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Beschlussvorlage (Schlussbericht 2013)

                                    
                                        Schlussbericht 2013
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2013
des Eigenbetriebs
Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr

INHALTSVERZEICHNIS

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ................. 1

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ....................................................... 1
1.

Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 1

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe ..................................................................... 2

3.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen .......................................................... 4

4.

Wichtige Verträge des Eigenbetriebs BVVL ............................................................ 5

5.

Steuerliche Verhältnisse .......................................................................................... 7

III.

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen........................................................ 8

1.

Vorjahresabschlüsse ................................................................................................ 8

2.

Rechnungswesen / Buchführung ............................................................................ 8

IV.

Vollzug des Wirtschaftsplans 2013 ............................................................... 9

1.

Ergebnis des Wirtschaftsplans 2013 ..................................................................... 11

2.

Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................. 11

3.

Kasse ....................................................................................................................... 12

V.

Prüfung des Jahresabschlusses 2013 ........................................................ 13
1.

Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 13

2.

Bilanz 2013 .............................................................................................................. 14

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang .......................... 20

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2013 ............................................................ 21

5.

Vermögens- und Finanzlage .................................................................................. 24

VI.

Zusammenfassung ....................................................................................... 25

VII.

Bestätigungsvermerk ................................................................................... 26

VIII.

Beschlussvorschlag ..................................................................................... 26

Anlage

ABKÜRZUNGEN
aLL

aus Lieferung und Leistung

BgA

Betrieb gewerblicher Art

DA

Dienstanweisung

EB

Eigenbetrieb

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

EWM

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG

FA

Finanzamt

gem.

gemäß

GemKVO

Gemeindekassenverordnung

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPro

Gemeindeprüfungsordnung

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

KStG

Körperschaftsteuergesetz

LGWH

Lahrer Gas- und Wasser-Holding GmbH

Mio.

Million

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

p.a.

per anno

PBefG

Personenbeförderungsgesetz

RPA

Rechnungsprüfungsamt

TGO

Tarifverbund Ortenau GmbH

UmwG

Umwandlungsgesetz

Vj.

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

BVVL

Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“

VwV

Verwaltungsvorschrift

* Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur
Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die GemHVO und die GemKVO in deren alten Fassungen weiter; in der GemO
gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter.

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung
(GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den
Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPro) zu prüfen.
Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der
Kassenvorgänge.
Dieser Bericht beinhaltet die Prüfung des Jahresabschlusses 2013.
Steuerliche Aspekte haben wir bei unserer Prüfung nicht einbezogen.
Prüfer war Herr Jürgen Witzelmaier.

II.
1.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
Rechtliche Grundlagen

Um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ausnutzen zu können, beschloss der
Gemeinderat am 15.12.2003, den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“
(VVL) zum 01.01.2004 zu gründen. Dazu wurden das Aufgabengebiet des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Bereitstellung und der Betrieb des
Parkhauses Stadtmitte aus dem Haushalt ausgegliedert und im Eigenbetrieb VVL dafür zwei getrennte Betriebszweige gebildet. Die beiden Bereiche gelten steuerrechtlich als Verkehrsbetriebe.
Weiterhin wurden entsprechend der Betriebssatzung die Mitunternehmeranteile an
der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (vorher im Bäderbetrieb Lahr) und der
badenova AG & Co. KG (vorher in der Lahrer Gas- und Wasser-Holding GmbH, Auflösung 31.12.2003) im Eigenbetrieb VVL ebenfalls in gesonderten Betriebszweigen
gehalten und verwaltet. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um Versorgungsbetriebe.
Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb
der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung
und Verkehr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL). Zudem wurde bei der Satzungsänderung
die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 22.12.2009 in den beiden Lahrer Tageszeitungen (Badische Zeitung, Ausgabe Ortenau und Lahrer Zeitung).
Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung wurde am 15.01.2010 dem Regierungspräsidium gem. § 4 Abs. 3 GemO angezeigt.
Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Entsprechend der BeEigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

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triebssatzung treten die nach der Hauptsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald eingerichteten beschließenden Ausschüsse anstelle des beschließenden Betriebsausschusses. Sie entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche unter Beachtung
des § 8 EigBG. Der Haupt- und Personalausschuss fungiert somit als Betriebsausschuss.
Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden
vom Oberbürgermeister wahrgenommen.
Daneben werden Leistungen von städtischen Dienststellen erbracht, für die ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben wird.
Das Stammkapital wurde auf 100.000 € festgesetzt.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO), sowie die einschlägigen Vorschriften nach dem
Handelsgesetzbuch (HGB).

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe

Der Haupt- und Personalausschuss fasste am 10.11.2008 einstimmig den folgenden
Beschluss:
„Der Gemeinderat beschließt unter Vorbehalt einer positiven verbindlichen Auskunft
des Finanzamts Lahr
1. Die Zusammenführung der Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und
„Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme des Eigenbetriebs
„Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ durch den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“.
2. die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Finanzamt Lahr einen Antrag auf verbindliche
Auskunft zu stellen, um die steuerlichen Wirkungen der Zusammenführung abzusichern.“
Mit Datum vom 21.08.2009 erging die beantragte verbindliche Auskunft des Finanzamts Lahr. Die Kernaussagen sind:


Die Zusammenführung der EB Bäder und VVL führt nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art (BgA).



Die BgA Bäder und VVL werden zukünftig gesondert veranlagt.



Durch die Zusammenführung der beiden BgA in einen Eigenbetrieb werden keine
stillen Reserven aufgedeckt und es fällt in diesem Zusammenhang keine Kapitalertragsteuer an.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

