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Beschlussvorlage (Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege - durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in den…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Herzog

Datum: 18.12.2014 Az.: 892.43

Beratungsfolge

Termin

Haupt- und Personalausschuss

19.01.2015

Gemeinderat

26.01.2015

Drucksache Nr.: 307/2014

Beratung

Kennung

Abstimmung

nichtöffentlich
beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in den Geschäftsjahren
2007 bis 2012

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds
Lahr nimmt Kenntnis von den wesentlichen Feststellungen der allgemeinen
Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes
Spital - Wohnen und Pflege - in den Geschäftsjahren 2007 bis 2012.
Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen
Prüfungsfeststellungen zu.

Anlage(n):
Wesentliche Prüfungsfeststellungen und Stellungnahmen der Verwaltung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 307/2014

Seite - 2 -

Begründung:

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom
26.09.2014 den Prüfungsbericht über die allgemeine Finanzprüfung der Stiftung
Hospital- und Armenfonds Lahr mit dem zugehörigen Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege - in den Geschäftsjahren 2007 bis 2012 übersandt.
Gemäß § 31 Abs. 1 Stiftungsgesetz (StiftG) i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) ist der Stiftungsrat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu unterrichten. Jedes Mitglied des Stiftungsrates kann auf Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht nehmen.
Der Prüfungsbericht enthält Feststellungen, die im Rahmen der Gesetzmäßigkeit
wesentliche Anstände beinhalten und die nicht schon während der Prüfung ausgeräumt werden konnten. Zu diesen Prüfungsfeststellungen (mit „A“ gekennzeichnet)
muss die Verwaltung innerhalb von vier Monaten Stellung nehmen. Insbesondere
ist mitzuteilen, ob und inwiefern den Feststellungen Rechnung getragen wird.
Die Einzelbemerkungen wurden den zuständigen Ämtern und Abteilungen der
Stadtverwaltung Lahr sowie der Betriebsleitung des Spitals zugeleitet mit der Bitte,
zu den Prüfungsbemerkungen Stellung zu nehmen. Die Stadtkämmerei hat das
Ergebnis in einer Stellungnahme der Verwaltung (siehe Anlage) zusammengefasst.

____________________
Dr. Wolfgang G. Müller
Vorsitzender des Stiftungsrats

______________
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer