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Beschlussvorlage (Verkauf des städtischen Grundstücks Flst. Nr. 25827/1, Gemarkung Lahr (Gleistrasse im Industriegebiet West - Industriegleis).)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 622
Köchel

Datum: 19.11.2014 Az.: 0730/MK

Drucksache Nr.: 293/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

03.12.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Verkauf des städtischen Grundstücks Flst. Nr. 25827/1, Gemarkung Lahr
(Gleistrasse im Industriegebiet West - Industriegleis).

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Lahr veräußert das Grundstück Flurstück Nr. 25827/1, Gemarkung
Lahr (Gleistrasse im Industriegebiet West - Industriegleis) zum Kaufpreis von
48,00 Euro/m², gesamt 171.216,00 Euro an die angrenzenden Grundstückseigentümer.

Anlage(n):
Lageplan

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 293/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Seit 1965 bestand im Industriegebiet West das Industriegleis, das einigen Unternehmen eine zusätzliche Option für deren Gütertransport bot. Verbunden war das
Industriegleis über das Anschlussgleis mit dem DB-Gleis. Tatsächlich waren auf
dem Industriegleisgrundstück nie Gleise verlegt. Die kontinuierlich zurückgehende
Inanspruchnahme des Anschlussgleises, anstehende Kosten für den Austausch der
Anschlussweiche sowie die Erhöhung der Jahresmiete durch die Railion Deutschland AG haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass das Anschlussgleis im Jahr
2012 stillgelegt und zurückgebaut wurde. Somit ist das Industriegleis nicht mehr mit
dem DB-Gleis verbunden. Dem Abbau voraus ging eine förmliche Entwidmung der
Gleisanlagen. Öffentlich-rechtliche Beschränkungen bestehen nicht mehr.
Aus Sicht der Verwaltung wäre das Grundstück des Industriegleises somit veräußerbar. In den vergangenen Monaten kamen bereits einzelne Grundstücksangrenzer auf die Stadt Lahr zu um ihr Interesse am Erwerb der Gleisflächen zu bekunden. Daher wäre es denkbar, das Grundstück des Industriegleises zu zerlegen und
an die einzelnen angrenzenden Grundstückseigentümer zu veräußern.
Der Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET WEST setzt zu beiden Seiten parallel des
Flurstücks 25827/1 in einem Abstand von 4 m Baugrenzen fest. Insofern ist planungsrechtlich lediglich eine Nutzung als Fläche für Nebenanlagen gemäß § 14
Baunutzungsverordnung (BauNVO) möglich. Aus städtebaulicher Sicht wäre aber
auch die bauliche Nutzung der den einzelnen Grundstücken zugeschlagenen Flurstücksstreifen vertretbar. Formal wäre hierfür die entsprechende Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Das Änderungsverfahren kann angesichts einer Vielzahl
an prioritär zu bearbeitenden Bebauungsplänen jedoch nicht kurzfristig durchgeführt
werden. Ob die bauliche Nutzung auch im Zuge von Befreiungen ermöglicht werden
kann, wäre einzelfallbezogen im Rahmen von Bauvoranfragen zu klären. Dabei wären dann auch die nachbarlichen Interessen zu würdigen.
Bauplanungsrechtlich spricht viel dafür, dass es sich zwischenzeitlich um einen unbeplanten Innenbereich handelt, der wohl gem. § 34 Abs. 2 BauGB als faktisches
Gewerbegebiet anzusehen ist. Zwar setzt der Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET
WEST für den Bereich des Industriegleises Bahnanlagen fest, diese Festsetzung
dürfte aber entweder funktionslos geworden sein oder ohnehin nur eine nachrichtlich Übernahme in den Bebauungsplan darstellen, die dann keine rechtliche Wirkung hätte und mit der Entwidmung gegenstandslos geworden wäre.
Selbst wenn die Gleisfläche für die Grundstücksangrenzer nicht mit baulichen Anlagen direkt bebaubar wäre, könnten die Grundstücksflächen des Industriegleises
dennoch für die Berechnung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl der einzelnen angrenzenden Grundstücke herangezogen werden; insofern könnten die
Grundstückseigentümer indirekt Baufläche generieren. Der Kaufpreis für gewerbliche Grundstücke in Lahr beträgt 48,00 Euro/m². Dieser Kaufpreis soll auch für den
Verkauf der Grundstücksflächen des Industriegleises Grundlage sein.
Die Verwaltung beabsichtigt, nun mit den angrenzenden Grundstückseigentümern
in konkrete Verkaufsverhandlungen zu treten. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung
erforderlich, einen Grundsatzbeschluss über den Verkauf der Industriegleisflächen
herbei zu führen.

Tilman Petters

Ralph Brucker