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Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Frühzeitige Beteiligung der…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Kopf

Datum: 12.06.2014 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 159/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

02.07.2014

vorberatend

öffentlich

15 JaStimme(n) 0
NeinStimme(n) 1
Enthaltung(en)

Gemeinderat

28.07.2014

vorberatend

öffentlich

vorberatend

öffentlich

beschließend

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim
Gemeinsamer Ausschuss

29.07.2014

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr/Kippenheim
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird beschlossen.
2. Dem Entwurf des Erläuterungsberichts einschließlich der dazugehörigen Plananlagen wird zugestimmt.
3. Auf Grundlage des Planentwurfs wird gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Anlage(n):
- Erläuterungsbericht mit Plananlagen
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 159/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuellen geplanten städtebaulichen Entwicklungen angepasst werden. Diese 7. Änderung wird notwendig, weil für die Umsetzung der Landesgartenschau
2018 die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanebene
geschaffen werden müssen.
Die Gewanne „Stegmatten“, „Unteres Brüchle“ und das Gewann „Mauerfeld“ waren die räumliche
Grundlage für das landschaftsplanerische Konzept, das im April 2009 als Bewerbung um eine Landesgartenschau in den Jahren 2015 – 2025, eingereicht wurde. Im Dezember 2009 hat der Ministerrat Baden-Württemberg den Zuschlag für die Durchführung der Landesgartenschau 2018 an die
Stadt Lahr erteilt. Mit der damit verbundenen Förderung durch das Programm „Natur in Stadt und
Land“ sind neue, auf Dauer angelegte Parkanlagen zu schaffen. Mit der Flächennutzungsplanänderung und den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplänen SEEPARK, KLEINGARTENPARK, BÜRGERPARK soll der beim landschaftsplanerischen Wettbewerb mit dem 1. Preis ausgezeichnete Entwurf des Büros club L 94 Landschaftsarchitekten aus Köln bzw. der daraus entwickelte
Rahmenplan planungsrechtlich gesichert werden.
Daneben ist im Bereich Kleinfeld-Süd für die Errichtung eines Seniorenzentrums mit Pflegeheim, Seniorenwohngruppen und weiteren barrierefreien Wohnungen die Änderung einer Gemeinbedarfsfläche Schule/Sporthalle in Wohnbaufläche notwendig. Zusammen mit der Umwidmung einer Grünfläche Park/Grünanlage in gewerbliche Baufläche für die durch die Landesgartenschau erforderlich gewordene Verlagerung des Parkplatzes der Firma Schneider Electric Automation GmbH bildet diese
Fläche einen weiteren Änderungsbereich. Da die o.g. Nutzung Seniorenzentrum etc. einen geringeren Anteil der bisher im FNP dargestellten Baufläche in Anspruch nehmen wird, liegt die Flächenbilanz Grünfläche zu Baufläche trotz Inanspruchnahme einer Grünfläche durch den Parkplatzneubau
Schneider Electric Automation GmbH mit rund 0,6 ha m² mehr an Grünfläche über der bisherigen
Darstellung im Flächennutzungsplan.
Es wird vorgeschlagen, den Flächennutzungsplan einer 7. Änderung zu unterziehen und als ersten
Schritt den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 3.09.1999 wirksam, die zweite Änderung
am 2.11.2004, die dritte Änderung am 30.03.2006 und die vierte Änderung am 19.07.2006. Die 5.
und 6. Änderung befinden sich momentan noch im Verfahren.
Für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippen-heim ist
gem. § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, die im Aufstellungs-verfahren bzw. in den
parallel aufzustellenden Bebauungsplanverfahren abgearbeitet wird und deren Ergebnisse in den
Umweltbericht einfließen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann vom 11. August bis
19. September 2014 durchgeführt werden.

Dr. Wolfgang G. Müller

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit bei den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten
sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.