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Beschlussvorlage (- Satzung)

                                    
                                        STADT LAHR

Satzung
Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung
im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr
Planungsrechtliche Festsetzungen
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung BadenWürttemberg(GemO) hat der Gemeinderat am 20. April 2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr als Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich der Satzung
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich
aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2.
§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus folgenden Teilen:
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 27.03.2015
- Nutzungsplan M. 1:1000 vom 27.03.2015
Beigefügt sind:
- Bestandsplan M. 1:1000 vom 27.03.2015
- Gestaltungsplan M. 1:1000 vom 27.03.2015
- Begründung vom 27.03.2015
§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den
planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 27.03.2015 zuwiderhandelt.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans
widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben.
Lahr, 21. April 2015
Dr. Wolfgang G. Müller
OberbürgermeisterSTADT LAHR

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Satzung
Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung, im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr
Örtliche Bauvorschriften
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg
(LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am
20. April 2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung, im
Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr als Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich der Satzung
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung und der hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften
ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2.
§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 27.03.2015.
§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer den örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans vom 27.03.2015 zuwiderhandelt.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Früheres Ortsrecht, das den örtlichen Bauvorschriften dieses Bebauungsplans widerspricht,
wird gleichzeitig aufgehoben.
Lahr, 21. April 2015

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister