Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg
Datum: 13.04.2015 Az.: 922.2013
Drucksache Nr.: 112/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
04.05.2015
vorberatend
nichtöffentlich
Zur Kenntnis genommen
Gemeinderat
11.05.2015
zur Kenntnis
öffentlich
Abgesetzt
Gemeinderat
29.06.2015
zur Kenntnis
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Lahr
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Lahr zur Kenntnis.
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2013
(wurde in der Gemeinderatsitzung am 20. April 2015 ausgelegt)
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 112/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer
Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des
privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der Beteiligungsbericht auch als Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der
Beteiligungsbericht in einigen Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch über die folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände und die folgende Stiftung berichtet:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP)
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“
Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (ZV KIVBF)
Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital
Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände
und die Stiftung zur Abrundung mit einzubeziehen.
Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer