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Beschlussvorlage (Brandschutzsanierung Scheffel-Gymnasium - Brandschutz- und elektrotechnische Sanierungsmaßnahmen Deckenbereiche Altbau Endgültige Deckung der für die Sanierungsmaßnahme bereits…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Meinlschmidt

Datum: 19.01.2015 Az.: 60/603GMKa

Drucksache Nr.: 25/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.02.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.02.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Brandschutzsanierung Scheffel-Gymnasium
- Brandschutz- und elektrotechnische Sanierungsmaßnahmen Deckenbereiche Altbau
Endgültige Deckung der für die Sanierungsmaßnahme bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2014)

Beschlussvorschlag:

Mit Beschluss vom 29.09.2014 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zur Finanzierung
der o.g. Sanierungsmaßnahmen im Scheffel-Gymnasium bei der Finanzposition
1.2310.500200 (Scheffel-Gymnasium, Brandschutz) überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von 260.000,-- € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit
vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 260.000,-- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 GemO
bei der Finanzposition 1.2310.500200 (Scheffel-Gymnasium, Brandschutz) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 261.500,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen - Schlüsselzuweisungen
vom Land).

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 25/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Mit Beschluss vom 29.09.2014, siehe ursprüngliche Beschlussvorlage Nr. 200/2014, hat der
Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) zur Finanzierung der o.g. Sanierungsmaßnahme im ScheffelGymnasium bei der Finanzposition 1.2310.500200 (Scheffel-Gymnasium, Brandschutz)
überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 260.000,- € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 260.000,€ erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Die Baumaßnahmen konnten zwischenzeitlich abgeschlossen und vollständig abgerechnet
werden. Die Mehrausgaben belaufen sich nunmehr auf 261.500,-- €.
Somit sind bei der Finanzposition 1.2310.500200 (Scheffel-Gymnasium –Brandschutz) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 261.500,- € zu bewilligen.
Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Schlüsselzuweisungen vom
Land) erfolgen.

Tilman Petters

Silke Kabisch