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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HAGENDORN - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden (Offenlage))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 18.11.2014 Az.: -0687 Lö

Drucksache Nr.: 198/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

03.12.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

15.12.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan HAGENDORN
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden (Offenlage)

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Nutzungsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß § 2 (1)
BauGB der Bebauungsplan HAGENDORN aufgestellt.
2. Für den im Bestandsplan dargestellten Überschneidungsbereich wird der Bebauungsplan OBERER HAGENDORN teilaufgehoben.
3. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
4. Der Entwurf zum Bebauungsplan HAGENDORN vom 18.11.2014 wird gebilligt.
5. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Anlage(n):
- Bestands-, Gestaltungs-, Nutzungsplan
- Begründung, Örtliche Bauvorschriften, Planungsrechtliche Festsetzungen

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 198/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gärtnerei Göhringer in Burgheim wird in naher Zukunft den Betrieb am bisherigen
Standort einstellen. Nach längerer Suche hat die Familie Göhringer in der Firma Eichner
aus Lahr nun einen Investor gefunden, der ein vom Stadtplanungsamt ausgearbeitetes
städtebauliches Konzept verwirklichen möchte. Als sinnvolle Arrondierung bezieht es neben
den Gärtnereiflächen auch einige benachbarte, größtenteils unbebaute Grundstücke mit
ein.
Die Planung sieht ein attraktives Wohngebiet vor, dessen Baustrukturen und Dichtewerte
sich in die Umgebung einfügen und das gleichzeitig unterschiedlichen Wohnbedürfnissen
entspricht. Dies soll durch eine überwiegend kleinteilige Bebauung (Einzel- und Doppelhäuser) sowie drei Sechs- bis Achtfamilienhäuser an der Burgheimer Straße bzw. einem kleinen neuen Platz in der Mitte des Gebietes erreicht werden. Insgesamt können damit in innenstadtnaher Lage rund 20 Gebäude mit 40 Wohneinheiten errichtet werden. Sie bieten
Platz für knapp 100 Bewohner.
Details sind den beiliegenden Text- und Planunterlagen zu entnehmen.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes HAGENDORN soll nun die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung des Areals schaffen. Da es sich um
eine Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB handelt, kann auf die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange
verzichtet werden. Somit soll gemeinsam mit dem Aufstellungsbeschluss auch der Beschluss zur Offenlegung des bereits vollständig ausgearbeiteten Bebauungsplan-Entwurfes
erfolgen.
Mit der Planaufstellung ist auch eine Teilaufhebung des angrenzenden Bebauungsplanes
OBERER HAGENDORN verbunden. Sie soll eine Verlegung des Anschlussbereiches des
Pulverturmweges an den Akazienweg und den damit verbundenen Wegfall einer weitgehend ungenutzten kleinen öffentlichen Grünfläche ermöglichen. Dadurch können zwei zusätzliche Bauplätze geschaffen werden.
Einzelheiten zur privat durchzuführenden Erschließung und zur Kostentragung des Planverfahrens sollen in einem zwischen der Firma Eichner und der Stadt Lahr zu schließenden
Städtebaulichen Vertrag festgelegt werden. Der Beginn der Erschließungsarbeiten soll bis
zum Frühjahr 2015 erfolgen.
Über die Planung und die beabsichtigte Vorgehensweise wurde der Technische Ausschuss
am 27.11.2013 in nichtöffentlicher Sitzung informiert. Beides fand die uneingeschränkte Zustimmung des Gremiums.
Die Verwaltung empfiehlt, den umseitig formulierten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.