Beschlussvorlage (Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss nach § 13 a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
27. Oktober 2014
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 3. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss nach § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)
Beschlussvorlage (- 2. Bebauungsplanänderung vom 10. Oktober 2009)
Beschlussvorlage (- Bebauungsplan vom 18. August 1973)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
27. Oktober 2014
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 3. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss nach § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)
Beschlussvorlage (- Bebauungsplan vom 18. August 1973)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- 2. Bebauungsplanänderung vom 10. Oktober 2009)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage Amt: 61 Hauptvogel Datum: 20.10.2014 Az.: -0691/Ha Drucksache Nr.: 249/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 27.10.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss nach § 13 a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Beschlussvorschlag: 1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans MAUERFELD-OST, 3. Änderung beschlossen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans MAUERFELD-OST, 3. Änderung vom 20. Oktober 2014 wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). Anlage(n): - Bebauungsplan vom 18. August 1973 - 2. Bebauungsplanänderung vom 10. Oktober 2009 - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Nutzungsplan - Textliche Festsetzungen - Begründung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 249/2014 Seite - 2 - Begründung: An der Otto-Hahn-Realschule sind die Einrichtung einer Ganztagesschule in offener Angebotsform und die Neukonzeptionierung des naturwissenschaftlichen Bereichs vorgesehen. Aus diesen Gründen ist eine bauliche Erweiterung erforderlich. Ein zweigeschossiger Erweiterungsbau soll an die Nordseite des bestehenden Schulgebäudes angegliedert werden. Dieser Standort wurde aus funktionalen und gestalterischen Gründen gewählt. So ermöglicht er im 1. Obergeschoss den Anschluss an den vorhandenen Flur im Bestandsgebäude und schließt durch seine Lage den Pausenhof nach Norden hin ab. Nach dem angedachten Rückbau des Provisoriums (Wabenbau) könnte so außerdem auf der Südseite der Otto-Hahn-Realschule eine großzügige, parkähnliche grüne Mitte für das gesamte Schulareal entstehen. Für die Verwirklichung der geplanten baulichen Maßnahmen bedarf es einer Änderung des Bebauungsplans MAUERFELD-OST von 1973, da der Erweiterungsbau außerhalb der darin festgesetzten Baugrenze liegt. In diesem Bereich wird das Baufenster nach Norden vergrößert. Vor dem Hintergrund, dass eine ausgearbeitete Planung für das Erweiterungsgebäude vorliegt und mit der Baumaßnahme baldmöglichst begonnen werden soll, wird auf eine Vorberatung im Technischen Ausschuss verzichtet und die Vorlage direkt dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Bebauungspläne der Innenentwicklung können nach § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, d.h. es kann direkt der Offenlagebeschluss gefasst und auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werden. Von dieser rechtlichen Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um schnellstmöglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung zu schaffen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.