Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten)
16. November 2015
Beschlussvorlage Amt: 502 Kuhner Datum: 27.10.2015 Az.: 460.023 Drucksache Nr.: 251/2015 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 14.10.2015 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 26.10.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 16.11.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 603 622 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten Beschlussvorschlag: 1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6jährige Kinder, Stand August 2015, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Dem Ausbau einer dreigruppigen Kindertagesstätte für 3-6Jährige im Gebäude Lotzbeckstraße 20, 2. Obergeschoss, wird basierend auf der vorliegenden Kostenschätzung zugestimmt. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt hierfür gemäß §84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) im Unterabschnitt 1.4652 „Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ und im Unterabschnitt 2.4649 „Kindertagesstätten/Kindergärten/Kinderhorte“ unter der Vorhabenskennziffer -015 „Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ außerplanmäßige Ausgaben in Gesamthöhe von 810.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt (vorläufig) durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um 810.000 Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die Beschlussfassung über die endgültige Deckung der Mehrausgaben wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer erneuten Gremiumsbehandlung erfolgen. 3. Auf dem Areal des ehemaligen Kinos sind Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin über die Anmietung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in einem noch neu zu errichtenden Gebäude zu führen. Anlage(n): BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 251/2015 1. Ergänzung Anlage 1 - Bedarfsplanung Ü3 mit beschlossenem Ausbau Anlage 2 - Bedarfsplanung U3 mit beschlossenem Ausbau Anlage 3 - weiterer Ausbau Ü3 Anlage 4 - weiterer Ausbau U3 Anlage 5 - Kostenschätzung Lotzbeckstraße Seite - 2 - Drucksache 251/2015 1. Ergänzung Seite - 3 - Begründung: In der Gemeinderats-Klausurtagung am 10.07.2015 wurde über die Auswirkungen des Bevölkerungswachstums und die damit verbundenen Engpässe bei der Kindertages-betreuung in Krippen und Kindergärten sowie Auswirkungen auf den schulischen Bereich berichtet. Unter Einbeziehung des geplanten Wohnungsbaus wurden die zukünftigen Entwicklungen in den nächsten zehn Jahren dargestellt und der daraus resultierende dringende Handlungsbedarf zur Schaffung weiterer Kitaplätze und Klassenzimmer für Grundschüler aufgezeigt. Als Lösungsansätze wurden mehrere Optionen für Umbau- und Neubaumaßnahmen dargestellt, von denen die Einrichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte im Pfarrhaus Jammstraße aus Kostengründen nicht mehr in Frage kommt. Die Kindertagesstätte Bürgerpark (Kita +) wird auf Beschluss des Gemeinderates vom 14.09.2015 zusätzlich eine fünfte Gruppe für Kinder von drei bis sechs Jahren erhalten. Bedarfsplanung Auch die neu im August erhobenen Kinderzahlen (s. Anlagen 1 und 2) belegen die getroffenen Feststellungen und bestätigen die im Frühjahr gestellten Prognosen. Die aktuelle Erhebung aller Kinder mit Hauptwohnsitz in Lahr folgt der üblichen Berechnungsweise basierend auf 95% Inanspruchnahme für 3,83 Jahrgänge (Geburtsdaten zwischen 01.10.2009 und 31.07.2013 für das Kindergartenjahr 2015/2016). Da in den nächsten Jahren geburtenschwächere Jahrgänge die Kitas verlassen und geburtenstarke Jahrgänge aufzunehmen sind, steigt die Zahl der fehlenden Kindergartenplätze mit jedem Kindergartenjahr an. Außer in Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach und Reichenbach fehlen in jedem Schulbezirk Kindergartenplätze, meist in zweistelliger Höhe. Zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs von Kindern unter drei Jahren wurden 2,83 Jahrgänge (01.10.2012-31.07.2015) real erhoben. Ergänzend wurden drei durchschnittliche Jahrgänge mit einem angenommenen Betreuungsbedarf von 37% mit den vorhandenen sowie beschlossenen zusätzlichen Plätzen abgeglichen. Die Bedarfsdeckungsquote erreicht nach Inbetriebnahme der zusätzlichen Betreuungsplätze 30,8%. Zukünftiger Zuzug in neu entstehende Wohnungen sowie Bedarf für Einpendler insbesondere für Gewerbetreibende oder Beschäftigte der Stadtverwaltung sind in diesen Berechnungen noch nicht berücksichtigt. Durch den anhaltenden Wohnungsbau entsteht bis in 10 Jahren gesamtstädtisch ein weiterer Mehrbedarf von 89 Kindergartenplätzen und 27 Krippenplätzen. Die so errechneten Bedarfszahlen sind unter