Beschlussvorlage (- Ergänzende Information)
Sitzung: Technischer Ausschuss (9. Sitzung)
12. Oktober 2015
Beschlussvorlage (Wohnmobilstellplatz in Lahr
- Standortbestimmung)
Beschlussvorlage (- Ergänzende Information)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsbeispiele)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsvorschlag 1a)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsvorschlag 1b)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsvorschlag 2)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsvorschlag 3)
Beschlussvorlage (- Reisemobilstellplätze im Umkreis von 10 km und 25 km)
Beschlussvorlage (- Übersichtskarte Standorte)
12. Oktober 2015
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Beschlussvorlage (Wohnmobilstellplatz in Lahr
- Standortbestimmung)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsvorschlag 3)Beschlussvorlage (- Reisemobilstellplätze im Umkreis von 10 km und 25 km)Beschlussvorlage (- Ergänzende Information)Beschlussvorlage (- Gestaltungsvorschlag 1a)Beschlussvorlage (- Gestaltungsvorschlag 2)Beschlussvorlage (- Gestaltungsvorschlag 1b)Beschlussvorlage (- Gestaltungsbeispiele)Beschlussvorlage (- Übersichtskarte Standorte)
Frau Fink, Tel.: 0680 sabine.fink@lahr.de Herr Stehr, Tel.: 0692 martin.stehr@lahr.de Stadtplanungsamt 24. September 2015 Ergänzende Informationen zur Beschlussvorlage Nr.140/2015 „Wohnmobilstellplatz in Lahr – Standortbestimmung“ nach Beratung (ohne Abstimmung) im Technischen Ausschuss am 23.09.2015 Kostenschätzung Standort 1a Schillingsweg 1a Breitmatten 2 Johann-Sebastian-Bach-Str. 3 Martin-Luther-Str. Stellplätze 12 10 14 8 Investitionskosten (Bau & Ausstattung) 165.000 € 146.000 € 171.000 € 118.000 € Folgekosten pro Jahr (bei täglicher Platzpflege) 18.250 € 18.250 € 18.250 € 18.250 € Betreiber Nach der Standortbestimmung wird im Laufe der weiteren Projektentwicklung die Betreiberfrage zu klären sein. Für den Betrieb des Wohnmobilstellplatzes sind zwei Modelle denkbar: 1. Betreuung durch den BGL (Platzpflege/Instandhaltung) sowie den Kommunalen Ordnungsdienst (Parkscheinkontrolle). 2. Vergabe an einen externen Betreiber. Inzwischen liegen zwei Betreiberanfragen für einen Wohnmobilstellplatz in Lahr vor. Die Verwaltung wird sich mit dieser Thematik befassen und dazu eine Vorlage erarbeiten. Voraussetzung ist aber die Entscheidung zum Bau und Standort des Angebotes. Flächenüberprüfung gemäß dem Regionalplan 1995 Alle vier Standorte befinden sich auf Siedlungsflächen und sind in der Raumnutzungskarte des Regionalplans 1995 für den Regionalverband Südlicher Oberrhein weder als Regionaler Grünzug noch als Grünzäsur dargestellt. Zwischen Kuhbach und Reichenbach liegt eine Grünzäsur, nicht aber zwischen der Kernstadt und Kuhbach.