandersetzung mit folgenden Szenarien:
die Otto-Hahn-Realschule bleibt eine Realschule
die Otto-Hahn-Realschule entwickelt sich zur Gemeinschaftsschule
die Otto-Hahn-Realschule geht einen Schulverbund mit der Theodor-HeussSchule ein
ist absehbar, dass die ursprüngliche Zielsetzung, in Lahr mit 2 Gemeinschaftsschulen zum
Schuljahr 2015/2016 zu starten, nicht umsetzbar ist.
Um zumindest für die Friedrichschule Planungssicherheit zu schaffen und den aktuellen
Herausforderungen an die geänderten Rahmenbedingungen zu entsprechen, hat die Schule losgelöst von den Entwicklungen an den anderen Standorten den Antrag auf Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule im noch laufenden Beantragungszeitraum (Antragsfrist
31.5.2014) gestellt.
Zur vorgeschlagenen (schrittweisen) Auflösung der Theodor-Heuss-Schule gibt es unter
Beachtung der Entwicklung der Schülerzahlen, der Abwanderungen von Schüler/innen in
Umlandgemeinden und an die Freie Ev. Schule, aus Sicht der Verwaltung keine Alternative.
Eine mögliche Verbundlösung mit der Realschule kann nur eine Übergangslösung sein und
würde de facto die Aufgabe der Selbstständigkeit der Theodor-Heuss-Schule zu Folge haben. Ungeachtet dessen verfolgt der Schulträger das Ziel, stabile Schulstandorte zu entwickeln, um pädagogische wie auch finanzielle Ressourcen effektiver und zukunftsfähiger
einzusetzen.

Drucksache 75/2014 1. Ergänzung

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2.0 Grundsätzliche Aspekte zur Schulentwicklung in der Stadt Lahr
(Werkrealschulen und Realschulen)
Die Landesregierung versteht Bildungspolitik als einen Prozess, der von unten wächst. So
soll auch die Initiative für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen gemeinsam von der
Schule und dem Schulträger ausgehen.
Die Einbeziehung und Mitverantwortung aller am Bildungsprozess Beteiligten sieht auch die
Stadt Lahr als unerlässliche Voraussetzungen an, um die eigene kommunale Bildungslandschaft und damit auch die schulischen Angebote weiter zu gestalten. Auf die im Jahr 2012
durchgeführte Zukunftswerkstatt „Bildungslandschaft Lahr“ im Max-Planck-Gymnasium mit
über 100 Teilnehmenden, wird in diesem Zusammenhang verwiesen (siehe auch Vorlage
19/2012 - Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport, Beratung am 28.11.2012).
Im Einklang mit den Zielsetzungen der Bildungspolitik des Landes stehen im Handlungsfeld
Kommunale Schulentwicklung aus städtischer Sicht unter anderem folgende Kernpunkte im
Vordergrund künftiger Entwicklungen:


Bestmögliche und zukunftsfähige Bildungs-, Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Lahrer Kinder und Jugendliche, unabhängig von der sozialen
und kulturellen Herkunft der Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung
ihrer Fähigkeiten und Begabung



Individuelle Förderung von Stärken, Hilfestellungen zur Überwindung von
Schwächen



Stärkung von Schlüsselqualifikationen (soziale, persönliche Kompetenzen,
Lern- und Methodenkompetenzen)



Verbesserung der allgemeinen Bildung und der Ausbildungsfähigkeit der
Schüler/innen

2.1 Ausgangssituation der Schulentwicklung der Lahrer Schulen aus städtischer Sicht:
Bei den Diskussionen um die Einführung der Gemeinschaftsschule wurde auf Landesebene
anfangs deutlich betont, dass ausschließlich diese neue Schulart, die in einem gemeinsamen Bildungsgang eine der Hauptschule, Realschule oder dem Gymnasium entsprechende
Bildung vermittelt, neben dem Gymnasium die zweite Säule in der künftigen Schullandschaft des Landes darstellen soll. Im Mai des vergangenen Jahres haben sich das Land
und die kommunalen Spitzenverbände jedoch auf eine neue „Linie“ verständigt. Als zweite
Säule wird seither ein integrativer Bildungsweg verfolgt, der in sich den übrigen weiterführenden Schulen (aus Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Werkrealschulen) vereint. Auch
in die Eckpunkte für die regionale Schulentwicklung wurde dieser Grundsatz mit aufgenommen. Diese „Halbherzigkeit“ hat dazu geführt, dass sich bisher die neuen Gemeinschaftsschulen zu 4/5 aus Werkrealschulen rekrutieren (Schuljahr 2014/2015: Von 81 neuen Gemeinschaftsschulen sind lediglich 12 Realschulen) und sich eine Vielzahl von Realschulen abwartend verhalten.

Drucksache 75/2014 1. Ergänzung

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2.2 Veränderungen in den äußeren Rahmenbedingungen:
Überproportionaler Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund (derzeit 54
%), Tendenz steigend
Abnehmende Attraktivität der Werkrealschulen (die traditionelle Realschule
und die 2-jährigen Berufsfachschulen genießen eine höhere Akzeptanz) in der
Bevölkerung und in der Wirtschaft
Entwicklung der Schülerzahlen im Werk/-Haupt- und Realschulbereich: Hier
stark rückläufige Schülerzahlen bei den Werkrealschulen, starker Anstieg bei
der Realschule. (Diese Entwicklung setzte bereits unter der alten Landesregierung ein. Hintergrund: Der Werkrealschulabschluss wird von der Mehrheit der
Eltern als „minderwertig“ bewertet und bei den Bewerbungen um einen Aus
bildungsplatz als wenig aussichtsreich im Vergleich zur allgemein anerkannten
Mittleren Reife angesehen. Die Werkrealschule wird durch ein verändertes
Schulwahlverhalten der Eltern und den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung zunehmend abgewählt.)
Wanderungsbewegungen zu angrenzenden Kommunen – z.B. Abwanderungen der Schülerschaft im WRS und RS-Bereich, weg von den städtischen
Schulen in das Umland (Gemeinden Seelbach, Friesenheim) und Freie Evangelische Schule – aktuell besuchen ca. 30 % (rund 350) Lahrer Schülerinnen
und Schüler auswärtige Werkrealschulen und Realschulen. Die Entscheidung
des Gemeinderats zum Wegfall der Schulbezirksgrenzen bei der Einführung
der Werkrealschule 2009 wirkt sich negativ auf die Schülerzahlen an den
Lahrer Schulen im Stadtgebiet aus.
Notwendigkeit der Konzentration von Schulstandorten unter pädagogischen,
aber auch finanziellen Gesichtspunkten (nach den allgemeinen Vorgaben des
Landes zur regionalen Schulentwicklung werden künftig nur stabile mind. 2zügige Schulen (Sekundarstufe 1) als zukunftsfähig gesehen)
Allgemeine demographische Entwicklung (starker Rückgang der Schüler
zahlen vor allem im ländlich geprägten Raum)
Zuzüge (Bevölkerungswachstum) in den Städten, auch in Lahr. Die Stadt, ins
besondere die Kernstadt wächst noch gegen den überwiegenden Trend in der
Bundesrepublik
Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung; insbesondere die Realschu
le ist betroffen, da sie zunehmend Schüler/innen aufnehmen muss, die früher
eine WRS-Empfehlung erhalten haben
Steigende Bedarfe an Schulsozialarbeit an allen Schularten (auch Gymnasien). Durch den erneuten Einstieg des Landes in die Mitfinanzierung der
Jugendsozialarbeit an Schulen haben sich finanzielle Verbesserungen für die
Schulträger ergeben
Fachkräftemangel in der Wirtschaft

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2.3 Herausforderungen für die innere Schulentwicklung der Schulen:
zunehmende Förder- und Betreuungsbedarfe bei Kindern und Jugendlichen
bereits im Kindergarten, Sprach- und Entwicklungsdefizite (besonders durch
Migration)
die Schülerübergänge an die Realschule von Schülern ohne
Realschulempfehlung werden weiter zunehmen. Die Realschule ist mit ihren
aktuellen pädagogischen und methodischen Ansätzen nur teilweise in der Lage, mit der zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft angemessen umzugehen. Diese Situation wird aktuell schon beklagt. Dringend notwendige
Förder- und Unterstützungsangebote scheitern bei den „klassischen“ Realschulen an den fehlenden Lehrerzuweisungen
die Unterrichtsentwicklung muss individuelles Lernen, kooperatives Lernen,
Differenzierungen und längeres gemeinsames Lernen ermöglichen
eine stärkere Kooperation zwischen Jugendhilfe (Schulsozialarbeit und Kommunaler Sozialer Dienst) und Schulen ist aufgrund vorhandener Problemlagen
erforderlich

3.0 Einführung der Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg
Mit Änderung des Schulgesetztes zum 18. April 2012 wurde in Baden-Württemberg die
Gemeinschaftsschule als Wahlschule neben den bereits bestehenden Schularten
(Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gymnasium) gesetzlich verankert.
3.1 Die wesentlichen Zielsetzungen/Eckpunkte für die Einführung der Gemeinschaftsschulen sind:
gemeinsames Lernen für alle
Die Gemeinschaftsschule soll gemeinsames Lernen für Kinder mit allen
Bildungsempfehlungen (Werkrealschule, Realschule, Gymnasium) bieten
und alle Abschlüsse des gegliederten Schulwesens (Hauptschulabschluss, mittlere Reife, Abitur) ermöglichen.
Abschlüsse
An der Gemeinschaftsschule können im neunten oder zehnten Schuljahr der
Sekundarstufe 1 der Hauptschulabschluss oder im zehnten Schuljahr der Realschulabschluss erreicht werden. Da sich die schulische Arbeit der Gemeinschaftsschule an den Bildungsstandards für Hauptschule, Realschule und
Gymnasium orientiert, wird die Anschlussmöglichkeit an andere Schulen sichergestellt. Sofern die Schüler/innen die erforderlichen Voraussetzungen
mitbringen, ist ein Übergang nach Klasse 10 an ein allgemeinbildendes oder
berufliches Gymnasium möglich.
individualisiertes Unterrichten
Um das zu erreichen, sollen die Kinder in gemischten Lerngruppen ganz individuell, entsprechend ihren Begabungen und kognitiven Präferenzen gefördert
werden. Äußere Differenzierungen, wie in früheren. Gesamtschulmodellen,
sollen dabei nicht im Vordergrund stehen

Drucksache 75/2014 1. Ergänzung

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kooperatives Lernen -in gemischten Gruppen voneinander Lernen
Das Modell des kooperativen Lernens ist als Ergänzung des individuellen Lernens zu sehen, weil es die Entwicklung von fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen ideal miteinander verbindet.
ganzheitlich angelegter Bildungsansatz
Bildung hat nicht nur etwas mit der Vermittlung von Fachkenntnissen und
Kompetenzen zu tun, sondern umfasst die Entwicklung und Entfaltung der
Persönlichkeit. Außerschulische Handlungs- und Erfahrungsfelder können mit
einbezogen werden.
Gemeinschaftsschulen sind Ganztagsschulen in gebundener Form
Gemeinschaftsschulen sind mehr als schulische Lernräume. Sie sollen umfassender Lebens- und Erfahrungsraum für Anstrengung und Entspannung, individuelle Förderung bieten und gleichzeitig Orte gemeinschaftsbildender Aktivitäten sein.
Schulorganisation und Rahmenbedingungen der Gemeinschaftsschule.
Eine Gemeinschaftsschule ist in der Regel zwei- oder mehrzügig. Die Gemeinschaftsschule besteht aus der Sekundarstufe 1 (Klassenstufe 5-10). Die
Gemeinschaftsschule ist in der Sekundarstufe 1 eine Ganztagsschule mit einem der Schulpflicht unterliegenden 3 oder 4-tägigen Ganztagsbetrieb.
innere Organisation:
Der an Jahrgängen orientierte Klassenverband entwickelt sich zu leistungsheterogenen Lerngruppen in denen zielorientiert, individuell und kooperativ gelernt wird.
Eine differenzierte verbale Leistungsbeurteilung auf Basis der jeweiligen Bildungsstandards löst die bisherige Form der Leistungsbeurteilung durch Noten
ab. Eltern können die „Übersetzung“ des Leistungsstandes in Noten verlangen. In den Abschlussklassen sind Noten obligatorisch.
Die Lernangebote sind rhythmisiert und im Ganztagsbetrieb verankert. Die
Lehrkräfte verstehen sich als Lernbegleiter oder –coach.
Äußere Rahmenbedingungen:
Entscheidend für eine erfolgreiche Gemeinschaftsschule sind eine gute Personalausstattung (Kostenträger Land) und gute räumliche (u.a. Lerngruppenräume, Differenzierungsräume, Ganztagsbetrieb, Mensa) und sächliche Rahmendbedingungen (Kostenträger Kommune). Die Gemeinschaftsschulen
erhalten abhängig von den Öffnungszeiten des Ganztagsbetriebs bis zu
9 Lehrerwochenstunden pro Klasse zusätzlich. Für Schulträger ist zu beachten, dass im Übrigen der Ganztagsbetrieb für eine Gemeinschaftsschule
nur mit zusätzlichem Personal im Zusammenwirken mit Schule und örtlichen
Jugendhilfe (Schulträger), Ehrenamtlichen und Jugendbegleitern zu bewältigen ist. Hierfür sind auf Seiten der Kommunen entsprechende zusätzliche
Haushaltsmittel einzuplanen. Die Schulsozialarbeit ist fester Bestandteil
des Landeskonzeptes und wird auch finanziell über das neue Landesprogramm zur Bezuschussung der Schulsozialarbeit gefördert. Zusätzlich sind durch den Schulträger an den Bedarf angepasste, ergänzende
Betreuungsangebote einzurichten sowie der tägliche Mittagstisch verantwortlich durchzuführen. Diese kommunalen Verpflichtungen bestanden
bereits bei der Einrichtung von offenen oder gebundenen Ganztagsschulen
nach dem Landesprogramm.

Drucksache 75/2014 1. Ergänzung

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Inklusion:
Die Gemeinschaftsschule ist für die Kinder mit besonderen Schwächen und
Handicaps offen. Sie lernen grundsätzlich in gemischten Gruppen. Je nach individuellem Bedarf erhalten die Schülerinnen und Schüler sonderpädagogische Begleitung.
3.2 Die Einführung von Gemeinschaftsschulen aus der Perspektive der Stadt Lahr
Die Stadt Lahr als Schulträgerin hat, ausgehend von den zuvor beschriebenen Eckpunkten,
wie auch den Gegebenheiten in der Stadt, vorgeschlagen, mit der Einrichtung von 2 Gemeinschaftsschulen auf die sich ändernden Rahmenbedingungen aktiv zu reagieren und die
erweiterten kommunalen (schulpolitischen) Gestaltungsspielräume, die sich mit der Einführung der neuen Schulart ergeben, für die Lahrer Schullandschaft zu nutzen.
Nach Auffassung des Schulträgers besteht die Aufgabe der Gemeinschaftsschule darin,
dass sie sich an die Vielfalt der Lernenden anpasst und nicht umgekehrt. Daher gilt es aus
kommunaler Sicht die Gemeinschaftsschule konzeptionell, räumlich und personell so auszugestalten, dass sie all diesen unterschiedlichen Voraussetzungen gerecht wird. Das pädagogische Konzept muss darauf abzielen, die Chancengerechtigkeit zu verbessern und
jedem Einzelnen eine gelingende Bildungsbiografie und einen guten Abschluss ermöglichen. Der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg wirkt nach wie
vor sehr stark. Diese Benachteiligung abzumildern ist eine zentrale Herausforderung für das
bestehende Schulsystem. Die Gemeinschaftsschule ist eine Schule für alle Kinder und Jugendliche. Die vorhandene Vielfalt der Schülerinnen und Schüler ist der Ausgangspunkt
aller Lernprozesse in dieser Schulform.
Die neue Schulart bringt neben dem bereits seit vielen Jahren laufenden Ausbau von Ganztagsschulen auch für die kommunale Seite neue Handlungsspielräume und Perspektiven für
eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Bildungslandschaft Lahr mit sich. So verlagert sich
die Rolle des Schulträgers vom „traditionellen“ Sach- und Aufwandsträger für Gebäude und
Ausstattung hin zu einem aktiven Partner und Unterstützer, auch im Bereich der inneren
Schulentwicklung.

Drucksache 75/2014 1. Ergänzung

Seite - 11 -

4.0 Regionale Schulentwicklung im Bereich der Sekundarstufe 1 und Einrichtung von Gemeinschaftsschulen
4.1 Ausgangssituation:
Das Land hat auf die bereits beschriebenen äußeren Faktoren reagiert und eine Regionale
Schulentwicklung initiiert und auf den Weg gebracht. Dieser Schritt ist überfällig gewesen.
Die Entwicklung bei den Haupt- und Werkrealschulen machen dies besonders deutlich: Im
Schuljahr 2012/13 haben 125 von 862 Haupt- und Werkrealschulen in den Eingangsklassen
keine Schüler mehr gemeldet, 224 Schulen hatten weniger als 16 Schülerinnen und Schüler
in den Eingangsklassen, diesbezüglich ist eine „Steuerung“ der Raumschaften in den Einzugsbereichen der Staatlichen Schulämtern dringend erforderlich.
Die Entscheidungen der Eltern bei der Auswahl der weiterführenden Schulen haben sich
stark verändert. Landesweit hat sich die Zahl der Übergänge von den vierten Klassen auf
die Haupt- und Werkrealschule zwischen den Jahren 2001 und 2011 von rund 40.300 auf
etwa 23.800 fast halbiert. Dieser Rückgang hat sich danach durch den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung auf 15.000 Schülerinnen und Schüler beschleunigt
4.2 Ziele und Eckpunkte:
Die Landesregierung strebt für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen ein Zwei-Säulen-System an, das einerseits aus dem Gymnasium und andererseits aus einem integrativen Bildungsweg besteht, der sich aus den auf
der Grundschule aufbauenden Schulen entwickeln soll. Dabei steht nach Auffassung der Landesregierung in erster Linie die Gemeinschaftsschule für diese zweite Säule.
Mit der regionalen Schulentwicklung soll Planungssicherheit für die Schulen
vor Ort geschaffen werden.
Ziel der regionalen Schulentwicklung ist zum einen, allen Schülerinnen und
Schülern in zumutbarer Erreichbarkeit jeden Bildungsabschluss zu ermöglichen. Zum anderen sollen Schulen geschaffen werden, die aufgrund ihrer
Größe sehr gute pädagogische Bedingungen anbieten können und langfristig
die notwendige Effizienz etwa beim Personaleinsatz gewährleisten. Kleine
Schulen können dagegen nur in geringem Umfang zusätzliche pädagogische
Angebote machen.
An Realschulen soll die Möglichkeit geschaffen werden, in Klasse 9, auf Antrag, die Hauptschulabschlussprüfung abzulegen. Die Otto-Hahn-Realschule
wird diese Möglichkeit in das laufende Dialogverfahren aufnehmen.
Langfristig sollen stabile Schulstandorte (mindestens zweizügig) erreicht werden. Es wird die Zahl von 40 Schülerinnen und Schüler in den Eingangsstufen
für Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen angestrebt. Die Vorgabe soll gewährleisten, dass eine Zweizügigkeit auch bei einem weiteren Schülerrückgang erhalten bleiben kann. Wird in zwei aufeinander folgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl von 16 Schülern in der Eingangsklasse nicht erreicht, ist die Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde aufzuheben. Die Beurteilung eines zukunftsfähigen Schulstandorts ist insbesondere bei der Theodor-Heuss-Schule zu beachten.

Drucksache 75/2014 1. Ergänzung

Seite - 12 -

Die Landesregierung sieht in der regionalen Schulentwicklung ein Verfahren
von unten nach oben. Alle öffentlichen und privaten Schulträger innerhalb einer Raumschaft werden am Verfahren beteiligt. Die Schulverwaltung stellt mit
einem Dialog- und Beteiligungsverfahren sicher, dass die Interessen aller berührten Schulträger wie auch der Eltern ausreichend berücksichtigt werden.
Durch die regionale Schulentwicklung sind gemeinsame langfristige Vereinbarungen mit den Nachbarkommunen über die Schulen in der jeweiligen Raumschaft möglich.
In die regionale Schulentwicklung werden alle weiterführenden allgemein bildenden Schularten eingebunden; auch die beruflichen Schulen, die beruflichen Gymnasien und die übrigen beruflichen Vollzeitschulen werden mit einbezogen ebenso die Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarfen.
Das Verfahren zur regionalen Schulentwicklung soll zum Schuljahr 2014/2015
in das Schulgesetz mit aufgenommen werden.
Die Stadt Lahr ist bereits im Oktober 2013 mit einem Bürgermeistertreffen in den Prozess
der regionalen Schulentwicklung eingetreten. Teilgenommen haben alle der Raumschaft
Lahr zugeordneten angehörenden Gemeinden:








Friesenheim
Kippenheim
Mahlberg
Meißenheim
Schuttertal
Schwanau
Seelbach

Ein weiteres Sondierungsgespräch der beteiligten Gemeinden der Raumschaft Lahr fand
am 28.1.2014 im Staatlichen Schulamt Offenburg im Beisein von Vertretern des Regierungspräsidiums und Ortenaukreises statt.
Zu den Ergebnissen der Gespräche ist zusammengefasst festzustellen, dass die WRS Kippenheim/Mahlberg wohl nicht zu halten ist. Die Schüler werden künftig die Auswahl zwischen einer Lahrer oder Ettenheimer Schule haben. Derzeitig tendieren die Schüler/innen
überwiegend nach Ettenheim. Die Gemeinde Seelbach hat zum Schuljahr 2014/2015 für die
Werkrealschule und die Realschule die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule beantragt. Derzeit gibt es erhebliche Schülerströme nach Seelbach, insbesondere von Reichenbacher und Kuhbacher Kindern. 2015/2016 ist ein Schulverbund zwischen den beiden
Schularten geplant. An der WRS und RS Friesenheim sind deutliche Schülerströme aus
Lahr und Hohberg festzustellen. Für beide Schulen wurde ebenfalls ein Antrag zur Einrichtung einer offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2014/2015 gestellt. An der Grundschule
der Gemeinde Schuttertal findet bereits seit ca. 10 Jahren individuelles Lernen statt. Die
Eltern wünschen sich entsprechende Angebote auch für die Sekundarstufe 1. In Ottenheim
hat sich die Gemeinschaftsschule etabliert.

Drucksache 75/2014 1. Ergänzung

Seite - 13 -

In den Umlandgemeinden werden in absehbarer Zeit keine weiteren Gemeinschaftsschulen
entstehen. Insoweit hat die Stadt Lahr volle Planungs- und Gestaltungsfreiheit, was die Einrichtung von Gemeinschafsschulen anbelangt. Aufgrund der Tatsache, dass in den Umlandgemeinden der Werkrealschulabschluss und auch Halbtagsangebote in für Lahrer
Schüler zumutbarer Entfernung vorgehalten werden, spielen diese Gesichtspunkte bei einer
möglichen Auflösung der Theodor-Heuss-Schule keine ausschlaggebende Rolle. Gegebenenfalls könnten auf der Grundlage der regionalen Schulentwicklung auch entsprechende
Vereinbarungen mit den Umlandgemeinden abgeschlossen werden.

5.0 Auswirkungen für die Friedrich-, Theodor-Heuss-Schule und OttoHahn-Realschule unter Berücksichtigung der Schülerzahlenentwicklung
Für die künftige Entwicklung der Schülerzahlen in der Sekundarstufe 1 (WRS-, RS-Bereich)
sind in der Stadt Lahr folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Demographische Entwicklung
Zuwanderung
Neue Wohngebiete/Wohnprojekte
Attraktivität der Lahrer Schulangebote (Abwanderung in die Umlandgemeinden Friesenheim und Seelbach und an Privatschulen Freie evangelische
Schule, Heimschule Ettenheim)
Folgende Bemessungszahlen sind für die weitere Entwicklung relevant:
Durchschnittlicher Geburtsjahrgang (5-Jahreszeitraum 2009-2013 ) 438
Ist-Zahlen Schulabgänger Klasse nach Schulstatistik und Geburtenfortschreibung
2013/2014
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018
2018/2019
2019/2020
2020/2021
2021/2022
2022/2023

369
418
406
397
457
451
400
410
478
450

Auf der Grundlage von Durchschnittswerten ergibt sich folgende Vorausberechnung für die
Anzahl der künftigen Werkrealschüler und Realschüler:
Schulabgänger Grundschulen Stadt 438
Schülerabgang an die FES ca 30. Die Abgänge in den Förderschulbereich (Kl.
1-Kl. 4) wurden nicht berücksichtigt, das diese wieder anteilig in den Sekundarbereich 1 zurückkommen (Inklusion)
Übergang Gymnasium 37% = 151
Abwanderung Umlandgemeinden 22% = 57 (ausgehend von aktuell 350 Schüler, die WRS bzw. RS im Umland besuchen)
200 Schüler WRS/RS insgesamt an Lahrer Schulen
Fiktiv 8 Parallelklassen

Drucksache 75/2014 1. Ergänzung

Seite - 14 -

Auch unter Berücksichtigung verschiedener Berechnungsvarianten mit einer zunehmenden
Übergangsquote an das Gymnasium bleibt es voraussichtlich bei 8 Parallelklassen GMS.
Geburtsj. FES Abg. Gymn. WRS/RS Umland WRS/RS Kl.GMS Kl.GMS %Gymn %Umland
Lahr
438
30 408 151
257
57
200
7,16
8
37
22
438
30 408 155
253
56
197
7,047
8
38
22
438
30 408 159
249
55
194
6,933
7
39
22
438
30 408 163
245
54
191
6,819
7
40
22
Bislang ist die Verwaltung auf der Grundlage einer höheren Übergangsquote zum Gymnasium (40- 42 %) und einer erhöhten Abwanderung in das Umland (25%) von 7 Parallelklassen ausgegangen. Die Übergangsquote an das Gymnasium hat sich jetzt im 3. Jahr bei rd.
37% eingependelt. Die Landesquote liegt aktuell bei 44,6%.
Derzeit besuchen 350 Schüler im WRS-/RS-Bereich Schulen in den Umlandgemeinden.
Dies entspricht einer Quote von 22%. In den letzten beiden Schuljahren lag der Trend jedoch bei nahezu 30 % pro Jahrgang. Bei einer perspektivisch guten Lahrer Schulentwicklung mit attraktiven Angeboten könnte die Abwanderung in das Umland zurückgehen. Die
künftige Entwicklung neuer Wohngebiete und Wohnbauprojekte, die das Stadtplanungsamt
in einer Zusammenstellung für die nächsten 5- 10 Jahre aufgearbeitet hat, ist in der Vorausberechnung nicht berücksichtigt. Ein denkbarer Einwohnerzuwachs von ca. 1.500 Personen wird sich unter Zugrundelegung der gängigen statistischen Erfahrungswerte mit ca.
16 Schüler/Jahrgang nur geringfügig auf die kommenden Jahrgänge der Sekundarstufe 1
(WRS/RS) auswirken.
Bezogen auf die künftige Schulraumsituation geht die Verwaltung in den nächsten 5 Jahren
von einem Raumbedarf für voraussichtlich 8 Parallelklassen in der Sek.1 WRS/RS/GMS
aus.
Insgesamt werden in Folge der demografischen Entwicklung die Schülerzahlen aber bis
2030 sinken. Die Zahlen der Kinder und Jugendlichen werden in Lahr im Vergleich zu heute
zwischen 75 und 100 pro Jahrgang abnehmen. Unter Beachtung der weiteren demographischen Entwicklung ist bei der Anzahl der Parallelzüge, bezogen auf die Schülergruppe der
Werkrealschüler und Realschüler, langfristig von 7 Züge auszugehen.
An den beiden Lahrer Werkrealschulen hat sich der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung und das veränderte Schulwahlverhalten der Eltern seit dem Schuljahr
2013/2014 massiv ausgewirkt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Schülerzahlen um 25%
eingebrochen.
Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2014/2015 liegen erst Ende März vor.

