Beschlussvorlage (Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege - durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in den…
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
26. Januar 2015
26. Januar 2015
Beschlussvorlage Amt: 201 Herzog Datum: 18.12.2014 Az.: 892.43 Beratungsfolge Termin Haupt- und Personalausschuss 19.01.2015 Gemeinderat 26.01.2015 Drucksache Nr.: 307/2014 Beratung Kennung Abstimmung nichtöffentlich beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in den Geschäftsjahren 2007 bis 2012 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr nimmt Kenntnis von den wesentlichen Feststellungen der allgemeinen Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege - in den Geschäftsjahren 2007 bis 2012. Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu. Anlage(n): Wesentliche Prüfungsfeststellungen und Stellungnahmen der Verwaltung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 307/2014 Seite - 2 - Begründung: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom 26.09.2014 den Prüfungsbericht über die allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr mit dem zugehörigen Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege - in den Geschäftsjahren 2007 bis 2012 übersandt. Gemäß § 31 Abs. 1 Stiftungsgesetz (StiftG) i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) ist der Stiftungsrat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu unterrichten. Jedes Mitglied des Stiftungsrates kann auf Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht nehmen. Der Prüfungsbericht enthält Feststellungen, die im Rahmen der Gesetzmäßigkeit wesentliche Anstände beinhalten und die nicht schon während der Prüfung ausgeräumt werden konnten. Zu diesen Prüfungsfeststellungen (mit „A“ gekennzeichnet) muss die Verwaltung innerhalb von vier Monaten Stellung nehmen. Insbesondere ist mitzuteilen, ob und inwiefern den Feststellungen Rechnung getragen wird. Die Einzelbemerkungen wurden den zuständigen Ämtern und Abteilungen der Stadtverwaltung Lahr sowie der Betriebsleitung des Spitals zugeleitet mit der Bitte, zu den Prüfungsbemerkungen Stellung zu nehmen. Die Stadtkämmerei hat das Ergebnis in einer Stellungnahme der Verwaltung (siehe Anlage) zusammengefasst. ____________________ Dr. Wolfgang G. Müller Vorsitzender des Stiftungsrats ______________ Jürgen Trampert Stadtkämmerer