Einbeziehung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen aus den Anlagen 3 und 4 ersichtlich. Nach Inbetriebnahme der vorgeschlagenen Maßnahmen steigt die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren auf 31,9% an. Wenn auch der Neubau St. Raphael erfolgt ist, liegt er, auf der Basis eines durchschnittlichen heutigen Jahrgangs von 462 Kindern, bei 32,6%. Zusätzlicher Bedarf durch Flüchtlingskinder ist in der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt und kann derzeit nicht quantifiziert werden. Kindertagesstätte Lotzbeckstraße Mit dem Umbau des Gebäudes Lotzbeckstraße kann in den bisher von der Brüder-GrimmSchule genutzten Klassenzimmern eine Kindertagesstätte mit 3 Gruppen für 66 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren entstehen. Da sich die Räume im 2. Obergeschoss befinden, soll die Drucksache 251/2015 1. Ergänzung Seite - 4 - Einrichtung ausschließlich Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt aufnehmen. Die Umbaukosten belaufen sich laut Kostenschätzung des Gebäudemanagements (s. Anlage 5) auf ca. 635.000 Euro einschließlich anfallender Honorare für die Fremdvergabe. Für die Ausstattung mit Mobiliar, Spielmaterial, Küchenbedarf etc. werden bereits im Haushalt 2015 weitere 75.000 Euro benötigt. Hinzu kommen noch Kosten in Höhe von 100.000 Euro für die Umzäunung und altersgerechte Gestaltung des Außengeländes, das gemeinsam mit dem Hort an der Eichrodtschule sowie partiell durch den Schulkindergarten Pinocchio genutzt wird. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel in Gesamthöhe von 810.000,-- € sollen in Abstimmung mit der Stadtkämmerei im Haushaltsjahr 2015 im Unterabschnitt 1.4652 „Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ und im Unterabschnitt 2.4649 „Kindertagesstätten)Kindergärten/Kinderhorte“ unter der Vorhabenskennziffer -015 „Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ außerplanmäßig bereitgestellt werden und zwar unter folgenden Finanzpositionen: 1.4652.520000 Inventarunterhaltung 45.000 Euro 2.4649.935000-015 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 30.000 Euro 2.4649.940000-015 Umbau 635.000 Euro 2.4649.962000-015 Bauliche Verbesserungen – Außenanlage: 100.000 Euro. Kindertagesstätte Areal des ehemaligen Kinos Auf dem Areal des alten Kinos soll ebenfalls eine dreigruppige Kindertagesstätte in anzumietenden Räumen errichtet werden, die Platz für 45 Kinder von 3 bis 6 Jahren sowie 10 Krippenkinder bieten soll. Mit der Grundstückseigentümerin wurden bereits entsprechende Gespräche geführt. Eine Inbetriebnahme könnte im Jahr 2017 erfolgen. Weitere Ausbauoption Neben den oben aufgeführten Maßnahmen soll zusätzlich die bestehende Kindertagesstätte St. Raphael auf dem Grundstück neben der Martinskirche neu gebaut und voraussichtlich um eine Krippengruppe erweitert werden. Hierzu wird nach Vorliegen einer konkreten Planung und Kostenberechnung 2016 eine Beratung in den Gremien erfolgen. Zuschüsse der Stadt Lahr sind dann im Haushaltsjahr 2017 zu berücksichtigen. Finanzielle Auswirkungen Der städtische Zuschussbedarf für eine Kindergartengruppe beträgt je nach Betreuungsform zwischen 95.000 und 117.000 Euro jährlich. Im ersten Betriebsjahr werden noch keine anteiligen Landeszuweisungen erzielt, da für deren Bemessung die Zahl der betreuten Kinder am 01.03. des Vorjahres maßgeblich ist. Erfolgt die Inbetriebnahme nach dem 01.03. eines Jahres, fließen Anteile aus der Landeszuweisung erst im übernächsten Betriebsjahr zu. Pro Gruppe für Kinder von drei bis sechs Jahren liegt die jährliche Landeszuweisung zwischen 31.500 Euro und 43.000 Euro, für Krippen zwischen 60.000 Euro und 75.000 Euro je nach Betreuungszeit und Auslastung. Für künftig enstehende Hortgruppen ist ein direkter Landeszuschuss nicht mehr möglich, aufgenommene Kinder unter 7 Jahren werden aber für die Landeszuweisungen der Kitas berücksichtigt. Für die Kindertagesstätte Lotzbeckstraße entsteht damit im ersten Betriebsjahr ein Zuschussbedarf von ca. 413.000 Euro, in den Folgejahren ca. 307.000 Euro. Für Kita und Hort Geroldsecker Vorstadt liegt der Zuschussbedarf im ersten Betriebsjahr bei ca. 666.000 Euro, Drucksache 251/2015 1. Ergänzung Seite - 5 - später bei ca. 528.000 Euro. Für die Kita beim alten Kino ergibt sich ein Zuschussbedarf von ca. 413.000 Euro im ersten und von ca. 277.000 Euro in den folgenden Betriebsjahren. Infolge des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab 3 Jahren bzw. für Kinder unter 3 Jahren auf Kleinkindbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege besteht bezüglich Lahrer Kindern alternativloser Handlungsbedarf. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter