Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Ausweitung des Carsharing-Angebotes in Lahr durch Stadtmobil Südbaden und SWEG - Bereitstellung von innerstädtischen Stellplätzen für Carsharing-Fahrzeuge)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 02.03.2015 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 82/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verkehrsausschuss

25.03.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

101

302

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Ausweitung des Carsharing-Angebotes in Lahr durch Stadtmobil Südbaden und
SWEG
- Bereitstellung von innerstädtischen Stellplätzen für Carsharing-Fahrzeuge

Beschlussvorschlag:

Der Bereitstellung von insgesamt neun innerstädtischen Stellplätzen (jeweils drei) in
der Schubertstraße, der Friedrichstraße und der Oberen Bergstraße wird zugestimmt.
Gleichzeitig wird das öffentliche Parken gemäß Zeichen 283 StVO (absolutes Halteverbot) auf diesen Stellplätzen untersagt, damit die Stellplätze rein von den Carsharing-Fahrzeugen genutzt werden können.

Anlage(n):
- Geplante Carsharing-Standorte

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 82/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Das Carsharing-Unternehmen Stadtmobil Südbaden sowie die SWEG sind bestrebt, im
Rahmen einer Kooperation das bestehende Carsharing-Angebot des Vereins „gemeinsam
mobil Lahr e.V.“ (GML) zu übernehmen und auszuweiten. In Lahr sollen dann insgesamt
sechs Carsharing Fahrzeuge an drei Standorten im Innenstadtbereich zur Verfügung gestellt
werden. Im Einzelnen sind dies der Parkstreifen in der Schubertstraße, der Parkstreifen in
der Friedrichstraße am Busbahnhof Schlüssel sowie der Parkstreifen in der Oberen Bergstraße. Eine Plandarstellung ist der Anlage zu entnehmen.
An allen drei Stationen ist das Angebot eines konventionell angetriebenen Pkws sowie eines
Elektroautos vorgesehen. Zusätzlich zu den zwei für das Carsharing-Unternehmen benötigten Stellplätzen ist ein dritter Stellplatz freizuhalten, der allen Nutzern von Elektrofahrzeugen
zum Aufladen der Batterie zur Verfügung gestellt werden soll. Bei der Wahl der Ladesäule,
die mit zwei Ladepunkten ausgestattet sein wird, ist dies bereits berücksichtigt. Somit werden
an jedem Standort insgesamt drei Stellplätze für die Umsetzung des Projektes benötigt.
In Lahr befinden sich bereits drei Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, die im Rahmen des
deutsch-französischen Flottentests CROME (cross-border mobility for Electric Vehicles) an
verschiedenen Standorten installiert wurden. Ziel ist der grenzüberschreitende Aufbau einer
Infrastruktur für Elektrofahrzeuge, sodass ein optimales Versorgungsnetz entsteht.
Am Rathausplatz, auf dem Parkplatz der Stadthalle am Stadtpark sowie auf dem Parkplatz
des Einkaufszentrums Arena steht jeweils eine öffentlich Ladesäule mit Ökostrom zur Verfügung.
Beim Carsharing ist zwischen einem stationsgebundenen/stationsbasierten und einem stationsunabhängigen („free floating“) Angebot zu unterscheiden. Beim stationsgebundenen
Carsharing müssen die Fahrzeuge nach der Nutzung wieder an den ursprünglichen Standort
zurückgebracht werden, beim stationsunabhängigen Carsharing können sie in einem fest definierten Bereich abgestellt werden. Für Lahr ist ein stationsgebundenes Angebot an den
oben genannten Standorten vorgesehen.
Insgesamt befürwortet die Stadtverwaltung das Vorhaben von Stadtmobil Südbaden und
SWEG und ist gewillt, die dafür benötigten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Der Verlust
von öffentlichen Stellplätzen ist der Stadtverwaltung bewusst, allerdings soll das Ziel verfolgt
werden, allen Bevölkerungsgruppen eine möglichst uneingeschränkte Mobilität bieten zu
können. Carsharing fördert die individuelle Mobilität der teilnehmenden Führerscheinbesitzer,
trägt jedoch zugleich im Zusammenspiel mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (Bus
und Bahn, Fahrrad und Zufußgehen) zur Umwelt- und Klimaentlastung bei.
Die klimaentlastende und verkehrsreduzierende Wirkung des Carsharing setzt sich aus folgenden unterschiedlichen Teilkomponenten zusammen, die sich gegenseitig verstärken:
1. Die im Carsharing eingesetzten Fahrzeuge sind jünger und niedriger motorisiert als
die Durchschnittsflotte der deutschen Privat-Pkw, der spezifische Kraftstoffverbrauch
sowie die CO2-Emissionen sind dementsprechend niedriger. Beim Einsatz von Elektrofahrzeugen wird im Fahrbetrieb kein Kohlenstoffdioxid (CO2) freigesetzt.
2. Die Tarifgestaltung der Carsharing-Anbieter verstärkt die Integration der situationsabhängigen Autonutzung in den Umweltverbund. Auf Carsharing-Fahrzeuge greift ein
Großteil der Nutzerinnen und Nutzer nur für Wege und Gelegenheiten zu, für die andere Verkehrsmittel keine optimalen Bedingungen bieten.

Drucksache 82/2015

Seite - 3 -

3. Carsharing-Teilnehmer verfügen über deutlich weniger Privat-Pkw in ihren Haushalten als durchschnittliche Haushalte. Im statistischen Durchschnitt ersetzt jedes Carsharing-Fahrzeug vier bis acht Privat-Pkw, die bei Beginn der Carsharing-Teilnahme
abgeschafft oder nicht angeschafft werden.
4. In einer aktuellen Schweizer Evaluationsstudie ist ermittelt worden, dass jeder aktive
Schweizer Carsharing-Nutzer mobilitätsbedingt 290 kg CO2 weniger freisetzt, im Vergleich mit einer angenommenen Situation, in der kein Carsharing zur Verfügung
stünde.
Carsharing ist inzwischen nicht nur in Großstädten ein beliebtes Mobilitätsangebot. Im Jahr
2014 verfügten 380 deutsche Städte und Gemeinden über ein Carsharing-Angebot. Anfang
2014 waren 757.000 Teilnehmer bei den etwa 150 deutschen Carsharing-Anbietern registriert, was im Vergleich zum Vorjahr einem Zuwachs von 67,1 Prozent entspricht.

Mit einer Umsetzung des Projektes durch Stadtmobil Südbaden und SWEG sieht die Stadtverwaltung die Chance, die freie Verkehrsmittelwahl weiter zu fördern und allen Verkehrsmittelnutzern, insbesondere der Lahrer Bevölkerung, eine individuell gestaltbare Mobilität bieten
zu können. Gleichzeitig zeigen die Erkenntnisse aus der Vergangenheit, dass durch Carsharing private Kraftfahrzeuge ersetzt, Fahrten gebündelt und der Parkdruck im Ergebnis reduziert werden können.
Im Parkraumkonzept Innenstadt, welches im März 2014 vom Gemeinderat beschlossen wurde, wird das Thema Carsharing ebenfalls thematisiert mit der Empfehlung, das bestehende
Angebot zu etablieren bzw. auszuweiten. Es besteht somit kein Widerspruch zwischen dem
Projekt von Stadtmobil Südbaden und SWEG und dem Parkraumkonzept.

Tilman Petters

i.V. Martin Stehr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.