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Die mit der steuerrechtlichen Begleitung des Antrags auf verbindliche Auskunft bezüglich der Zusammenfassung der Eigenbetriebe Bäder und Versorgung und Verkehr beauftragte Wibera Wirtschaftsberatung AG kam in Ihrem Schreiben vom
17.11.2009 zu den Folgen der verbindlichen Auskunft zu dem Schluss, „dass eine
Zusammenfassung der BgA mit steuerlicher Wirkung momentan nicht möglich ist. Als
Folge ergibt sich keine Ergebnisverrechnung der beiden BgA.“
„Handelsrechtlich liegt nach der Zusammenfassung der EB Bäder und VVL nur noch
ein Eigenbetrieb vor. Somit besteht lediglich die Verpflichtung zur Erstellung einer
Handelsbilanz. Aufgrund der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine
Spartenrechnung durchzuführen, in der die im Eigenbetrieb vorhandenen Sparten
dargestellt werden.
Der Jahresabschluss des gesamten Eigenbetriebs ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften des Handels- und Eigenbetriebsrechts aufzustellen, zu beschließen und zu veröffentlichen.
Es ist lediglich ein einheitlicher Wirtschaftsplan notwendig und auch nur noch jeweils
ein Beschluss für Wirtschaftsplan, Jahresabschluss etc. Die Finanzierung wird lediglich für den handelsrechtlichen Eigenbetrieb zu beachten sein.“
Am 14.12.2009 fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr
Lahr“ werden im Wege der Übernahme des Eigenbetriebs Bäder der Stadt
Lahr“ durch den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 01.01.2010
zusammengeführt.
2. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr
Lahr“.
Die Übernahme durch einen bestehenden Eigenbetrieb hat im Gegensatz zur Zusammenfassung in einen neuen Eigenbetrieb folgende Vorteile:
Gesetzlich handelt es sich um eine wesentliche Erweiterung des bestehenden Betriebes (§ 102 Abs. 1 GemO). Die Neuerrichtung einer Satzung ist nicht notwendig,
die bestehende Satzung des übernehmenden Eigenbetriebes muss nur angepasst
werden.
Bei der Übernahme bedarf es keiner Eröffnungsbilanz entsprechend § 242 Abs. 1
HGB. Die Übernahme der Aktiva und Passiva des übernommenen Betriebes erfolgt
durch Zugangsbuchung. Dabei sind für die Bewertung des Vermögens des übernommenen Eigenbetriebs die Buchwerte anzusetzen.
Der zusammengefasste Eigenbetrieb ist gem. § 9 Abs. 3 EigBVO verpflichtet eine
Spartenrechnung (Anlage 5 EigBVO) zu führen. Die bestehenden Spartenrechnung
für den Eigenbetrieb Versorgung und Verkehr ist um die Betriebszweige „Terrassenbad“ und „Hallenbad“ zu ergänzen.
Darüber hinaus ergeben sich die oben erwähnten Vorteile durch die Erstellung eines
Jahresabschlusses und Lageberichts, und eines Wirtschaftsplans.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

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Durch die im EB Bäder anfallenden Verluste war der vorhandene Gewinnvortrag nahezu aufgezehrt. Darüber hinaus wurde seit dem Jahr 2005 ein Kassenfehlbetrag
ausgewiesen, der in den Folgejahren weiter anstieg, so dass eine Zuführung von Mitteln durch die Stadt notwendig geworden wäre. Die jährlichen Verluste des „Bäderbetriebs“ werden ab dem Wirtschaftsjahr 2010 handelsrechtlich mit den Gewinnen des
„Versorgungs- und Verkehrsbetriebs“ verrechnet, somit ist ein Verlustausgleich durch
Erträge aus Beteiligungen außerhalb des städtischen Haushalts möglich. Dennoch
ist darauf zu achten, durch eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung die
Verluste des „Bäderbetriebs“ auch weiterhin möglichst gering zu halten.
Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Eigenbetriebe wurde die Betriebssatzung geändert und die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen; bisher wurde kein Betriebsleiter bestellt.

3.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen

Der Eigenbetrieb BVVL besteht aus den sechs Betriebszweigen:
1.

ÖPNV

Durchführung der Betriebsführerschaft im Sinne von § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Orts- und Nachbarortslinienverkehr innerhalb der Stadt Lahr.
Mit der Ausführung wurde die SWEG AG beauftragt. Als Geschäftsleiter des Verkehrsbetriebs ÖPNV wird im Wege der Arbeitnehmerüberlassung ein sachkundiger
Mitarbeiter der SWEG AG eingesetzt. Die Genehmigungen des Landratsamts Ortenaukreis hierzu wurden mit Wirkung ab dem 01.04.2004 mit Schreiben vom
29.03.2004 erteilt. Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Verträgen mit der
SWEG (siehe unten 3.1) am 29.03.2004 zu.
2.

Parkhaus Stadtmitte

Die im März 1983 in Betrieb genommene Tiefgarage in der Alleestraße in Lahr ist
verpachtet und wird von einer privaten Parkhausgesellschaft betrieben. Steuerrechtlich gilt die Verpachtung des Parkhauses als Betrieb gewerblicher Art (BgA).
3.

Mitunternehmeranteil badenova AG & Co. KG

Die badenova AG & Co. KG formierte sich 2001 aus dem Zusammenschluss von
sechs regionalen Energieversorgungsunternehmen, darunter die Stadtwerke Lahr
GmbH. Die Stadt Lahr hält einen Kapitalanteil von 1,43 % an der badenova AG & Co.
KG, mit Service Center in Lahr. Größter kommunaler Anteilseigner ist die Stadt Freiburg.
Unter Beachtung der Grundsätze von Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung sowie
Klima- und Wasserschutz ist das Unternehmen mit der Versorgung mit Elektrizität,
Erdgas, Wasser und Wärme beauftragt. Darüber hinaus erbringt die badenova AG
Dienstleistungen im Sektor Abwasserentsorgung und weiteren Bereichen, soweit sie
mit dem Unternehmensgegenstand Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung in Zusammenhang stehen. Weitere Aufgabenbereiche sind Datenverarbeitung, Informationstechnologie und Telekommunikation.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

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4.

Mitunternehmeranteil Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG

Das E-Werk Mittelbaden garantiert die sichere, zuverlässige und umweltfreundliche
Stromversorgung in der Ortenau. Als regionaler, kommunal geprägter Energieversorger ist das Ziel, die Stromerzeugungskapazitäten speziell im regenerativen Bereich auszubauen (Wasserkraftwerke, Fotovoltaikanlagen, Beteiligung an verschiedenen On- und Offshore-Windpark-Anlagen). Die kommunalen Belange der überwiegend kommunalen Anteilseigner werden berücksichtigt und ein wichtiger Beitrag zur
Finanzierung kommunaler Aufgaben geleistet
5.

Terrassenbad

Das Terrassenbad wurde in den Jahren 1954 – 1957 erbaut, direkt am Hang des
Schutterlindenbergs gelegen. Es besitzt ein 50-m Becken mit Sprungbecken, ein Attraktionsbecken mit Riesenrutsche, Wasserpilz und Strudel sowie ein Kinder- und
Babybecken. Außerdem steht noch ein Beachvolleyballfeld zur Verfügung.
Öffnungszeiten 2013:

09.05. bis 15.09.2013

Besucher 2013:

91.670

6.

