Beschlussvorlage
Amt: St. Feuerw
Altfuldisch
Datum: 12.06.2014 Az.:
Drucksache Nr.: 158/2014
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
28.07.2014
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Feuerwehr Stadt Lahr, Musikzug
- Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m.
§ 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des Leiters
der Abteilung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für BadenWürttemberg i. V. m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr
der Wahl des Feuerwehrangehörigen Thomas Leppla zum Leiter der Abteilung der
Feuerwehr Stadt Lahr Musikzug, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab
01.03.2014 für die Dauer von fünf Jahren
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 158/2014
Seite - 2 -
Begründung:
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr
Stadt Lahr u. a. aus den aktiven Abteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile.
Für die einzelnen Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Leiter der Abteilung und dessen
Stellvertreter zu wählen.
Die ehrenamtlich tätigen Leiter der Abteilungen und deren Stellvertreter werden gem. §
8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg von den aktiven Feuerwehrangehörigen in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlen bedürfen
der Zustimmung des Gemeinderates. In Gemeinden mit Ortschaftsverfassung kann die
Zuständigkeit für die Zustimmung zur Wahl der Leiter der Abteilungen in den Ortschaften nach der Hauptsatzung auch beim Ortschaftsrat liegen; dies ist bei der Stadt
Lahr zutreffend.
Im Rahmen der Abteilungsversammlung des Musikzuges am 16.04.2014 fand die Wahl
des Leiters der Abteilung statt.
Wahl des Leiters der Abteilung
Als einziger Bewerber stellte sich Thomas Leppla zur Wahl. Von 10 aktiven, stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen waren 8 bei der Abteilungsversammlung anwesend
und beteiligten sich an der Wahl. Der Feuerwehrangehörige Thomas Leppla wurde mit
7 gültigen Stimmen und einer Enthaltung gewählt.
Bei Wahlzustimmung beträgt die Amtsdauer des gewählten Feuerwehrangehörigen
Thomas Leppla fünf Jahre mit Wirkung ab 01.03.2014. Gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr vom 01.01.2014 wird der Gewählte vom Oberbürgermeister
bestellt.
Dr. Wolfgang G. Müller
Thomas Happersberger