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Beschlussvorlage (5. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 18.06.2014 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 165/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

02.07.2014

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

28.07.2014

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat Kippenheim

22.09.2014

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinsamer Ausschuss

28.10.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr/Kippenheim
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Beschlussvorschlag:
1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 20.6.2014 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
werden beschlossen.
2. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit den Bereichen
- Kasernenareal, Lahr
- Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST, Lahr
- Bebauungsplan HEILIGENBREITE NORD, 5. ÄND., Lahr
- Bebauungsplan HEXENMATT, 4. ÄND., Lahr
- Bebauungsplan AM GIESENBACH, 1. ÄND., Lahr
- Pfaffental, Kippenheim
- Unterrittpfad, Kippenheim
- Schlossbühl, Lahr/Kippenheim

wird in der Fassung vom 20.6.2014 beschlossen.
3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.

Anlage(n):
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 165/2014

- Erläuterungsbericht mit Anlagen, Pläne

Seite - 2 -

Drucksache 165/2014

Seite - 3 -

Begründung:
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim hat am 27. Juli
2010 die Offenlage der 5. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 9. August 2010 bis einschließlich
17. September 2010 durchgeführt.
Auf Grund der hohen Arbeitsbelastung im Stadtplanungsamt kann die 5. Flächennutzungsplanänderung erst jetzt weiterbearbeitet werden. Auf den zeitlichen Ablauf der mit der Flächennutzungsplanänderung verbundenen Projekte hatte dies jedoch keinen negativen Einfluss, weil
nach der Offenlage der 5. FNP-Änderung die entsprechenden Bebauungspläne weiter zur Planreife gebracht und damit auch die Projekte realisiert werden konnten.
Die eingegangenen Anregungen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches geprüft, untereinander
und gegeneinander abgewogen und mit den Planungszielen der Gemeinden abgestimmt. Die
Zusammenfassung der Anregungen, sowie die Stellungnahmen hierzu sind in der beiliegenden
Liste erläutert; dazu werden Beschlussvorschläge unterbreitet.

Insgesamt ergab sich aus den eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung keine
Änderung gegenüber dem der Offenlage zu Grunde gelegten Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung.
Für den Bereich Pfaffental auf Gemarkung Kippenheim ergab sich im Rahmen eines beendeten
Rechtsstreits dahingehend eine Klärung, dass eine in den Baubereich hineinragende Grünzone
südwestlich vom Änderungsbereich Pfaffental nach § 34 Baugesetzbuch( Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) bebaubar ist. Die Darstellung dieser derzeit nach § 34 BauGB bebaubaren ca. 0,3 ha großen nördlichen Grünzonenfläche als
Wohnbaufläche soll aus verfahrenstechnischen Gründen im Rahmen der bereits im Verfahren
befindlichen 6. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen.
Die Verwaltung schlägt vor, die 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom
20.06.14 zu beschließen und gemäß § 6 BauGB das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.

Dr. Wolfgang G. Müller

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.