Beschlussvorlage
Amt: 201
Herzog
Datum: 08.01.2015 Az.: 892.41
Drucksache Nr.: 7/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
09.03.2015
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
23.03.2015
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Hospital- und Armenfonds Lahr
- Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2014
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds beschließt für das Rechnungsjahr 2014 die Bildung folgender Haushaltsreste:
- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“
i.H.v. € 350.000,-
- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“
i.H.v. € 350.000,-
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 7/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Mit Beschluss vom 28.01.2013 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr die Verwaltung ermächtigt, der Stiftung Hospital- und Armenfonds zur Stärkung der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Spital – Wohnen und Pflege – aus dem Kernhaushalt Mittel in Höhe von bis zu
€ 2.500.000,- zuzuführen. Ein entsprechender Ansatz war im Haushaltsplan 2013 der Stadt
Lahr veranschlagt.
Da die buchungstechnische Abwicklung über die Trägerstiftung des Eigenbetriebs erfolgen
muss, war die Kapitalzuführung auch im Haushaltsplan des Hospital- und Armenfonds in
Form eines Einnahme- und eines Ausgabeansatzes im Vermögenshaushalt in entsprechender Höhe zu veranschlagen.
In den Rechnungsjahren 2013 und 2014 wurden in Tranchen insgesamt € 2.150.000,-, jeweils in Abhängigkeit vom Bedarf an liquiden Mitteln, an den Eigenbetrieb ausbezahlt. Um
die haushaltsrechtliche Voraussetzung für gegebenenfalls erforderliche Zuführungen im
Haushaltsjahr 2015 zu schaffen, sollte bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds ein Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition 2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ und ein Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr
f. Kapitalzuführung“ in Höhe des jeweils möglichen Restbetrags von € 350.000,- gebildet
werden.
Es wird gebeten, die vorseitige Beschlussempfehlung zu fassen.
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Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender
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Jürgen Trampert
Stadtkämmerer