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Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2016/2017 )

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 41
Stehle

Datum: 22.05.2015 Az.: 301.4/be

Drucksache Nr.: 155/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Kulturausschuss

07.07.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

13.07.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

27.07.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:
Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss
für die Spielzeit 2016/2017

Beschlussvorschlag:
1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2016 bis Juli 2017 Künstlern/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu
erteilen. In der Folge wird hiermit Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltstelle 1.3310.620000 (Theater- und Konzertaufwand) mit einem um Euro 11.600,erhöhten Zuschussbedarf von Euro 152,000,- erteilt.. Dieser Beschluss umfasst auch die im
betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der im Haushalt 2015 bereitgestellten
Mittel.
2) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des KulturEtats ab sofort Künstlern/Agenturen/Firmen verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge
wird hiermit zugleich die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt
2016 genehmigt.
2.1) Kultursommer – Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2015 bereitgestellten Höhe.
2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen – Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt
2015 bereitgestellten Höhe.
2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie – Einzelplan 3 / UA 3210: In der im
Haushalt 2015 bereitgestellten Höhe.
2.4) Puppenparade Ortenau 2016 – Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstalter - Einzelplan 3 / UA 3310: In der im Haushalt 2015 genehmigten Höhe des Zuschussbedarfs

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 155/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs und bisherige Praxis:
Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von
Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf
künftige Haushaltsjahre einschließt.
In Abstimmung zwischen dem Kulturdezernenten, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und
dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb zurückliegend vereinbart, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs für den frühzeitigen Abschluss u.a. des Veranstaltungs- und
Kunstprogramms einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits auf eine
durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen.
Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe auch für die Spielzeit 2016/2017 wieder
zu beschreiten - in selber Weise, wie bereits bisher jährlich seit der Spielzeit 2010/2011 weil deren Planung einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen und Zusagen spätestens im August 2015 begonnen werden muss.
Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung im Juli
2015 einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer Kultur-Etats, einschließlich der jew. zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hiermit für folgende Bereiche beantragt:

Zu Beschlussvorschlag 1)
Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.)
Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August - dem Monat, in welchem die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen - in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstlern auszusprechen, da diese Angebote sonst nicht mehr verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote z.B.
mit bekannten Schauspielern handelt.
Jeweils im Oktober findet die Inthega*-Herbsttagung statt, auf welcher alle maßgeblichen
Tournee-Agenturen und Produzenten wie auf einer Messe vertreten sind und auf der die Kulturämter ihr Veranstaltungsprogramm für die nächste Spielzeit jeweils von September des
nächsten bis Sommer des übernächsten Jahres verbindlich buchen müssen, weil im Anschluss daran die Tourneen terminiert werden.
Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der notwendige zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Magazins „LahrKultur“ und in Verbindung damit die Einhaltung der in
den Abonnement-Bedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen (betrifft derzeit über 1.000 gebuchte Abo-Plätze).
Änderung: Hier wird eine Erhöhung des Zuschusses von bisher Euro 140.494,- um Euro
11.600,- auf künftig rund Euro 152.000,- beantragt. Der Grund für die im Hintergrund stehende Ausgabenerhöhung liegt im Schwerpunkt in dem durch Sicherheitsvorschriften und Vorschriften der Arbeitssicherheit notwendig gewordenen, deutlich erhöhten zeitlichen Einsatz
der zweiten Fachkraft für Veranstaltungssicherheit, die als Vertretung der ersten Fachkraft,
nicht nur bei Eigenveranstaltungen des Kulturamts, sondern auch bei Vermietungen der
Stadthalle eingesetzt und bezahlt werden muss. Auch das übrige Stadthallenpersonal muss
inzwischen, basierend ebenfalls auf Sicherheitsvorgaben, vermehrt eingesetzt werden, da
ungeschultes Fremdpersonal nicht mehr eingesetzt werden darf. Weiterhin schlägt hier zu
Buche ein verstärkter Einsatz der Feuerwehr als Brandsicherheitswache, der seit dem

Drucksache 155/2015

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3. Quartal 2014 zu bezahlende Einsatz des DRK bei den Stadthallen-Veranstaltungen und eine teils erhebliche Kostensteigerung der GEMA-Gebühren.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit 2016 bis Juli 2017
Theater- und Konzertaufwand - Einzelplan 3 / UA 3310 und Eintrittsgelder Einzelplan
3/UA 3310 mit einem gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 um Euro 11.600,00 erhöhten
Zuschussbedarf von rund Euro 152.000,-.
Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in
Höhe der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel.
Änderung: Zuschusserhöhung um Euro 11.600,-. Siehe vorgenannte Begründung.

