Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Sitzung: Technischer Ausschuss (7. Sitzung)
27. Juli 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung
- Äbwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzung)
27. Juli 2015
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung
- Äbwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzung)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Stadt Lahr Stadtplanungsamt 29.06.2015 Az.: Ha Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. ÄNDERUNG in Lahr Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO i.V. m. § 9 (4) BauGB Rechtsgrundlagen: - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. August 2013 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 Dachformen FD Es sind nur Flachdächer und flachgeneigte Dächer (bis 10°) zulässig. 50% der Dachflächen sind mit einer extensiven Dachbegrünung (Substratdicke mind. 10 cm) zu versehen. Nicht begrünte Dachflächen sowie Solar-/Photovoltaikanlagen sind mit blendfreien Materialien auszuführen. 2. Stellplätze und Zufahrten 2.1 Flächen für Stellplätze und Zufahrten sind, ebenso wie ihre Tragschichten, versickerungsfähig auszubilden, beispielsweise mit Rasengitter- oder Rasenfugenpflaster. Sie sind intensiv einzugrünen. 3. Gestaltung von Freiflächen 3.1 Gestaltung und Nutzung unbebauter Flächen Unbebaute Flächen sind gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Flächenversiegelungen für Zuwegungen und Terrassen sind zulässig, müssen jedoch auf das erforderliche Maß beschränkt und zur Niederschlagsversickerung mit Gefälle zu den angrenzenden Grünflächen angelegt werden. 3.2 Einfriedungen Zu benachbarten Grünflächen sind Einfriedungen mit einem Zaun oder einer Hecke bis 2,00 m Höhe über dem anstehenden Gelände zulässig. Zäune sind zu begrünen. Hecken sind dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. Mauern sind nicht zulässig. 3.3 Freiflächengestaltungsplan Mit dem Baugesuch ist gem. § 1 (5) Bauvorlagenverordnung ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen, aus dem Lage, Umfang, Größe der Bepflanzung, Baumarten, Geländemodellierung sowie Materialangaben zur Stellplatz- und Zufahrtsbefestigung zu ersehen ist. Er wird Bestandteil der Baugenehmigung. Sabine Fink Stadtbaudirektorin