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Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten)

16. November 2015
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
Kuhner

Datum: 27.10.2015 Az.: 460.023

Drucksache Nr.: 251/2015 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

14.10.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

26.10.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

16.11.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

61

603

622

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten

Beschlussvorschlag:

1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6jährige Kinder, Stand August 2015,
wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Dem Ausbau einer dreigruppigen Kindertagesstätte für 3-6Jährige im Gebäude Lotzbeckstraße 20, 2. Obergeschoss, wird basierend auf der vorliegenden
Kostenschätzung zugestimmt. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt hierfür
gemäß §84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) im Unterabschnitt 1.4652 „Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ und im Unterabschnitt
2.4649 „Kindertagesstätten/Kindergärten/Kinderhorte“ unter der Vorhabenskennziffer -015 „Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ außerplanmäßige Ausgaben in Gesamthöhe von 810.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt (vorläufig) durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um 810.000 Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die Beschlussfassung
über die endgültige Deckung der Mehrausgaben wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer erneuten Gremiumsbehandlung erfolgen.
3. Auf dem Areal des ehemaligen Kinos sind Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin über die Anmietung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in einem noch neu zu errichtenden Gebäude zu führen.

Anlage(n):
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 251/2015 1. Ergänzung

Anlage 1 - Bedarfsplanung Ü3 mit beschlossenem Ausbau
Anlage 2 - Bedarfsplanung U3 mit beschlossenem Ausbau
Anlage 3 - weiterer Ausbau Ü3
Anlage 4 - weiterer Ausbau U3
Anlage 5 - Kostenschätzung Lotzbeckstraße

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Drucksache 251/2015 1. Ergänzung

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Begründung:
In der Gemeinderats-Klausurtagung am 10.07.2015 wurde über die Auswirkungen des Bevölkerungswachstums und die damit verbundenen Engpässe bei der Kindertages-betreuung
in Krippen und Kindergärten sowie Auswirkungen auf den schulischen Bereich berichtet. Unter Einbeziehung des geplanten Wohnungsbaus wurden die zukünftigen Entwicklungen in
den nächsten zehn Jahren dargestellt und der daraus resultierende dringende Handlungsbedarf zur Schaffung weiterer Kitaplätze und Klassenzimmer für Grundschüler aufgezeigt.
Als Lösungsansätze wurden mehrere Optionen für Umbau- und Neubaumaßnahmen dargestellt, von denen die Einrichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte im Pfarrhaus Jammstraße aus Kostengründen nicht mehr in Frage kommt. Die Kindertagesstätte Bürgerpark
(Kita +) wird auf Beschluss des Gemeinderates vom 14.09.2015 zusätzlich eine fünfte Gruppe für Kinder von drei bis sechs Jahren erhalten.

Bedarfsplanung
Auch die neu im August erhobenen Kinderzahlen (s. Anlagen 1 und 2) belegen die getroffenen Feststellungen und bestätigen die im Frühjahr gestellten Prognosen. Die aktuelle Erhebung aller Kinder mit Hauptwohnsitz in Lahr folgt der üblichen Berechnungsweise basierend
auf 95% Inanspruchnahme für 3,83 Jahrgänge (Geburtsdaten zwischen 01.10.2009 und
31.07.2013 für das Kindergartenjahr 2015/2016). Da in den nächsten Jahren geburtenschwächere Jahrgänge die Kitas verlassen und geburtenstarke Jahrgänge aufzunehmen
sind, steigt die Zahl der fehlenden Kindergartenplätze mit jedem Kindergartenjahr an. Außer
in Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach und Reichenbach fehlen in jedem Schulbezirk
Kindergartenplätze, meist in zweistelliger Höhe.
Zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs von Kindern unter drei Jahren wurden 2,83 Jahrgänge
(01.10.2012-31.07.2015) real erhoben. Ergänzend wurden drei durchschnittliche Jahrgänge
mit einem angenommenen Betreuungsbedarf von 37% mit den vorhandenen sowie beschlossenen zusätzlichen Plätzen abgeglichen. Die Bedarfsdeckungsquote erreicht nach Inbetriebnahme der zusätzlichen Betreuungsplätze 30,8%. Zukünftiger Zuzug in neu entstehende Wohnungen sowie Bedarf für Einpendler insbesondere für Gewerbetreibende oder
Beschäftigte der Stadtverwaltung sind in diesen Berechnungen noch nicht berücksichtigt.
Durch den anhaltenden Wohnungsbau entsteht bis in 10 Jahren gesamtstädtisch ein weiterer
Mehrbedarf von 89 Kindergartenplätzen und 27 Krippenplätzen. Die so errechneten Bedarfszahlen sind unter Einbeziehung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen aus den Anlagen
3 und 4 ersichtlich. Nach Inbetriebnahme der vorgeschlagenen Maßnahmen steigt die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren auf 31,9% an. Wenn auch der Neubau St.
Raphael erfolgt ist, liegt er, auf der Basis eines durchschnittlichen heutigen Jahrgangs von
462 Kindern, bei 32,6%.
Zusätzlicher Bedarf durch Flüchtlingskinder ist in der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt
und kann derzeit nicht quantifiziert werden.

