Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Beteiligungsbericht 2012 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Lehmann

Datum: 17.02.2014 Az.: 922.2011

Drucksache Nr.: 44/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

10.03.2014

nichtöffentlich

Gemeinderat

31.03.2014

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Beteiligungsbericht 2012 der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2012 der Stadt Lahr zur Kenntnis.

Anlage(n):
Beteiligungsbericht 2012 (wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Vorfeld zugeleitet)

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 44/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer
Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des
privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der Beteiligungsbericht auch als Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht in einigen Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch über die folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände und die
folgende Stiftung berichtet:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP)
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“
Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital
Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände
und die Stiftung zur Abrundung mit einzubeziehen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer