Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
20. April 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestands-, Gestaltungs-, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzung)
20. April 2015
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)Beschlussvorlage (- Bestands-, Gestaltungs-, Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Satzung)
Stadt Lahr Stadtplanungsamt 27.03.2015 AZ.: Da/Lö Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung in Kuhbach Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO i.V. mit § 9 (4) BauGB Rechtsgrundlagen: - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 - Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen Dachform, -neigung, -eindeckung Im Gewerbegebiet (GE) sind flach geneigte Satteldächer bzw. Flachdächer zulässig. Nicht begrünte Dachflächen sowie Solar-/Photovoltaikanlagen sind mit blendfreien Materialien auszuführen. 0-20° Es wird empfohlen, Dächer bis 10° Dachneigung extensiv zu begrünen. 2 Stellplätze und Zufahrten Flächen für PKW-Stellplätze und ihre Zufahrten sind wassergebunden, mit Rasengitter- oder Rasenfugen-Pflaster mit einem Öffnungsanteil von mindestens 20%, zu befestigen. Die Tragschichten sind versickerungsfähig auszubilden. 3 Gestaltung von Freiflächen Freiflächengestaltungsplan Mit dem Baugesuch ist gemäß § 1 (5) Bauvorlagenverordnung ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen, aus dem Lage, Umfang, Größe der Bepflanzung, Baumarten, Geländemodellierung sowie Materialangaben zur Stellplatz- und Zufahrtsbefestigung zu ersehen sind. Er wird Bestandteil der Baugenehmigung. 4 Werbeanlagen Frei stehende Werbeanlagen, Anlagen für Fremdwerbung (z.B. Plakattafeln) sowie Werbeanlagen mit bewegtem Licht und mit Fahnen sind nicht zulässig. Stefan Löhr Diplom-Ingenieur 1