Beschlussvorlage (Marktgebühren - Ausgleich von Kostenüberdeckungen der Jahre 2013 und 2014)
16. November 2015
Beschlussvorlage Amt: 201 Herzog Datum: 09.09.2015 Az.: 730.03 Drucksache Nr.: 239/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 26.10.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 16.11.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Abt. 302 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Marktgebühren - Ausgleich von Kostenüberdeckungen der Jahre 2013 und 2014 Beschlussvorschlag: I. Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt den Ausgleich der Kostenüberdeckungen aus den Marktgebühren der Jahre 2013 und 2014 mittels einer Verrechnung mit der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 239/2015 Seite - 2 - Begründung: I. Sachverhalt Die Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Marktgebühren wurde letztmalig zum 18.06.2012 neu gefasst. Die damaligen Anpassungen bezogen sich im Wesentlichen auf eine Neukalkulation der Gebühren und eine Änderung des Gebührenmodus. Seit dem 18. Juni 2012 gelten demnach einheitliche Gebühren für die Wochenmärkte nach den von den Marktbeschickern in Anspruch genommenen Flächen. Die Neufassung der Gebührenordnung stand außerdem im Zusammenhang mit organisatorischen Änderungen. Die Beseitigung des eigenen Abfalles und die Säuberung der Marktfläche wird nach den Bestimmungen der Marktordnung der Stadt Lahr von den Marktbeschickern übernommen. Die Leistungen des Bau- und Gartenbetriebes Lahr (BGL) bzw. des Marktmeisters beschränken sich daher auf eine Restreinigung, das Freihalten des Marktplatzes, die Leerung der Mülleimer und die Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes des Markt- bzw. Schlossplatzes nach Marktschluss. Diese Aufgabenverteilung hat sich bewährt und führte zu einer maßgeblichen Verringerung der gebührenfähigen Kosten im Bereich der Märkte. Der Gebührenkalkulation im Jahr 2012 wurde dementsprechend ein reduzierter Kostenanschlag für die Kostenerstattung an den BGL zugrunde gelegt. In den Jahren 2013 und 2014 lag die Kostenerstattung allerdings noch unter den reduzierten Kostenansätzen. Daher haben sich Kostenüberdeckungen ergeben, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zu bereinigen sind. II. Ausgleich der Kostenüberdeckungen Wie das nachstehende Schaubild verdeutlicht, weist der Kostendeckungsgrad für die kostenrechnende Einrichtung Märkte für die Jahre 2013 und 2014 eine Überdeckung auf. Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 KAG bei einer mehrjährigen Gebührenbemessung innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen können im selben Zeitraum ausgeglichen werden. Für den Ausgleich der Kostenüberdeckungen bestehen grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten: Drucksache 239/2015 Seite - 3 - a. Ausgleich durch Einstellung in die Gebührenkalkulation Werden Kostenüber- oder -unterdeckungen zum Ausgleich in die erneute Gebührenkalkulation eingestellt, so führt dies bei Kostenüberdeckungen zu einer Absenkung und bei Kostenunterdeckungen zu einer Erhöhung der Gebührensatzobergrenze bzw. der neu kalkulierten Gebührensätze. b. Ausgleich durch Verrechnung mittels GR-Beschluss Kostenüberdeckungen können innerhalb des in § 14 KAG festgelegten 5-jährigen Zeitraums mit Kostenunterdeckungen aus vorherigen oder nachfolgenden Perioden verrechnet werden. Von einem automatischen gegenseitigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen kann nicht ausgegangen werden. Es liegt grundsätzlich im Ermessen des Gemeinderats, ob ein Ausgleich im Bemessungszeitraum vorgenommen werden soll bzw. ob Kostenunterdeckungen überhaupt ausgeglichen werden sollen. Daher ist ein Verrechnungsbeschluss des Gemeinderats erforderlich Aus der folgenden Tabelle werden die Kostenüber- und -unterdeckungen anhand der Rechnungsergebnisse der Jahre 2010 bis 2014 ersichtlich. Die Kostenüberdeckung der Jahre 2013 und 2014 beläuft sich hierbei in Summe auf € 4.705,22. Unterabschnitt 7300 "Märkte" 2010 2011 2012 Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte 23.671,60 23.456,40 20.492,98 Ersatz von Sachausgaben 0,00 0,00 0,00 Entgelt der Beschäftigten -3.136,21 0,00 -1.760,20 Beitr. z. Versorg.kasse f. Beschäftigte -327,48 0,00 0,00 Beitr. Z.Soz.vers. Beschäftigte -814,91 0,00 -495,11 Betriebsaufwand -275,53 -282,95 -548,98 Versicherungen -80,23 -73,41 -66,98 Kostenerstattung BGL -18.162,35 -17.470,82 -10.537,86 Innere Verrechnung -9.400,00 -9.400 -8.600,00 Afa f. Grundstücke u. grundst.gl. Rechte -571 -286 0,00 Verzinsung des Anlagekapitals -334 -298 -262 Summe Einnahmen Summe Ausgaben Ergebnis 2013 18.819,26 0,00 -3.908,65 0,00 -1.099,41 -339,16 -50,14 -2.595,33 -8.600,00 0,00 -262 2014 18.718,52 0,00 -4101,97 0,00 -1.153,71 -284,31 -43,21 -1.532,67 -8.600,00 0,00 -262 23.671,60 23.456,40 20.492,98 18.819,26 18.718,52 -33.101,71 -27.811,18 -22.271,13 -16.854,69 -15.977,87 -9.430,11 -4.354,78 -1.778,15 1.964,57 2.740,65 III. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, die Kostenüberdeckungen der Jahre 2013 und 2014 i.H.v. insgesamt € 4.705,22 mit der Kostenunterdeckung 2010 i.H.v. € 9.430,11 zu verrechnen. Eine Neukalkulation zum jetzigen Zeitpunkt wäre mit einer Senkung der Gebührensätze verbunden. Da im Laufe des Jahres 2015 die Verwaltungskostenbeiträge (innere Verrechnung) neu berechnet werden ist eine Änderung der Kalkulationsgrundlagen und somit der Gebührenobergrenze zu erwarten, was wiederum eine Erhöhung der Gebühren zur Folge hätte. Mit der Drucksache 239/2015 Seite - 4 - vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenüberdeckungen wird somit eine gewisse Kontinuität der Gebührenhöhe gewahrt. Es wird darum gebeten der Beschlussfassung zuzustimmen. __________________ Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister __________________ Jürgen Trampert Stadtkämmerer