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5.1 Anmeldezahlen der Werkrealschulen seit 2008/2009:

TheodorHeuss-Schule
Klasse 5

Gesamt

Friedrichschule
Klasse 5

Gesamt

Klasse 5 insgesamt

2014/2015
2013/2014

35

325

32

305

67

2012/2013

44

341

45

316

89

2011/2012

42

335

48

276

90

2010/2011

46

359

40

249

86

2009/2010

67

362

41

254

108

2008/2009

51

358

47

264

98

Die Schülerzahlen der letzten 6 Schuljahre machen vor dem Hintergrund der regionalen
Schulentwicklung insgesamt deutlich, dass die Schulart Werkrealschule auch in Lahr keine
Perspektive haben wird.

6.0 Friedrichschule:
Umwandlung zu einer Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2015/2016
6.1 Konzeptionelle Entwicklung
Als gebundene Ganztagsschule erfüllt die Friedrichschule für eine schulische Weiterentwicklung zu einer Gemeinschaftsschule bereits wesentliche Voraussetzungen und könnte
grundsätzlich eine 3-zügige Gemeinschaftsschule werden.
Seit der Umwandlung der Friedrichschule in eine gebundene Ganztagsschule 2003/2004
wurde die eigene innere Schulentwicklung zu einem dauerhaften Prozess. Neben der kontinuierlichen Fortschreibung des Ganztagskonzepts steht in der Schulentwicklung die Unterrichtsentwicklung im Vordergrund:
- Fortbildungsreihe zur Reflexion und Erweiterung vorhandener Unterrichtskompetenzen
Like I (Lernen, individuell, kooperativ, eigenverantwortlich) und Like II – kooperatives
Sprach- und Lesetraining und Lernwege individualisieren.
- Iqes-Online (Fortbildungsprogramm zur Unterrichtsentwicklung, Feedback und Fremdevaluation- Qualitätsentwicklung in Schulen).
Erste Beschlüsse zur möglichen Einführung einer Gemeinschaftsschule wurden bereits Ende 2011 vom Kollegium gefasst. In Kooperation mit der Bildungsregion Ortenau und der
Stadt Lahr haben im Rahmen einer Fortbildungsreihe – Schulen mit Zukunft denken und
gestalten – im Frühjahr 2012 verschiedene Exkursionen zu Modellschulen, darunter auch
Schulen in der Schweiz, stattgefunden.

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Das im April 2013 von der Verwaltung und der Friedrichsschule favorisierte Gesamtkonzept,
die Friedrichsschule und die Otto-Hahn-Realschule zeitgleich ab dem Schuljahr 2015/2016
zu Gemeinschaftsschulen zu entwickeln und parallel die Theodor-Heuss-Werkrealschule
durch keine weitere Aufnahme von 5.-Klässlern schrittweise aufzulösen, konnte nicht umgesetzt werden (siehe Punkt 2 Beschlussdeckblatt und Ziffer 1.0).
Zu berücksichtigen ist, dass das Land Baden-Württemberg zwischenzeitlich das Datum der
Beantragung zur Einrichtung von GMS auf den 1. Juni vorgezogen hat und mit Blick auf das
erst begonnene Dialogverfahren an der Otto-Hahn-Realschule ein gemeinsamer Beginn
von zwei GMS in Lahr ab dem Schuljahr 2016/2017definitiv nicht möglich sein wird.
Zwischen dem Staatlichen Schulamt Offenburg, der Schulleitung der Friedrichschule und
Stadtverwaltung besteht Übereinstimmung, dass eine zeitliche "Hängepartie" eine eigene
Ausrichtung der Friedrichschule nachteilig hemmt und angesichts der Tatsache, dass reine
Werkrealschulen keine Zukunft in der baden-württembergischen Bildungslandschaft haben
werden, dringend Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung der Schule besteht.
Wie bereits in der Vorlage ausführlich dargestellt, kann die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Friedrichsschule im besonderen Maße der heterogenen Schülerschaft
gerecht werden und zudem die Bildungsvielfalt am Schulstandort Lahr befördern. Auch trägt
die Lage der Friedrichschule zu einer ausgewogenen Verteilung von Schulangeboten in der
Sekundarstufe 1 im Stadtgebiet bei. Zudem könnte mit einer schnellen Entscheidung für
die Friedrichschule der Schulentwicklungsprozess der Sekundarstufe I in Lahr, beschleunigt
werden.
Zuletzt hat sich die GLK der Friedrichschule in ihrer Sitzungen am 29.11.2013 und
07.02.2014 mit der Frage der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule befasst. Im Einzelnen
wird auf die Anlagen 1.1 und 1.2 der Vorlage verwiesen.
Die Gemeinschaftsschule an der Friedrichschule kann nur dann erfolgreich eingeführt werden, wenn neben der konzeptionellen Weiterentwicklung die erforderlichen Rahmenbedingungen gewährleistet sind. Insoweit schließt sich die Verwaltung den Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz und den hieraus resultierenden Handlungserfordernissen an.
Die Eckpunkte des pädagogischen Konzeptes zur Umwandlung der Friedrichschule in eine
Gemeinschaftsschule und die Darstellung der weiteren Entwicklungsschritte (Powerpoint Präsentation) ist als Anlage 1.3 beigefügt

6.2 Räumliche und sächliche Ausstattung einer Gemeinschaftsschule auf der Grundlage der
aktuellen Eckpunkte zur Antragsstellung für Schulen und Schulträger
Die Gemeinschaftsschule (GMS) ist eine Schule, die die Bildungsstandards der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums anbietet und in der alle Schülerinnen und Schüler
nach ihren individuellen Voraussetzungen lernen können und gefördert werden. Eine zentrale Rolles spielen Selbstlernprozesse und kooperative Lernformen. Die bisher üblichen
Klassenverbände werden durch Lerngruppen ersetzt, in denen die Schülerinnen und Schüler miteinander und voneinander lernen. Dementsprechend werden besondere Anforderungen an das Raum- und Ausstattungskonzept gestellt.

