Informationsvorlage (Jahresrechnung 2013 der Stadt Lahr )
28. Juli 2014
Information Amt: 201 Datum: 02.06.2014 Az.: 913.60 - Wu Drucksache Nummer: 131/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 30.06.2014 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 28.07.2014 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Jahresrechnung 2013 der Stadt Lahr Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2013 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2013 Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 131/2014 Seite - 2 - Begründung: 1). Vorbemerkung Seit dem Rechnungsjahr 2012 legt die Stadtkämmerei das Jahresrechnungsergebnis den gemeinderätlichen Gremien entgegen der früheren Verfahrensweise nicht mehr zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Informationsvorlage zur Kenntnisnahme vor. Dies geht auf eine entsprechende Abstimmung zwischen dem Städt. Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zurück. Nach § 95 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (förmlich) festzustellen. Bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2011 ist das jeweilige Rechnungsergebnis mit den entsprechenden Einnahmen und Ausgaben vor der jährlichen Sitzungspause im Sommer per Beschluss des Gemeinderates festgesetzt und im weiteren Jahresverlauf (i.d.R. im 3. Quartal) nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Städt. Rechnungsprüfungsamt per Gemeinderatsbeschluss förmlich festgestellt worden. Zur Vermeidung einer quasi „doppelten“ Beschlussfassung und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, wonach das Ergebnis der Jahresrechnung erst nach der örtlichen Prüfung per Beschlussfassung durch den Gemeinderat (förmlich) festzustellen ist, ist erstmals für die Jahresrechnung 2012 das (bedingt) neue Ablaufverfahren angewandt worden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Gemeinderat auch weiterhin möglichst frühzeitig über die wesentlichen Eckwerte der Jahresrechnung informiert wird. Deshalb wurde das frühere Verfahren dem Grunde nach auch beibehalten und nur insoweit abgewandelt, als dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung mehr mit Festsetzung der Zahlenwerte der Jahresrechnung, sondern („nur“) eine Kenntnisnahme erfolgt. 2). Jahresrechnung 2013 Die Jahresrechnung 2013 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 127.151.686,46 € aus. Davon entfallen 103.775.161,29 € auf den Verwaltungshaushalt und 23.376.525,17 € auf den Vermögenshaushalt. Die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 15.508.338,19 €. Im Haushaltsplan 2013 war eine Zuführung in Höhe von 8.435.000,00 € veranschlagt, so dass sich die Mehrzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt auf 7.073.338,19 € beläuft. Diese resultiert im Wesentlichen auf Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von rd. 7,0 Mio. €. Dabei entfallen die höchsten Mehreinnahmenbeträge auf die Gewerbesteuer (+ rd. 3,5 Mio. €), auf die Miet- und Pachteinnahmen (+ rd. 0,64 Mio. €) sowie auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ rd. 0,58 Mio. €). Drucksache 131/2014 Seite - 3 - Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes musste der allgemeinen Rücklage für das Rechnungsjahr 2013 ein Betrag in Höhe von 399.630,58 € entnommen werden (Ergebnis). Im Haushaltsplan 2013 war eine Rücklagenentnahme (Ergebnis) in Höhe von 6.920.000,00 € veranschlagt, so dass der Rücklagenbestand im Vergleich hierzu um 6.520.369,42 € geschont werden konnte. Unter Berücksichtigung dieser Entnahme sowie einer gleichzeitig zweckgebundenen Zuführung in Höhe von 70.581,32 € (Grundstückserlöse 2013 Flughafenareal Ost) weist die allgemeine Rücklage zum 31.12.2013 einen Gesamtbestand in Höhe von 18.926.084,89 € aus. Nach Abzug der für das Jahr 2013 berechneten Mindestrücklage in Höhe von rd. 1,75 Mio. € sowie den zweckgebundenen Rücklagenmittel von zusammen rd. 5,58 Mio. € (davon rd. 5,15 Mio. € aus Grundstückserlösen für das FlughafenOstareal) verbleibt ein einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von rd. 11,6 Mio. €. Der Haushaltsplan 2014 sieht zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von 0,49 Mio. € sowie die Finanzplanung für die Jahre 2015 und 2016 weitere Entnahmen von zusammen 8,51 Mio. € und damit aus damaliger Sicht den vollen Verzehr des einsetzbaren Rücklagenbestandes vor. Unter Berücksichtigung dieser planmäßig vorgesehenen Entnahmen verbliebe zum 31.12.2013 ein einsetzbarer Rücklagenbestand von über 2,5 Mio. €. Bereits im Bericht über die Haushaltsentwicklung 2013 vom 03.07.2013, welcher dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.07.2013 zur Kenntnis gegeben wurde, sowie im Zuge der Einbringung (18.11.2013), Vorberatung (02.12.2013) und Verabschiedung (16.12.2013) des Haushaltsplanes für das Jahr 2014 hat die Verwaltung dargelegt, dass sich eine deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses 2013 abzeichnet. Dabei ist die Größenordnung der erwarteten Ergebnisverbesserung zuletzt mit rd. 4 Mio. € plus x beziffert worden. Eine Verbesserung in Höhe von 4 Mio. € und damit in der Folge eine um diese Betragsgröße höher einsetzbare Rücklage ist bei der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung für den Haushaltsplan 2014 bereits berücksichtigt (= eingerechnet) worden. Die nunmehr tatsächliche Ergebnisverbesserung 2013 in Höhe von über 6,5 Mio. € führt dazu, dass ein um über 2,5 Mio. € höher einsetzbarer Rücklagenbestand zur Verfügung steht. Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Rechenschaftsbericht 2013 verwiesen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer