Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2016/2017 )
27. Juli 2015
Beschlussvorlage Amt: 41 Stehle Datum: 22.05.2015 Az.: 301.4/be Drucksache Nr.: 155/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Kulturausschuss 07.07.2015 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 13.07.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 27.07.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2016/2017 Beschlussvorschlag: 1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2016 bis Juli 2017 Künstlern/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltstelle 1.3310.620000 (Theater- und Konzertaufwand) mit einem um Euro 11.600,erhöhten Zuschussbedarf von Euro 152,000,- erteilt.. Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel. 2) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des KulturEtats ab sofort Künstlern/Agenturen/Firmen verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit zugleich die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2016 genehmigt. 2.1) Kultursommer – Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2015 bereitgestellten Höhe. 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen – Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt 2015 bereitgestellten Höhe. 2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie – Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt 2015 bereitgestellten Höhe. 2.4) Puppenparade Ortenau 2016 – Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstalter - Einzelplan 3 / UA 3310: In der im Haushalt 2015 genehmigten Höhe des Zuschussbedarfs BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 155/2015 Seite - 2 - Begründung: Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs und bisherige Praxis: Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf künftige Haushaltsjahre einschließt. In Abstimmung zwischen dem Kulturdezernenten, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb zurückliegend vereinbart, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs für den frühzeitigen Abschluss u.a. des Veranstaltungs- und Kunstprogramms einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits auf eine durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen. Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe auch für die Spielzeit 2016/2017 wieder zu beschreiten - in selber Weise, wie bereits bisher jährlich seit der Spielzeit 2010/2011 weil deren Planung einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen und Zusagen spätestens im August 2015 begonnen werden muss. Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung im Juli 2015 einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer Kultur-Etats, einschließlich der jew. zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hiermit für folgende Bereiche beantragt: Zu Beschlussvorschlag 1) Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.) Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August - dem Monat, in welchem die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen - in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstlern auszusprechen, da diese Angebote sonst nicht mehr verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote z.B. mit bekannten Schauspielern handelt. Jeweils im Oktober findet die Inthega*-Herbsttagung statt, auf welcher alle maßgeblichen Tournee-Agenturen und Produzenten wie auf einer Messe vertreten sind und auf der die Kulturämter ihr Veranstaltungsprogramm für die nächste Spielzeit jeweils von September des nächsten bis Sommer des übernächsten Jahres verbindlich buchen müssen, weil im Anschluss daran die Tourneen terminiert werden. Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der notwendige zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Magazins „LahrKultur“ und in Verbindung damit die Einhaltung der in den Abonnement-Bedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen (betrifft derzeit über 1.000 gebuchte Abo-Plätze). Änderung: Hier wird eine Erhöhung des Zuschusses von bisher Euro 140.494,- um Euro 11.600,- auf künftig rund Euro 152.000,- beantragt. Der Grund für die im Hintergrund stehende Ausgabenerhöhung liegt im Schwerpunkt in dem durch Sicherheitsvorschriften und Vorschriften der Arbeitssicherheit notwendig gewordenen, deutlich erhöhten zeitlichen Einsatz der zweiten Fachkraft für Veranstaltungssicherheit, die als Vertretung der ersten Fachkraft, nicht nur bei Eigenveranstaltungen des Kulturamts, sondern auch bei Vermietungen der Stadthalle eingesetzt und bezahlt werden muss. Auch das übrige Stadthallenpersonal muss inzwischen, basierend ebenfalls auf Sicherheitsvorgaben, vermehrt eingesetzt werden, da ungeschultes Fremdpersonal nicht mehr eingesetzt werden darf. Weiterhin schlägt hier zu Buche ein verstärkter Einsatz der Feuerwehr als Brandsicherheitswache, der seit dem Drucksache 155/2015 Seite - 3 - 3. Quartal 2014 zu bezahlende Einsatz des DRK bei den Stadthallen-Veranstaltungen und eine teils erhebliche Kostensteigerung der GEMA-Gebühren. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit 2016 bis Juli 2017 Theater- und Konzertaufwand - Einzelplan 3 / UA 3310 und Eintrittsgelder Einzelplan 3/UA 3310 mit einem gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 um Euro 11.600,00 erhöhten Zuschussbedarf von rund Euro 152.000,-. Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel. Änderung: Zuschusserhöhung um Euro 11.600,-. Siehe vorgenannte Begründung. Zu Beschlussvorschlag 2.1) Kultursommer „Sternschnuppen“ Dies gilt ähnlich auch für den Lahrer Kultursommer, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers in Arbeit genommen werden müssen. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Kultursommer „Sternschnuppen“ Lahrer Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2015 bereitgestellten Höhe. = Zuschussbedarf/Budget in Höhe von Euro 6.900,Keine Änderung (wie in Haushalt 2015) Zu Beschlussvorschlag 2.2 und 2.3) Kunstausstellungen (Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite) und BGL-Kosten Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller bzw. Galerist selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich auf dem Laufenden halten und vor allem mit den gewünschten Künstlern selbst in Kontakt treten. Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher eher noch länger als oben genannt - abhängig von der Qualität des betreffenden Künstlers und damit abhängig von seinen noch freien Ausstellungsterminen. Hier ist die für den Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren schon das Minimum, um ein interessantes, qualitativ hochwertiges Kunstprogramm präsentieren zu können. Dies gilt für die Ausstellungen der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in die Stadt!“. Auch hier ist die frühzeitige Zusagemöglichkeit unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Auch die Tage des offenen Ateliers, die „KunstVisite Lahr“ muss für Kulturamt und Lahrer Künstler frühzeitig planbar sein und vorbreitet werden. Wegen der immer erforderlichen, wichtigen Kunsttransporte, Verpackungs- und Ladearbeiten, Sockelvorbereitungen und Vielem mehr, müssen hiermit zwingend auch die zugehörigen BGL-Kosten schon frühzeitig freigegeben werden. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Kunstausstellungen (Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite) und BGLKosten Drucksache 155/2015 Seite - 4 - Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt 2015 bereitgestellten Höhe. Keine Änderung (wie in Haushalt 2015) Zu Beschlussvorschlag 2.4) PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival Ebenso - dies wird hiermit neu beantragt - gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die PuppenParade Ortenau, die jeweils bereits im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen also schon spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen, um das Programm und das Programmheft rechtzeitig fertigstellen zu können. Umso mehr sich die interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival in den zurückliegenden Jahren professionalisiert und eingespielt hat, umso dringender wurde zwischenzeitlich auch der frühzeitige Buchungsbeginn. Um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu erreichen, wird seit 2011 das PuppenParade-Programmheft und die Ortenau-Pressekonferenz bereits im Dezember des jew. Vorjahres produziert bzw. abgehalten. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: NEU: PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival PuppenParade Ortenau - Einzelplan 3 / UA 3310: In der im Haushalt 2015 genehmigten Höhe des Gesamt-Zuschussbedarfs, bezogen auf je 2 Ausgaben- und Einnahme-Haushaltsstellen. Hier entfällt lediglich 2016 die Spende der Sparkassenstiftung in Höhe von Euro 10.000,-, die jedoch von Lahr nur entgegen genommen und direkt an das Festivalbüro weitergeleitet wurde, weshalb dieser Betrag nur ein „Durchlaufposten“ war und nichts am Zuschussbedarf für Lahr geändert hat. 2016 übernimmt diese Spendendurchlauffunktion die Stadt Offenburg. Der Durchlaufposten entfällt für Lahr, die Lahrer Ausgaben und Einnahmen sinken wieder um je Euro 10.000,-, der Gesamt-Zuschussbedarf ändert sich nicht. Keine Änderung am Gesamt-Zuschussbedarf gegenüber Haushalt 2015 Guido Schöneboom Gottfried Berger _____________________________________________________________________ * Inthega: Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen