Beschlussvorlage (Vertrag zur Regelung der Aufgabenverteilung bei der Errichtung der Daueranlagen für die Landesgartenschau)
Sitzung: Gemeinderat (14. Sitzung)
14. Dezember 2015
14. Dezember 2015
Beschlussvorlage Amt: 30 Simard Datum: 20.10.2015 Az.: 321.87/06 Drucksache Nr.: 288/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 23.11.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 14.12.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 10/102 15 20 602 603 605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Vertrag zur Regelung der Aufgabenverteilung bei der Errichtung der Daueranlagen für die Landesgartenschau Beschlussvorschlag: 1. Dem beiliegenden Vertragsentwurf wird zugestimmt. 2. Die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH werden beauftragt im Aufsichtsrat dem Vertragsentwurf zuzustimmen. Anlage(n): Anlage Vertrag Daueranlagen LGS BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 288/2015 Seite - 2 - Begründung: Für die Landesgartenschau 2018 bzw. für die Zeit nach Ende der Landesgartenschau werden im Lahrer Westen verschiedene Daueranlagen (Parkanlagen, soziale, kulturelle und sportliche Einrichtungen) geschaffen. Die Planungen hierfür wurden zunächst von der Stadtverwaltung durchgeführt. Nach Gründung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (LGS GmbH) wurden bzw. werden die Planungen und deren Verwirklichung durch die LGS GmbH fortgeführt. Gleichzeitig werden jedoch verschiedene Aufgaben weiterhin durch städtische Dienststellen wahrgenommen. Um die Aufgabenverteilung, die Verantwortlichkeiten und Befugnisse zwischen LGS GmbH und Stadtverwaltung klar zu regeln und insbesondere auch für die GmbH - Geschäftsführung die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, dient der vorliegende Vetrag. Grundlage des Vertrages ist der Rahmen- und Kostenplan, der am 12.05.2014 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Hierüber und über die jeweils vom Gemeinderat zu beschliessende Entwurfsplanung wird sichergestellt, dass der Gemeinderat auch nach Übertragung an die LGS GmbH über die wesentlichen Aspekte der Errichtung der Daueranlagen entscheiden kann. Auf die diesbezüglichen Regelungen der §§ 1, 2 Abs. 5 und 6, 9 Abs. 2 wird verwiesen. Der Vertrag stellt des Weiteren sicher, dass auch nach Abwicklung der LGS GmbH nach Abschluss der Landesgartenschau die für die Daueranlagen bestehenden Mängelansprüche auf die Stadt übergehen. Die Vereinbarung ist mit der Geschäftsführung der Landesgartenschau GmbH abgestimmt. Die Verwaltung empfiehlt daher die Zustimmung zum Vertragsentwurf. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Tobias Biendl