Beschlussvorlage
Amt: 14
Witzelmaier
Datum: 29.10.2015 Az.: 708.11/01
Drucksache Nr.: 298/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
23.11.2015
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
14.12.2015
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Übertragung einer weiteren Aufgabe auf das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr
im Rahmen der Prüfung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr:
Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem
Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 GemO)
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt dem Rechnungsprüfungsamt im
Rahmen der Prüfung für den Abwasserverband Raumschaft Lahr als weitere
Aufgabe die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen gemäß
§ 112 Abs. 2 Nr. 2 GemO i.V.m. § 5 Abs. 2 GKZ zu übertragen.
2. Die Tätigkeit wird vom Abwasserverband über den von der Stadt Lahr festgesetzten Verwaltungskostenbeitrag erstattet.
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 298/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Die GPA prüfte in der Zeit vom 23.06.2014 bis 08.07.2014 die Haushalts-, Kassen- und
Rechnungsführung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr in den Haushaltsjahren
2007 – 2012.
Die Stadt Lahr erbringt für den Abwasserverband Raumschaft Lahr verschiedene Dienstleistungen. Die GPA merkte dazu an, dass Einzelheiten dieser Verwaltungsleihe in einer
Vereinbarung noch zu regeln sind.
Im Rahmen der Konkretisierung der einzelnen Aufgaben wurde festgestellt, dass die Vergabeprüfung bisher formell noch nicht übertragen wurde, aber seit vielen Jahren bereits
Praxis ist.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr wurde bisher mit der Prüfung der Jahresrechnung, sowie der laufenden Prüfung der Kassenvorgänge beauftragt (Beschluss Gemeinderat Stadt Lahr vom 06.12.1982 und Beschluss der Verbandsversammlung vom
07.02.1983).
In einer Verfügung des Verbandsvorsitzenden über die Zusammenarbeit zwischen der
Betriebsleitung und der Kämmerei der Stadt Lahr (16.04.2009) wird als Form der Zusammenarbeit bei Vergabeverfahren auf die Anwendung der entsprechenden Dienstanweisungen der Stadt Lahr für die Vergabe von Aufträgen verwiesen.
Diese Verfügung reicht für eine Übertragung der Aufgabe nicht aus. Die Verbandsversammlung hat daher am 18.11.2015 eine formelle Übertragung der „Kann“-Aufgabe auf
das RPA nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 GemO i.V.m. § 5 Abs. 2 GKZ vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates der Stadt Lahr beschlossen.
Dr. Wolfgang G. Müller
Christian Zanger