Vertrag zur Änderung des
Öffentlich-Rechtlichen Vertrages vom 21.06/23.06.1988
zwischen der Stadt Lahr, vertreten durch den Oberbürgermeister
und
der Gemeinde Schuttertal, vertreten durch den Bürgermeister
§1
Änderung
§ 4 - Entgeltregelung – wird wie folgt neu gefasst:
§4
Entgeltregelung
Für die Durchleitung der Abwässer der Gemeinden Seelbach und Schuttertal durch
das Kanalnetz der Stadt Lahr – Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr – erfolgt eine Vergütung auf Basis der technischen Untersuchungen zur Kostenbelastung durch
Dr.-Ing. F. Schmidt-Bregas Ingenieurgesellschaft mbH, Am Wolfsfeld 52, 65191
Wiesbaden, vom 26.10.2009.
Das gutachterlich festgestellte Entgelt in Höhe von 21.985 €, dessen interne Aufteilung den durchleitenden Kommunen obliegt, ist jährlich zum 01.07. an die Stadt LahrEigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu entrichten.
§2
Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.
Lahr, den ______________
Schuttertal, den ______________
Für die Stadt Lahr
Für die Gemeinde Schuttertal
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Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang G. Müller
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Bürgermeister
Carsten Gabbert