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Beschlussvorlage (Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Otto-Hahn-Straße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 25.02.2015 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 75/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verkehrsausschuss

25.03.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

302

602

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Otto-Hahn-Straße

Beschlussvorschlag:

Der Markierung von Schutzstreifen zur Sicherung des Radverkehrs auf der OttoHahn-Straße wird zugestimmt. Die Markierung soll bergauf einseitig erfolgen, im Brückenbereich beidseitig.
Weiterhin wird der Neuordnung der Verschwenkungsinseln (Neuanschaffung und
Neupositionierung) südlich der Einmündung Mauerweg zugestimmt.

Anlage(n):
- Radwegekonzept Otto-Hahn-Straße Plan1
- Radwegekonzept Otto-Hahn-Straße Plan2
- Radwegekonzept Otto-Hahn-Straße Detailplan Verschwenkungsinsel

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:
Im November 2009 beauftragte die Stadt Lahr das Stadt- & Verkehrsplanungsbüro Kaulen
aus Aachen mit der Erstellung eines Rad- und Fußwegekonzeptes. Seit Juni 2010 begleitet dies ein interdisziplinär besetzter Arbeitskreis, um die Sichtweisen und Belange unterschiedlicher Interessensgruppen von Beginn an zu berücksichtigen und das Konzept inkl.
seiner Verwirklichung auf eine möglichst breite Basis zu stellen.
Das 2012 beschlossene Konzept beinhaltet neben allgemeinen Empfehlungen eine Mängelanalyse mit daraus abgeleiteten Sofortmaßnahmen, Prioritätenliste sowie konkreten
Vorschlägen für neuralgische Punkte und Strecken. Darüber hinaus trifft es auch Aussagen zu Themen wie Service, Information und Kommunikation, die sich in einem Gesamtsystem zusammenfügen sollen. Erste realisierte bzw. beschlossene Maßnahmen sind z.B.
Schutzstreifen entlang der Tramplerstraße, Abbiegespuren an der „Warteckkreuzung“, Erneuerung von Abstellanlagen am Schloßplatz, Fahrradboxen am Bahnhof, Schutzstreifen
an der Burgheimer Straße, der Bau eines Radweges entlang der Dr. Georg-SchaefflerStraße sowie die Aufnahme der Stadt Lahr in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher
Kommunen in Baden-Württemberg. Mit dem beschlossenen Konzept konnte somit der
Grundstein zur Radverkehrsförderung gesetzt werden.

Markierung von beidseitigen Schutzstreifen
Die Otto-Hahn-Straße stellt eine wichtige Wegeverbindung in Nord-Süd-Richtung zwischen der Schwarzwaldstraße und der Mietersheimer Hauptstraße dar. Neben dem Alltagsradverkehr ist vor allem Schulradverkehr vorzufinden, da die Otto-Hahn-Realschule
sowie das Scheffel-Gymnasium über die Otto-Hahn-Straße erschlossen werden.
Beide Verkehre gilt es zu sichern und den vorhandenen Verkehrsraum unter Berücksichtigung der Nutzungsansprüche des Alltags- und des Schulradverkehrs neu aufzuteilen. Die
Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Radfahrer prinzipiell die Fahrbahn nutzen müssen. Für den Fall, dass die Radfahrer auf Grund der Kraftfahrzeugverkehrsstärke sowie
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht verträglich im Mischverkehr auf der Fahrbahn
geführt werden können, gibt es gemäß der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA
2010) grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, den Radfahrer im Straßenraum zu führen:
Fahrbahnseitige Führung
- Radfahrstreifen
- Schutzstreifen
Seitenraumführung
- Beidseitiger Einrichtungsradweg
- Einseitiger Zweirichtungsradweg
- Beidseitiger gemeinsamer Geh- und Radweg
- Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“
- Radweg ohne Benutzungspflicht
Die Otto-Hahn-Straße verfügt über eine Breite von 7,00 m. Diese Breite stellt gleichzeitig
die Mindeststraßenraumbreite dar, die für die Markierung von beidseitigen, 1,25 m breiten
Schutzstreifen notwendig ist. Die Restfahrbahnbreite würde dann noch 4,50 m betragen.
Im Brückenbereich lässt sich diese Markierungslösung realisieren (siehe Anlage).

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An Strecken mit Längsneigung ist der Breitenbedarf gemäß den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010, FGSV) erhöht. Bergauf wird durch seitliche Ausgleichsbewegungen mehr Platz benötigt.
Unter Berücksichtigung dieses Kriteriums und der vorhandenen Straßenraumbreite ist im
Steigungsbereich sowohl aus Nord- als auch aus Südrichtung bis zur Brücke nur noch die
Markierung eines einseitigen Schutzstreifens mit einer Breite von 1,50 m möglich, um den
Radfahrern einen breiteren gesicherten Bereich bieten zu können (siehe Anlage). Die
Restfahrbahnbreite würde dann 5,50 m betragen. In beiden Bereichen vor der Brücke
würde der Schutzstreifen dann über eine längere Strecke hinweg von 1,50 m auf 1,25 m
verschmälert werden.
Für Schutzstreifen gilt im allgemeinen, dass sie Teil der Fahrbahn sind und nur im Bedarfsfall unter Rücksichtnahme auf die Radfahrer vom Kraftfahrzeugverkehr mitbenutzt
werden dürfen, so z.B. im Begegnungsfall von Lastkraftwagen oder Bussen. Da bei dieser
Planung im Bereich der Brücke lediglich noch eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m zur Verfügung steht, was das Mindestmaß für die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen
darstellt, ist ein häufiges Überfahren des Schutzstreifens auf der Brücke im Begegnungsfall absehbar. Ein rücksichtsvolles Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ist hier somit unumgänglich.
Die Markierung der Schutzstreifen erfolgt mit einer unterbrochenen Linie (Schmalstrickmarkierung von 1,00 m Länge und 1,00 m Lücke), Fahrrad-Piktogramme am Boden verdeutlichen die Zweckbestimmung. Eine Beschilderung erfolgt nicht. Weiterhin gilt, dass
das Parken auf dem Schutzstreifen untersagt ist, ein Halten ist jedoch gestattet.
Der Vorteil der Schutzstreifen besteht darin, dass der Radfahrer seinen eigenen Verkehrsraum hat und im Sichtfeld des Kraftfahrers auf der Fahrbahn fährt. Insbesondere in Einmündungsbereichen können Konflikte bei Abbiegevorgängen im Vergleich zu einer Führung im Seitenraum verhindert werden. Viele Radfahrer fühlen sich auf vom Kraftfahrzeugverkehr getrennt angelegten Radwegen am sichersten. Unfalluntersuchungen zeigen
jedoch, dass Radfahrer da am sichersten sind, wo Autofahrer sie konstant im Blick haben.

Neuordnung der Verschwenkungsinseln
Eine weitere Maßnahme zur Sicherung des Radverkehrs stellt das Umsetzen der Verschwenkungsinseln südlich der Einmündung Mauerweg dar. Die Verschwenkungsinseln
dienen der Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsreduzierung und ermöglichen nur
das Durchfahren aus einer Richtung. Bei der momentanen Anordnung mit jeweils einer
Verschwenkungsinsel auf einer Fahrbahnseite müssen die Kraftfahrzeugführer durch
Kommunikation über das Durchfahren entscheiden. Der Radfahrer ist ebenfalls gezwungen, den Verschwenkungsinseln auszuweichen, und wird hier einer weiteren Gefahr ausgesetzt.
Die Neuordnung sieht eine einseitige Einengung der Fahrbahn durch zwei Verschwenkungsinseln vor. Der tendenziell schnellere Kfz-Verkehr aus Richtung Süden (bergab) wäre dann bei der Zufahrt in Richtung Schulen gemäß Zeichen 208 StVO „Vorrang des Gegenverkehrs“ wartepflichtig und würde gebremst werden, der Kfz-Verkehr aus Richtung
Norden (bergauf) gemäß Zeichen 308 StVO „Vorrang vor dem Gegenverkehr“ bevorrechtigt. Für den Radverkehr in Richtung Süden (Mietersheimer Hauptstraße) würde mit dem
Schutzstreifen ein gesicherter Verkehrsraum zur Verfügung stehen, für den Radverkehr in

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Richtung Norden (Schwarzwaldstraße und Schulen) wäre eine geradlinige Führung hinter
den Verschwenkungsinseln ohne ein Ausweichen möglich.
Die Restfahrbahnbreite zwischen Verschwenkungsinseln und Schutzstreifen würde 3,00 m
betragen und das Befahren eines Busses ohne Überfahren des Schutzstreifens ermöglichen. Der Abstand zwischen den beiden Verschwenkungsinseln würde zudem ein Befahren des angrenzenden Fuß- und Radweges durch Grünpflegefahrzeuge gewährleisten.

Sowohl die Markierung von Schutzstreifen als auch das Versetzen der Verschwenkungsinseln ermöglichen eine gesicherte Führung des Radverkehrs und tragen zu einer Verbesserung der Qualität der Radverkehrsinfrastruktur bei.
Unter der Haushaltsstelle für Radwegebelange (Neuanlage): 2.6300 950000 / 072 stehen
Haushaltsmittel für die Umsetzung dieser beiden Maßnahmen zur Verfügung.

Tilman Petters

i.V. Martin Stehr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.