Kindertagesstätte Lotzbeckstraße
Mit dem Umbau des Gebäudes Lotzbeckstraße kann in den bisher von der Brüder-GrimmSchule genutzten Klassenzimmern eine Kindertagesstätte mit 3 Gruppen für 66 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren entstehen. Da sich die Räume im 2. Obergeschoss befinden, soll die

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Einrichtung ausschließlich Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt aufnehmen. Die Umbaukosten belaufen sich laut Kostenschätzung des Gebäudemanagements (s. Anlage 5) auf ca.
635.000 Euro einschließlich anfallender Honorare für die Fremdvergabe. Für die Ausstattung
mit Mobiliar, Spielmaterial, Küchenbedarf etc. werden bereits im Haushalt 2015 weitere
75.000 Euro benötigt. Hinzu kommen noch Kosten in Höhe von 100.000 Euro für die Umzäunung und altersgerechte Gestaltung des Außengeländes, das gemeinsam mit dem Hort an
der Eichrodtschule sowie partiell durch den Schulkindergarten Pinocchio genutzt wird.
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel in Gesamthöhe von
810.000,-- € sollen in Abstimmung mit der Stadtkämmerei im Haushaltsjahr 2015 im Unterabschnitt 1.4652 „Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ und im Unterabschnitt 2.4649 „Kindertagesstätten)Kindergärten/Kinderhorte“ unter der Vorhabenskennziffer -015 „Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ außerplanmäßig bereitgestellt werden und zwar unter folgenden Finanzpositionen:
1.4652.520000 Inventarunterhaltung
45.000 Euro
2.4649.935000-015 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 30.000 Euro
2.4649.940000-015 Umbau
635.000 Euro
2.4649.962000-015 Bauliche Verbesserungen – Außenanlage:
100.000 Euro.

Kindertagesstätte Areal des ehemaligen Kinos
Auf dem Areal des alten Kinos soll ebenfalls eine dreigruppige Kindertagesstätte in anzumietenden Räumen errichtet werden, die Platz für 45 Kinder von 3 bis 6 Jahren sowie 10 Krippenkinder bieten soll. Mit der Grundstückseigentümerin wurden bereits entsprechende Gespräche geführt. Eine Inbetriebnahme könnte im Jahr 2017 erfolgen.

Weitere Ausbauoption
Neben den oben aufgeführten Maßnahmen soll zusätzlich die bestehende Kindertagesstätte
St. Raphael auf dem Grundstück neben der Martinskirche neu gebaut und voraussichtlich um
eine Krippengruppe erweitert werden. Hierzu wird nach Vorliegen einer konkreten Planung
und Kostenberechnung 2016 eine Beratung in den Gremien erfolgen. Zuschüsse der Stadt
Lahr sind dann im Haushaltsjahr 2017 zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen
Der städtische Zuschussbedarf für eine Kindergartengruppe beträgt je nach Betreuungsform
zwischen 95.000 und 117.000 Euro jährlich. Im ersten Betriebsjahr werden noch keine anteiligen Landeszuweisungen erzielt, da für deren Bemessung die Zahl der betreuten Kinder am
01.03. des Vorjahres maßgeblich ist. Erfolgt die Inbetriebnahme nach dem 01.03. eines Jahres, fließen Anteile aus der Landeszuweisung erst im übernächsten Betriebsjahr zu. Pro
Gruppe für Kinder von drei bis sechs Jahren liegt die jährliche Landeszuweisung zwischen
31.500 Euro und 43.000 Euro, für Krippen zwischen 60.000 Euro und 75.000 Euro je nach
Betreuungszeit und Auslastung. Für künftig enstehende Hortgruppen ist ein direkter Landeszuschuss nicht mehr möglich, aufgenommene Kinder unter 7 Jahren werden aber für die
Landeszuweisungen der Kitas berücksichtigt.
Für die Kindertagesstätte Lotzbeckstraße entsteht damit im ersten Betriebsjahr ein Zuschussbedarf von ca. 413.000 Euro, in den Folgejahren ca. 307.000 Euro. Für Kita und Hort
Geroldsecker Vorstadt liegt der Zuschussbedarf im ersten Betriebsjahr bei ca. 666.000 Euro,

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später bei ca. 528.000 Euro. Für die Kita beim alten Kino ergibt sich ein Zuschussbedarf von
ca. 413.000 Euro im ersten und von ca. 277.000 Euro in den folgenden Betriebsjahren.
Infolge des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab 3 Jahren
bzw. für Kinder unter 3 Jahren auf Kleinkindbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in
Kindertagespflege besteht bezüglich Lahrer Kindern alternativloser Handlungsbedarf.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter