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Beschlussvorlage (Instandsetzung der nach dem Brand vom 28.04.2014 zerstörten technischen Anlagen des Familien- und Freizeitbades im Stadtteil Reichenbach Bewilligung von Mehrausgaben (Haushaltsjahr…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 622
Brucker

Datum: 20.01.2015 Az.: 62/622/Br

Drucksache Nr.: 28/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.02.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.02.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

603

20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Instandsetzung der nach dem Brand vom 28.04.2014 zerstörten technischen Anlagen
des Familien- und Freizeitbades im Stadtteil Reichenbach
Bewilligung von Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2014)

Beschlussvorschlag:
Mit Beschluss vom 14.07.2014 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für die Instandsetzung des Technikbereiches im Familienund Freizeitbad Reichenbach bei der Finanzposition 2.5715.942000/601 (Bauliche Verbesserungen
Freibad Reichenbach) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 165.000,-- Euro bewilligt. Da von der
Versicherung eine Kostenübernahmezusage über 83.000,-- € vorlag, sollten diese (Mehr-)Einnahmen
zur Teildeckung der Mehrausgaben herangezogen werden, so dass sich ein verbleibender städtischer
Eigenanteil von 82.000,-- € ergab. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch
eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 82.000,-- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage.
Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 2.5715.942000/601 (Bauliche Verbesserungen Freibad Reichenbach) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 189.100,- Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen
2.5715.346000/601 in Höhe von 97.000,-Euro (Freibad Reichenbach –Ersatzleistungen für Sachschäden des Anlagevermögens), 1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen –
Gewerbesteuer) in Höhe von 32.000,- Euro und 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg.
Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land) in Höhe von 60.100,- Euro.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 28/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Nach dem Brand im Familien- und Freizeitbad Reichenbach wurden auf schnellstem Wege
die Sanierungsarbeiten eingeleitet. Nach den ersten Kalkulationen der Schadenshöhe wurde
der Gemeinderat im Juli 2014 informiert. Die auf die Stadt voraussichtlich zukommenden außerplanmäßigen Ausgaben wurde dort benannt und ein vorläufiger Deckungsvorschlag unterbreitet.
Die Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten wurden im Spätjahr abgeschlossen, so dass
eine Probeinbetriebnahme im September erfolgen konnte. Die endgültige Inbetriebnahme
wird vor Saisonbeginn im April 2015 sein.
Die Maßnahme wurde nun von Seiten der Versicherung und der Abteilung Gebäudemanagement abschließend abgerechnet. Danach ergibt sich ein Gesamtaufwand für die Sanierungs- Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten von rd. 259.100,- €. Den Aufwand für die
Dekontamination hat die Versicherung direkt übernommen und lief demnach nicht über den
städt. Haushalt (rd. 70.000,-€). Der Restaufwand für Sanierungs- und Instandsetzungskosten
bzw. für die Modernisierungsarbeiten betrug rd. 189.100,- €. Hiervon übernimmt die Versicherung noch einen Betrag von rd. 97.000,- €. Ein Anteil von rd. 92.100,- € hat die Stadt Lahr
aufzuwenden. Dieser Anteil der Stadt Lahr begründet sich hauptsächlich dadurch, dass in der
bisherigen Badanlage Bauteile verbaut waren, die dem heutigen Stand der Technik nicht
mehr entsprechen. Von der Versicherung würde aber nur die Herstellung dieser Anlage ersetzt werden. Als Weiteres hat sich die Betriebskonzeption geändert und das Bad wird zwischenzeitlich von einem Verein betrieben. Dies lässt es als geboten erscheinen, dass die
Wasserhygiene zukünftig nicht mehr mit einer Chlorgasanlage gewährleistet wird sondern
durch den Einbau einer Granulatanlage das Gefährdungspotential für das Bedienpersonal,
Badbesucher und Bevölkerung um ein vielfaches gesenkt werden kann. Ebenso verhält es
sich mit dem Einbau von zwei Elektroverteilerschränken bzw. einer SPS-Steuereinheit. Diese
technischen Verbesserungen gehen finanziell zu Lasten der Stadt bringen aber das
Schwimmbad wieder auf den neuesten Stand der Technik.
Somit sind bei der Finanzposition 2.5715.942000/601 (Baulichen Verbesserungen Freibad
Reichenbach) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 189.100,- € zu bewilligen.
Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen
2.5715.346000/601 (Freibad Reichenbach –Ersatzleistungen für Sachschäden des Anlagevermögens) in Höhe von 97.000,-Euro, 1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg.
Umlagen –Gewerbesteuer) in Höhe von 32.000,- € und 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land) in Höhe von 60.100,- € erfolgen.

Tilman Petters

Ralph Brucker