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Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)

                                    
                                        Stadt Lahr
Stadtplanungsamt

27.03.2015
AZ.: Da/Lö

Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung in Kuhbach
Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO i.V. mit § 9 (4) BauGB
Rechtsgrundlagen:
- Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20. November 2014
- Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 11. November 2014

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Äußere Gestaltung baulicher Anlagen
Dachform, -neigung, -eindeckung
Im Gewerbegebiet (GE) sind flach geneigte Satteldächer bzw. Flachdächer
zulässig. Nicht begrünte Dachflächen sowie Solar-/Photovoltaikanlagen sind
mit blendfreien Materialien auszuführen.

0-20°

Es wird empfohlen, Dächer bis 10° Dachneigung extensiv zu begrünen.
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Stellplätze und Zufahrten
Flächen für PKW-Stellplätze und ihre Zufahrten sind wassergebunden, mit
Rasengitter- oder Rasenfugen-Pflaster mit einem Öffnungsanteil von
mindestens 20%, zu befestigen. Die Tragschichten sind versickerungsfähig
auszubilden.

3

Gestaltung von Freiflächen
Freiflächengestaltungsplan
Mit dem Baugesuch ist gemäß § 1 (5) Bauvorlagenverordnung ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen, aus dem Lage, Umfang, Größe der
Bepflanzung, Baumarten, Geländemodellierung sowie Materialangaben zur
Stellplatz- und Zufahrtsbefestigung zu ersehen sind. Er wird Bestandteil der
Baugenehmigung.

4

Werbeanlagen
Frei stehende Werbeanlagen, Anlagen für Fremdwerbung (z.B. Plakattafeln)
sowie Werbeanlagen mit bewegtem Licht und mit Fahnen sind nicht zulässig.

Stefan Löhr
Diplom-Ingenieur
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