(Vj. 92.190 Besucher)

Hallenbad

Das Hallenbad im Hallensportkomplex wurde im Jahr 1974 eröffnet. Es verfügt über
ein Springerbecken, ein Schwimmer-Becken, sowie ein Lehr- und ein Kleinkinderbecken. Regelmäßige Schwimmkurse und Fitnessangebote werden angeboten. Zahlreiche Vereine sowie die Bereitschaftspolizei nutzen das Bad zu Trainings- und
Wettkampfzwecken.
Öffnungszeiten 2013:

01.01. bis 30.04. und 24.09. bis 31.12.2013

Besucher 2013:

82.967

4.
4.1

(Vj. 83.628 Besucher)

Wichtige Verträge des Eigenbetriebs BVVL
Verkehrsbetrieb ÖPNV

Vertrag mit der SWEG über die Durchführung des Stadtverkehrs Lahr vom
02.04.2004
Vertragsbeginn: 01.04.2004
Vertragsdauer: bis 31.12.2016 (§ 12 des Vertrags)
Automatische Vertragsverlängerung um jeweils zwei Jahre, soweit nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Vertragsseite gekündigt wird.
Nachtrag 1: gültig ab 01.01.2005

Erhöhung der Vergütung

Nachtrag 2: gültig ab 01.01.2006

Erhöhung der Vergütung

Nachtrag 3: gültig ab 01.01.2007

Pauschalierung der Ausgleichsleistungen im
Ausbildungsverkehr nach § 45 a PBefG

Nachtrag 4: gültig ab 01.01.2008

Erhöhung der Vergütung

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

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Nachtrag 5: gültig ab 01.01.2010

Erhöhung der Vergütung

Nachtrag 6: gültig ab 01.01.2011

Erhöhung der Vergütung

Nachtrag 7: gültig ab 01.01.2012

Erhöhung der Vergütung

Nachtrag 8: gültig ab 01.01.2013

Erhöhung der Vergütung

Vertrag mit der SWEG über die Stellung eines fachkundigen Mitarbeiters als
Geschäftsleiter des Verkehrsunternehmens vom 02.04.2004
Leistungsumfang: 25 Arbeitsstunden pro Woche
Vertragslaufzeit: Beginn und Ende analog mit dem Vertrag zur Durchführung des
Stadtverkehrs (siehe oben).
Vereinbarung mit der TGO (Tarifverbund Ortenau GmbH) vom 02.04.2004
Der Stadtverkehr ist wie unter der früheren Betriebsführerin SWEG weiterhin in das
Tarifsystem des Ortenaukreises und der Regionalverkehrslinien eingebunden. Die
Vereinbarung mit der TGO regelt die Zuteilung der Einnahmen aus dem TGOEinnahmepool.
Vertragslaufzeit: Mit Ende der Betriebsführerschaft endet auch diese Vereinbarung.
Beidseitig kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

4.2

Parkhaus Stadtmitte

Pachtvertrag über das Parkhaus Stadtmitte zwischen der Stadt Lahr und der
Parkhausgesellschaft Park Service Hüfner GmbH + Co. KG vom 17./20.05.2010
Vertragsbeginn: 01.01.2010
Vertragsdauer: Der Pachtvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede
Vertragspartei hat das Recht, das Vertragsverhältnis durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen, erstmals jedoch zum 31.12.2020.
Park Service Hüfner ist bereits seit Dezember 1987 Pächter der Tiefgarage Stadtmitte. Nach Änderung der Miteigentümerordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Alleestr. 4 bis 12 / Obststr. 14 bis 18 war die Pachtvereinbarung den
neuen Regelungen anzupassen. Da umfangreiche Änderungen notwendig waren,
wurde der Pachtvertrag einvernehmlich komplett neu gefasst. Er ersetzt den bestehenden Vertrag vom 02.12.1987.
Die vorletzte Prüfung der GPA zeigte, dass beim Betriebszweig Parkhaus Stadtmitte
Aufwendungen gebucht sind, die dem privaten Teil des Parkhauses (z.B. Stromkosten) zuzuordnen sind. Lt. GPA sollten beim Abschluss eines neuen Pachtvertrags die
Regelungen zur Umsatzpacht und zur Betriebskostenabrechnung auf ihre Angemessenheit geprüft und das Inventarverzeichnis aktualisiert werden. Das Inventarver-

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

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zeichnis wurde mit dem Abnahmeprotokoll vom 06.07.2010 bei Abschluss des neuen
Vertrags aktualisiert.
Es war vorgesehen, die Neufassung der Gemeinschaftsordnung mit einer Neuregelung der Verteilung Kosten für den Zeitraum ab 01.01.2010 vorzunehmen. Lt. Information der zuständigen Fachabteilung konnte diese Regelung bislang nicht verabschiedet werden, da Miteigentümer die Unterschrift verweigerten.
Es wurde im Rahmen der Eigentümerversammlung vom 09.06.2010 durch die Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft (WEG) beschlossen, dass auch ohne Gültigkeit der neuen Gemeinschaftsordnung die Verteilung der Kosten ab dem
01.01.2010 in der Form zu erfolgen hat, wie in dieser neu gefassten Miteigentümerordnung vorgesehen. Dieser Beschluss wird in der Eigentümerversammlung jährlich
neu gefasst.
1. Änderung zum Pachtvertrag:

Zusatz zu § 5 Pachtzins

Vertrag / Vereinbarung Kinostellplätze zwischen der Stadt Lahr, der Parkhausgesellschaft Park Service Hüfner GmbH + Co. KG, der Eigentümerin und dem
Kinobetreiber vom 14.12.2012/14.02.2013
Auf dem ehemaligen "Rappenareal" wurde eine Bebauung realisiert, unter anderem
wurde dort ein Kino/Lichtspieltheater eingerichtet. Die hierfür bauordnungsrechtlich
notwendigen Stellplätze können auf dem Baugrundstück selbst nicht hergestellt werden. Vertragsgegenstand ist daher die Bewilligung einer Stellplatzbaulast auf der in
Teil- bzw. Sondereigentum des Eigenbetriebs stehenden Fläche auf dem Grundstück
FlSt.Nr. 655 (Parkhaus Stadtmitte). Im Gegenzug verpflichtet sich die Eigentümerin
sicherzustellen, dass der jeweilige Kinobetreiber den Kinobesuchern, die das Parkhaus Stadtmitte nutzen, geldwerte Vergünstigungen gewährt, damit diese Stellplätze
kostenfrei bzw. kostengünstig nutzen können.
 Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2011/2012 wurde festgestellt,
dass bei den bestehenden Verträgen des Betriebszweiges Parkhaus in
Abstimmung mit dem Rechtsamt zu klären ist, inwieweit eventuell eine
Befassung des Betriebsausschusses bzw. eine Unterzeichnung durch
die Betriebsleitung hierfür erforderlich ist. Der Sachstand ist mitzuteilen.

5.

Steuerliche Verhältnisse

Die kommunalrechtliche Zusammenführung der Eigenbetriebe hat zunächst keine
steuerlichen Auswirkungen.
Der Eigenbetrieb VVL stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz
(KStG) einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen Person des öffentlichen
Rechts der Stadt Lahr dar. Jeder Betriebszweig ist für sich ebenfalls ein BgA. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe bilden einen natürlichen Querverbund. Die Verluste
aus den Betriebszweigen ÖPNV und Parkhaus Stadtmitte können somit ohne weitere

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

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Voraussetzungen mit den Gewinnen aus den Versorgungsbetrieben verrechnet werden.
Der Eigenbetrieb Bäder stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ebenfalls einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen
Person des öffentlichen Rechts der Stadt Lahr dar.
Gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts Lahr vom 21.08.2009 führt die Zusammenführung der EB Bäder und VVL nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art (BgA). Die BgA Bäder und VVL
werden gesondert veranlagt. Es werden somit neben dem handelsrechtlichen Abschluss auch zwei steuerliche Abschlüsse erstellt.

III.
1.

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen
Vorjahresabschlüsse

Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012
des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurde dem Gemeinderat am
28.07.2014 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte
den Jahresabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme von 53.366.079,96 € und einem
Jahresgewinn von 1.143.617,54 €, sowie den Jahresabschluss 2012 mit einer Bilanzsumme von 53.503.666,23 € und einem Jahresgewinn von 1.162.697,32 € gem.
§ 16 Abs. 3 EigBG fest.
Der Jahresgewinn 2011 in Höhe von 1.143.617,54 € und der Jahresgewinn 2012 in
Höhe von 1.162.697,32 € wurden nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss wurde gem. § 16 Abs. 4 EigBG am 16.08.2014 in den
beiden Lahrer Tageszeitungen ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und
der Lagebericht lagen vom 18.08. bis 26.08.2014 zur Einsichtnahme für die Bürger
und Abgabepflichtigen an sieben Tagen öffentlich aus.

2.

Rechnungswesen / Buchführung

Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 EigBVO hat der Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen und somit einen doppischen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV aufzustellen.
Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das Finanzprogramm
SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs. 1 und
23 Abs. 2 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) erteilt wurde. Für den Eigenbetrieb BVVL sind in SAP zwei separate Buchungskreise angelegt. Die Bücher werden mit SAP PSM in der erweiterten Betriebskameralistik geführt.
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Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und
GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten
Buchs des HGB zu führen.
Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden in SAP automatisiert erstellt.
Buchungssystem ist die erweiterte Betriebskameralistik. Sämtliche Einnahmen und
Ausgaben, zu denen der Wirtschaftsplan ermächtigt, sind mittels förmlicher Kassenanordnung auf den entsprechenden Finanzpositionen des Erfolgs- bzw. Vermögensplans anzuweisen. Per Plan-Vergleich kann so am Jahresende in SAP überprüft
werden, ob die Vorgaben des Wirtschaftsplans eingehalten wurden.
Durch die kamerale Buchung über das Haushaltsmanagement werden im Hintergrund automatisch doppische Buchungssätze erzeugt, aus denen am Jahresende
die Bilanz und GuV abgebildet werden können.
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von
der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht.
Löhne und Gehälter werden vom Personalamt über das Rechenzentrum in Freiburg
abgerechnet.
Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen
wurden dem Rechnungsprüfungsamt übergeben.
Das Ergebnis des Erfolgsplans in SAP muss mit der GuV übereinstimmen. Die dem
Jahresabschluss beigefügte Vermögensplanabrechnung muss ebenfalls mit der Darstellung in SAP übereinstimmen.
 Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle
lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden
beachtet.

IV.

Vollzug des Wirtschaftsplans 2013

Nach § 14 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 96 GemO ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und
Stellenübersicht. Der Wirtschaftsplan 2013 wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat am 17.12.2012 beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs.2, 81 Abs.3 u. 121 Abs.2 GemO).
Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

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Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans.
Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, demnach soll das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein. Dies ergibt sich u. a. aus der
Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 S.1 EigBG).
Der Vermögensplan muss dabei immer ausgeglichen sein. Wenn keine anderen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, werden höhere Zuschüsse der Gemeinde
oder höhere Kredite erforderlich (vgl. § 15 Abs.1 Nr.2 EigBG). Kredite können demnach im Eigenbetrieb z.B. auch für die Rückführung von Eigenkapital an die Gemeinde aufgenommen werden.
Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“
bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) spätestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen.
Das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung sollte im Lagebericht diskutiert werden. Insbesondere ist zu erläutern, ob und mit welchem Kostenvolumen die im Anlagevermögen geplanten Vorhaben realisiert wurden. Wesentliche Abweichungen vom
Vermögensplan sollten in diesem Zusammenhang begründet werden.
 Die tatsächliche Ertrags- und Aufwandslage und die Gründe für die Abweichungen von der Planung sind im Jahresabschluss detailliert dargestellt.
 Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie das Ergebnis der
Vermögensplanabrechnung sind im Lagebericht ausführlich dargestellt.
 Zwei Ansätze in der Vermögensplanabrechnung weichen vom Wirtschaftsplan 2013 ab. Der Ansatz „Erübrigte Mittel aus Vorjahren“
(1.730,250 €) wurde mit dem „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“
(2.911.000 €) aufgerechnet; die Ergebnisse sind jedoch richtig.
 Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans
erforderlich machten, lagen nicht vor.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

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1.

Ergebnis des Wirtschaftsplans 2013

1. Erfolgsplan
a) Erträge
b) Aufwendungen
Jahresüberschuss
2. Vermögensplan
a) Einnahmen
b) Ausgaben
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
5. Höchstbetrag der Kassenkredite

Ansatz
in Euro

2013
Ergebnis
in Euro

5.995.540,00
5.262.990,00
732.550,00

5.478.363,75
5.390.758,71
87.605,04

-517.176,25
127.768,71
-644.944,96

-8,63
2,43
-88,04

3.819.400,00
3.819.400,00
0,00
0,00
7.500.000,00

1.475.423,54 -2.343.976,46
2.564.517,67 -1.254.882,33
0,00

-61,37
-32,86

Abweichung
in Euro
in %

Im Wirtschaftsjahr 2013 lagen im Erfolgsplan die Erträge um 8,63 % niedriger, bei
den Aufwendungen um 2,43% höher als erwartet.

Vermögensplanabrechnung 2013
Einnahmen:
Art
Jahresgewinn
Abschreibungen
Verlustausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde

Betrag (Euro)
87.605,04
333.735,72
1.054.082,78
1.475.423,54

Ausgaben:
Art
Investitionen
Gewinnabführung an den Haushalt der Gemeinde
Auflösung von Zuschüssen und Zuweisungen
Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren (Bäder)

Saldo (Finanzierungsfehlbetrag):

2.

Betrag (Euro)
60.951,14
2.216.780,10
35.079,00
251.707,43
2.564.517,67
-1.089.094,13

Finanzplanung (§ 4 EigBVO)

Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über
die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist.
Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

Seite 11 von 27

Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen,
um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.
 Finanzpläne und Investitionsprogramme für die Jahre 2012 - 2016 wurden nach den eigenbetriebsrechtlichen Vorgaben erstellt.

3.
3.1

Kasse
Höchstbetrag der Kassenkredite

Im Wirtschaftsplan 2013 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 7,5 Mio. €
festgesetzt.
Die genehmigte Kassenkreditlinie von 7,5 Mio. € wurde in 2013 nicht überschritten.
Zum 31.12.2013 wies die Kasse ein Minus (Kassenvorgriff) von 3.165.223,41€ (VVL)
bzw. 1.927.024,67 € (Bäder) aus. Der Kassenvorgriff wird in der Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde passiviert.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

Seite 12 von 27

Verzinsung der Kassenstände
Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Nach § 13 Satz 1 EigBVO sind Kredite (auch
Kassenkredite) zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt angemessen zu verzinsen.
Der Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird hierbei im monatlichen Turnus ermittelt
und verzinst.
Wie von der GPA in ihrem Prüfungsbericht vom 06.03.2009 gefordert, wurden die
Zinssätze 2012 überprüft und an das veränderte Zinsniveau angepasst.
Der Habenzinssatz betrug in 2013 2% und der Sollzinssatz 4,5 %.
Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 wurden dem Eigenbetrieb Sollzinsen in
Höhe von 219.588,00 € berechnet und zu je 50% auf die Sparte Versorgung und
Verkehr und die Sparte Bäder verteilt. Wie in den Vorjahren wurden die Zinsen der
Bädersparte buchungstechnisch auf das Hallenbad (64.046,50 €) und auf das Terrassenbad (45.747,50 €) aufgeteilt.

V.

Prüfung des Jahresabschlusses 2013

1.

Grundsätzliche Feststellungen

Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang
bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß
Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

Seite 13 von 27

anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs
Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und
dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres
nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der
Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der
Bilanzen sichergestellt werden.
Der vom Betriebsleiter des Eigenbetriebs unterzeichnete Jahresabschluss 2013 wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 04.11.2014 mit der Bitte um Prüfung zugeleitet.
Der HPA als Betriebsausschuss nahm am 17.11.2014 den Jahresabschluss zur
Kenntnis und schlug dem Gemeinderat aus steuerrechtlichen Gründen vor, den Jahresgewinn in Höhe von 87.605,04 € auf neue Rechnung vorzutragen. Die Vortragung
wurde am 26.01.2015 vom Gemeinderat beschlossen.

 Mit Schreiben vom 04.11.2014 wurde der Jahresabschluss Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller zur Kenntnis vorgelegt und direkt an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung weitergeleitet – damit wurde die Aufstellungsfrist (innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres)
überschritten.

2.

Bilanz 2013

Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der
Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der
Bilanzen sichergestellt werden.
 Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO
wurden eingehalten.
 Gemäß § 256 Abs. 2 HGB wurde in der Bilanz zu jedem Posten der Vorjahresbetrag angegeben.
 Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Im Folgenden erläutern wir als Ergebnis unserer Prüfung die wesentlichen Veränderungen in der Bilanz 2013.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

Seite 14 von 27

2.1
A

AKTIVA

Sachanlagen

In 2013 lagen die Investitionen bei 60.951,14 € (Planansatz: 44.700,00 €). Es handelte sich dabei im Bereich Bäder um Investitionen für einen mobilen PA Lautsprecher, einen Dokumentensafe und einen Einwurftresor. Im Bereich Versorgung und
Verkehr wurde in neue Buswartehäuschen investiert.
 Insgesamt waren im Eigenbetrieb Sachanlagen zum 31.12.2013 in Höhe
von 3.776.622,51 € bilanziert.
Anlagennachweis
§ 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagennachweises vor. Dieser soll
als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Nach § 16 Abs. 1 EigBG i.V.m.
§ 10 Abs. 2 EigBVO ist im Anlagennachweis als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen nach Formblättern 2 und 3 (Anlagen 2 und 3 zur EigBVO) darzustellen.
Das bilanzierte Anlagevermögen stimmt mit dem Anlagennachweis überein. In der
Form entspricht der Anlagennachweis den gesetzlichen Vorgaben.
B

Finanzanlagen

Entsprechend der Betriebssatzung werden die Mitunternehmeranteile an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der badenova AG & Co. KG im Eigenbetrieb VVL gehalten und verwaltet.
Folgende Beteiligungen sind zum 31.12.2013 aktiviert:
a) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG mit
b) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden VerwaltungsAG mit
c) Beteiligung badenova AG & Co. KG mit
C

33.971.908,89 €
32.941,00 €
9.481.001,12 €

Umlaufvermögen

Vorräte
Vorräte sind gem. § 266 Abs.2 HGB auf der Aktivseite als Teil des Umlaufvermögens
zu bilanzieren. Im Bäderbetrieb werden Reinigungsmittel bevorratet.
.
 Per Stichtagsinventur wurde am Jahresende 2013 ein Vorratsbestand in
Höhe von 2.560,58 € (Vorjahr: 817,16 €) ermittelt. Der Vorratsbestand hat
sich bei der Stichtagsbetrachtung gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

Seite 15 von 27

Forderungen
Im Umlaufvermögen sind neben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
erwarteten Gewinnausschüttungen aus den Beteiligungen sowie Forderungen gegenüber der Gemeinde und sonstige Vermögensgegenstände bilanziert.
Bei den Forderungen handelt es sich um:
Sparte VVL:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
Forderungegen ggü. Unternehmen mit
Beteiligungsverhältnis:

20.187,03 €
4.272.399,44 €

Forderungen ggü. Gemeinde:
Sonstige Vermögensgegenstände:

-

€

255.937,74 €

Sparte Bäder:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

21.247,66 €

Forderungen ggü. Gemeinde:
Sonstige Vermögensgegenstände:

126,08 €
2.938,68 €

Lt. GPA-Mitteilung 6/2006 ist „eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer (…) nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig“.
Die Plus- und Minusstunden müssen daher getrennt erfasst werden. Für die Überstunden werden Rückstellungen gebildet; der Leistungsrückstand wird als Forderung
gegen Arbeitnehmer in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert.
 In 2013 wurden für den Bereich Bäder Forderungen gegen Arbeitnehmer
aus Gleitzeitkonten in Höhe von 810,00 € gebildet und 2014 wieder aufgelöst.
 Die bilanzierten Forderungen stimmten mit den offenen Posten der
Buchhaltung überein.
Kassenbestand
Gem. Bilanz betrug der Kassenbestand der Handkasse zum 31.12.2013 1.050,00 €.
Hierbei handelt es sich um den ständigen Wechselgeldvorschuss der Zahlstelle
(1.000,00 €), sowie um einen Handvorschuss von 50,00 €. Am 10.01.2013 beantrag-

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

Seite 16 von 27

te der Bäderbetrieb die Erhöhung des Wechselgeldvorschusses auf 1.200,00 €. Diesem Antrag wurde zugestimmt und die Dienstanweisung am 24.01.2013 geändert.
 Die Erhöhung des Wechselgeldvorschuss (200,00 €) wurde nicht im Kassenbestand, sondern in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

2.2
A

PASSIVA

Eigenkapital

Die Gewinnabführungen an den städtischen Haushalt erfolgten entsprechend den
Beschlüssen des Gemeinderats.
Das Eigenkapital entwickelte sich somit folgendermaßen:

Passiva
A. Eigenkapital
I. Stammkapital

31.12.2012

31.12.2013

BVVL

BVVL

Euro

Euro

Summe 19.096.045,23 18.020.952,95
100.000,00
100.000,00

II. Rücklagen
1. allgemeine Rücklage
2. zw eckgebundene Rücklagen

17.833.347,91 17.833.347,91
0,00
0,00

III. Gew inn/Verlust
Gew inn/Verlust des Vorjahres
Abführung an städtischen Haushalt
Jahresgew inn/Jahresverlust
Eigenkapitalquote

1.143.617,54
-1.143.617,54
1.162.697,32

1.162.697,32
-1.162.697,32
87.605,04

35,69%

34,76%

Der Eigenbetrieb ist nach § 12 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital
des Eigenbetriebs.
Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung sollte bei steuerpflichtigen Betrieben bei mindestens 30 –
40 % liegen, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden
muss. Nach neuesten Rechtsprechungen wird in der Privatwirtschaft allerdings immer öfter auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet.
 Der Eigenbetrieb BVVL ist angemessen mit Eigenkapital ausgestattet
(34,76%).

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

Seite 17 von 27

B

Empfangene Ertragszuschüsse

Die empfangenen Ertragszuschüsse werden als Passivposten bilanziert. Dem Jahresabschluss 2013 ist ein Nachweis der Ertragszuschüsse für die Betriebszweige
ÖPNV, Parkhaus, Hallenbad und Terrassenbad beigefügt.
Zum 31.12.2013 waren an empfangenen Ertragszuschüsse insgesamt 427.291,00 €
passiviert.
 Auf dem Berechnungsblatt für die Auflösung von Zuschüssen (Terrassenbad) weicht der Anfangs-/Endbestand des Beitragskapitals vom Anlagennachweis ab. Auf dem Berechnungsblatt ist noch ein alter abgeschriebener Zuschuss in Höhe von 20.528,37 € aufgeführt, welcher im
Anlagennachweis nicht mehr geführt wird.
C

Rückstellungen (§ 249 HGB)

Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in
dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von
diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen
abgewichen werden.
Das HGB fordert daher, für bestimmte vorhersehbare Verpflichtungen Rückstellungen zu bilden. Zu berücksichtigen sind dabei, Passivierungspflicht und Passivierungswahlrecht für die Bildung von Rückstellungen. Dabei sind Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Wert anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Betriebssparte Versorgung und Verkehr
Beim Eigenbetrieb BVVL wurden im Betriebszweig Versorgung und Verkehr Steuerrückstellungen in Höhe von 178.000,00 € gebildet.
Darüber hinaus wurden für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, externe Abschlusskosten und die Schwerbehindertenerhebung sonstige Rückstellungen passiviert.
Betriebssparte Bäderbetrieb
Rückstellungen sind u.a. zu bilden für die gesetzlichen Verpflichtungen








zur Aufstellung des Jahresabschlusses
zur Prüfung des Jahresabschlusses
für übertragenen Resturlaub der Beschäftigten
geleistete und noch nicht abgefeierte Überstunden der Beschäftigten
LOB Leistungen an die Beschäftigten
für Leistungen aus Vorruhestandsregelungen (Altersteilzeit)
für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

Seite 18 von 27

An Resturlaubstagen waren zum Jahresende 2013 insgesamt noch 121 Tage
(Vj. 85) übrig.
Die Bilanzposition Rückstellungen entwickelte sich folgendermaßen:

31.12.2012
E uro

Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen

148.684,58
4.748,71
143.935,87

+ Zuwachs
- Minderung

31.12.2013
E uro

E uro

337.362,55
178.000,00
159.362,55

188.677,97
173.251,29
15.426,68

Altersteilzeit im Blockmodell
In der Handelsbilanz sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, einschließlich Altersteilzeit-Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen.
Der Erfüllungsbetrag umfasst die gesamte den Arbeitnehmern in der Freistellungsphase zu gewährende Vergütung einschließlich der zu erbringenden Aufstockungsbeträge und Nebenleistungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Dabei sind die Kosten- und Wertverhältnisse zum Erfüllungszeitpunkt maßgeblich, so
dass auch Kostensteigerungen einbezogen werden müssen. Demgegenüber sind
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen. Zudem sind bei der
Bemessung der Rückstellung biometrische Faktoren wie Sterblichkeit zu berücksichtigen.
 Seit dem Jahresabschluss 2010 wurde aufgrund der Komplexität der
neuen Regelungen des BilMoG ein externer Gutachter mit der Berechnung der Altersteilzeitrückstellungen beauftragt.
 Die Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen
Grundsätzen gebildet und die Entwicklung im Lagebericht dargestellt.

D

Verbindlichkeiten

Kredite gegenüber Kreditinstituten bestehen keine. Zum 31.12.2013 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt in Höhe von 32.821.671,84 €.
Die Verbindlichkeiten aus dem Trägerdarlehen blieben in der Sparte Versorgung und
Verkehr konstant bei 27.725.135,44 €. Hinzu kamen die Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

Seite 19 von 27

31.12.2012
Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2013

+ Zuwachs
- Minderung

E uro

E uro

2 0 12 zu 2 0 11

33.778.981,89
43.995,98

33.034.475,94
145.544,48

-744.505,95
101.548,50

89.687,16

4.524,00

-85.163,16

1.709,79

62.735,62

61.025,83

33.643.588,96

32.821.671,84

-821.917,12

27.725.135,44

27.725.135,44

davon Restlaufzeit >= 1 Jahr

2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
davon Restlaufzeit >= 1 Jahr

3. Verbindlichkeiten ggü. Finanzamt
davon Restlaufzeit >= 1 Jahr

4. Verbindlichkeiten ggü. Gemeinde andere Eigenbetriebe
davon Restlaufzeit >= 1 Jahr

 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stimmen mit den
laut Buchhaltung ausstehenden Rechnungen überein.
 Der Verbindlichkeitenspiegel differiert mit der Bilanz um 109.794,00 €. Es
handelt sich dabei um Kassenzinsen der Sparte Bäder, die noch als Verbindlichkeit gegenüber der Sparte VVL ausgewiesen ist. Aufgrund des
Verbundes der beiden Sparten hebt sich diese Verbindlichkeit und die
entsprechende Forderung bei der Sparte VVL gegenseitig auf. In den
Forderungen des VVL wurde dieser Betrag bereits reduziert.
E

Rechnungsabgrenzungsposten

Nach § 250 Abs. 2 HGB sind Einnahmen, die vor dem Abschlussstichtag erzielt wurden, aber erst nach dem Stichtag zu Ertrag führen als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zu passivieren, um das Jahresergebnis periodengerecht darzustellen.
Auf der Passivseite der Bilanz des Bäderbetriebs wurden noch nicht in Anspruch genommene Guthaben aus Punkte- bzw. Wertkarten abgegrenzt.

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang

Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.
 Der Lagebericht 2013 wurde erstellt. Die in § 289 HGB bzw.
§ 11 EigBVO geforderten Inhalte sind darin enthalten. Insbesondere auf
die unterschiedlichen Ergebnisse und Entwicklungen der sechs Betriebszweige wurde jeweils differenziert eingegangen.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

Seite 20 von 27

 Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§
284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen.
 Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den
die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen.

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2013

Erfolgsübersicht
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.

Materialaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben
Aufwendung für Altersversorgung
Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern
Andere betriebliche Aufwendungen
Aufwendungen 1 - 8

10. Betriebserträge
a) Umsatzerlöse
b) Sonstige Erträge
11. Betriebserträge insgesamt
12. Betriebsergebnis
13. Finanzerträge
14. außerordentliche Aufwendungen
15. Unternehmensergebnis

Parkhaus
Euro

Beteiligung Beteiligung
EWM
badenova
Euro
Euro

22.898

34.766
26.603
2.108
32.432
118.807

ÖPNV

Sparte VVL

Euro

Euro

1.271.055

1.293.953

20.413
1.415.626

215.959

7.401
1.423.027

5.250
221.209

39.851
1.331.320

55.179
1.658.188
2.108
84.935
3.094.364

698.062
5.286
703.348
-627.972

714.338
32.653
746.992
-2.347.372

-627.972

4.272.399
832.202
1.092.825

16.276
27.367
43.643
-75.164

0
-1.423.027

0
-221.209
744.477

-75.164

3.527.922
832.202
1.272.693

523.268

Terrassenbad
Euro

Hallenbad
Euro

Sparte
Bäder
Euro

191.613
201.209

225.241
210.936

56.073
159.836
45.748
246
49.325
704.051

60.168
118.721
64.047
298
80.732
760.142

416.854
412.145
0
116.242
278.557
109.794
544
130.057
1.464.193

210.191
41.967
252.159
-451.892

192.141
14.673
206.814
-553.328

402.332
56.641
458.973
-1.005.220

-553.328

0
0
-1.005.220

-451.892

 Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4)
aufgestellt.
 Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht
und im Anhang detailliert erläutert.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

Seite 21 von 27

A

Versorgung und Verkehr Lahr

2013

Wirtschaftsjahr
Euro
1.

Umsatzerlöse
a) Fahrgeldeinnahmen

2.

Sonstige betriebliche Erträge
(Gesamtertrag)

3.

Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

Euro

714.338,45

714.338,45
32.653,10
746.991,55

44.562,99
1.249.390,18

1.293.953,17
4.

Personalaufwand

5.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

6.

0,00

55.179,09

Sonstige betriebliche Aufwendungen
(Gesamtaufwand)

84.934,67
1.434.066,93

Zwischenergebnis (Ertrag-Aufwand)

-687.075,38

7.

Erträge aus Beteiligungen

8.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

9.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

4.272.399,44
0,00
1.658.188,45

10. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
11. Steuern vom Einkommen
12. Sonstige Steuern

1.927.135,61
832.202,32
2.108,38

Jahresgewinn / Jahresverlust (-)

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

834.310,70
1.092.824,91

Seite 22 von 27

B

Bäder

2013

Wirtschaftsjahr:
Euro
1.