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Beim Auf- und Ausbau einer GMS ab Klasse 5 muss der Schulträger vor Erteilung der Genehmigung schriftlich erklären, dass die Voraussetzungen der räumlichen und sächlichen
Ausstattung zur Gewährleistung aller Bildungsstandards (HS, RS, Gym) vorliegen bzw. er
diese zum erforderlichen Zeitpunkt schaffen wird. Weiterhin muss der Schulträger gewährleisten, soweit sich mit Inkrafttreten des Bildungsplans für die GMS Änderungen in den Anforderungen dieser Ausstattung ergeben, diese ebenfalls umzusetzen.
Mit der Antragsstellung auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule muss daher der Gemeinderat dem Grunde nach auch über die damit verbundenen Bau- und Ausstattungsinvestitionen entscheiden (siehe Beschlussdeckblatt Punkte 1.2 und 1.3)
Die Schulbauförderungsrichtlinien werden zurzeit überarbeitet. Eine Neufassung tritt voraussichtlich 2015 in Kraft. Bis endgültige Regelungen zu den räumlichen Anforderungen an
Gemeinschaftsschulen fixiert sind, müssen bei der Ermittlung
des Raumbedarfs für eine GMS folgende Punkte nachgewiesen werden:
Allgemeiner Schulraumbedarf der GMS (Grundlage Raumprogramm Werkrealschule)
Lerngruppenräume/Gruppenräume bzw. Kursräume
Universalraum für Technik, Nebenraum Technik, Maschinenraum, MaterialVorbereitungs-,Sammlungsraum
Lehrküche, Theorie- und Essraum, Vorratsraum, Hausarbeitsraum, Fachraum
für Textiles Werken, Material-, Vorbereitungs-, Sammlungsraum TW
Computerraum, einschl. Nebenraum, Serverraum
Musikraum, Nebenraum Musik
Fachraum für Bildende Kunst, Nebenraum für Bildende Kunst
Lehrer-, Verwaltungs-und Informationsbereich (LVB) und Aufenthaltsbereich
Naturwissenschaftlicher Unterrichtsbereich (Raumprogramm Realschulen)
Physik-Lehrübungsraum, Physik-Vorbereitung/Sammlung
Chemie-Lehrübungsraum, Chemie-Vorbereitung/Sammlung
Biologie-Lehrübungsraum, Biologie-Vorbereitung/Sammlung.
Pauschaler Flächenzuschlag an Gemeinschaftsschulen
Der Ganztagsbetrieb sowie die Inklusion sind integrativer Bestandteil der GMS und damit
des Unterrichtsbetriebs. Hier sind zusätzliche pauschalierte Flächen vorgesehen, abhängig
von der Zügigkeit:
1-zügige GMS: bis zu 122 qm Programmfläche
2-zügige GMS: bis zu 243 qm Programmfläche
3-zügige GMS: bis zu 363 qm Programmfläche
4 zügige GMS: bis zu 480 qm Programmfläche
Hinzu kommen noch Flächen für eine Mensa (Küche und Speisesaal)
6.3 Raum- und Ausstattungskonzept für die Friedrichschule
Um den erforderlichen bedarfsgerechten Ausbau zu einer mittelfristig dreizügigen Gemeinschaftsschule zu überprüfen, wurde in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro ein umfassendes Raum- und Baukonzept erstellt. Dabei wurde das gesamte Schulgebäude mit
dem vorhandenen Raumbestand in die Untersuchungen miteinbezogen und auch die in den
nächsten Jahren in der Friedrichsschule anstehenden Maßnahmen innerhalb des vom Gemeinderat beschlossenen Schulsanierungsprogramms.

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In der für den 3-zügigen Ausbau vorgesehenen Konzeption sind folgende Programmflächen
vorgesehen:
-

Mensa mit zusätzlicher Fläche für den GTS-Bereich:
Projektraum Theater:
Projektraum Musik:
Nebenraum/Lager:
Küche:
Nebenraum Küche:
6 Lerngruppenräume (72 qm):
2 Nebenräume

220 qm
70 qm
70 qm
28 qm
60 qm
30 qm
432 qm
46 qm

Programmfläche:

956 qm

Die Kosten für den Ausbau der Friedrichschule zu einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule
werden sich auf voraussichtlich € 4.480.600 belaufen zzgl. einer geschätzten Baukostensteigerung von 3% jährlich bis zur tatsächlichen Bauzeit. Die Grobkostenschätzung für die
Schulerweiterung mit Flächenaufstellung, Grundrissen und Schnitten ist als Anlage 2 der
Vorlage beigefügt.
In einem ersten Abstimmungsgespräch mit dem Regierungspräsidium Freiburg am
25.2.2014 wurde von Seiten der Schulbauförderung keine Bedenken gegen die Einrichtung
einer 3- zügigen Gemeinschaftsschule an der Friedrichsschule in Lahr geltend gemacht.
Das für eine 3-zügigige GMS erforderliche Raumprogramm kann im Bestand und in der
vorgesehenen Schulerweiterung realisiert werden. Vorbehaltlich der noch ausstehenden
endgültigen Überprüfung und Genehmigung des Raumprogramms kann von einer grundsätzlichen Förderfähigkeit des Vorhabens ausgegangen werden. Bezogen auf eine Förderung der Programmfläche würden sich auf der Grundlage des aktuell noch gültigen Kostenrichtwertes (€ 2.600/qm) förderfähige Baukosten von insgesamt € 2.485.600 ergeben. Bei
einem Fördersatz von 33% ist von einem Zuschuss in Höhe von rd. € 820.000 für das Projekt auszugehen. Hinzu kommt noch ein Zuschuss für die Umbaumaßnahmen von voraussichtlich unter 33% der kalkulierten Kosten, da die Kostenrichtwerte des Landes nicht mehr
den aktuellen Baukostenentwicklungen entsprechen.

6.4 Umsetzung der Baumaßnahmen in einem Stufenkonzept, Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung
Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule bzw. die Umstellung des Betriebs auf das neue
pädagogische Konzept erfolgt schrittweise, beginnend mit der Klassenstufe 5. In den Folgejahren kommt dann jeweils eine Jahrgangsstufe hinzu.
Dementsprechend kann die Realisierung des notwendigen Raumprogramms für eine 3zügige Gemeinschaftsschule an der Friedrichschule bis zum Endausbau abhängig von der
Entwicklung des tatsächlich notwendigen Raumbedarfs auch in Stufen erfolgen. Auch die
Schulbauförderung orientiert sich bei notwendigen Erweiterungsmaßnahmen an Gemeinschaftsschulen nicht nur an Prognosezahlen, sondern auch an der tatsächlichen Entwicklung. So müssten in den ersten 1-3 Betriebsjahren an der Friedrichschule die Jahrgänge der
5. Klasse 3 zügig geführt werden, um auch die Schulbauförderung für diese Schulgröße zu
erhalten.

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Als Planungs- und Bauzeitraum für einen 3- zügigen Endausbau der Friedrichschule kämen
unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Schülerzahlen somit frühestens die Haushaltsjahre 2017-2019 in Betracht. Die Fertigstellung des Erweiterungsbaus wäre im Schuljahr
2018/2019 vorgesehen.
In Abstimmung mit der Kämmerei könnte dieser Zeitraum (2017-2019) auch in der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.
Bereits im laufenden Haushaltsjahr 2014 werden über das Schulsanierungsprogramm 3
Lerngruppenräume grundlegend renoviert und umgestaltet, um das pädagogische Konzept
der Gemeinschaftsschule noch im laufenden Schuljahr erprobungsweise umzusetzen. Die
voraussichtlichen Sanierungskosten für einen Raum liegen bei durchschnittlich € 22.000.
Für die Ausstattung (Klassenmöbel, Schränke, Präsentationssystem, neue Medien) ist ein
Betrag von rund € 10.000 pro Raum zu veranschlagen. In den kommenden Jahren sollen
dann über das Schulsanierungsprogramm jeweils 3 weitere Lerngruppenräume eingerichtet
werden.

7.0 Zeitplan und weitere Verfahrensschritte
Die Abgabefrist zur Beantragung von neuen Gemeinschaftsschulen für das Schuljahr
2015/2016 endet am 01.06.2014
Für eine fristgerechte Antragsstellung zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der
Friedrichschule wurde folgender Zeitplan zu Grunde gelegt:
07.02.2014:

Antragstellung zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule:
Stellungnahme der Gesamtlehrerkonferenz

Mitte Februar:

Vorlage eines Eckpunktepapiers zur Konzeption

19.02.2014:

Vorstellung der Raumkonzeption durch das Architekturbüro

Ab 10.03.2014:

Erprobung des aktualisierten und an den GMS-Betrieb
angepassten pädagogischen Konzeptes

11.03.2014

Elternbeiratssitzung der Friedrichschule
Aktueller Stand der Schulentwicklung: Antrag auf Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule

18.03.2014:

Sitzung des Gesamtelternbeirats und Elternvertretungen der
Grundschulen:
Aktuelle Information über die Schulentwicklung in Lahr durch den
Schulträger;
Präsentation der GMS-Konzeption der Friedrichschule

20.03.2014:

Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und
Sport
Präsentation der GMS-Konzeption der Friedrichschule
Lehrerzimmer der Friedrichschule, 17:00 Uhr

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24.03.2014:

Informationsveranstaltung Gemeinschaftsschule:
Kultusministerium, Staatliches Schulamt Offenburg, Stadt Lahr
und Friedrichschule

25.03.2014

Schulkonferenz Friedrichschule
Abstimmung über den GMS-Antrag

01.04.2014:

Schulleiterkonferenz (Kooperationstreffen)
Information über die Einrichtung einer GMS an der
Friedrichschule, Elternbeteiligung, zukünftige Info 4, individuelle
Beratungsverfahren der Grundschulen

02.04.2014:

Vorberatung im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport

07.04.2014

Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss

28.04.2014:

Abstimmung im Gemeinderat über den GMS-Antrag der
Friedrichschule

Bis Mitte Mai 2014: Durchführung einer Elternbefragung zum voraussichtlichen
Wahlverhalten
Beteiligung Umlandgemeinden (Stellungnahmen)
01.06.2014:

Antragschluss für GMS ab dem Schuljahr 2015/2016

Bis Juli 2014:

Visitation durch das Staatliche Schulamt

Mitte August 2014: Vorlage der Stellungnahme des SSA an das RP Freiburg
Mitte Oktober2014: Vorlage der schulorganisatorischen Prüfung an das
Kultusministerium
Die mögliche Genehmigung der neuen Gemeinschaftsschule an der Friedrichschule müsste
bis Ende Januar 2015 der Stadt Lahr vorliegen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter

Harry Ott
Abteilungsleiter