Beschlussvorlage (Schlussbericht 2013)
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
23. März 2015
23. März 2015
Schlussbericht 2013 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ................. 1 II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ....................................................... 1 1. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 1 2. Zusammenführung der Eigenbetriebe ..................................................................... 2 3. Technische und wirtschaftliche Grundlagen .......................................................... 4 4. Wichtige Verträge des Eigenbetriebs BVVL ............................................................ 5 5. Steuerliche Verhältnisse .......................................................................................... 7 III. Vorjahresabschluss, Rechnungswesen........................................................ 8 1. Vorjahresabschlüsse ................................................................................................ 8 2. Rechnungswesen / Buchführung ............................................................................ 8 IV. Vollzug des Wirtschaftsplans 2013 ............................................................... 9 1. Ergebnis des Wirtschaftsplans 2013 ..................................................................... 11 2. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................. 11 3. Kasse ....................................................................................................................... 12 V. Prüfung des Jahresabschlusses 2013 ........................................................ 13 1. Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 13 2. Bilanz 2013 .............................................................................................................. 14 3. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang .......................... 20 4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2013 ............................................................ 21 5. Vermögens- und Finanzlage .................................................................................. 24 VI. Zusammenfassung ....................................................................................... 25 VII. Bestätigungsvermerk ................................................................................... 26 VIII. Beschlussvorschlag ..................................................................................... 26 Anlage ABKÜRZUNGEN aLL aus Lieferung und Leistung BgA Betrieb gewerblicher Art DA Dienstanweisung EB Eigenbetrieb EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung EWM Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG FA Finanzamt gem. gemäß GemKVO Gemeindekassenverordnung GemO Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPro Gemeindeprüfungsordnung GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit KStG Körperschaftsteuergesetz LGWH Lahrer Gas- und Wasser-Holding GmbH Mio. Million ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr p.a. per anno PBefG Personenbeförderungsgesetz RPA Rechnungsprüfungsamt TGO Tarifverbund Ortenau GmbH UmwG Umwandlungsgesetz Vj. Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen BVVL Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ VwV Verwaltungsvorschrift * Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die GemHVO und die GemKVO in deren alten Fassungen weiter; in der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter. I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Dieser Bericht beinhaltet die Prüfung des Jahresabschlusses 2013. Steuerliche Aspekte haben wir bei unserer Prüfung nicht einbezogen. Prüfer war Herr Jürgen Witzelmaier. II. 1. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs Rechtliche Grundlagen Um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ausnutzen zu können, beschloss der Gemeinderat am 15.12.2003, den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“ (VVL) zum 01.01.2004 zu gründen. Dazu wurden das Aufgabengebiet des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Bereitstellung und der Betrieb des Parkhauses Stadtmitte aus dem Haushalt ausgegliedert und im Eigenbetrieb VVL dafür zwei getrennte Betriebszweige gebildet. Die beiden Bereiche gelten steuerrechtlich als Verkehrsbetriebe. Weiterhin wurden entsprechend der Betriebssatzung die Mitunternehmeranteile an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (vorher im Bäderbetrieb Lahr) und der badenova AG & Co. KG (vorher in der Lahrer Gas- und Wasser-Holding GmbH, Auflösung 31.12.2003) im Eigenbetrieb VVL ebenfalls in gesonderten Betriebszweigen gehalten und verwaltet. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um Versorgungsbetriebe. Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL). Zudem wurde bei der Satzungsänderung die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 22.12.2009 in den beiden Lahrer Tageszeitungen (Badische Zeitung, Ausgabe Ortenau und Lahrer Zeitung). Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung wurde am 15.01.2010 dem Regierungspräsidium gem. § 4 Abs. 3 GemO angezeigt. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Entsprechend der BeEigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 1 von 27 triebssatzung treten die nach der Hauptsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald eingerichteten beschließenden Ausschüsse anstelle des beschließenden Betriebsausschusses. Sie entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche unter Beachtung des § 8 EigBG. Der Haupt- und Personalausschuss fungiert somit als Betriebsausschuss. Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden vom Oberbürgermeister wahrgenommen. Daneben werden Leistungen von städtischen Dienststellen erbracht, für die ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben wird. Das Stammkapital wurde auf 100.000 € festgesetzt. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO), sowie die einschlägigen Vorschriften nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). 2. Zusammenführung der Eigenbetriebe Der Haupt- und Personalausschuss fasste am 10.11.2008 einstimmig den folgenden Beschluss: „Der Gemeinderat beschließt unter Vorbehalt einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts Lahr 1. Die Zusammenführung der Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme des Eigenbetriebs „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ durch den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“. 2. die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Finanzamt Lahr einen Antrag auf verbindliche Auskunft zu stellen, um die steuerlichen Wirkungen der Zusammenführung abzusichern.“ Mit Datum vom 21.08.2009 erging die beantragte verbindliche Auskunft des Finanzamts Lahr. Die Kernaussagen sind: Die Zusammenführung der EB Bäder und VVL führt nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art (BgA). Die BgA Bäder und VVL werden zukünftig gesondert veranlagt. Durch die Zusammenführung der beiden BgA in einen Eigenbetrieb werden keine stillen Reserven aufgedeckt und es fällt in diesem Zusammenhang keine Kapitalertragsteuer an. Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 2 von 27 Die mit der steuerrechtlichen Begleitung des Antrags auf verbindliche Auskunft bezüglich der Zusammenfassung der Eigenbetriebe Bäder und Versorgung und Verkehr beauftragte Wibera Wirtschaftsberatung AG kam in Ihrem Schreiben vom 17.11.2009 zu den Folgen der verbindlichen Auskunft zu dem Schluss, „dass eine Zusammenfassung der BgA mit steuerlicher Wirkung momentan nicht möglich ist. Als Folge ergibt sich keine Ergebnisverrechnung der beiden BgA.“ „Handelsrechtlich liegt nach der Zusammenfassung der EB Bäder und VVL nur noch ein Eigenbetrieb vor. Somit besteht lediglich die Verpflichtung zur Erstellung einer Handelsbilanz. Aufgrund der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine Spartenrechnung durchzuführen, in der die im Eigenbetrieb vorhandenen Sparten dargestellt werden. Der Jahresabschluss des gesamten Eigenbetriebs ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften des Handels- und Eigenbetriebsrechts aufzustellen, zu beschließen und zu veröffentlichen. Es ist lediglich ein einheitlicher Wirtschaftsplan notwendig und auch nur noch jeweils ein Beschluss für Wirtschaftsplan, Jahresabschluss etc. Die Finanzierung wird lediglich für den handelsrechtlichen Eigenbetrieb zu beachten sein.“ Am 14.12.2009 fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: 1. die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ werden im Wege der Übernahme des Eigenbetriebs Bäder der Stadt Lahr“ durch den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 01.01.2010 zusammengeführt. 2. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“. Die Übernahme durch einen bestehenden Eigenbetrieb hat im Gegensatz zur Zusammenfassung in einen neuen Eigenbetrieb folgende Vorteile: Gesetzlich handelt es sich um eine wesentliche Erweiterung des bestehenden Betriebes (§ 102 Abs. 1 GemO). Die Neuerrichtung einer Satzung ist nicht notwendig, die bestehende Satzung des übernehmenden Eigenbetriebes muss nur angepasst werden. Bei der Übernahme bedarf es keiner Eröffnungsbilanz entsprechend § 242 Abs. 1 HGB. Die Übernahme der Aktiva und Passiva des übernommenen Betriebes erfolgt durch Zugangsbuchung. Dabei sind für die Bewertung des Vermögens des übernommenen Eigenbetriebs die Buchwerte anzusetzen. Der zusammengefasste Eigenbetrieb ist gem. § 9 Abs. 3 EigBVO verpflichtet eine Spartenrechnung (Anlage 5 EigBVO) zu führen. Die bestehenden Spartenrechnung für den Eigenbetrieb Versorgung und Verkehr ist um die Betriebszweige „Terrassenbad“ und „Hallenbad“ zu ergänzen. Darüber hinaus ergeben sich die oben erwähnten Vorteile durch die Erstellung eines Jahresabschlusses und Lageberichts, und eines Wirtschaftsplans. Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 3 von 27 Durch die im EB Bäder anfallenden Verluste war der vorhandene Gewinnvortrag nahezu aufgezehrt. Darüber hinaus wurde seit dem Jahr 2005 ein Kassenfehlbetrag ausgewiesen, der in den Folgejahren weiter anstieg, so dass eine Zuführung von Mitteln durch die Stadt notwendig geworden wäre. Die jährlichen Verluste des „Bäderbetriebs“ werden ab dem Wirtschaftsjahr 2010 handelsrechtlich mit den Gewinnen des „Versorgungs- und Verkehrsbetriebs“ verrechnet, somit ist ein Verlustausgleich durch Erträge aus Beteiligungen außerhalb des städtischen Haushalts möglich. Dennoch ist darauf zu achten, durch eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung die Verluste des „Bäderbetriebs“ auch weiterhin möglichst gering zu halten. Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Eigenbetriebe wurde die Betriebssatzung geändert und die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen; bisher wurde kein Betriebsleiter bestellt. 3. Technische und wirtschaftliche Grundlagen Der Eigenbetrieb BVVL besteht aus den sechs Betriebszweigen: 1. ÖPNV Durchführung der Betriebsführerschaft im Sinne von § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Orts- und Nachbarortslinienverkehr innerhalb der Stadt Lahr. Mit der Ausführung wurde die SWEG AG beauftragt. Als Geschäftsleiter des Verkehrsbetriebs ÖPNV wird im Wege der Arbeitnehmerüberlassung ein sachkundiger Mitarbeiter der SWEG AG eingesetzt. Die Genehmigungen des Landratsamts Ortenaukreis hierzu wurden mit Wirkung ab dem 01.04.2004 mit Schreiben vom 29.03.2004 erteilt. Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Verträgen mit der SWEG (siehe unten 3.1) am 29.03.2004 zu. 2. Parkhaus Stadtmitte Die im März 1983 in Betrieb genommene Tiefgarage in der Alleestraße in Lahr ist verpachtet und wird von einer privaten Parkhausgesellschaft betrieben. Steuerrechtlich gilt die Verpachtung des Parkhauses als Betrieb gewerblicher Art (BgA). 3. Mitunternehmeranteil badenova AG & Co. KG Die badenova AG & Co. KG formierte sich 2001 aus dem Zusammenschluss von sechs regionalen Energieversorgungsunternehmen, darunter die Stadtwerke Lahr GmbH. Die Stadt Lahr hält einen Kapitalanteil von 1,43 % an der badenova AG & Co. KG, mit Service Center in Lahr. Größter kommunaler Anteilseigner ist die Stadt Freiburg. Unter Beachtung der Grundsätze von Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung sowie Klima- und Wasserschutz ist das Unternehmen mit der Versorgung mit Elektrizität, Erdgas, Wasser und Wärme beauftragt. Darüber hinaus erbringt die badenova AG Dienstleistungen im Sektor Abwasserentsorgung und weiteren Bereichen, soweit sie mit dem Unternehmensgegenstand Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung in Zusammenhang stehen. Weitere Aufgabenbereiche sind Datenverarbeitung, Informationstechnologie und Telekommunikation. Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 4 von 27 4. Mitunternehmeranteil Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG Das E-Werk Mittelbaden garantiert die sichere, zuverlässige und umweltfreundliche Stromversorgung in der Ortenau. Als regionaler, kommunal geprägter Energieversorger ist das Ziel, die Stromerzeugungskapazitäten speziell im regenerativen Bereich auszubauen (Wasserkraftwerke, Fotovoltaikanlagen, Beteiligung an verschiedenen On- und Offshore-Windpark-Anlagen). Die kommunalen Belange der überwiegend kommunalen Anteilseigner werden berücksichtigt und ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung kommunaler Aufgaben geleistet 5. Terrassenbad Das Terrassenbad wurde in den Jahren 1954 – 1957 erbaut, direkt am Hang des Schutterlindenbergs gelegen. Es besitzt ein 50-m Becken mit Sprungbecken, ein Attraktionsbecken mit Riesenrutsche, Wasserpilz und Strudel sowie ein Kinder- und Babybecken. Außerdem steht noch ein Beachvolleyballfeld zur Verfügung. Öffnungszeiten 2013: 09.05. bis 15.09.2013 Besucher 2013: 91.670 6. (Vj. 92.190 Besucher) Hallenbad Das Hallenbad im Hallensportkomplex wurde im Jahr 1974 eröffnet. Es verfügt über ein Springerbecken, ein Schwimmer-Becken, sowie ein Lehr- und ein Kleinkinderbecken. Regelmäßige Schwimmkurse und Fitnessangebote werden angeboten. Zahlreiche Vereine sowie die Bereitschaftspolizei nutzen das Bad zu Trainings- und Wettkampfzwecken. Öffnungszeiten 2013: 01.01. bis 30.04. und 24.09. bis 31.12.2013 Besucher 2013: 82.967 4. 4.1 (Vj. 83.628 Besucher) Wichtige Verträge des Eigenbetriebs BVVL Verkehrsbetrieb ÖPNV Vertrag mit der SWEG über die Durchführung des Stadtverkehrs Lahr vom 02.04.2004 Vertragsbeginn: 01.04.2004 Vertragsdauer: bis 31.12.2016 (§ 12 des Vertrags) Automatische Vertragsverlängerung um jeweils zwei Jahre, soweit nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Vertragsseite gekündigt wird. Nachtrag 1: gültig ab 01.01.2005 Erhöhung der Vergütung Nachtrag 2: gültig ab 01.01.2006 Erhöhung der Vergütung Nachtrag 3: gültig ab 01.01.2007 Pauschalierung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45 a PBefG Nachtrag 4: gültig ab 01.01.2008 Erhöhung der Vergütung Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 5 von 27 Nachtrag 5: gültig ab 01.01.2010 Erhöhung der Vergütung Nachtrag 6: gültig ab 01.01.2011 Erhöhung der Vergütung Nachtrag 7: gültig ab 01.01.2012 Erhöhung der Vergütung Nachtrag 8: gültig ab 01.01.2013 Erhöhung der Vergütung Vertrag mit der SWEG über die Stellung eines fachkundigen Mitarbeiters als Geschäftsleiter des Verkehrsunternehmens vom 02.04.2004 Leistungsumfang: 25 Arbeitsstunden pro Woche Vertragslaufzeit: Beginn und Ende analog mit dem Vertrag zur Durchführung des Stadtverkehrs (siehe oben). Vereinbarung mit der TGO (Tarifverbund Ortenau GmbH) vom 02.04.2004 Der Stadtverkehr ist wie unter der früheren Betriebsführerin SWEG weiterhin in das Tarifsystem des Ortenaukreises und der Regionalverkehrslinien eingebunden. Die Vereinbarung mit der TGO regelt die Zuteilung der Einnahmen aus dem TGOEinnahmepool. Vertragslaufzeit: Mit Ende der Betriebsführerschaft endet auch diese Vereinbarung. Beidseitig kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. 4.2 Parkhaus Stadtmitte Pachtvertrag über das Parkhaus Stadtmitte zwischen der Stadt Lahr und der Parkhausgesellschaft Park Service Hüfner GmbH + Co. KG vom 17./20.05.2010 Vertragsbeginn: 01.01.2010 Vertragsdauer: Der Pachtvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei hat das Recht, das Vertragsverhältnis durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen, erstmals jedoch zum 31.12.2020. Park Service Hüfner ist bereits seit Dezember 1987 Pächter der Tiefgarage Stadtmitte. Nach Änderung der Miteigentümerordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Alleestr. 4 bis 12 / Obststr. 14 bis 18 war die Pachtvereinbarung den neuen Regelungen anzupassen. Da umfangreiche Änderungen notwendig waren, wurde der Pachtvertrag einvernehmlich komplett neu gefasst. Er ersetzt den bestehenden Vertrag vom 02.12.1987. Die vorletzte Prüfung der GPA zeigte, dass beim Betriebszweig Parkhaus Stadtmitte Aufwendungen gebucht sind, die dem privaten Teil des Parkhauses (z.B. Stromkosten) zuzuordnen sind. Lt. GPA sollten beim Abschluss eines neuen Pachtvertrags die Regelungen zur Umsatzpacht und zur Betriebskostenabrechnung auf ihre Angemessenheit geprüft und das Inventarverzeichnis aktualisiert werden. Das Inventarver- Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 6 von 27 zeichnis wurde mit dem Abnahmeprotokoll vom 06.07.2010 bei Abschluss des neuen Vertrags aktualisiert. Es war vorgesehen, die Neufassung der Gemeinschaftsordnung mit einer Neuregelung der Verteilung Kosten für den Zeitraum ab 01.01.2010 vorzunehmen. Lt. Information der zuständigen Fachabteilung konnte diese Regelung bislang nicht verabschiedet werden, da Miteigentümer die Unterschrift verweigerten. Es wurde im Rahmen der Eigentümerversammlung vom 09.06.2010 durch die Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft (WEG) beschlossen, dass auch ohne Gültigkeit der neuen Gemeinschaftsordnung die Verteilung der Kosten ab dem 01.01.2010 in der Form zu erfolgen hat, wie in dieser neu gefassten Miteigentümerordnung vorgesehen. Dieser Beschluss wird in der Eigentümerversammlung jährlich neu gefasst. 