Beschlussvorlage (- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 2)
Sitzung: Technischer Ausschuss (10. Sitzung)
13. Oktober 2014
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SEEPARK
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan Teilaufhebung)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan Seepark)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 1)
Beschlussvorlage (- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 2)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
13. Oktober 2014
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Landesgartenschau Lahr Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) „See in den Stegmatten“ Teil 2: Ergänzung und Novellierung im Auftrag der Stadt Lahr Horben, September 2013 Dipl.-Biol. Hans Ondraczek Dipl.-Biol. Frank Wichmann Leimiweg 7 Hauptstraße 11 79289 Horben 79295 Sulzburg Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“ Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung.....................................................................................................2 2 Kartierung – Durchführung und Ergebnisse.............................................3 3 Überprüfung des Eintretens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen durch das Vorhaben und aufgrund des Ergebnisses der Kartierung tatsächlich erforderliche Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen.........................................................4 4 Protokoll zu Maßnahme 1 – Umsiedlung des Großen Feuerfalters........5 5 Empfehlung für den LBP............................................................................6 6 Zusammenfassung, Fazit............................................................................7 7 Literatur / Quellen........................................................................................8 Anhang..............................................................................................................9 1 Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“ Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann 1 Einleitung Im Rahmen der in Lahr für das Jahr 2018 geplanten Landesgartenschau ist in den Stegmatten die Anlage eines Sees vorgesehen. Die saP zu diesem Vorhaben (ONDRACZEK & WICHMANN 2013) wurde, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und einen Baubeginn im Spätsommer/Herbst 2013 zu ermöglichen, noch vor Abschluß der Kartierungen zunächst als „worst-case-Betrachtung“ durchgeführt. Mittlerweile ist die Kartierung abgeschlossen. Vorliegender Schriftsatz stellt eine Novellierung und Ergänzung der saP „See in den Stegmatten“ dar. Es wird über die Durchführung und Ergebnisse der Kartierung berichtet, die tatsächlich notwendigen Vermeidungs- und MinderungsMaßnahmen werden dargelegt und es wird über den Stand von deren Durchführung berichtet. 2 Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“ Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann 2 Kartierung – Durchführung und Ergebnisse Im Folgenden werden die Kartiertermine sowie die Ergebnisse der Kartierung dargestellt. Die Kartierung des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) und des Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus proserpina) erfolgte am 19., 20., 28. und 29. August 2012. Nach dem Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous, M. teleius) wurde am 18. Juli 2013 und 24. Juli gesucht. Die Kartierung der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) erfolgte am 23. Juni 2013 und 18. Juli 2013. Die Kartierung von Amphibien erfolgte durch 4 Tag- und 2 Nachtbegehungen: Tagbegehungen 23. März 2013, 14. April 2013; 30. April 2013, 5. Mai, 9. Juni 2013; Nachtbegehungen 11. April 2013, 9. Juni 2013. Die Kartierung von Brutvögeln erfolgte mittels 2 Nacht- und 