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Beschlussvorlage (Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss nach § 13 a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Hauptvogel

Datum: 20.10.2014 Az.: -0691/Ha

Drucksache Nr.: 249/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

27.10.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 3. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss nach § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans MAUERFELD-OST, 3. Änderung beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans MAUERFELD-OST, 3. Änderung vom
20. Oktober 2014 wird gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).

Anlage(n):
- Bebauungsplan vom 18. August 1973
- 2. Bebauungsplanänderung vom 10. Oktober 2009
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Nutzungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Begründung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 249/2014

Seite - 2 -

Begründung:
An der Otto-Hahn-Realschule sind die Einrichtung einer Ganztagesschule in offener Angebotsform und die Neukonzeptionierung des naturwissenschaftlichen Bereichs vorgesehen. Aus diesen Gründen ist eine bauliche Erweiterung erforderlich. Ein zweigeschossiger Erweiterungsbau soll an die Nordseite des bestehenden Schulgebäudes angegliedert werden. Dieser Standort wurde aus funktionalen und gestalterischen Gründen gewählt. So ermöglicht er im 1. Obergeschoss den Anschluss an den vorhandenen Flur im
Bestandsgebäude und schließt durch seine Lage den Pausenhof nach Norden hin ab.
Nach dem angedachten Rückbau des Provisoriums (Wabenbau) könnte so außerdem
auf der Südseite der Otto-Hahn-Realschule eine großzügige, parkähnliche grüne Mitte
für das gesamte Schulareal entstehen.
Für die Verwirklichung der geplanten baulichen Maßnahmen bedarf es einer Änderung
des Bebauungsplans MAUERFELD-OST von 1973, da der Erweiterungsbau außerhalb
der darin festgesetzten Baugrenze liegt. In diesem Bereich wird das Baufenster nach
Norden vergrößert.
Vor dem Hintergrund, dass eine ausgearbeitete Planung für das Erweiterungsgebäude
vorliegt und mit der Baumaßnahme baldmöglichst begonnen werden soll, wird auf eine
Vorberatung im Technischen Ausschuss verzichtet und die Vorlage direkt dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.
Bebauungspläne der Innenentwicklung können nach § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, d.h. es kann direkt der Offenlagebeschluss
gefasst und auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werden. Von dieser
rechtlichen Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um schnellstmöglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung zu schaffen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.