Umsatzerlöse

2.

Sonstige betriebliche Erträge
(Gesamtertrag)

3.

Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

Euro

402.332,02

402.332,02
56.628,74
458.960,76

247.144,03
169.709,91

416.853,94
4.

Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung

412.144,88
116.241,84

528.386,72
5.

6.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

278.556,63

Sonstige betriebliche Aufwendungen
(Gesamtaufwand)

130.057,31
1.353.854,60

Zwischenergebnis (Ertrag-Aufwand)

-894.893,84

7.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

8.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

9.

Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit

12,00
109.794,00

-1.004.675,84

10. außerordentliche Aufwendungen

0,00

11. Steuern vom Einkommen

0,00

12. Sonstige Steuern
Jahresgewinn / Jahresverlust (-)

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

544,03

544,03
-1.005.219,87

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5.

Vermögens- und Finanzlage

Bilanzstruktur 2013
Vermögen
immaterielles AV
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen
Vorräte
Forderungen
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen
Gesamtvermögen

5.1

Euro
0,00
3.776.622,51
43.485.851,01
47.262.473,52
2.560,58
4.572.836,63
1.050,00
4.576.447,21
51.838.920,73

%
0,00
7,29
83,89
91,17
0,00
8,82
0,00
8,83
100,00

Kapital
Stammkapital
Gewinn
Rücklagen
Eigenkapital
Zuschüsse/Beiträge
lf. Rückstellungen
lf. Verbindlichkeiten
lf. Fremdkapital
kf. Rückstellungen
kf. Verbindlichkeiten
kf. Fremdkapital
Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtkapital

Euro
100.000,00
87.605,04
17.833.347,91
18.020.952,95
427.291,00
0,00
27.725.135,44
27.725.135,44
337.362,55
5.309.340,50
5.646.703,05
18.838,29
51.838.920,73

%
0,19
0,17
34,40
34,76
0,82
0,00
53,48
53,48
0,65
10,24
10,89
0,04
100,00

Goldene Finanzierungsregel

Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar.
Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter
veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.
Im Eigenbetrieb geht es insbesondere um die gesetzlich verankerte Erhaltung des
Sondervermögens, deren Sicherstellung auch die Vermögensplanabrechnung dient.
Goldene Finanzierungsregel =
(Deckungsgrad II)

EK + lfr. FK (inkl. Ertragszuschüsse)
Anlagevermögen

Deckungsgrad II = 18.020.952,95 + 27.725.135,44 € = 97,67 %
46.835.182,52 €
Das Anlagevermögen ist fast vollständig mit langfristigem Kapital finanziert.

5.2

Liquidität 3. Grades

Die Liquidität 3. Grades gibt das Verhältnis des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens an. Ist die Liquidität 3. Grades kleiner

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

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als 1, dann wird ein Teil der kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht durch das Umlaufvermögen („Liquide Mittel“ im weiteren Sinne) gedeckt.
Liquidität 3. Grades =

Umlaufvermögen
kurzfr. FK

=

4.576.447,21 € = 0,81
5.665.541,34 €

Die sich ergebende Unterfinanzierung beträgt zum Stichtag 31.12.2013:
1.089.094,13 €.

VI. Zusammenfassung
Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb
der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung
und Verkehr Lahr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung
„Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL).
Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Eigenbetriebe wurde die Betriebssatzung geändert und die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen.

Jahresergebnis Beteiligung badenova
Jahresergebnis ÖPNV
Jahresergebnis Parkhaus
Jahresergebnis Beteiligung E-Werk
Ergebnis Betriebsparte Versorgung und Verkehr
Jahresergbnis Terrassenbad
Jahresergebnis Hallenbad
Ergebnis Betriebsparte Bäder
Ergebnis Eigenbetrieb BVVL

2012

2013

31.12.2012

31.12.2013

Euro

Euro

572.177,68
523.267,90
-590.236,71
-627.971,60
-260.724,00
-75.164,08
2.495.563,13 1.272.692,69
2.216.780,10 1.092.824,91
-485.763,45
-451.892,28
-568.319,33
-553.327,59
-1.054.082,78 -1.005.219,87
1.162.697,32

87.605,04

Der Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ schließt das Jahr 2013 mit
einem Jahresgewinn von 87.605,04 € (-1.056 T€) ab. Der Verlust des Betriebszweigs
ÖPNV erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,39% auf -627.971,60 €.
Aufgrund niedrigerer Aufwendungen verringerte sich der Verlust des Betriebszweigs
Parkhaus im Jahr 2013 auf -75.164,08 € (- 71,17%).
Der Jahresgewinn des Betriebszweigs badenova lag mit 523.267,90 € um 8,55% unter dem Vorjahresgewinn.
Der Betriebszweig EWM erwirtschaftete in 2013 ebenfalls einen Gewinn in Höhe von
1.272.692,69 € (-49,00 %).
Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

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Die jährlichen Verluste des „Bäderbetriebs“ in Höhe von -1.005.219,87 € in 2013
werden handelsrechtlich mit den Gewinnen des „Versorgungs- und Verkehrsbetriebs“
verrechnet, somit ist ein Verlustausgleich durch Erträge aus Beteiligungen außerhalb
des städtischen Haushalts möglich. Dennoch ist darauf zu achten, durch eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung die Verluste des „Bäderbetriebs“ auch weiterhin möglichst gering zu halten.

VII.

Bestätigungsvermerk

Aus Sicht des RPA kann der Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt werden.
Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind künftig zu beachten.

VIII. Beschlussvorschlag
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von
51.838.920,73 € und einem Jahresgewinn von 87.605,04 € nach Abschluss der
örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2013 in Höhe von 87.605,04 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, 24.02.2015

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
-Städtisches Rechnungsprüfungsamt-

Christian Zanger

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

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Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben zu den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1 Feststellung des Jahresabschlusses
1.1. Bilanzsumme

Euro
51.838.920,73

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen

47.262.473,52
4.576.447,21

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
- die Rechnungsabgrenzungsposten

18.020.952,95
427.291,00
337.362,55
33.034.475,94
18.838,29

1.2 Jahresgewinn

87.605,04

1.2.1 Summe der Erträge

5.478.363,75

1.2.2 Summe der Aufwendungen

5.390.758,71

2 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1. bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2013 -

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0,00
0,00
87.605,04

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