Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB))
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
23. März 2015
23. März 2015
Beschlussvorlage Amt: 61 Dalm Datum: 26.02.2015 Az.: - 0685 Da Drucksache Nr.: 78/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 04.03.2015 vorberatend nichtöffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 19.03.2015 vorberatend öffentlich Gemeinderat 23.03.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt --------------- Betreff: Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Beschlussvorschlag: Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bereich entspricht dem Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung und ist dem als Anlage beigefügten Bestandsplan zu entnehmen. Nachfolgend ausgeführte Grundstücke der Gemarkung Mietersheim mit den Flurstücks-Nr. 2216-2221, 2222 (teilweise), 2228, 2231, 2231/1, 2231/2, 1716, 1722, 1927/1 liegen im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre. Anlage(n): - Satzung - Bestandsplan mit Geltungsbereich der Veränderungssperre BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 78/2015 Seite - 2 - Begründung: Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung ist ein Bauantrag, der darauf abzielt, dort einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb mit zentrenrelevanten Sortimenten einzurichten. Dieses Bauvorhaben widerspricht dem Regionalplan zum großflächigen Einzelhandel vom 16.7.2010. Der bestehende Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN vom 11.01.1986 würde die Einrichtung von Einzelhandelsbetrieben mit einer jeweiligen Geschossfläche von 1500 m² ermöglichen. Da es sich um ein Schuh- und Bekleidungsgeschäft mit 1424 m² handelt, würde dies die Innenstadt sehr stark treffen. Deshalb soll für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen werden (s. Vorlage 77/2015). Zur Sicherung der Planung ist nun eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch zu erlassen. Sie soll zwischenzeitlich unerwünschte Entwicklungen im Geltungsbereich der Planänderung verhindern und dies auch möglichen Investoren verdeutlichen. Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes inhaltlich nicht tangieren, sind möglich. Einzelheiten dazu sind im Satzungstext geregelt. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.