1. Änderung zum Pachtvertrag: Zusatz zu § 5 Pachtzins Vertrag / Vereinbarung Kinostellplätze zwischen der Stadt Lahr, der Parkhausgesellschaft Park Service Hüfner GmbH + Co. KG, der Eigentümerin und dem Kinobetreiber vom 14.12.2012/14.02.2013 Auf dem ehemaligen "Rappenareal" wurde eine Bebauung realisiert, unter anderem wurde dort ein Kino/Lichtspieltheater eingerichtet. Die hierfür bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze können auf dem Baugrundstück selbst nicht hergestellt werden. Vertragsgegenstand ist daher die Bewilligung einer Stellplatzbaulast auf der in Teil- bzw. Sondereigentum des Eigenbetriebs stehenden Fläche auf dem Grundstück FlSt.Nr. 655 (Parkhaus Stadtmitte). Im Gegenzug verpflichtet sich die Eigentümerin sicherzustellen, dass der jeweilige Kinobetreiber den Kinobesuchern, die das Parkhaus Stadtmitte nutzen, geldwerte Vergünstigungen gewährt, damit diese Stellplätze kostenfrei bzw. kostengünstig nutzen können. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2011/2012 wurde festgestellt, dass bei den bestehenden Verträgen des Betriebszweiges Parkhaus in Abstimmung mit dem Rechtsamt zu klären ist, inwieweit eventuell eine Befassung des Betriebsausschusses bzw. eine Unterzeichnung durch die Betriebsleitung hierfür erforderlich ist. Der Sachstand ist mitzuteilen. 5. Steuerliche Verhältnisse Die kommunalrechtliche Zusammenführung der Eigenbetriebe hat zunächst keine steuerlichen Auswirkungen. Der Eigenbetrieb VVL stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen Person des öffentlichen Rechts der Stadt Lahr dar. Jeder Betriebszweig ist für sich ebenfalls ein BgA. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe bilden einen natürlichen Querverbund. Die Verluste aus den Betriebszweigen ÖPNV und Parkhaus Stadtmitte können somit ohne weitere Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 7 von 27 Voraussetzungen mit den Gewinnen aus den Versorgungsbetrieben verrechnet werden. Der Eigenbetrieb Bäder stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ebenfalls einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen Person des öffentlichen Rechts der Stadt Lahr dar. Gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts Lahr vom 21.08.2009 führt die Zusammenführung der EB Bäder und VVL nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art (BgA). Die BgA Bäder und VVL werden gesondert veranlagt. Es werden somit neben dem handelsrechtlichen Abschluss auch zwei steuerliche Abschlüsse erstellt. III. 1. Vorjahresabschluss, Rechnungswesen Vorjahresabschlüsse Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurde dem Gemeinderat am 28.07.2014 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme von 53.366.079,96 € und einem Jahresgewinn von 1.143.617,54 €, sowie den Jahresabschluss 2012 mit einer Bilanzsumme von 53.503.666,23 € und einem Jahresgewinn von 1.162.697,32 € gem. § 16 Abs. 3 EigBG fest. Der Jahresgewinn 2011 in Höhe von 1.143.617,54 € und der Jahresgewinn 2012 in Höhe von 1.162.697,32 € wurden nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss wurde gem. § 16 Abs. 4 EigBG am 16.08.2014 in den beiden Lahrer Tageszeitungen ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen vom 18.08. bis 26.08.2014 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen an sieben Tagen öffentlich aus. 2. Rechnungswesen / Buchführung Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 EigBVO hat der Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen und somit einen doppischen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV aufzustellen. Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das Finanzprogramm SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs. 1 und 23 Abs. 2 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) erteilt wurde. Für den Eigenbetrieb BVVL sind in SAP zwei separate Buchungskreise angelegt. Die Bücher werden mit SAP PSM in der erweiterten Betriebskameralistik geführt. Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 8 von 27 Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu führen. Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden in SAP automatisiert erstellt. Buchungssystem ist die erweiterte Betriebskameralistik. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben, zu denen der Wirtschaftsplan ermächtigt, sind mittels förmlicher Kassenanordnung auf den entsprechenden Finanzpositionen des Erfolgs- bzw. Vermögensplans anzuweisen. Per Plan-Vergleich kann so am Jahresende in SAP überprüft werden, ob die Vorgaben des Wirtschaftsplans eingehalten wurden. Durch die kamerale Buchung über das Haushaltsmanagement werden im Hintergrund automatisch doppische Buchungssätze erzeugt, aus denen am Jahresende die Bilanz und GuV abgebildet werden können. Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht. Löhne und Gehälter werden vom Personalamt über das Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet. Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem Rechnungsprüfungsamt übergeben. Das Ergebnis des Erfolgsplans in SAP muss mit der GuV übereinstimmen. Die dem Jahresabschluss beigefügte Vermögensplanabrechnung muss ebenfalls mit der Darstellung in SAP übereinstimmen. Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden beachtet. IV. Vollzug des Wirtschaftsplans 2013 Nach § 14 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 96 GemO ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. Der Wirtschaftsplan 2013 wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat am 17.12.2012 beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs.2, 81 Abs.3 u. 121 Abs.2 GemO). Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 9 von 27 Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, demnach soll das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 S.1 EigBG). Der Vermögensplan muss dabei immer ausgeglichen sein. Wenn keine anderen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, werden höhere Zuschüsse der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich (vgl. § 15 Abs.1 Nr.2 EigBG). Kredite können demnach im Eigenbetrieb z.B. auch für die Rückführung von Eigenkapital an die Gemeinde aufgenommen werden. Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“ bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) spätestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen. Das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung sollte im Lagebericht diskutiert werden. Insbesondere ist zu erläutern, ob und mit welchem Kostenvolumen die im Anlagevermögen geplanten Vorhaben realisiert wurden. Wesentliche Abweichungen vom Vermögensplan sollten in diesem Zusammenhang begründet werden. Die tatsächliche Ertrags- und Aufwandslage und die Gründe für die Abweichungen von der Planung sind im Jahresabschluss detailliert dargestellt. Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung sind im Lagebericht ausführlich dargestellt. Zwei Ansätze in der Vermögensplanabrechnung weichen vom Wirtschaftsplan 2013 ab. Der Ansatz „Erübrigte Mittel aus Vorjahren“ (1.730,250 €) wurde mit dem „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“ (2.911.000 €) aufgerechnet; die Ergebnisse sind jedoch richtig. Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich machten, lagen nicht vor. Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 10 von 27 1. Ergebnis des Wirtschaftsplans 2013 1. Erfolgsplan a) Erträge b) Aufwendungen Jahresüberschuss 2. Vermögensplan a) Einnahmen b) Ausgaben 3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme 4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 5. Höchstbetrag der Kassenkredite Ansatz in Euro 2013 Ergebnis in Euro 5.995.540,00 5.262.990,00 732.550,00 5.478.363,75 5.390.758,71 87.605,04 -517.176,25 127.768,71 -644.944,96 -8,63 2,43 -88,04 3.819.400,00 3.819.400,00 0,00 0,00 7.500.000,00 1.475.423,54 -2.343.976,46 2.564.517,67 -1.254.882,33 0,00 -61,37 -32,86 Abweichung in Euro in % Im Wirtschaftsjahr 2013 lagen im Erfolgsplan die Erträge um 8,63 % niedriger, bei den Aufwendungen um 2,43% höher als erwartet. Vermögensplanabrechnung 2013 Einnahmen: Art Jahresgewinn Abschreibungen Verlustausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde Betrag (Euro) 87.605,04 333.735,72 1.054.082,78 1.475.423,54 Ausgaben: Art Investitionen Gewinnabführung an den Haushalt der Gemeinde Auflösung von Zuschüssen und Zuweisungen Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren (Bäder) Saldo (Finanzierungsfehlbetrag): 2. Betrag (Euro) 60.951,14 2.216.780,10 35.079,00 251.707,43 2.564.517,67 -1.089.094,13 Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist. Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 11 von 27 Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. Finanzpläne und Investitionsprogramme für die Jahre 2012 - 2016 wurden nach den eigenbetriebsrechtlichen Vorgaben erstellt. 3. 3.1 Kasse Höchstbetrag der Kassenkredite Im Wirtschaftsplan 2013 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 7,5 Mio. € festgesetzt. Die genehmigte Kassenkreditlinie von 7,5 Mio. € wurde in 2013 nicht überschritten. Zum 31.12.2013 wies die Kasse ein Minus (Kassenvorgriff) von 3.165.223,41€ (VVL) bzw. 1.927.024,67 € (Bäder) aus. Der Kassenvorgriff wird in der Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde passiviert. Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 12 von 27 Verzinsung der Kassenstände Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Nach § 13 Satz 1 EigBVO sind Kredite (auch Kassenkredite) zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt angemessen zu verzinsen. Der Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird hierbei im monatlichen Turnus ermittelt und verzinst. Wie von der GPA in ihrem Prüfungsbericht vom 06.03.2009 gefordert, wurden die Zinssätze 2012 überprüft und an das veränderte Zinsniveau angepasst. Der Habenzinssatz betrug in 2013 2% und der Sollzinssatz 4,5 %. Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 wurden dem Eigenbetrieb Sollzinsen in Höhe von 219.588,00 € berechnet und zu je 50% auf die Sparte Versorgung und Verkehr und die Sparte Bäder verteilt. Wie in den Vorjahren wurden die Zinsen der Bädersparte buchungstechnisch auf das Hallenbad (64.046,50 €) und auf das Terrassenbad (45.747,50 €) aufgeteilt. V. Prüfung des Jahresabschlusses 2013 1. Grundsätzliche Feststellungen Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 13 von 27 anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. Der vom Betriebsleiter des Eigenbetriebs unterzeichnete Jahresabschluss 2013 wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 04.11.2014 mit der Bitte um Prüfung zugeleitet. Der HPA als Betriebsausschuss nahm am 17.11.2014 den Jahresabschluss zur Kenntnis und schlug dem Gemeinderat aus steuerrechtlichen Gründen vor, den Jahresgewinn in Höhe von 87.605,04 € auf neue Rechnung vorzutragen. Die Vortragung wurde am 26.01.2015 vom Gemeinderat beschlossen. Mit Schreiben vom 04.11.2014 wurde der Jahresabschluss Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller zur Kenntnis vorgelegt und direkt an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung weitergeleitet – damit wurde die Aufstellungsfrist (innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres) überschritten. 2. Bilanz 2013 Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO wurden eingehalten. Gemäß § 256 Abs. 2 HGB wurde in der Bilanz zu jedem Posten der Vorjahresbetrag angegeben. Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Im Folgenden erläutern wir als Ergebnis unserer Prüfung die wesentlichen Veränderungen in der Bilanz 2013. Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 14 von 27 2.1 A AKTIVA Sachanlagen In 2013 lagen die Investitionen bei 60.951,14 € (Planansatz: 44.700,00 €). Es handelte sich dabei im Bereich Bäder um Investitionen für einen mobilen PA Lautsprecher, einen Dokumentensafe und einen Einwurftresor. Im Bereich Versorgung und Verkehr wurde in neue Buswartehäuschen investiert. Insgesamt waren im Eigenbetrieb Sachanlagen zum 31.12.2013 in Höhe von 3.776.622,51 € bilanziert. Anlagennachweis § 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagennachweises vor. Dieser soll als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Nach § 16 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 10 Abs. 2 EigBVO ist im Anlagennachweis als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen nach Formblättern 2 und 3 (Anlagen 2 und 3 zur EigBVO) darzustellen. Das bilanzierte Anlagevermögen stimmt mit dem Anlagennachweis überein. In der Form entspricht der Anlagennachweis den gesetzlichen Vorgaben. B Finanzanlagen Entsprechend der Betriebssatzung werden die Mitunternehmeranteile an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der badenova AG & Co. KG im Eigenbetrieb VVL gehalten und verwaltet. Folgende Beteiligungen sind zum 31.12.2013 aktiviert: a) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG mit b) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden VerwaltungsAG mit c) Beteiligung badenova AG & Co. KG mit C 33.971.908,89 € 32.941,00 € 9.481.001,12 € Umlaufvermögen Vorräte Vorräte sind gem. § 266 Abs.2 HGB auf der Aktivseite als Teil des Umlaufvermögens zu bilanzieren. Im Bäderbetrieb werden Reinigungsmittel bevorratet. . Per Stichtagsinventur wurde am Jahresende 2013 ein Vorratsbestand in Höhe von 2.560,58 € (Vorjahr: 817,16 €) ermittelt. Der Vorratsbestand hat sich bei der Stichtagsbetrachtung gegenüber dem Vorjahr erhöht. Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 15 von 27 Forderungen Im Umlaufvermögen sind neben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die erwarteten Gewinnausschüttungen aus den Beteiligungen sowie Forderungen gegenüber der Gemeinde und sonstige Vermögensgegenstände bilanziert. Bei den Forderungen handelt es sich um: Sparte VVL: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Forderungegen ggü. Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis: 20.187,03 € 4.272.399,44 € Forderungen ggü. Gemeinde: Sonstige Vermögensgegenstände: - € 255.937,74 € Sparte Bäder: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 21.247,66 € Forderungen ggü. Gemeinde: Sonstige Vermögensgegenstände: 126,08 € 2.938,68 € Lt. GPA-Mitteilung 6/2006 ist „eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer (…) nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig“. Die Plus- und Minusstunden müssen daher getrennt erfasst werden. Für die Überstunden werden Rückstellungen gebildet; der Leistungsrückstand wird als Forderung gegen Arbeitnehmer in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert. In 2013 wurden für den Bereich Bäder Forderungen gegen Arbeitnehmer aus Gleitzeitkonten in Höhe von 810,00 € gebildet und 2014 wieder aufgelöst. Die bilanzierten Forderungen stimmten mit den offenen Posten der Buchhaltung überein. Kassenbestand Gem. Bilanz betrug der Kassenbestand der Handkasse zum 31.12.2013 1.050,00 €. Hierbei handelt es sich um den ständigen Wechselgeldvorschuss der Zahlstelle (1.000,00 €), sowie um einen Handvorschuss von 50,00 €. Am 10.01.2013 beantrag- Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 16 von 27 te der Bäderbetrieb die Erhöhung des Wechselgeldvorschusses auf 1.200,00 €. Diesem Antrag wurde zugestimmt und die Dienstanweisung am 24.01.2013 geändert. Die Erhöhung des Wechselgeldvorschuss (200,00 €) wurde nicht im Kassenbestand, sondern in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. 2.2 A PASSIVA Eigenkapital Die Gewinnabführungen an den städtischen Haushalt erfolgten entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderats. Das Eigenkapital entwickelte sich somit folgendermaßen: Passiva A. Eigenkapital I. Stammkapital 31.12.2012 31.12.2013 BVVL BVVL Euro Euro Summe 19.096.045,23 18.020.952,95 100.000,00 100.000,00 II. Rücklagen 1. allgemeine Rücklage 2. zw eckgebundene Rücklagen 17.833.347,91 17.833.347,91 0,00 0,00 III. Gew inn/Verlust Gew inn/Verlust des Vorjahres Abführung an städtischen Haushalt Jahresgew inn/Jahresverlust Eigenkapitalquote 1.143.617,54 -1.143.617,54 1.162.697,32 1.162.697,32 -1.162.697,32 87.605,04 35,69% 34,76% Der Eigenbetrieb ist nach § 12 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital des Eigenbetriebs. Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung sollte bei steuerpflichtigen Betrieben bei mindestens 30 – 40 % liegen, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss. Nach neuesten Rechtsprechungen wird in der Privatwirtschaft allerdings immer öfter auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet. Der Eigenbetrieb BVVL ist angemessen mit Eigenkapital ausgestattet (34,76%). Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 17 von 27 B Empfangene Ertragszuschüsse Die empfangenen Ertragszuschüsse werden als Passivposten bilanziert. Dem Jahresabschluss 2013 ist ein Nachweis der Ertragszuschüsse für die Betriebszweige ÖPNV, Parkhaus, Hallenbad und Terrassenbad beigefügt. Zum 31.12.2013 waren an empfangenen Ertragszuschüsse insgesamt 427.291,00 € passiviert. Auf dem Berechnungsblatt für die Auflösung von Zuschüssen (Terrassenbad) weicht der Anfangs-/Endbestand des Beitragskapitals vom Anlagennachweis ab. Auf dem Berechnungsblatt ist noch ein alter abgeschriebener Zuschuss in Höhe von 20.528,37 € aufgeführt, welcher im Anlagennachweis nicht mehr geführt wird. C Rückstellungen (§ 249 HGB) Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Das HGB fordert daher, für bestimmte vorhersehbare Verpflichtungen Rückstellungen zu bilden. Zu berücksichtigen sind dabei, Passivierungspflicht und Passivierungswahlrecht für die Bildung von Rückstellungen. Dabei sind Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Wert anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Betriebssparte Versorgung und Verkehr Beim Eigenbetrieb BVVL wurden im Betriebszweig Versorgung und Verkehr Steuerrückstellungen in Höhe von 178.000,00 € gebildet. Darüber hinaus wurden für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, externe Abschlusskosten und die Schwerbehindertenerhebung sonstige Rückstellungen passiviert. Betriebssparte Bäderbetrieb Rückstellungen sind u.a. zu bilden für die gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses zur Prüfung des Jahresabschlusses für übertragenen Resturlaub der Beschäftigten geleistete und noch nicht abgefeierte Überstunden der Beschäftigten LOB Leistungen an die Beschäftigten für Leistungen aus Vorruhestandsregelungen (Altersteilzeit) für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 18 von 27 An Resturlaubstagen waren zum Jahresende 2013 insgesamt noch 121 Tage (Vj. 85) übrig. Die Bilanzposition Rückstellungen entwickelte sich folgendermaßen: 31.12.2012 E uro Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen 148.684,58 4.748,71 143.935,87 + Zuwachs - Minderung 31.12.2013 E uro E uro 337.362,55 178.000,00 159.362,55 188.677,97 173.251,29 15.426,68 Altersteilzeit im Blockmodell In der Handelsbilanz sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, einschließlich Altersteilzeit-Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag umfasst die gesamte den Arbeitnehmern in der Freistellungsphase zu gewährende Vergütung einschließlich der zu erbringenden Aufstockungsbeträge und Nebenleistungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Dabei sind die Kosten- und Wertverhältnisse zum Erfüllungszeitpunkt maßgeblich, so dass auch Kostensteigerungen einbezogen werden müssen. Demgegenüber sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen. Zudem sind bei der Bemessung der Rückstellung biometrische Faktoren wie Sterblichkeit zu berücksichtigen. Seit dem Jahresabschluss 2010 wurde aufgrund der Komplexität der neuen Regelungen des BilMoG ein externer Gutachter mit der Berechnung der Altersteilzeitrückstellungen beauftragt. Die Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet und die Entwicklung im Lagebericht dargestellt. D Verbindlichkeiten Kredite gegenüber Kreditinstituten bestehen keine. Zum 31.12.2013 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt in Höhe von 32.821.671,84 €. Die Verbindlichkeiten aus dem Trägerdarlehen blieben in der Sparte Versorgung und Verkehr konstant bei 27.725.135,44 €. Hinzu kamen die Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten. Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 19 von 27 31.12.2012 Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2013 + Zuwachs - Minderung E uro E uro 2 0 12 zu 2 0 11 33.778.981,89 43.995,98 33.034.475,94 145.544,48 -744.505,95 101.548,50 89.687,16 4.524,00 -85.163,16 1.709,79 62.735,62 61.025,83 33.643.588,96 32.821.671,84 -821.917,12 27.725.135,44 27.725.135,44 davon Restlaufzeit >= 1 Jahr 2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis davon Restlaufzeit >= 1 Jahr 3. Verbindlichkeiten ggü. Finanzamt davon Restlaufzeit >= 1 Jahr 4. Verbindlichkeiten ggü. Gemeinde andere Eigenbetriebe davon Restlaufzeit >= 1 Jahr Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stimmen mit den laut Buchhaltung ausstehenden Rechnungen überein. Der Verbindlichkeitenspiegel differiert mit der Bilanz um 109.794,00 €. Es handelt sich dabei um Kassenzinsen der Sparte Bäder, die noch als Verbindlichkeit gegenüber der Sparte VVL ausgewiesen ist. Aufgrund des Verbundes der beiden Sparten hebt sich diese Verbindlichkeit und die entsprechende Forderung bei der Sparte VVL gegenseitig auf. In den Forderungen des VVL wurde dieser Betrag bereits reduziert. E Rechnungsabgrenzungsposten Nach § 250 Abs. 2 HGB sind Einnahmen, die vor dem Abschlussstichtag erzielt wurden, aber erst nach dem Stichtag zu Ertrag führen als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zu passivieren, um das Jahresergebnis periodengerecht darzustellen. Auf der Passivseite der Bilanz des Bäderbetriebs wurden noch nicht in Anspruch genommene Guthaben aus Punkte- bzw. Wertkarten abgegrenzt. 3. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. Der Lagebericht 2013 wurde erstellt. Die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte sind darin enthalten. Insbesondere auf die unterschiedlichen Ergebnisse und Entwicklungen der sechs Betriebszweige wurde jeweils differenziert eingegangen. Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 20 von 27 Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen. Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen. 4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2013 Erfolgsübersicht Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Materialaufwand Löhne und Gehälter Soziale Abgaben Aufwendung für Altersversorgung Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern Andere betriebliche Aufwendungen Aufwendungen 1 - 8 10. Betriebserträge a) Umsatzerlöse b) Sonstige Erträge 11. Betriebserträge insgesamt 12. Betriebsergebnis 13. Finanzerträge 14. außerordentliche Aufwendungen 15. Unternehmensergebnis Parkhaus Euro Beteiligung Beteiligung EWM badenova Euro Euro 22.898 34.766 26.603 2.108 32.432 118.807 ÖPNV Sparte VVL Euro Euro 1.271.055 1.293.953 20.413 1.415.626 215.959 7.401 1.423.027 5.250 221.209 39.851 1.331.320 55.179 1.658.188 2.108 84.935 3.094.364 698.062 5.286 703.348 -627.972 714.338 32.653 746.992 -2.347.372 -627.972 4.272.399 832.202 1.092.825 16.276 27.367 43.643 -75.164 0 -1.423.027 0 -221.209 744.477 -75.164 3.527.922 832.202 1.272.693 523.268 Terrassenbad Euro Hallenbad Euro Sparte Bäder Euro 191.613 201.209 225.241 210.936 56.073 159.836 45.748 246 49.325 704.051 60.168 118.721 64.047 298 80.732 760.142 416.854 412.145 0 116.242 278.557 109.794 544 130.057 1.464.193 210.191 41.967 252.159 -451.892 192.141 14.673 206.814 -553.328 402.332 56.641 458.973 -1.005.220 -553.328 0 0 -1.005.220 -451.892 Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht und im Anhang detailliert erläutert. Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 21 von 27 A Versorgung und Verkehr Lahr 2013 Wirtschaftsjahr Euro 1. Umsatzerlöse a) Fahrgeldeinnahmen 2. Sonstige betriebliche Erträge (Gesamtertrag) 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Euro 714.338,45 714.338,45 32.653,10 746.991,55 44.562,99 1.249.390,18 1.293.953,17 4. Personalaufwand 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 6. 0,00 55.179,09 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Gesamtaufwand) 84.934,67 1.434.066,93 Zwischenergebnis (Ertrag-Aufwand) -687.075,38 7. Erträge aus Beteiligungen 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.272.399,44 0,00 1.658.188,45 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11. Steuern vom Einkommen 12. Sonstige Steuern 1.927.135,61 832.202,32 2.108,38 Jahresgewinn / Jahresverlust (-) Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - 834.310,70 1.092.824,91 Seite 22 von 27 B Bäder 2013 Wirtschaftsjahr: Euro 1. Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge (Gesamtertrag) 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Euro 402.332,02 402.332,02 56.628,74 458.960,76 247.144,03 169.709,91 416.853,94 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 412.144,88 116.241,84 528.386,72 5. 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 278.556,63 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Gesamtaufwand) 130.057,31 1.353.854,60 Zwischenergebnis (Ertrag-Aufwand) -894.893,84 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 12,00 109.794,00 -1.004.675,84 10. außerordentliche Aufwendungen 0,00 11. Steuern vom Einkommen 0,00 12. Sonstige Steuern Jahresgewinn / Jahresverlust (-) Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - 544,03 544,03 -1.005.219,87 Seite 23 von 27 5. Vermögens- und Finanzlage Bilanzstruktur 2013 Vermögen immaterielles AV Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen Vorräte Forderungen Flüssige Mittel Umlaufvermögen Gesamtvermögen 5.1 Euro 0,00 3.776.622,51 43.485.851,01 47.262.473,52 2.560,58 4.572.836,63 1.050,00 4.576.447,21 51.838.920,73 % 0,00 7,29 83,89 91,17 0,00 8,82 0,00 8,83 100,00 Kapital Stammkapital Gewinn Rücklagen Eigenkapital Zuschüsse/Beiträge lf. Rückstellungen lf. Verbindlichkeiten lf. Fremdkapital kf. Rückstellungen kf. Verbindlichkeiten kf. Fremdkapital Rechnungsabgrenzungsposten Gesamtkapital Euro 100.000,00 87.605,04 17.833.347,91 18.020.952,95 427.291,00 0,00 27.725.135,44 27.725.135,44 337.362,55 5.309.340,50 5.646.703,05 18.838,29 51.838.920,73 % 0,19 0,17 34,40 34,76 0,82 0,00 53,48 53,48 0,65 10,24 10,89 0,04 100,00 Goldene Finanzierungsregel Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar. Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Im Eigenbetrieb geht es insbesondere um die gesetzlich verankerte Erhaltung des Sondervermögens, deren Sicherstellung auch die Vermögensplanabrechnung dient. Goldene Finanzierungsregel = (Deckungsgrad II) EK + lfr. FK (inkl. Ertragszuschüsse) Anlagevermögen Deckungsgrad II = 18.020.952,95 + 27.725.135,44 € = 97,67 % 46.835.182,52 € Das Anlagevermögen ist fast vollständig mit langfristigem Kapital finanziert. 5.2 Liquidität 3. Grades Die Liquidität 3. Grades gibt das Verhältnis des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens an. Ist die Liquidität 3. Grades kleiner Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 24 von 27 als 1, dann wird ein Teil der kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht durch das Umlaufvermögen („Liquide Mittel“ im weiteren Sinne) gedeckt. Liquidität 3. Grades = Umlaufvermögen kurzfr. FK = 4.576.447,21 € = 0,81 5.665.541,34 € Die sich ergebende Unterfinanzierung beträgt zum Stichtag 31.12.2013: 1.089.094,13 €. VI. Zusammenfassung Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL). Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Eigenbetriebe wurde die Betriebssatzung geändert und die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Jahresergebnis Beteiligung badenova Jahresergebnis ÖPNV Jahresergebnis Parkhaus Jahresergebnis Beteiligung E-Werk Ergebnis Betriebsparte Versorgung und Verkehr Jahresergbnis Terrassenbad Jahresergebnis Hallenbad Ergebnis Betriebsparte Bäder Ergebnis Eigenbetrieb BVVL 2012 2013 31.12.2012 31.12.2013 Euro Euro 572.177,68 523.267,90 -590.236,71 -627.971,60 -260.724,00 -75.164,08 2.495.563,13 1.272.692,69 2.216.780,10 1.092.824,91 -485.763,45 -451.892,28 -568.319,33 -553.327,59 -1.054.082,78 -1.005.219,87 1.162.697,32 87.605,04 Der Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ schließt das Jahr 2013 mit einem Jahresgewinn von 87.605,04 € (-1.056 T€) ab. Der Verlust des Betriebszweigs ÖPNV erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,39% auf -627.971,60 €. Aufgrund niedrigerer Aufwendungen verringerte sich der Verlust des Betriebszweigs Parkhaus im Jahr 2013 auf -75.164,08 € (- 71,17%). Der Jahresgewinn des Betriebszweigs badenova lag mit 523.267,90 € um 8,55% unter dem Vorjahresgewinn. Der Betriebszweig EWM erwirtschaftete in 2013 ebenfalls einen Gewinn in Höhe von 1.272.692,69 € (-49,00 %). Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 25 von 27 Die jährlichen Verluste des „Bäderbetriebs“ in Höhe von -1.005.219,87 € in 2013 werden handelsrechtlich mit den Gewinnen des „Versorgungs- und Verkehrsbetriebs“ verrechnet, somit ist ein Verlustausgleich durch Erträge aus Beteiligungen außerhalb des städtischen Haushalts möglich. Dennoch ist darauf zu achten, durch eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung die Verluste des „Bäderbetriebs“ auch weiterhin möglichst gering zu halten. VII. Bestätigungsvermerk Aus Sicht des RPA kann der Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt werden. Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind künftig zu beachten. VIII. Beschlussvorschlag Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 51.838.920,73 € und einem Jahresgewinn von 87.605,04 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn 2013 in Höhe von 87.605,04 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 24.02.2015 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald -Städtisches Rechnungsprüfungsamt- Christian Zanger Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - Seite 26 von 27 Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- Angaben zu den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme Euro 51.838.920,73 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen 47.262.473,52 4.576.447,21 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten - die Rechnungsabgrenzungsposten 18.020.952,95 427.291,00 337.362,55 33.034.475,94 18.838,29 1.2 Jahresgewinn 87.605,04 1.2.1 Summe der Erträge 5.478.363,75 1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.390.758,71 2 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 2.1. bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 - 0,00 0,00 0,00 87.605,04 Seite 27 von 27