Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs "Bau- und Gartenbetrieb Lahr" (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
23. Februar 2015
23. Februar 2015
Beschlussvorlage Amt: 14 Zanger Datum: 26.01.2015 Az.: 801.19 Drucksache Nr.: 36/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.02.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.02.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs "Bau- und Gartenbetrieb Lahr" (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 3.608.313,83 € und einem Jahresverlust von 104.319,66 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs in Höhe von 104.319,66 € - bestehend aus dem Jahresverlust des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 42.014,18 € und dem Jahresverlust des Betriebszweiges Wald in Höhe von 62.305,48 € - wird mit einem Betrag von 62.305,48 € aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen. Der verbleibende Jahresverlust in Höhe von 42.014,18 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Anlage(n): Schlussbericht 2013, Jahresabschluss 2013 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 36/2015 Seite - 2 - Begründung: Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst. Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr gegeben. Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen Elemente der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion, die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit zu. Dr. Wolfgang G. Müller Christian Zanger