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Beschlussvorlage (Entwurf der Vereinbarung über Verwaltungsleihe)

                                    
                                        ENTWURF

ANLAGE

Vereinbarung über Verwaltungsleihe
zwischen
dem Abwasserverband Raumschaft Lahr, vertreten durch den Verbandsvorsitzenden, Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
- Abwasserverband und
der Stadt Lahr, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den
Ersten Bürgermeister, Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
- Stadt wird folgende Vereinbarung getroffen:

Präambel
Entsprechend §§ 12 Ziff. 4, 13 Ziff. 2 der Satzung des Abwasserverbandes können
die Aufgaben der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung und die weiteren Verbandsaufgaben von einem Verbandsmitglied übernommen werden. Entsprechend
dieser Regelung übernimmt bereits seit vielen Jahren die Stadt Lahr vielfältige Aufgaben bei der Erledigung der Verbandsaufgaben. Die diesbezügliche Verwaltungsleihe soll nun durch diese Vereinbarung schriftlich geregelt werden.

§1
Gegenstand der Vereinbarung
(1)

Der Zweckverband bedient sich zur Erledigung der in Anlage 1 aufgeführten
Aufgaben Bediensteter der Stadt.

(2)

Die übrigen, insbesondere die technischen Aufgaben, erledigt er mit eigenem
Personal.

(3)

Die Bediensteten der Stadt und die Bediensteten des Zweckverbandes unterstützen sich jeweils bei ihrer Aufgabenwahrnehmung und informieren sich jeweils gegenseitig.

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§2
Kosten
(1)

Der Abwasserverband zahlt an die Stadt für die Inanspruchnahme städtischer
Dienststellen einen Verwaltungskostenbeitrag.

(2)

Grundlage für die Ermittlung des Verwaltungskostenbeitrages sind die Pauschalsätze je Arbeitsstunde für Beamte und Beschäftigte der Stadt Lahr sowie
die Mitarbeiterstunden der leistungserbringenden Dienststellen.

(3)

Die Pauschalsätze je Arbeitsstunde werden nach den örtlichen Verhältnissen in
Anlehnung an die „Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von
Gebühren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung“ (VwV-Kostenfestlegung) berechnet.

(4)

Die erbrachten Mitarbeiterstunden werden von den jeweiligen Dienststellen
pauschal erfasst und der Verbandsverwaltung mitgeteilt. Der Abwasserverband
kann verlangen, dass Zeitaufschriebe geführt werden.

§3
Weisungsrechte
(1)

Hinsichtlich der sachlichen Erledigung der Verbandsaufgaben obliegt die Weisungsbefugnis gegenüber den Bediensteten der Stadt Lahr, die mit den Verbandsaufgaben befasst sind, dem Verbandsvorsitzenden.

(2)

In Bezug auf die Aufgaben der Rechnungsprüfung besteht keine Weisungsbefugnis. § 109 Abs. 2 GemO gilt entsprechend.

(3)

In dienstrechtlicher bzw. arbeitsrechtlicher Hinsicht bleibt die Stellung der Stadt
Lahr als Dienstherr/Arbeitgeber unberührt.

§4
Haftung
Verletzt ein Bediensteter der Stadt bei der Erfüllung von Aufgaben des Zweckverbandes eine einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht oder verwirklicht er einen anderen zum Schadensersatz verpflichtenden Tatbestand, so haftet im Verhältnis zur Stadt der Zweckverband allein.

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§5
Kündigung
(1)

Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

(2)

Sie endet ohne dass es einer Kündigung bedarf mit dem Ausscheiden der Stadt
aus dem Abwasserverband.

§6
Schlussbestimmungen
(1)

Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft.

(2)

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.

Lahr, den _____________________

Lahr, den _____________________

_____________________________
Abwasserverband Raumschaft Lahr
v.d.d. Verbandsvorsitzenden
Dr. Wolfgang G. Müller

_____________________________
Stadt Lahr
v.d.d. Ersten Bürgermeister
Guido Schöneboom

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Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Abwasserverband Raumschaft Lahr und der Stadt Lahr

Anlage 1: Aufgabenerfüllung durch die Stadt Lahr
Aufgabenbereich
Botengänge
Personalangelegenheiten
- Beratung der Betriebsleitung
- Personalkostenveranschlagung
- Personalbedarfsplanung und Erstellung des jährlichen
Stellenplans
- Laufende Personalsachbearbeitung
- Personalbeschaffung (Ausschreibung, Auswahlverfahren,
Einstellung, etc.) inkl. Auszubildender
- Entgeltabrechnung inkl. Sozialversicherung, Steuern,
Personalstatistik, Zusatzversorgung, LOB
- Kindergeldsachbearbeitung/Kindergeldkasse
- Reisekostenerstattung
- Betriebsärztlicher Dienst
Rechnungsprüfung
- Prüfung der Jahresrechnung
- Kassenprüfungen
- Prüfung der laufenden Zahlungsvorgänge (lfd. Belegprüfung)
- Vergabeprüfung
- Bauprüfung
- Begleitende Prüfung und Beratung

Orgaeinheit
Abt. 10/101
Abt. 10/102

Bemerkungen

Amt 14

Der Zweckverband unterwirft sich freiwillig einer
örtlichen Rechnungsprüfung (vgl. § 18 GKZ);
entsprechend Beschluss der Verbandsversammlung
des Zweckverbands Abwasserverband Raumschaft
Lahr (AVRL) vom 17.02.1983 wurde die Prüfung der
Jahresrechnung sowie der laufenden
Kassenvorgänge gemäß § 112 Abs.1 Nr. 1 GemO
übertragen

Geschäftsstelle des Verbandes
- Allgemeiner Schriftverkehr
- Kontakt mit den Verbandsmitgliedern
- Mitwirkung bei der Abwasserabgabeerklärung
- Erlass von Satzungen, Entgeltregelungen, Dienstanweisungen
Verbandsversammlung
- Einladung und Vorbereitung, Tagesordnung
- Erstellung von Sitzungsvorlagen mit Ausnahme des technischen
Bereichs
- Fertigung der Niederschriften

Abt. 20/201

Abt. 20/201

Haushaltswesen
- Erstellung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung
- Vollzug des Haushaltsplanes insbes. über- und außerplanmäßige
Ausgaben
- Aufnahme und Verwaltung von Krediten
- Stundungen, Erlasse, Niederschlagungen
- Controlling (Überwachung von Kassenvollzug und Bestand
- Berechnung und Abwicklung der vorläufigen und endgültigen
Jahresumlage (Zinsumlage u. Betriebskostenumlage)
Kassen- und Rechnungswesen
- (kamerale) Buchhaltung
- Zahlungsverkehr (inkl. Mahnung und Beitreibung von
Forderungen)
- Erstellung von Anlagenachweis, Kassenrechnung,
Vermögensrechnung

Abt. 20/201

Rechtliche Unterstützung
- Rechtliche Beratung
- Mitwirkung bei Erstellung von Rechtsvorschriften
- Mitwirkung beim Abschluss von Verträgen
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Prozessvertretung
Versicherungen
- Abschluss und Verwaltung von Versicherungsverträgen
- Abrechnung von Schadensfällen
Rechnungswesen
- Erfassung der Rechnungen in SAP
- Fertigung der Auszahlungsanordnungen
- Inventarverwaltung
Öffentliche Vergabe
- Ausschreibungen
- Durchführung des Vergabeverfahrens
- Prüfung der Angebote und Vorbereitung der
Vergabeentscheidung
- Abschluss der Verträge

Amt 30

Abt. 20/203

Abt. 30/302
Abt. 62/622

Abt. 62/622