Beschlussvorlage (Besetzung der Stelle „Zweite/r Beigeordnete/r der Stadt Lahr“ - Persönliche Vorstellungen - Wahl)
28. April 2014
Beschlussvorlage Amt: 10/102 Siefert Datum: 17.04.2014 Az.: sie/ge Drucksache Nr.: 86/2014 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ältestenrat 10.03.2014 vorberatend öffentlich Gemeinderat 31.03.2014 beschließend vertraulich Haupt- und Personalausschuss 07.04.2014 vorberatend vertraulich Gemeinderat 28.04.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Besetzung der Stelle „Zweite/r Beigeordnete/r der Stadt Lahr“ - Persönliche Vorstellungen - Wahl Beschlussvorschlag: 1a) Der Gemeinderat entspricht der Festlegung des Haupt- und Personalausschusses vom 07.04.2014 und beschließt, die Bewerber - Jörg-Michael Haas - Tilmann Petters in alphabetischer Reihenfolge zur persönlichen Vorstellung im Gemeinderat zuzulassen. 1b) Weitere Bewerber/innen werden nicht zur persönlichen Vorstellung im Gemeinderat zugelassen 2. Alle in der Bewerber/innenliste (Anlage 1) geführten Bewerber/innen werden zur Wahl zugelassen. Entsprechend wird der Stimmzettel zur Wahl verwendet, der alle Bewerber/innen umfasst. Die Stellenbesetzung erfolgt entsprechend dem Wahlergebnis 3. Der/die Gewählte ist mit Amtsantritt in Besoldungsgruppe B 2 Landeskommunalbesoldungsgesetz BW (LKomBesG) einzuweisen. Gemäß § 8 Abs. 2 LKomBesG wird eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 7 % des festgesetzten Grundgehaltes gewährt. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 86/2014 1. Ergänzung Seite - 2 - Anlage(n): 1. Gesamtbewerber/innen - Liste (Anlage 1) 2. Auszüge aus den Bewerbungsunterlagen der sich persönliche vorstellenden Bewerber (Anlage 2a/2b) 3. Stellenausschreibung (Anlage 3) Drucksache 86/2014 1. Ergänzung Seite - 3 - Begründung: 1. Ausschreibungsgrundlagen Der Gemeinderat hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 09.12.2013 den Tagesordnungspunkt „Ausschreibung der Stelle des/der zweiten Beigeordneten als Technische/r Beigeordnete/r mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeister/Bürgermeisterin“ (Drucksache Nr. 253/2013) befasst und einstimmig die notwendigen Rahmenbedingungen und den beabsichtigten Verfahrensablauf beschlossen. Auf der Grundlage dieses Gemeinderatsbeschlusses wurde die Stelle der/des Zweiten Beigeordneten ab 14.12.2013 öffentlich ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endete am 02.02.2014. Insgesamt lagen, alle auch im Rahmen der Bewerbungsfrist eingegangen, 26 Bewerbungen vor. Zwei Bewerber haben im Verlauf des Ausschreibungsverfahrens ihre Bewerbungen wieder zurückgezogen. 2. Auswahlverfahren Nach der Festlegung des Gemeinderates zur weiteren Vorgehensweise soll sich aus der Gesamtbewerberzahl der Vorschlag eines engeren Bewerber/innenkreises zur persönlichen Vorstellung im Haupt- und Personalausschuss entwickeln; die Vorsondierung wurde dem Ältestenrat übertragen. Eine entsprechende Befassung erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung am 10.03.2014. Nach Bewertung und Gewichtung der vorliegenden Bewerbungen durch die Mitglieder des Ältestenrates empfahl dieser dem Gemeinderat einvernehmlich, sechs Bewerber/innen zur persönlichen Vorstellung am 07.04.2014 im Haupt- und Personalausschuss einzuladen. Zwei dieser vorgeschlagenen Bewerber/innen hatten bis zur gemeinderätlichen Befassung ihre Bewerbungen zurückgezogen. Der Gemeinderat fasste in nichtöffentlicher Sitzung am 31.03.2014 den einstimmigen Beschluss: „1. Folgende Bewerber/innen werden zur persönlichen Vorstellung (in alphabetischer Reihenfolge) in der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 07.04.2014 eingeladen: - Bader, Monika - Haas, Jörg-Michael - Linnemann, Susanne - Petters, Tilmann 2. Der Gemeinderat überträgt dem Haupt- und Personalausschuss die Aufgabe, nach den Vorstellungen eine Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern zur persönlichen Vorstellung im Gemeinderat zu treffen.“ Alle vorgenannten Bewerber/innen stellten sich dem Haupt- und Personalausschuss am 07.04.2014 in nichtöffentlicher Sitzung vor. Nach Abschluss der persönlichen Vorstellungen, Beratung und Aussprache fasst der Haupt- und Personalausschuss folgenden einstimmigen Beschluss: „Die Bewerber Jörg-Michael Haas und Tilmann Petters werden zur persönlichen Vorstellung in alphabetischer Reihenfolge in die Sitzung des Gemeinderates am 28.04.2014 eingeladen.“ Drucksache 86/2014 1. Ergänzung Seite - 4 - Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen insgesamt noch 24 Bewerbungen vor (Anlagen 1). Die persönlichen Daten der sich vorstellenden Bewerber ergeben sich aus den beigefügten Bewerbungsauszügen (Anlagen 2a/2b). Die umfassenden Bewerbungsunterlagen aller Kandidaten/Kandidatinnen stehen dem Gemeinderat zur Information offen. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes ist je Bewerber eine Vorstellungszeit von ca. 15 Minuten mit jeweils anschließender Fragezeit der Mitglieder des Gemeinderates eingeplant. Nach den persönlichen Vorstellungen im Gemeinderat ist anschließend die Wahl vorgesehen. 3. Wahlverfahren im Gemeinderat Die Beigeordneten werden gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 GemO BW vom Gemeinderat je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Das Auswahlverfahren richtet sich nach § 37 Abs. 7 GemO BW. Hiernach werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerber/innen mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit in diesem Wahlgang erfolgt ein Losentscheid zwischen diesen Bewerber/innen. Das Rechtsamt hat im Zuge der vergangenen Beigeordnetenwahlen festgestellt, dass die Stimmzettel alle Bewerber/innen enthalten müssen, um dem Grundsatz der Wahlgleichheit zu entsprechen. Eine Vorauswahl durch den Haupt- und Personalausschuss mit entsprechender Empfehlung zur Vorstellung im Gemeinderat ist möglich, jedoch muss der Gemeinderat aus sämtlichen Bewerberinnen und Bewerbern umfassend auswählen können. Aufgrund dieser Rechtslage wurde empfohlen, alle Bewerber/innen auf dem Stimmzettel aufzuführen. Diese Vorgehensweise wurde bereits bei den letzten Beigeordnetenwahlen durch einstimmigen Gemeinderatsbeschluss praktiziert. Dr. Wolfgang G. Müller Achim Siefert