SATZUNG
zur Änderung der
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
in der Stadt Lahr
Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat auf Grund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung sowie §§ 2, 6, 8 und 9
Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung
am XX.XX.XXXX folgende Satzung beschlossen:
§1
Änderung
1. § 5 – Steuersatz – Abs. 1 Buchstabe e) wird aufgehoben.
2. § 8 – Zwingersteuer – wird aufgehoben.
3. § 9 - Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen - Abs. 2 Nr. 2
wird aufgehoben.
4. § 12 – Hundesteuermarken – Abs. 3 wird aufgehoben.
§2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
Lahr/Schwarzwald, den XX.XX.XXXX
Der Oberbürgermeister
(Dr. Wolfgang G. Müller)