6 Tagbegehungen: Nachtbegehungen 25. Februar, 14. März 2013; Tagbegehungen 14. März, 23. März, 14. April 2013, 5. Mai 2013, 9. Juni 2013, 23. Juni 2013. Vom Großen Feuerfalter wurden Eier im Grünland der Vorhabensfläche nachgewiesen. Weitere Arten nach FFH-RL Anh. II und IV konnten nicht nachgewiesen werden. An Brutvögeln konnten zwei planungsrelevante Arten nachgewiesen werden. Die Saatkrähe hat in der Nordwest-Ecke des Pappelforstes eine Kolonie mit etwa 210 Nestern. Der Neuntöter wurde im Sommer 2012 südlich der Vorhabensfläche nachgewiesen, und zwar ein Altvogel mit einem Jungvogel. Zum Zeitpunkt des Nachweises war nicht sicher, ob in 2012 eine Brut in der näheren Umgebung der Vorhabensfläche stattgefunden hat, oder ob die beiden Neuntöter vielleicht eingeflogen waren. Bei der Brutvogelkartierung 2013 konnte der Neuntöter nicht nachgewiesen werden. Eine Übersicht über alle im Bereich der Vorhabensfläche und deren südlicher Umgebung bis hin zur Allmendstraße (ausgenommen des Gewerbegebiets) nachgewiesenen Vogelarten findet sich im Anhang. 3 Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“ Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann 3 Überprüfung des Eintretens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen durch das Vorhaben und aufgrund des Ergebnisses der Kartierung tatsächlich erforderliche Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen Artenschutzrechtliche Verbotsttatbestände nach § 44 BNatSchG können durch das Vorhaben ausgelöst werden durch den Großen Feuerfalter und den Neuntöter (Tötung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten). Die Saatkrähen-Kolonie ist 100 m vom Vorhaben entfernt, somit sind keine Auswirkungen des Vorhabens auf die Saatkrähe zu erwarten. Die übrigen Brutvogelarten sind durch einen Baubeginn außerhalb der Brutzeit vor Tötung geschützt. Das Vorhaben stellt eine Lebensraumverbesserung für die meisten Arten dar. Für die Arten, für die das Vorhaben eventuell eine Verschlechterung des Lebensraums bedeutet, hat dies keine Auswirkungen auf die lokalen Populationen. Somit treten gegenüber den häufigen Brutvogelarten keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ein. Spezielle Maßnahmen sind somit nur erforderlich für den Großen Feuerfalter und den Neuntöter. Für den Großen Feuerfalter sind Maßnahme 1 zur Vermeidung der Tötung und Maßnahme 2 zum Ausgleich des Verlusts von Reproduktionshabitaten durchzuführen (s. ONDRACZEK & WICHMANN 2013, S. 9f.). Eine Tötung von Neuntötern wird durch eine Rodung der Gehölze der Vorhabensfläche in den Monaten Oktober bis Februar (vgl. § 43 (2) Nr. 1 Naturschutzgesetz BadenWürttemberg) vermieden (s. ONDRACZEK & WICHMANN 2013, Maßnahme 6, S. 13). In Absprache mit Herrn Kiefer werden für den Neuntöter Ausgleichsmaßnahmen geplant, allerdings erst in einer bald folgenden, zweiten saP, die die Auswirkungen der Landesgartenschau auf den Bereich südlich des geplanten Sees untersucht. Das bietet für die Stadt Lahr den Vorteil, dass für die Planung von Ausgleichsmaßnahmen noch etwas Zeit bleibt und das Genehmigungsverfahren für den See somit schneller zu einem Abschluß kommen kann und bald mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Die Maßnahmen 3-5 und 9 (s. ONDRACZEK & WICHMANN 2013, S. 11f.) waren für worst-case vorkommende Arten geplant, die nicht nachgewiesen werden konnten. Diese Maßnahmen entfallen. 4 Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“ Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann 4 Protokoll zu Maßnahme 1 – Umsiedlung des Großen Feuerfalters Maßnahme 1 (ONDRACZEK & WICHMANN 2013, S. 9f.), die Umsiedlung des Großen Feuerfalters, wurde am 5. August 2013 vom Amt für Umweltschutz, Landratsamt Ortenaukreis, durch Herrn Glatz genehmigt (s. Anhang). Die Umsiedlung erfolgte gegen Ende der Flugzeit des Großen Feuerfalters vom 23.-25. August 2013. Die beiden Grünlandschläge, sämtliche Raine, Wege, Weg- und Grabenränder wurden auf nicht saure Ampfer, die Wirtspflanzen des Großen Feuerfalters, abgesucht. Das Grünland wurde in den ersten Augusttagen gemäht, die Vegetation stand bei der Umsiedlung etwa 20-30 cm hoch. Somit waren die Wirtspflanzen sämtlich gut auffindbar. Alle Blätter der Wirtspflanzen wurden beidseitig auf Präimaginalstadien des Großen Feuerfalters abgesucht. Danach wurden die Wirtspflanzen ausgehackt, wobei der obere Teil der unterirdischen Organe mit entfernt wurde um ein Austreiben während den letzten Tagen der Flugzeit des Großen Feuerfalters zu verhindern. Die Wirtspflanzen wurden von der Fläche entfernt. Wurden Eier oder Raupen des Großen Feuerfalters gefunden, so wurde das betreffende Ampferblatt abgetrennt. Blätter mit Eier wurden zunächst in einer Dose kühl zwischengehältert, Blätter mit Raupen sofort auf die Ausgleichsfläche, die Feuchtwiese nordöstlich des Pappelforstes, verbracht. Von den Blättern mit Eiern wurde mit einer Schere der Bereich mit Ei sowie ein etwa 5 cm langes Stück der Mittelrippe des Blattes (die Eier lagen zumeist nahe der Mittelrippe) abgeschnitten. Dieses mehr oder weniger stäbchenförmige und durch das Stück Mittelrippe recht stabile Blattstück wurde auf einer Ampferpflanze auf der Ausgleichsfläche befestigt, indem es an beiden Seiten durch ein Loch eines Blattes einer neuen Wirtspflanze gesteckt wurde. Mit den (Jung-)Raupen wurde ebenso verfahren. Es wurden 113 Eier und 12 Raupen (vermutlich Larvalstadien 1 und 2) gefunden und umgesiedelt. Von den 125 Präimaginalstadien wurden 113 auf der 1,25 ha großen Feuchtwiese im Westen der Vorhabensfläche gefunden, nur 5 auf dem etwas kleineren Grünlandschlag im Osten der Vorhabensfläche, wo kaum Wirtspflanzen wuchsen, sowie 7 Eier an einer einzigen Ampferpflanze am Ackerrain an dem asphaltierten Weg im Norden der Vorhabensfläche. Die Ampferpflanzen waren in der Regel mit 1-3 (4) Eiern belegt. Auf der Feuchtwiese im Westen der Vorhabensfläche waren die Wirtspflanzen unregelmäßig verteilt. Kleinflächig gab es dichte Vorkommen, stellenweise geringe Dichten und ein guter Teil der Fläche war frei von Wirtspflanzen. Die Stadt Lahr hat mit dem Landwirt, dem die Ausgleichsfläche gehört, geregelt, dass die Ausgleichsläche dieses Jahr nicht mehr gemäht wird. Die umgesiedelten Feuerfalter-Eier und -Raupen werden sich somit ungestört entwickeln können. Am Ende der Flugzeit des Großen Feuerfalters, Anfang September, wird die Vorhabensfläche nochmal auf Präimaginalstadien kontrolliert. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass in der Zwischenzeit kaum noch Wirtspflanzen aufgekommen sind und die Vorhabenfläche somit frei von Präimaginalstadien des Großen Feuerfalters sein müßte. 5 Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“ Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann 5 Empfehlung für den LBP Es wird empfohlen am Ufer des geplanten Sees, insbesondere an Stellen, die nicht gemäht und nicht betreten werden Teich-Ampfer (Rumex hydrolapathum, auch Riesen-Ampfer oder Fluß-Ampfer genannt), eine der Wirtspflanzen des Großen Feuerfalters, anzusiedeln. Hier können mit geringem Aufwand Fortpflanzungshabitate für den Großen Feuerfalter geschaffen werden, an denen er sich ungestört entwickeln kann. 6 Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“ Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann 6 Zusammenfassung, Fazit Die einzigen beiden artenschutzrechtlich planungsrelevanten Arten, die durch das Vorhaben betroffen sind, sind der Große Feuerfalter und der Neuntöter. Der Große Feuerfalter wurde, wie vom Umweltamt genehmigt, erfolgreich umgesiedelt. Die Maßnahme findet ihren Abschluß in einer zweiten Begehung mit Ende der Flugzeit der Art um den 10. September. Falls sich wider Erwarten auf der Vorhabensfläche doch noch Wirtspflanzen entwickelt haben und diese erneut vom Großen Feuerfalter mit Eiern belegt wurden, so werden auch diese umgesiedelt. Somit wird eine Tötung des Großen Feuerfalters durch das Vorhaben vollumfänglich vermieden. Eine ungestörte Entwicklung der umgesiedelten Präimaginalstadien auf der Ausgleichsfläche ist gewährleistet, da durch die Stadt Lahr mit dem Landwirt eine Vereinbarung getroffen wurde, dass die Ausgleichsfläche 2013 nicht mehr gemäht wird. Die Ausgleichsfläche ist noch gemäß Maßnahme 2 (s. ONDRACZEK & WICHMANN 2013, S. 10f.) zu vergrößern. Die beiden Ackerschläge nördlich und südlich der bestehenden Feuchtwiese sind mit regionalem Saatgut als Feuchtwiese einzusäen, auf der gesamten Fläche sollte noch Ampfer eingesät werden. Die Mahd ist langfristig mit dem Landwirt zu regeln. Eine Tötung des Neuntöters wird durch eine Rodung der Gehölze der Vorhabensfläche binnen Oktober-Februar vermieden. Ein Verlust an Fortpflanzungshabitat wird im Rahmen einer bald folgenden saP für das Gebiet südlich der Vorhabensfläche ausgeglichen. Ein Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG durch das Vorhaben konnte somit vermieden, bzw. ausgeglichen werden. Aus gutachterlicher Sicht ist somit ein Baubeginn auf der Vorhabensfläche ab Mitte September möglich (Rodung der Gehölze ab Anfang Oktober). 7 Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“ Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann 7 Literatur / Quellen HÖLZINGER et al. (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten BadenWürttembergs. 5. Fassung, Stand 31.12.2004. - http://www.lubw.badenwuerttemberg.de/servlet/is/34758/rote_liste_brutvogelarten.pdf? command=downloadContent&filename=rote_liste_brutvogelarten.pdf ONDRACZEK, H. & WICHMANN, F. (2013): Landesgartenschau Lahr – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) “See in den Stegmatten” im Auftrag der Stadt Lahr. Unveröffentlichtes Gutachten. SÜDBECK, P. et al. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands. 4. Fassung, Stand 30. November 2007. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): 159-227. Für die Richtigkeit: Horben, den 2. September 2013 8 Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“ Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann Anhang Genehmigung zur Umsiedlung des Großen Feuerfalters Tabelle der auf der Vorhabensfläche und deren näherer Umgebung nachgewisenen Vogelarten 9 Landesgartenschau Lahr, saP „See in den Stegmatten“ Dipl.-Biol. Ondraczek / Dipl.-Biol. Wichmann Antwort: DRINGEND: Fwd: saP Landesgartenschau Lahr: Bitte um Genehmigung zur Umsiedlung des Großen Feuerfalters / status quo der Kartierung Datum: Mon, 5 Aug 2013 12:49:51 +0200 Von: Eberhard Glatz <Eberhard.Glatz@ortenaukreis.de> An: Hans Ondraczek <hans.ondraczek@web.de> Steffen Müller <Steffen.Mueller@ortenaukreis.de>, Michaela Bruss Kopie (CC):<Michaela.Bruss@Ortenaukreis.de>, Jürgen Neumaier <Juergen.Neumaier@ortenaukreis.de>, Clemens.Glunk@rpf.bwl.de Betreff: Sehr geehrter Herr Ondraczek, danke für den Link zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) im Rahmen des Projektes "See in den Stegmatten, Landesgartenschau Lahr". Zur Vermeidung von Tötungen des Großen Feuerfalters haben Sie um Genehmigung der Umsiedlung des Großen Feuerfalters gebeten. In der saP ist mit den Maßnahmen 1 und 2 beschrieben, wie Beeinträchtigungen der Population des Großen Feuerfalters vermieden, minimiert oder ausgeglichen werden. Damit kann auch eine Ausnahme nach § 44 BNatSchG entfallen. Die Untere Naturschutzbehörde stimmt nach Rücksprache mit der Höheren Naturschutzbehörde der Umsiedlung des Großen Feuerfalters zu. Eine weitere spezielle Genehmigung (rechtmittelfähiger Bescheid) ist nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Eberhard Glatz Amt für Umweltschutz E-Mail: mailto:eberhard.glatz@ortenaukreis.de Tel.: +49 781/805-9649 Fax: +49 781/805-1449 Landratsamt Ortenaukreis Badstraße 20 77652 Offenburg Internet: http:\\www.ortenaukreis.de 10 Tabelle 1: 1 Im Untersuchungsgebiet und dessen südlicher Umgebung nachgewiesene Vogelarten mit Angaben zum Status, zur Gefährdung und den Vorkommen (siehe Erläuterung). Status UG: UG Status der Art im Untersuchungsgebiet, Statusangaben: B Revier besetzt, Brutverdacht, BM möglicher Brutvogel, G Gastvogel (v.a. Nahrungsgast). RL BW Angaben zur landesweiten Gefährdung nach HÖLZINGER et al. (2007), Stand 2004; RL D: D Angaben zur deutschlandweiten Gefährdung nach SÜDBECK et al. (2009): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), N = von Naturschutzmaßnahmen abhängig, R = Arealbedingt selten. Art Amsel Status UG RL BW RL D Erläuterung B Brutvogel der Gehölze, 5-10 BP im UG G Nahrungsgast der Äcker B Brutvogel der Gehölze, 3-5 BP im UG B Brutvogel der Gehölze; 5-10 BP im UG BM Brutvogel der Gehölze; 0-1 BP im UG Turdus merula Bachstelze Motacilla alba Blaumeise Parus caeruleus Buchfink Fringilla coelebs Buntspecht Dendrocopos major Dohle G 3 1 Nachweis als Nahrungsgast im UG B V Brutvogel der Hecken und Gebüsche; 1-2 BP im UG Corvus monedula Dorngrasmücke Sylvia communis Elster B Brutvogel der Gehölze; 1-2 BP im UG Pica pica Fitis B V Brutvogel der Hecken und Gebüsche. 1-2 BP im UG Phylloscopus trochilus Gartenbaumläufer B Brutvogel der Gehölze. 1-2 BP im UG B Brutvogel der Hecken und Gebüsche; 1-2 BP im UG Certhia brachydactyla Gartengrasmücke Sylvia borin Girlitz B V Brutvogel der Gehölze. 1-2 BP im UG B V Brutvogel der Gehölze. 1-2 BP im UG Serinus serinus Goldammer Emberiza citrinella Graureiher G Nahrungsgast der Äcker B Brutvogel der Gehölze; 1-2 BP im UG G 1 Nachweis im Pappelforst. B Brutvogel der Siedlungen. 1-2 Reviere im Bereich des Firmengeländes westlich des Pappelforstes außerhalb des UR. Ardea cinerea Grünfink Carduelis chloris Grünspecht Picus viridis Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Haussperling B Piasser domesticus Heckenbraunelle B V V Brutvogel der Siedlungen. 1-2 Reviere im Bereich des Firmengeländes westlich des Pappelforstes außerhalb des UR. Brutvogel der Gehölze. 3-5 BP im UG Prunella modularis Jagdfasan Phasianus colchicus BM 0-1 BP im UG Art Kernbeißer Status UG RL BW RL D Erläuterung G 1 Nachweis im Pappelforst B Brutvogel der Gehölze. 1-2 BP im UG B Brutvogel der Gehölze; 3-5 BP im UG Coccothraustes coccothraustes Kleiber Sitta europaea Kohlmeise Parus major Mauersegler G V V Regelmäßiger Nahrungsgast im UG Apus apus Mäusebussard G Nahrungsgast im UG Buteo buteo Mehlschwalbe G 3 V Nahrungsgast im UG Delichon urbicum Mönchsgrasmücke B Brutvogel der Gehölze; 5-10 BP im UG Sylvia atricapilla Neuntöter BM V Möglicher Brutvogel der Hecken und Gebüsche des UG Lanius collurio Rabenkrähe G Nahrungsgast im UG Corvus corone corone Rauchschwalbe G 3 V Nahrungsgast im UG Hirundo rustica Ringeltaube B Brutvogel der Gehölze; 1-2 BP im UG B Brutvogel der Gehölze; 3-5 BP im UG B Kolonie mit 210 Nestern im Pappelforst B Brutvogel der Gehölze; 1-2 BP im UG Columba palumbus Rotkehlchen Erithacus rubecula Saatkrähe Corvus frugilegus Singdrossel Turdus philomelos Star B V Brutvogel der Gehölze; 1-2 BP im UG Sturnus vulgaris Stieglitz BM Brutvogel der Gehölze; 1-2 BP im UG G 1 Nachweis am Wässermattengraben Carduelis carduelis Stockente Anas platyrhynchos Turmfalke G V Regelmäßiger Nahrungsgast im UG Falco tinnunculus Zaunkönig B Brutvogel der Gehölze; 2-3 BP im UG B Brutvogel der Gehölze; 5-10 BP im UG Troglodytes troglodytes Zilpzalp Phylloscopus collybita