Beschlussvorlage (Erhöhung VHS-Dozentenhonorare)
14. Oktober 2013
Beschlussvorlage Amt: 431 Delherm Datum: 29.07.2013 Az.: Me/cd Drucksache Nr.: 162/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 23.09.2013 beschließend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 14.10.2013 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Erhöhung VHS-Dozentenhonorare Beschlussvorschlag: Der Haupt - und Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussvorlage: I. II. Der Erhöhung der Honorare für VHS-Kursleitungen wird zugestimmt Die Erhöhung tritt mit den Veranstaltungen des Frühjahr/Sommersemester 2014 in Kraft. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 162/2013 Seite - 2 - Begründung: Die letzte Honorarerhöhung für VHS-Dozenten erfolgte am 01.01.2002. Zwei danach beschlossene Einnahmenerhöhungen (Kursentgelte in 2004 und 2010) blieben ohne Auswirkungen auf die Honorare. Es wird aufgrund der Bezahlung in allen Fachbereichen immer schwieriger, neue qualifizierte (junge) Dozenten/innen zu gewinnen. Geeignete Kräfte sind gerade im Bereich „Arbeit, Beruf und EDV“ oft freiberuflich tätig und müssen betriebswirtschaftlich kostendeckend arbeiten. Auch bei den langjährigen Dozenten/innen, die mit der VHS loyal verbunden sind, besteht die Erwartungshaltung einer angemessenen Erhöhung. Es ist aus den Gründen schwieriger geworden, alle Programmbereiche ausreichend und adäquat abzudecken. Eine Honorarerhöhung soll die Zukunftsfähigkeit der VHS mit absichern. Vorschlag für die Erhöhung: Der bisherige Honorarsatz pro Unterrichtseinheit (UE) wird von 19,20 EUR auf 21,00 EUR erhöht und das Honorar im EDV-Bereich analog dazu von jetzt 23,00 EUR auf 25,15 EUR angehoben. Auf die vollen Stundensätze umgerechnet beträgt die Erhöhung 28,00 EUR bzw. 33,50 EUR. Die bisherige Regelung, dass abweichend von diesen Standard-Sätzen im Einzelfall die VHS-Leitung andere Honorarvereinbarungen treffen kann, bleibt davon unberührt. Konsequenzen für den Haushalt: Nach Abstimmung mit der Kämmerei ist eine Deckung der zu erwartenden Mehrausgaben von ca. 28.000 EUR folgendermaßen möglich: Der Landeszuschuss pro UE seitens der Landesregierung wird seit 2012 kontinuierlich erhöht. Der zu erwartenden Zuschuss für 2014 beträgt 100.000 EUR, dies bedeutet gegenüber dem Haushaltsansatz von 2013 eine Mehreinnahme von 15.000 EUR. Zusätzlich wurde die Anzahl der Veranstaltungen nochmal erhöht, so dass bei den Hörerentgelten ebenfalls mit Mehreinnahmen von ca. 15.000 EUR zu rechnen ist. Die Honorarerhöhung kann somit kostenneutral erfolgen. Guido Schöneboom Gabriele Melcher