Beschlussvorlage (Schlussbericht 2013)
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
23. Februar 2015
23. Februar 2015
Schlussbericht 2013 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL- INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ................. 1 II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ....................................................... 1 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 1 2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss ............................................................. 2 2.1 Überörtliche Prüfung................................................................................. 2 2.2 Vorjahresabschluss .................................................................................. 2 3 III. Wirtschaftsführung, Rechnungswesen ................................................................... 3 Vollzug des Wirtschaftsplans ........................................................................ 3 1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 4 2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 5 3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 6 4 Kasse, Bewirtschaftung ........................................................................................... 6 5 Verwaltungskostenbeitrag ....................................................................................... 7 IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2012 .......................................................... 7 1 Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................ 7 2 Prüfung der Buchführung ........................................................................................ 8 2.1 A K T I V A ................................................................................................ 9 2.2 P A S S I V A .......................................................................................... 13 3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang ....................... 18 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 19 5 Bilanzanalyse .......................................................................................................... 22 5.1 Cash-Flow .............................................................................................. 23 5.2 Investitionen/Finanzierung des Anlagevermögens ................................. 23 Zusammenfassung .................................................................................................. 24 V. Bestätigungsvermerk ................................................................................... 25 VI. Beschlussvorschlag ..................................................................................... 25 Anlage: Anlage 9 zu § 12 EigBVO - Angaben in den Beschlüssen ABKÜRZUNGEN AfA Absetzung für Abnutzung / Abschreibung AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten AV Anlageverzeichnis BgA Betrieb gewerblicher Art BGL Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz DA Dienstanweisung EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung GemKVO Gemeindekassenverordnung GemO Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPro Gemeindeprüfungsordnung GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GR Gemeinderat GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit KStG Körperschaftsteuergesetz Mio. Million p.a. per anno RPA Rechnungsprüfungsamt Vj. Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VwV Verwaltungsvorschrift * Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 1 von 25 I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) übertragen (§ 112 GemO). Der Jahresabschlusses 2013 wurde von Frau Florian und Herrn Zanger geprüft. II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Betriebe Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof sowie das Sachgebiet Betriebsabrechnung zu einer organisatorischen Einheit in der Rechtsform des Eigenbetriebs zusammenzufassen. Der Eigenbetrieb wurde mit Erlass der Betriebssatzung zum 01.01.2000 mit dem Namen „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ -BGL- gegründet. (GR-Beschluss 24.01.2000) Am 22.07.2002 beschloss der Gemeinderat, das Sachgebiet Wald dem BGL zuzuordnen. Für die entsprechende Satzungsänderung zum 01.01.2003 erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinderats am 16.12.2002. Zweck des Eigenbetriebs ist die a) Erbringung von Leistungen für die Unterhaltung und Pflege des städtischen Vermögens sowie sonstige Serviceleistungen für städtische Einrichtungen und Eigenbetriebe b) die Durchführung des Bestattungswesens c) die Bewirtschaftung des Stadtwaldes (ab 01.01.2003) Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht. Aufgrund der Aufgabenstellung liegt beim BGL kein „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) und damit keine Steuerpflicht gemäß § 4 KStG vor. Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von DM 1.600.000,00 (818.067,01 €) ausgestattet. Da jedoch keine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals erfolgte, und dadurch die Entgelte nicht unerheblich subventioniert wurden, wurde auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches Darlehen i.H.v. 818.067,01 € umgewandelt, das jährlich verzinst wird (Satzungsänderung zum 01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004). Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 2 von 25 Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 € zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 €. Zur Leitung des Eigenbetriebs wurde gem. § 4 EigBG i.V.m. § 8 Betriebssatzung ein Betriebsleiter bestellt. Die Funktion des Betriebsausschusses gem. §§ 7 u. 8 EigBG nahm ursprünglich der Technische Ausschuss wahr. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13.06.2005 den § 5 der Betriebssatzung zum 01.07.2005 geändert. Demnach nimmt nun der Haupt- und Personalausschuss die Funktion des Betriebsausschusses wahr. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO). Daneben werden Leistungen von städtischen Dienststellen erbracht, für die ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben wird. 2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss 2.1 Überörtliche Prüfung In der Zeit von April bis Juni 2008 führte die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO unter anderem die überörtliche Prüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2001 bis 2006 durch. Die Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung des BGL sind im Prüfungsbericht der GPA vom 06.03.2009 unter Punkt 9 zusammengefasst. Die Stellungnahmen der Kämmerei vom 29.09.2009 wurden am 13.11.2009 vom Regierungspräsidium bestätigt. Die überörtliche Prüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2007 bis 2012 erfolgte durch die GPA im ersten Halbjahr 2014. Der Prüfungsbericht steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. 2.2 Vorjahresabschluss Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs BGL wurde dem Gemeinderat am 28.7.2014 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2012 mit einer Bilanzsumme von 3.438.380,58 € und einem Jahresverlust von 172.755,07 € gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Der Jahresverlust in Höhe von 172.755,07 € - bestehend aus dem Jahresverlust des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 176.075,08 € und dem Jahresgewinn des Betriebszweiges Wald in Höhe von 3.320,01 € wurde mit einem Betrag von 98.670,95 €aus dem Gewinnvortrag getilgt. Der verbleibende Jahresverlust in Höhe von 74.084,12 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG in den beiden Lahrer Tageszeitungen am 16.08.2014 ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen vom 18.08.bis 26.08.2014 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen öffentlich aus. Einsichtnahmen sind nicht erfolgt. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 3 von 25 Der Jahresabschluss 2012 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 herangezogen werden. 3 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Seit dem Rechnungsjahr 2004 erfolgt die Finanzbuchführung über DATEV, die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und das Auftragswesen über das Bauhofinformationssystem BIS mit Schnittstelle zu DATEV. Die Freigabe der Programme durch die Betriebsleitung erfolgte am 20.01.2005 (§ 3 EigBG i.V. mit § 11 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 GemKVO). Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs wurden bis 31.12.2003 gemäß § 98 GemO als Sonderkasse im Rahmen der Einheitskasse durch die Stadtkasse abgewickelt. Seit 01.01.2004 erfolgt die Erledigung des Zahlungsverkehrs über ein extra eingerichtetes eigenes Girokonto, über das allerdings nur vier Beschäftigte der Stadtkasse verfügungsberechtigt sind. Die Abwicklung der Kassengeschäfte wird von der Stadtkasse erledigt. Die Sicherstellung der nötigen Liquidität liegt jedoch in der Verantwortung der Betriebsleitung. Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet. Darüber hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden. III. Vollzug des Wirtschaftsplans Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2013 am 17.12.2012. Der Wirtschaftsplan 2013 wurde rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG). Er entsprach den gesetzlichen Erfordernissen. Er wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO). Mit Schreiben vom 10.1.2013 bestätigte das Regierungspräsidium die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplanes und genehmigte die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 250.000,00 € (§ 12 Abs. 1 S. 3 EigBG i.V.mit § 87 Abs. 2 GemO). Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Planvergleich des Wirtschaftsplans 2013: Seite 4 von 25 2013 Ansatz Ergebnis Abw eichung davon "Bau- und Garten" davon "Wald" in Euro 6.371.380,00 5.823.180,00 548.200,00 in Euro 6.436.305,26 5.885.561,94 550.743,32 in Euro 64.925,26 62.381,94 2.543,32 in % 1,02 1,07 0,46 davon "Bau- und Garten" davon "Wald" 6.454.880,00 5.823.180,00 631.700,00 6.540.624,92 5.927.576,12 613.048,80 85.744,92 104.396,12 -18.651,20 1,33 1,79 -2,95 - 83.500,00 - 104.319,66 1. Erfolgsplan a) Erträge b) Aufwendungen Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-) davon "Bau- und Garten" davon "Wald" -20.819,66 24,93 -42.014,18 21.194,52 100,00 -25,38 -83.500,00 - 42.014,18 - 62.305,48 2. Vermögensplan a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren) 661.500,00 555.468,02 -106.031,98 -16,03 b) Ausgaben 3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme 4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 5. Höchstbetrag der Kassenkredite 661.500,00 253.600,00 0,00 500.000,00 578.337,10 250.000,00 -83.162,90 -3.600,00 -12,57 -1,42 Bei Eigenbetrieben tritt nach § 14 EigBG der Wirtschaftsplan an die Stelle des Haushaltsplans. Der Vermögensplan als Teil des Wirtschaftsplans enthält die Einnahmen und Ausgaben aus der Kreditwirtschaft und ersetzt insoweit den Vermögenshaushalt. Kreditaufnahmen bedürfen in entsprechender Anwendung des § 87 GemO der Genehmigung im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs (§ 12 EigBG). Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2013 nicht vor. 1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Der Jahresverlust 2013 war insgesamt rd. 20.800 € höher als geplant, insbesondere der Verlust des Bereichs BGL war nicht vorgesehen, Im Bereich des Waldes liegt der Verlust um ca. 20.000 € unter der Veranschlagung. Der Erfolgsplan wies bei Einnahmen von 6.371.380,00 € und Ausgaben von 6.454.880,00 € einen Jahresfehlbetrag von 83.500,00 € aus. Insgesamt lagen die Erträge nur um 1,02 % über der Planung, die Aufwendungen waren um 1,33 % höher als geplant, so dass am Jahresende für den gesamten Eigenbetrieb mit 104.319,66 € ein deutlicher Verlust ausgewiesen werden musste. Die Erträge aus dem Betriebszweig „Wald“ lagen um 2.543,32 € (0,46 %) leicht über der Planung – während die Aufwendungen mit -18.651,20 € (-2,95 %) unter der Planung lagen. Der Jahresfehlbetrag liegt in diesem Bereich bei 62.305,48 € (Plan 83.500,00 €). Die Erträge aus dem Betriebszweig „Bau und Garten“ lagen um 62.381,94 € (1,07%) und die Aufwendungen um 104.396,12 € (1,79%) über der Planung. Der Jahresfehlbetrag liegt in diesem Bereich bei 42.014,18 € (Plan 0,00 €). Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 5 von 25 Die in den Abschlussunterlagen 2013 dargestellte Erfolgsübersicht stimmt mit der GuV 2013 überein. 2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen. Dazu gehören auch die Finanzierungsüberschüsse und –fehlbeträge aus den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren, die im Vermögensplan als „erübrigte Mittel aus Vorjahren“ oder „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“ zu veranschlagen sind (vgl. Anlage 6 zur EigBVO). Im Zuge der Vermögensplanabrechnung ist zu entscheiden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen weiterhin benötigt werden bzw. wie Finanzierungsfehlbeträge ausgeglichen werden können. Dies ist im Jahresbericht zu dokumentieren und entsprechend bei der nächsten Vermögensplanaufstellung zu berücksichtigen. Nach § 2 Abs. 3 EigBVO i.V.m. Anlage 6 ist der Finanzierungsbedarf nach Betriebszweigen und Vorhaben getrennt zu veranschlagen und so auch im Vermögensplan und Anlagennachweis darzustellen. Aktivierte Eigenleistungen sind ebenfalls als Sachanlagen im Vermögensplan zu veranschlagen. Die Aufwendungen für diese Eigenleistungen, insbesondere die dabei anfallenden Personalkosten, werden gegebenenfalls in der Ertragsposition „aktivierte Eigenleistungen“ im Erfolgsplan ausgewiesen. Die im Einzelnen geplanten Beschaffungen wurden im Vorbericht zum Wirtschaftsplan aufgelistet, um später Planvergleich und Vollzugskontrolle zu ermöglichen. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG). Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von Haushaltsresten wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist handelsrechtlich allerdings nicht zulässig. Aus der durchgeführten Vermögensplanabrechnung 2013 ergibt sich ein Finanzierungsfehlbetrag. Eine Plausibilitätskontrolle anhand der „Goldenen Bilanzregel“ wurde durchgeführt. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Einnahmen Kredite von Dritten Erwirtschaftete Abschreibungen Finanzierungsmittel insgesamt Betrag (Euro) 250.000,00 305.468,02 555.468,02 Ausgaben Investitionen Jahresverlust Bau und Garten Jahresverlust Wald Tilgung von Krediten Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren Finanzierungsbedarf insgesamt Betrag (Euro) 341.556,02 42.014,18 62.305,48 127.964,76 4.496,66 578.337,10 Finanzierungsfehlbetrag Seite 6 von 25 22.869,08 Der Finanzierungsfehlbetrag 2013 beträgt 22.869,08 €. 3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist. Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2012 – 2016 wurden ordnungsgemäß erstellt. 4 Kasse, Bewirtschaftung Der Eigenbetrieb BGL ist seit 01.01.2004 nicht mehr in die Einheitskasse integriert. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 09.01.2004 wurde eine Sonderkasse gem. § 98 GemO eingerichtet. Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 21.11. und 12.12.2013 statt (vgl. Prüfungsteilbericht 25/2013). Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde im Wirtschaftsplan auf 500.000 € festgelegt. Die Kassenliquidität war jederzeit gewährleistet. Die im Wirtschaftsplan genehmigten Kassenkredite wurden wie schon in den Vorjahren nicht in Anspruch genommen. Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen. Die Bewirtschaftungsbefugnis der Betriebsleitung ergibt sich aus der Betriebssatzung vom 01.01.2000. Für die Stadtverwaltung sind in der Dienstanweisung (DA) zum Vollzug des Haushaltsplanes (Zuständigkeitsordnung – ZO) die Zuständigkeiten für die Verwendung Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 7 von 25 von Haushaltsmitteln und die sonstigen, mit der Finanzwirtschaft der Stadt zusammenhängenden Angelegenheiten, geregelt. Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis. Diese Dienstanweisung war jedoch für den Eigenbetrieb BGL nicht gültig. Lt. GPA war der Geschäftsgang der Sonderkasse schriftlich zu regeln; hierbei sollte auf eine Abstimmung der zu erlassenden DA für das Kassenwesen des Eigenbetriebs mit den Regelungen der DA für die Stadtkasse geachtet werden (§ 98 GemO, §§ 37 und 40 GemKVO). Lt. GPA im Bericht vom 06.03.2009 wurde für den BGL empfohlen, eine neue gesonderte DA für die Regelungen der Kassenangelegenheiten zu erlassen. Dies erfolgte erst am 24.4.2013. 5 Verwaltungskostenbeitrag Für die Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. In diesem Betrag sind auch die Kosten des RPA für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses enthalten Der Verwaltungskostenbeitrag wurde beim Eigenbetrieb als sonstiger betrieblicher Aufwand verbucht und betrug für das Rechnungsjahr 2013 117.500,00 €. Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Betriebszweige: Anteil Wald: 30.700,00 € Anteil Bau und Garten: 86.800,00 € Demgegenüber stehen sonstige betriebliche Erträge „Verwaltungsumlage – Wald“ in Höhe von 22.000,00 Der Verwaltungskostenbeitrag wurde von der Stadtkämmerei letztmals in 2011 für 2012 festgesetzt. Wir empfehlen, den Verwaltungskostenbeitrag für den Eigenbetrieb anzupassen, da die Beanspruchung von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein kann. Die städtischen Dienststellen sollten die Zeitanteile für die Eigenbetriebe festhalten (z.B. in Excel-Tabellen). IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2013 1 Grundsätzliche Feststellungen Am 29.05.2009 trat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft. Mit dem BilMoG wird die größte Reform des Handelsgesetzbuches seit den 80er Jahren verwirklicht. Die neuen Bilanzierungsregeln sind verpflichtend ab dem 01.01.2010 anzuwenden. Mit dem BilMoG fließen erstmals Elemente der internationalen Rechnungslegungsstandards in das HGB ein. Dadurch soll erreicht werden, dass das in Deutschland bewährte HGB-Bilanzrecht für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird und auf Dauer beibehalten werden kann. Außerdem soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses durch verschiedene Maßnahmen verbessert werden. Des Weiteren bringen die Neuregelungen Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung, die deregulierenden Charakter haben und somit zu einer Senkung der Bilanzierungskosten führen sollen. Reformiert wur- Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 8 von 25 den Regelungen des HGB, die für alle Kaufleute gelten – Erster Abschnitt des Dritten Buchs des HGB, §§ 238 bis 263 – und Regelungen, die für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften gelten – Zweiter Abschnitt des Dritten Buchs, §§ 264 bis 335 -. Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Gemäß der Empfehlung des RPA sollte der komplette Jahresabschluss mit Lagebericht, Vermögensplanabrechnung etc. von der Betriebsleitung erstellt werden. Grundlage für den Jahresabschluss bildete der von der Steuerberatungs-GmbH eldatax aufgestellte handelsrechtliche Abschluss (Bilanz, GuV, Anlagenspiegel). Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses von der Steuerberatungs-GmbH wurde uns am 24.09.2014 übergeben. Der Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zusammen mit dem Jahresabschluss am 12.11.2014 zur Prüfung vorgelegt. Der Jahresabschluss des BGL wird seit der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2012 zusammen mit dem Bericht über die örtliche Prüfung gem. § 16 Abs. 3 EigBG dem Betriebsausschuss zur Vorberatung zugeleitet und dann anschließend mit dem Ergebnis der Vorberatung an den Gemeinderat zur Feststellung vorgelegt. 2 Prüfung der Buchführung Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben. Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu führen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 9 von 25 Der vorbereitende Jahresabschluss 2013 wurde wie in den Vorjahren von der eldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH Lahr mit DATEV erstellt. Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung, in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss versichert wird, liegt dem RPA vor. Nach dieser Erklärung bestanden am Bilanzstichtag keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse. Sämtliche FIBU-Daten sind auf dem DATEV-Zentralrechner in Nürnberg gespeichert und gesichert. Kontenschreibung, Journale, Summen- und Saldenlisten, Abschlussbuchungen, Bilanz und GuV wurden dem RPA auf Archivierungs-CD’s DATEV Rechnungswesen-Archiv pro (Nr. 9 und Nr. 10 vom 07.10.2014) digital oder in Papierform zur Verfügung gestellt. Die GPA stellte fest, dass für das eingesetzte ADV-Verfahren „DATEV“ die Einhaltung der Programmprüfungspflicht gemäß § 114 Abs. 5 GemO nicht nachgewiesen ist. Ein Gutachten der Wirtschaftsprüfung Ernst & Young AG über eine Produktprüfung 2006 des Produktes Kanzlei-Rechnungswesen und Derivate liegt dem RPA vor. Das RPA hält dies für ausreichend. Lt. Auskunft der GPA vom 11.09.2012 hat die Stadt Lahr mit dem Schreiben vom 29.05.2009 ihrer Anzeigepflicht für die Programme der Firma DATEV Rechnung getragen. Damit sind die Feststellungen in Randnummer 67 des Berichts der GPA vom 06.03.2009 erledigt. Mit der Programmprüfung selbst wurde von der GPA nach unseren Erkenntnissen noch nicht begonnen. 2.1 A AK TI VA Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter der Position A zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis nach Anlage 2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich. Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden anhand steuerlicher Abschreibungstabellen und betrieblicher Überlegungen festgelegt und konnten im Wesentlichen nachvollzogen werden. Zur Orientierung empfehlen wir grundsätzlich auch die AfA-Tabelle für die Kommunalverwaltung in BadenWürttemberg (Stand 02/2009 www.nkhr-bw.de) heranzuziehen. Die Restbuchwerte in der Bilanz stimmen mit den Restbuchwerten im Anlagennachweis überein. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 10 von 25 Anlagennachweis § 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagennachweises vor. Dieser soll als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen. Das Anlagevermögen wurde im Anlagennachweis nach den beiden Betriebszweigen getrennt dargestellt. Im Anlagevermögen wurden im Jahr 2013 für den Betriebszweig "Bau und Garten" Neu- und Ersatzbeschaffungen bei technischen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und bei Fahrzeugen in Höhe von insgesamt 340.711,81 € (Vj. 222.522,52 €) getätigt. Im Gegenzug wurden Maschinen und Fahrzeuge mit ehemaligen Anschaffungskosten von 209.103,19 € (RBW: 2.060,00 €) ausgemustert. In der GuV wurden Erlöse aus Sachanlagenverkäufen in Höhe von 11.866,00 € berücksichtigt. Das Anlagevermögen wurde entsprechend der Anlagen 1 - 3 zur EigBVO dargestellt, zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Die Restbuchwerte in der Bilanz stimmen mit den Restbuchwerten im Anlagennachweis überein. Inventur Im Rahmen der Prüfung der Verwaltung der Betriebsausstattung (Kleingeräte) des Eigenbetriebs BGL im Jahr 2011 wurde festgestellt, dass aufgrund der erfolgten Bestandskontrolle aus unserer Sicht zwingend eine Inventur durchzuführen ist. Die Korrektur des Anlagevermögens sollte spätestens in der Jahresrechnung 2011 erfolgen. Die ausführlichen Ergebnisse der Prüfung wurden im Prüfungsteilbericht 06/2011 dargestellt. Eine entsprechende Inventur und Korrektur des Anlagevermögens hat danach stattgefunden. Aus Sicht des RPA ist regelmäßig eine körperliche Bestandsaufnahme des Anlagevermögens durchzuführen. Das Ergebnis der Bestandskontrolle ist schriftlich zu dokumentieren. Nach Angaben des Betriebsleiters haben im Jahr 2013 entsprechende Bestandskontrollen stattgefunden und die Vollständigkeit der kontrollierten Kleingeräte festgestellt. Die Dokumentation wurde eingesehen. Das Rechnungsprüfungsamt wird auch künftig die Durchführung dieser jährlichen Bestandskontrollen überprüfen und behält sich vor, unterjährige stichprobenweise Überprüfungen vorzunehmen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 11 von 25 Vergabeverfahren Im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb BGL (Übertragung der Aufgabe mit Beschluss vom 03.04.2000, § 112 GemO) begleitet das RPA die Vergaben des BGL. Die DA VOL gilt auch für den BGL. § 7 der DA VOL regelt die Ausschreibungspflicht. Grundsätzlich sind alle Leistungen öffentlich auszuschreiben. Dies gilt auch für Rahmen- und Zeitverträge. Freihändige Vergaben sind bis zu einem Betrag von 10.000,00 € (netto) zulässig, Auch bei freihändigen Vergaben ist der Wettbewerb zu beachten. Es sind grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen. Ab einer Vergabesumme von 50.000 € (netto) wird eine öffentliche Ausschreibung notwendig. Aufgrund des jährlichen Beschaffungsvolumens bei einzelnen Dienstleistungen, Waren- bzw. Materialgruppen ist nach der DA VOL zumindest eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. In der Vergangenheit wurde angeregt, auch für weitere Jahresaufträge Ausschreibungen entsprechend der DA VOL vorzubereiten; dies wurde mittlerweile auch in verschiedenen Bereichen umgesetzt. Die Lieferung von Arbeits- und Schutzkleidung für April 2012 bis März 2014 (Rahmenvertrag) wurde erstmalig Anfang 2012 und im Jahr 2014 erneut für den Zeitraum April 2014 bis März 2016 ausgeschrieben. In 2013 lagen die Kosten bei 21.410,52 € (2012: 25.397,90 € / 2011: 15.697,69 € / 2010: 15.437,69 €). Seit 2012 wird offensichtlich deutlich mehr Dienst- und Schutzkleidung bestellt. Wir werden die Entwicklung der Kosten weiterhin beobachten. Im Jahr 2013 wurden außerdem die Mulcharbeiten, die Streusalzlieferung und die Lieferung von Treibstoffen ausgeschrieben. B Eine Ausschreibung eines Rahmenvertrages bezüglich bezogener Werkstoffen bzw. Ersatzteilen wird ebenfalls weiterhin als notwendig erachtet. Umlaufvermögen B1 Vorräte Der unter der Position „Vorräte“ bilanzierte Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der verschiedenen Betriebsbereiche des Eigenbetriebs betrug zum 01.01.2013 insgesamt 34.425,00 €. Zum 31.12.2013 wurden die Bestandsveränderungen der einzelnen Lager ermittelt. Das Vorratsvermögen verringerte sich um 2.368,00 €. Eine umfangreiche Lagerhaltung ist generell nicht geplant. Der Inventurbestand zum 31.12.2013 in Höhe von 32.057,00 € wurde in die Bilanz aufgenommen. Den wertmäßig größten Anteil daran haben die Kfz-Ersatzteile. Der Wert wurde rechnerisch anhand von den Vorjahreswerten ermittelt; eine Inventur fand lediglich in Bezug auf die Öl- und Spritstoffe statt. Auf- Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 12 von 25 grund der fehlenden Lagerbuchhaltung hat künftig eine jährliche Bestandsaufnahme zu erfolgen. Die Inventurunterlagen sind mit den Jahresabschlussunterlagen vorzulegen. Eine zentrale Lagerhaltung wäre hilfreich für eine schnelle Erfassung des Lagerbestandes zum Jahresende. Unfertige Leistungen in Höhe von 32.236,69 € (Vj. 13.745,76 €) für 11 in Ausführung befindliche Projekte wurden ebenfalls als Vorräte aktiviert. B2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum 31.12.2013 insgesamt mit 320.608,86 € (Vj. 326.379,72 €) bilanziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: Forderungen des Bereichs Bau und Garten 1.317,00 € Forderungen des Bereichs Wald 32.014,24 € 33.331,24 € Der Eigenbetrieb ist hauptsächlich für städtische Dienststellen tätig. Im Jahr 2013 erhielt der BGL Betriebszweig „Bau und Garten“ lt. BIS Gesamtaufträge im Wert von 5.755.717,00 €. Ca. 83 % der Aufträge waren im Rahmen von Daueraufträgen erteilt. Die Auftragsentwicklung ist im Lagebericht detailliert dargestellt. Die Die Bilanzposition „Forderungen gegenüber der Stadt bzw. deren Eigenbetrieben“ beinhaltet Forderungen aus Einzel- und Daueraufträgen. Zum 31.12.2013 standen Forderungen gegenüber städtischen Auftraggebern aus, in Höhe von 278.776,15 € unter Anrechnung der Habenposten von 3.439,10 €. Die sonstigen Vermögensgegenstände von insgesamt 8.501,73 € umfassen u.a. Kreditoren-Sollposten von 320,73 €. Diese wurden in der „offenen-Posten-Liste“ um 81,87 € höher ausgewiesen. B3 Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten Seit dem 01.01.2004 werden die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs über ein eigenes Girokonto abgewickelt. Von einer Festgeldanlage wurde im Berichtszeitraum Abstand genommen. Einen Zinsvorteil vorausgesetzt, sollte bei ausreichend hohen Kassenständen auch weiterhin von der Möglichkeit der Festgeldanlage Gebrauch gemacht werden. Das Diagramm zeigt die Liquiditätsentwicklung des Jahres 2013. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 13 von 25 Zum Jahresende 2013 bestand auf dem Girokonto ein Habensaldo von 218.194,45 € und in der Barkasse waren 250,00 € (BGL) und 50,00 € (Wald). Zusammen wurde in der Bilanz ein Kassenbestand von 218.494,45 € (Vj. 94.109,13 €) nachgewiesen. Die Beträge auf den Bankkonten und dem Kassenbuch stimmen mit den Buchhaltungskonten überein. C Rechnungsabgrenzung Ausgewiesen wird der Aufwand für die BIS-Softwarewartung vom 01.01.2013 bis 30.06.2014 in Höhe von 1.395,00. 2.2 A PAS S I VA Eigenkapital Der Eigenbetrieb ist nach § 12 Abs. 2 Satz 1 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital des Eigenbetriebs. Ursprünglich wurde der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von DM 1.600.000,00 (818.067,01 €) ausgestattet. Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) wurde zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches Darlehen in Höhe von 818.067,01 € umgewandelt. (Satzungsänderung zum 01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004) Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 € zum 01.01.2009 in ein verzins- Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 14 von 25 liches Gemeindedarlehen umgewandelt. Die vorgesehene Kreditaufnahme in dieser Höhe wurde mit dem Wirtschaftsplan 2009 beschlossen. Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 €. Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von 30–40 % ist nur bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss. Nach neuesten Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings immer öfter auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet. Da es sich beim BGL um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 4 Nr.3 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung ganz verzichtet werden. Für das Rechnungsjahr 2013 hat der Eigenbetrieb laut Gewinn- und Verlustrechnung einen Verlust in Höhe von 104.319,66 € zu verzeichnen. Der Betriebszweig „Bau und Garten“ hat dabei einen Verlust von 42.014,18 € und der Bereich „Stadtwald“ einen Verlust von 62.305,48 € ausgewiesen. Der Verlust aus dem Betriebszweig „Bau und Garten“ i. H. v. 42.014,18 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Verlust aus dem Betriebszweig „Stadtwald“ i. H. v. 62.305,48 € soll nach der Beschlussvorlage im Jahr 2015 aus dem Haushalt der Gemeinde abgedeckt werden. Zum 01.01.2015 werden die Stundenverrechnungssätze auf 42 € / Stunde erhöht. Sollte sich zeigen, dass diese Erhöhung in ausreichend ist, um den Verlustvortrag abzudecken, wäre aus unserer Sicht ein Gemeinderatsbeschluss zur Verlustabdeckung aus dem Haushalt erforderlich. Das Eigenkapital veränderte sich zum 31.12.2013 von - 74.084,12 € auf 178.403,78 € und unterteilte sich folgendermaßen: A. Eigenkapital I. Stammkapital II. Rücklagen 1. allgemeine Rücklage 2. zweckgebundene Rücklagen III. Gewinn/Verlust Gewinn/Verlust des Vorjahres Gewinnabführung an städt. Haushalt Verlustausgleich aus Haushalt Jahresgewinn/-verlust (-) Jahresgewinn/-verlust (-) "Bau und Garten" Jahresgewinn/-verlust (-) "Stadtwald" Wirtschaftsjahr 2013 31.12.2013 31.12.2012 Euro Euro -178.403,78 -74.084,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -178.403,78 -74.084,12 -74.084,12 98.670,95 0,00 -104.319,66 -42.014,18 -62.305,48 Die Eigenkapitalquote betrug in 2013 -2,94 % 0,00 -172.755,07 -176.075,08 3.320,01 Veränderung % 140,81 0,00 0,00 0,00 0,00 140,81 -175,08 0,00 0,00 -39,61 -76,14 -1.976,67 + Zuwachs - Minderung Euro -104.319,66 0,00 0,00 0,00 0,00 -104.319,66 -172.755,07 0,00 0,00 68.435,41 134.060,90 -65.625,49 - Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – B Seite 15 von 25 Rückstellungen Nach dem neuen § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen zu bilden für Ungewisse Verbindlichkeiten, Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden, Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Für andere als die bezeichneten Zwecke dürfen keine Rückstellungen gebildet werden (§ 249 Abs. 2 HGB). a Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen „Im Urteil vom 05.04.2006 – I R 46/04 – hat der BFH (…) die steuerwirksame Bildung von Pensionsrückstellungen abgelehnt, wenn die Gemeinde Mitglied einer Versorgungskasse ist und spätere Versorgungsleistungen an Beamte nach den am Bilanzstichtag bestehenden Erkenntnissen voraussichtlich von dieser Versorgungskasse erbracht werden. Weiter geht der BFH von einem handelsrechtlichen Passivierungsverbot aus, wenn es an der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme fehle“, (GPAMitteilung 6/2006). Bei der Prüfung eines anderen Eigenbetriebs der Stadt Lahr durch die GPA wurde festgestellt, dass die Bildung einer Pensionsrückstellung für die abgeordneten Beamten entbehrlich sei, wenn der Dienstherr weiterhin die Stadt Lahr ist und deshalb auch die Versorgungslasten zu tragen hat. Diese Regelung wurde auf unseren Hinweis auch für den BGL übernommen. Die Pensionsrückstellungen des BGL wurden in 2009 vollständig aufgelöst. b Sonstige Rückstellungen Als „Sonstige Rückstellungen“ wurden Pflichtrückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet für die gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses für geleistete und noch nicht abgefeierte Überstunden der Beschäftigten für übertragenen Resturlaub der Beschäftigten für Leistungen aus Vorruhestandsregelungen (Altersteilzeit) für LOB Prämien für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 16 von 25 Altersteilzeit im Blockmodell Beim Blockmodell sind für die Verpflichtungen aus vertraglichen Altersteilzeitvereinbarungen in der Freistellungsphase weiterhin laufende Vergütungen zu zahlen erstmals am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Altersteilzeit beginnt (Beschäftigungsphase) - aufgrund der Vorleistungen des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung 100%, Lohnzahlung 50% in der Arbeitsphase) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren. Mit dem Mitarbeiter des BGL wird im Fall der Inanspruchnahme der Altersteilzeit ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes vom 23. Juli 1996 und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit vom 05. Mai 1998 (in der jeweils gültigen Fassung) vereinbart. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Zahlung eines Nachteilsausgleichs (Leistung des Arbeitgebers zum Ausgleich für die Minderung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung) und somit zur Bildung einer Rückstellung. Während des Geschäftsjahrs 2013 befanden sich 2 Mitarbeiter in Altersteilzeit. Bei einem Mitarbeiter begann die Freistellungsphase am 01.01.2012 und endet am 30.6.2014. Die Altersteilzeit des zweiten Mitarbeiters begann am 1.11.2013 und endet voraussichtlich zum 31.10.2018. Das BilMoG hat besonders bei der Bewertung von Rückstellungen zu deutlichen Änderungen geführt. Neuerdings müssen Altersteilzeitverpflichtungen gemäß § 253 Abs. 1, Satz 2 i.d.F. des BilMoG in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet werden. Durch die Verwendung des Begriffs „Erfüllungsbetrag“ wird klargestellt, dass handelsrechtlich künftige Preis- Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 17 von 25 und Kostensteigerungen in die Berechnung mit einzubeziehen sind. Darüber hinaus müssen Rückstellungen gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst werden, sofern diese eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Für den Jahresabschluss 2013 wurde aufgrund der neuen Regelungen des BilMoG und der daraus folgenden Komplexität ein versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung der Altersteilzeitrückstellungen in Auftrag gegeben. Mit Beginn der Altersteilzeit erfolgt die Zuführung zur Rücklage. Die Auflösung erfolgt ab Beginn der Freistellungsphase. Der Stand der Rückstellungen für Altersteilzeit betrug zum 31.12.2013 insgesamt 30.947,00 €. Urlaubsrückstellungen GPA-Mitteilung 6/2006: Die Rückstellung wird entweder je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschl. anteiligem Weihnachtsgeld und zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, des Urlaubsgelds sowie weiterer lohnabhängiger Nebenkosten (der maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres ist durch die Zahl der regulären Arbeitstage zu dividieren und mit der Zahl der offenen Urlaubstage zu vervielfältigen) oder im Wege in einer Durchschnittsberechnung für die Belegschaft ermittelt. Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen soll von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen werden, ein Abschlag für den Anteil Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht zu berücksichtigen. Die Urlaubrückstellungen zum 31.12.2013 belaufen sich auf 142.010,00 €. Überstundenrückstellungen Die Rückstellung wird lt. GPA-Mitteilung 6/2006 je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoverdienstes zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ermittelt. Eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig. Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen sollen die Wochenarbeitszeit nach TVöD von 39 Stunden und die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Jahr von 250 Tagen beachtet werden. Da eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit dem Leistungsrückstand nicht zulässig ist, müssen die Plus- und Minusstunden getrennt erfasst werden. Für die Überstunden/Mehrarbeitsstunden werden Rückstellungen gebildet; der Leistungsrückstand kann als Forderung gegen Arbeitnehmer in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert werden. Wir stellten fest, dass die Mehrarbeitsstunden für den Betriebszweig Wald nicht in die Rückstellungen eingeflossen sind. Unter Zugrundelegung der berechneten Stundensätze für die Urlaubsrückstellungen handelt es sich für das Berichtsjahr 2013 um 17.521,71 €. Wir bitten um künftige Beachtung. Eine Änderung der Bilanz und GuV wurde für das Jahr 2013 nicht verlangt. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 18 von 25 Für Minusstunden wäre ggf. eine Forderung gegen Arbeitnehmer in Höhe von 1.750,25 € zu aktivieren. Die sonstigen Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet und die Entwicklung im Lagebericht erläutert. C Verbindlichkeiten a Langfristige Verbindlichkeiten Im Jahr 2013 wurde ein Kredit in Höhe von 250.000,00 € aufgenommen. Zum 31.12.2013 sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in der Bilanz mit 2.087.666,67 € passiviert: Münchner Hypothekenbank eG 383.468,77 € DKB Kreditbank AG 1.098.197,90 € Sparkasse Offenburg/Ortenau 606.000,00 € Der Stand der Darlehen stimmt mit den Kontoauszügen überein. Daneben besteht ein gemeindliches Darlehen mit langfristigem Charakter (umgewandeltes Stammkapital). Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 € zum 01.01.2009 ebenfalls in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 € und wurde im Jahr 2013 mit 5,0 % p.a., wie im Wirtschaftsplan veranschlagt, verzinst. Tilgung ist derzeit keine vorgesehen. Da kein Darlehensvertrag zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb besteht, ist diese Position rein bilanziell betrachtet als kurzfristige Verbindlichkeit anzusehen. Für das Folgejahr 2014 wurde der Zinssatz für die Eigenbetriebe auf 4,5 % p.a. reduziert und in den Wirtschaftsplan 2014 aufgenommen. b Kurzfristige Verbindlichkeiten Für Aufträge / Lieferungen im Januar des Folgejahres hat der BGL bereits im Jahr 2013 Anzahlungen i.H.v. 123.931,38 € (Vj. 49.882,17 €) vereinnahmt; diese stammten im Wesentlichen aus Anzahlungen von Holzkunden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden am Jahresende mit 100.968,22 € (Vj. 77.387,10 €). Sonstige Verbindlichkeiten waren zum 31.12.2013 i.H.v. 38.480,43 € passiviert; hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben an die Berufsgenossenschaft für Dezember 2013. 3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu er- Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 19 von 25 leichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte sind enthalten. Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen. Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen. 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Gewinn- und Verlustrechnung Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) 1. Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderung des Umlaufvermögens 3. Aktivierte Eigenleistungen 4. sonstige betriebliche Erträge Gesamterträge ohne Zinserträge 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7. Abschreibungen auf Sachanlagen 8. sonstige betriebl. Aufwendungen Zinsaufwendungen - Zinserträge 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 12. außerordentliche Erträge 13. außerordentliche Aufwendungen 14. außerordentliches Ergebnis 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 16. sonstige Steuern 17. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag 17. Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag Jahresgewinn / -verlust (-) "Bau und Garten" Jahresgewinn / -verlust (-) "Stadtwald" 2007 Euro 2008 Euro 2009 Euro 2010 Euro 2011 Euro 2012 Euro 2013 Euro 5.812.403 -30.858 5.719.781 31.793 5.896.130 -7.081 5.968.678 -10.578 5.991.136 -1.391 6.123.689 -9.722 6.303.653 18.491 0 95.595 5.877.140 1.000.791 -498.023 0 93.600 5.845.174 1.057.058 -485.792 0 186.749 6.075.798 1.059.966 -506.042 0 163.777 6.121.876 973.659 -493.828 16.728 113.724 6.120.197 1.077.380 -585.411 0 135.076 6.249.043 1.130.171 -625.027 112.263 6.434.407 1.219.379 -591.221 -502.769 3.790.602 -2.938.738 -851.864 -571.267 3.818.406 -2.991.197 -827.209 -553.924 3.938.193 -3.084.583 -853.610 -479.832 3.960.036 -3.097.494 -862.542 -491.969 3.860.321 -3.022.243 -838.079 -505.145 3.976.112 -3.131.818 -844.294 -628.158 4.107.503 -3.238.039 -869.464 258.666 686.156 144.788 11.981 0 267.357 717.267 120.568 31.359 0 285.293 727.413 151.218 4.347 0 290.458 755.067 148.222 3.766 0 293.355 755.667 133.649 5.216 0 294.805 892.026 118.636 3.175 0 303.406 791.310 117.656 761 -156.769 -3.863 0 0 0 0 0 -3.863 -151.927 -135.482 0 0 0 0 0 -135.482 -155.564 -86.284 0 0 0 0 0 -86.284 -151.988 -5.565 0 -51.967 -51.967 0 0 -57.532 -138.865 -176 0 0 0 0 0 -176 -121.812 -162.708 1.746 -11.793 -10.047 0 0 -172.755 -118.417 -104.846 1.137 610 527 -3.862,68 54.649,17 -58.511,85 -135.482,26 -17.884,05 -117.598,21 -86.283,53 -73.982,99 -12.300,54 -57.531,53 33.794,53 -91.326,06 -176,04 60.450,52 -60.626,56 -172.755,07 -176.075,08 3.268,01 -104.319,66 -42.014,18 -62.305,48 -104.320 Der Jahresverlust „Stadtwald“ 2013 soll aus dem Haushalt 2015 der Gemeinde abgedeckt und der Verlust „Bau und Garten“ 2013 auf neue Rechnung vorgetragen werden. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse haben sich gegenüber dem Vorjahr um 3 % auf 6.303.652,52 EUR erhöht. Die Steigerung ist auf die Auftragslage, aber auch die Erhöhung des Lohnstundenverrechnungssatzes zurückzuführen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 20 von 25 Aufwendungen für bezogene Leistungen Der Aufwand für die bezogenen Fremdleistungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 24% auf 628.157,72 EUR erhöht. Nach dem vorliegenden Lagebericht ist dies unter anderem auf einen zeitweise hohen Krankenstand zurückzuführen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 892.026,34 EUR auf 791.309, 72 EUR (- 11 %) reduziert, nachdem die Aufwendungen im Vorjahr den Abgang eines Restbuchwertes aufgrund eines LKW Totalschadens mit 86.815 EUR beinhalteten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Fahrzeugkosten i.H.v. ca. 400 TEUR enthalten. Versicherungen Im Prüfungsteilbericht 12/2013 wurde der Bereich Versicherungswesen - KfzVersicherungen für den gesamten Bereich der Stadt Lahr untersucht und das Thema auch im letzten Schlussbericht zum Jahresabschluss des BGL 2012 dargestellt. Es wurde dargelegt, dass die aktuelle Regelung, welche sich an einem Beschluss des Finanz- und Steuerausschusses des Jahres 1977 orientiert, grundsätzlich eine Umstellung von Vollkasko auf Teilkasko nach 3 Jahren vorsieht, diese jedoch gerade bei Fahrzeugen des Bauhofes mit einem hohen Restbuchwert nicht sinnvoll ist. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 21 von 25 Der ersparte Versicherungsbeitrag steht teilweise in keinem Verhältnis zum versicherten Fahrzeugwert. Eine Stellungnahme zum o.g. Prüfbericht ist aktuell von der Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung eingegangen. Eine risikoorientierte Tarifumstellung bei den Bauhoffahrzeugen ist angedacht. Aufträge Der BGL führt fast ausschließlich Dauer- und Einzelaufträge städtischer Dienststellen aus, die keinen starken Veränderungen unterworfen sind. Die größten städtischen „Auftraggeber“ waren 2013 folgende Bereiche: Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Ei- genbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 22 von 25 5 Bilanzanalyse Bilanzstruktur 2013 Verm ögen Euro % Kapital 300,00 0,01% Stammkapital 3.003.221,83 83,23% 0,00 0,00% Rücklagen 3.003.521,83 83,24% Eigenkapital immaterielles AV Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen Vorräte kf. Forderungen Gew inn % 0,00 0,00% -178.403,78 -4,94% 0,00 0,00% -178.403,78 -4,94% 64.293,69 1,78% Zuschüsse/Beiträge 0,00 0,00% 320.608,86 8,89% lf. Rückstellungen 0,00 0,00% lf. Verbindlichkeiten 3.176.911,58 88,04% lf. Fremdkapital 3.176.911,58 88,04% kf. Rückstellungen 346.426,00 9,60% kf. Verbindlichkeiten 263.380,03 7,30% kf. Fremdkapital 609.806,03 16,90% 0,00 0,00% Flüssige Mittel 218.494,45 6,06% Umlaufvermögen 603.397,00 16,72% Akt.Rechn.Abgr. 1.395,00 0,04% 3.608.313,83 100,00% Gesamtvermögen Euro Pass.Rechn.Abgr. Gesamtkapital 3.608.313,83 100,00% Die Finanzierungskennzahl Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kurzfristiges Fremdkapital) sollte einen positiven Wert ergeben – das Umlaufvermögen sollte zumindest zum Teil auch mit langfristigem Kapital finanziert sein. Gemäß der Bilanzstruktur 2013 ist das Working Capital beim BGL mit -6.409,03 € geringfügig negativ (Vorjahr -6.783,80 €). Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Bewegungsbilanz Aktiva I. Anlagevermögen II. Umlaufvermögen langfristige Forderungen Vorräte, kurzfr. Forderungen, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinst. III. Rechnungsabgrenzung Passiva I. Eigenkapital1) II. Bilanzergebnis III. Fremdkapital langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen IV. Rechnungsabgrenzung 31.12.2013 31.12.2012 Euro Euro Mittelverwendung kurzfristig langfristig Euro Euro 3.003.522 2.967.434 36.088 603.397 468.660 1.395 3.608.314 2.287 3.438.381 -74.084 -104.319 98.671 -172.755 3.176.911 3.037.021 609.806 475.443 0 3.608.314 0 3.438.381 Mittelherkunft kurzfristig langfristig Euro Euro 134.737 892 172.755 68.436 139.890 134.363 134.737 Gesamtsumme In Prozent 343.581 39,2% 208.843 60,8% 202.799 343.581 59,0% 1) wirtschaftliches Eigenkapital ohne Jahresergebnis (Bilanzergebnis unter II.) Die Bewegungsbilanz veranschaulicht die Mittelherkunft und Mittelverwendung. 140.782 41,0% Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 23 von 25 Die dargestellten kurzfristigen und langfristigen Mittel dienen überwiegend zur Finanzierung des Ergebnisses und des Umlaufvermögens. 5.1 Cash-Flow Der Cash-Flow lässt erkennen, ob der Eigenbetrieb die erforderlichen Finanzmittel für nötige Investitionen, Kredittilgung oder Gewinnabführung aus eigener Kraft zur Verfügung stellen kann. Er gibt das aus der laufenden Betriebstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittelreservoir an und ist damit eine wichtige Kennzahl für die Finanzkraft. Der Eigenbetrieb kann somit jährlich unter Zugrundelegung des bestehenden Verrechnungssatzes, im Vermögensplan veranschlagte Ausgaben in Höhe des CashFlows tätigen, ohne in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen. Cash-Flow Jahresüberschuß/-fehlbetrag + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro -104.319,66 -172.755,07 -176,04 -57.531,53 -86.283,53 -135.482,26 -3.862,68 303.406,02 294.805,17 293.355,08 290.457,79 285.292,52 267.357,30 258.665,79 - Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens +/- Veränderung der langfr. Rückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -45.444,23 4.652,00 34.111,45 +/- Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil +/- andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge von wesentlicher Bedeutung = Jahres-Cash Flow +/- Bereinigung Jahresergebnis Stadtwald 199.086,36 62.305,48 122.050,10 293.179,04 232.926,26 153.564,76 136.527,04 288.914,56 -3.320,01 60.626,56 91.326,06 12.300,54 117.598,21 58.511,85 = bereinigter Cash Flow 261.391,84 118.730,09 353.805,60 324.252,32 165.865,30 254.125,25 347.426,41 Im Betriebszweig "Bau und Garten" tatsächlich investiert Im Betriebszweig "Wald" tatsächlich investiert Kredittilgung 340.711,81 844,21 127.964,76 469.520,78 222.522,52 188.435,59 344.561,10 279.090,52 442.491,00 71.414,44 19.598,65 0,00 2.403,19 0,00 13.325,00 2.275,35 122.575,80 86.149,14 66.297,50 91.727,53 89.554,22 87.497,61 364.696,97 274.584,73 413.261,79 370.818,05 545.370,22 161.187,40 Der Cash-Flow wurde um das Jahresergebnis aus der Bewirtschaftung des Stadtwalds bereinigt, da bei der Übertragung des Stadtwalds auf den BGL Ergebnisneutralität festgelegt wurde. Der Eigenbetrieb hat somit im Wirtschaftsjahr 2013 einen Cash-Flow in Höhe von 261.391,84 € erzielt. Die im Wirtschaftsplan angenommenen Investitionen lagen weit über dem tatsächlichen Cash-Flow 2013. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung (ohne Umschuldung) lagen mit insgesamt 469.520,78 € deutlich über dem bereinigten Cash-Flow. 5.2 Investitionen/Finanzierung des Anlagevermögens Unter Investitionen wird die Verwendung finanzieller Mittel zur Beschaffung von Betriebsmitteln (Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Geräte oder maschinelle Anlagen) verstanden. Sie bewirken eine Veränderung des Anlagevermögens. Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar. Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 24 von 25 Im Eigenbetrieb geht es insbesondere um die gesetzlich verankerte Erhaltung des Sondervermögens, deren Sicherstellung auch die Vermögensplanabrechnung dient. Da wie oben bereits geschildert, beim Eigenbetrieb auf Eigenkapital sogar ganz verzichtet werden kann, ist es daher sinnvoll die Goldene Finanzierungsregel (oder Deckungsgrad II) zu betrachten: Goldene Finanzierungsregel = Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital (Deckungsgrad II) Anlagevermögen Es wurden folgende Deckungsgrade II für das gebundene Vermögen ermittelt: in % Deckungsgrad II 2006 110 2007 116 2008 103 2009 96 2010 104 2011 105 2012 99,85 2013 99,83 Die Anlagendeckung liegt leicht unter den angestrebten 100%. Die Unterfinanzierung beträgt 5.014,03 €. Das Anlagevermögen ist demnach fast vollständig durch langfristiges Kapital finanziert. Die Zinsaufwendungen für die Fremdkapitalfinanzierung betrugen im Jahr 2013 insgesamt 118.417,11 €. Gegenüber Kreditinstituten fielen für die langfristigen Verbindlichkeiten 64.288,52 € und für das Trägerdarlehen der Stadt jährliche Zinsen von 53.569,49 € (5 %) an. Es wurden Zinserträge von 761,43 € (Vj. 3.175,40 €) erzielt. Hierbei handelt es sich um Habenzinsen für das Kontokorrentkonto. Für das Kontokorrentkonto gewährt die Volksbank einen Guthabenzins der variabel ist. Eine Anpassung des Zinssatzes erfolgt je nach Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt. Zusammenfassung Der Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)“ weist im Wirtschaftsjahr 2013 einen Verlust in Höhe von 104.319,66 € aus. Der Jahresverlust des Betriebszweiges Bau und Garten liegt bei 42.014,18 €, der Verlust des Betriebszweiges Wald bei 62.305,48 €. Insgesamt lagen die Erträge um 1,02 % über der Planung, die Aufwendungen waren um 1,33 % höher als geplant. Die Erträge aus dem Betriebszweig „Wald“ lagen um 2.543,32 € (-0,46 %) leicht über der Planung - die Aufwendungen um -18.651,20 € (2,95%) unter dem Planansatz. Der Jahresverlust liegt in diesem Bereich bei 62.305,48 € (Plan 83.500,00 €). Die Erträge aus dem Betriebszweig „Bau und Garten“ lagen um 62.381,94 (1,07 %) über der Planung; die Aufwendungen lagen um 104.396,12 € 1,79 %) über der Planung. Der Jahresverlust liegt in diesem Bereich bei 42.014,18 € (Plan 0,00 €). Das Working Capital ist mit -6.409,03 € negativ. Diese Finanzierungskennzahl sollte als Nachweis der Finanzierung des Umlaufvermögens auch über langfristiges Kapital mindestens positiv sein (Umlaufvermögen - kurzfristiges Fremdkapital). Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – Seite 25 von 25 Die im Wirtschaftsplan angenommenen Investitionen lagen über dem tatsächlichen Cash-Flow 2013. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung (ohne Umschuldung) lagen mit insgesamt 469,520,78 € deutlich über dem bereinigten Cash-Flow. Das Anlagevermögen ist fast vollständig durch langfristiges Kapital finanziert; der Anlagendeckungsgrad liegt mit 99,83 % leicht unter den angestrebten 100 %. V. Bestätigungsvermerk Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes kann der Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt werden. Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind künftig zu beachten. VI. Beschlussvorschlag Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 3.608.313,83 € und einem Jahresverlust von 104.319,66 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs im Jahr 2013 beträgt 104.319,66 €. Der Jahresverlust des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 42.014,18 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und der Jahresverlust des Betriebszweiges Wald in Höhe von 62.305,48 € aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, den 22.01.2015 Große Kreisstadt Lahr / Schwarzwald Städtisches Rechnungsprüfungsamt Christian Zanger Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Anlage Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- Angaben in den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen - die Rechnungsabgrenzung 1.1.2 1.2 3.003.521,83 603.397,00 1.395,00 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten -178.403,78 0,00 346.426,00 3.440.291,61 Jahresverlust 1.2.1 1.2.2 2 Euro 3.608.313,83 104.319,66 davon Verlust "Bau und Garten" davon Verlust "Stadtwald" Summe der Erträge Summe der Aufwendungen 42.014,18 62.305,48 6.436.305,26 6.540.624,92 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 2.1. 2.2 bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 62.305,48 42.014,18