Zu Beschlussvorschlag 2.1)
Kultursommer „Sternschnuppen“
Dies gilt ähnlich auch für den Lahrer Kultursommer, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die
entsprechende Seite auf der städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste
Auflage des Kultursommers in Arbeit genommen werden müssen.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Kultursommer „Sternschnuppen“
Lahrer Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2015 bereitgestellten
Höhe.
= Zuschussbedarf/Budget in Höhe von Euro 6.900,Keine Änderung (wie in Haushalt 2015)

Zu Beschlussvorschlag 2.2 und 2.3)
Kunstausstellungen (Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite) und BGL-Kosten
Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen
Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller bzw. Galerist
selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich auf dem Laufenden halten und vor allem mit den gewünschten Künstlern selbst in Kontakt treten.
Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher eher noch länger als oben genannt - abhängig von der Qualität des betreffenden Künstlers und damit abhängig von seinen noch
freien Ausstellungsterminen. Hier ist die für den Veranstaltungsbereich oben schon genannte
Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren schon das Minimum, um ein interessantes, qualitativ hochwertiges Kunstprogramm präsentieren zu können. Dies gilt für die Ausstellungen
der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in die Stadt!“. Auch hier ist die
frühzeitige Zusagemöglichkeit unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Auch die Tage des offenen
Ateliers, die „KunstVisite Lahr“ muss für Kulturamt und Lahrer Künstler frühzeitig planbar sein
und vorbreitet werden.
Wegen der immer erforderlichen, wichtigen Kunsttransporte, Verpackungs- und Ladearbeiten, Sockelvorbereitungen und Vielem mehr, müssen hiermit zwingend auch die zugehörigen
BGL-Kosten schon frühzeitig freigegeben werden.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Kunstausstellungen (Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite) und BGLKosten

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Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt 2015
bereitgestellten Höhe.
Keine Änderung (wie in Haushalt 2015)

Zu Beschlussvorschlag 2.4)
PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival
Ebenso - dies wird hiermit neu beantragt - gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs
für die PuppenParade Ortenau, die jeweils bereits im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen also schon spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen,
um das Programm und das Programmheft rechtzeitig fertigstellen zu können. Umso mehr sich
die interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival in den zurückliegenden
Jahren professionalisiert und eingespielt hat, umso dringender wurde zwischenzeitlich auch
der frühzeitige Buchungsbeginn. Um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu erreichen, wird seit
2011 das PuppenParade-Programmheft und die Ortenau-Pressekonferenz bereits im Dezember des jew. Vorjahres produziert bzw. abgehalten.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
NEU: PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival
PuppenParade Ortenau - Einzelplan 3 / UA 3310: In der im Haushalt 2015 genehmigten Höhe
des Gesamt-Zuschussbedarfs, bezogen auf je 2 Ausgaben- und Einnahme-Haushaltsstellen.
Hier entfällt lediglich 2016 die Spende der Sparkassenstiftung in Höhe von Euro 10.000,-, die jedoch von Lahr nur entgegen genommen und direkt an das Festivalbüro weitergeleitet wurde, weshalb dieser Betrag nur ein „Durchlaufposten“ war und nichts am Zuschussbedarf für Lahr geändert
hat. 2016 übernimmt diese Spendendurchlauffunktion die Stadt Offenburg. Der Durchlaufposten
entfällt für Lahr, die Lahrer Ausgaben und Einnahmen sinken wieder um je Euro 10.000,-, der Gesamt-Zuschussbedarf ändert sich nicht.
Keine Änderung am Gesamt-Zuschussbedarf gegenüber Haushalt 2015

Guido Schöneboom

Gottfried Berger

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* Inthega: Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen