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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 27.03.2015 Az.: - 0685 Da

Drucksache Nr.: 92/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Kuhbach

14.04.2015

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

15.04.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

20.04.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung vom 27. März 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung wird
beschlossen.
2. Der Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung und die hierfür erlassenen
örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom
27. März 2015 als Satzungen beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägungsspiegel
- Bestands-, Gestaltungs-, Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Satzung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 92/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes BREITMATTEN lag in der Zeit vom
09.02.2015 bis zum 10.03.2015 öffentlich aus.
Die Zusammenfassungen der Schreiben der Träger öffentlicher Belange sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung sind in der beiliegenden tabellarischen Aufstellung
aufgeführt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden innerhalb des Beteiligungszeitraums keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Firma Fleig hat eine wasserrechtliche Beurteilung im Rahmen des Bauantragsverfahrens
abgegeben. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft
und Bodenschutz soll statt der vorgesehenen flächenhaften Abtragung mit ca. 20 cm nun ein
Abtrag ausschließlich im künftigen Gewässerrandstreifen entlang der Schutter erfolgen. In
einer Breite von 4 m und einer Tiefe von ca. 1 m entlang der Schutter (in einer Länge von ca.
63 m) soll die Abtragung vorgenommen werden, die den Retentionsverlust ausgleicht und
somit die Hochwasserrückhaltung gewährleistet. Die Durchführung und die Kostentragung
übernimmt die Firma Fleig. Der Gewässerrandstreifen soll dem Land übereignet werden.
Ebenfalls in Abstimmung mit dem Landratsamt Ortenaukreis wird ein 5 m breiter naturnaher
Gewässerrandstreifen entlang des Brudertalbaches dort festgesetzt, wo keine Bebauung geplant ist oder besteht. Die Fläche bleibt im Eigentum der Firma Fleig.
Aufgrund der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden kleinere redaktionelle
Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs vorgenommen. Da diese keine wesentlichen Änderungen der Planung darstellen, ist eine erneute Offenlage nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen zu den Anregungen zu beschließen und den
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung zu fassen. Der Bebauungsplan wird dann mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
rechtsverbindlich.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.