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Beschlussvorlage (Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014): Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH: Umschichtung von Haushaltsmitteln)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt/ Abt.: 15 / 201 Datum: 19.01.2015 Az.:
Karl / Wurth

Drucksache Nr.: 23/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.02.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.02.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Amt 15

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014):
Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH:
Umschichtung von Haushaltsmitteln

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 Zuführung an die
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH gem. Erfolgsplan) außerplanmäßige
Ausgaben in Höhe von € 300.000,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Umschichtung der bei der
Finanzposition 1.5850.700000 (Landesgartenschau 2018 –Zuführung an die
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH) in betragsgleicher Höhe veranschlagten Haushaltsmittel.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 23/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Im Haushaltsplan 2014 waren unter der Finanzposition 1.5850.700000 (Landesgartenschau 2018 –Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH)
Ausgabemittel in Höhe von 300.000,-- € veranschlagt.
Damit sollten die nach der Gründung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
anfallenden Aufwendungen, welche die Stadt Lahr im Rahmen des Durchführungshaushaltes zu übernehmen und an die Gesellschaft abzuführen hat, gedeckt werden.
Mit einstimmigem Votum vom 12.05.2014 hat der Gemeinderat die Gründung und
Beteiligung der Stadt Lahr an der „Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH“ (kurz:
LGS-GmbH) beschlossen. Die notarielle Beurkundung der Gesellschaftsgründung ist
am 19.05.2014 und der Eintrag der GmbH in das Handelsregister am 28.05.2014
erfolgt.
Nach der Gesellschaftsgründung sind von der Geschäftsführung mehrere Zahlungsanforderungen für diverse Aufwendungen der GmbH (wie z.B. Mietzinszahlungen für
das Mietobjekt Alte Bahnhofstraße 10/6, EDV- und Telefonanlage, Büroausstattung,
Geschäftsausgaben, Personal- und Reisekosten) in Gesamthöhe von 300.000,-- €
eingereicht worden.
Die jeweiligen Zahlungen der Stadt an die LGS-GmbH sind wie ursprünglich vorgesehen zentral über die obige Finanzposition 1.5850.700000 (Landesgartenschau
2018 –Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH) abgewickelt worden.
Nach der Haushaltsrechnung 2014 mit Stand vom 15.01.2015 sind auf dieser
Finanzposition Ausgaben in Höhe von 300.000,-- € verbucht worden, womit der
betragsidentische Haushaltsansatz vollständig in Anspruch genommen wurde.
Entgegen der Veranschlagungssystematik im Planwerk 2014 ist die vorgesehene
Mittelzuführung 2015 an die LGS- GmbH für deren laufende Rechnung im Haushaltsplan 2015 nicht im Verwaltungshaushalt, sondern im Vermögenshaushalt unter
der neuen Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 -Zuführung
an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH gem. Erfolgsplan) veranschlagt worden.
Diese neue haushaltrechtliche Zuordnung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt ist aus ertragssteuerlichen Gründen erfolgt. Danach sind die städtischen
Zahlungsabflüsse zur Deckung der laufenden Ausgaben der LGS-GmbH von der
Gesellschaft als Eigenkapitalzuführung (Kapitalrücklage) auszuweisen.
Im Sinne einer einheitlichen Verbuchungspraxis wird es nunmehr erforderlich, diese
neue finanztechnische Zuführungsabwicklung über den Vermögenshaushalt auch
schon für das Haushaltsjahr 2014 anzuwenden.
In der Folge sind die bislang noch unter der Finanzposition 1.5850.700000 verbuchten Zuführungen an die LGS-GmbH in Höhe von 300.000,-- € für deren laufende
Rechnung 1:1 auf die neue Finanzposition 2.5850.987900/998 umzubuchen.

Drucksache 23/2015

Seite - 3 -

Gleichzeitig wird es notwendig, für die Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 -Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH gemäß
Erfolgsplan) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 300.000,-- € zu bewilligen.
Die Deckung der Mehrausgaben kann durch eine Umschichtung der bei der Finanzposition 1.5850.700000 (Landesgartenschau 2018 –Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH) in betragsgleicher Höhe von 300.000,-- € veranschlagten
Haushaltsmittel und damit haushaltsneutral erfolgen.
In der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 30.06.2014 hat die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass es für Vorgänge im Zusammenhang mit der
Landesgartenschau 2018 notwendig wird, nachträgliche Mittelumschichtungen/
Mittelumwidmungen bzw. Mehrausgaben von den zuständigen Gremien bewilligen zu
lassen.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Jürgen Trampert