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Beschlussvorlage (Verpflichtung des Oberbürgermeisters gemäß § 42 Abs. 6 GemO hier: Wahl einer Person aus der Mitte des Gemeinderats, die die Verpflichtung vornehmen wird)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Papke

Datum: 30.09.2013 Az.:

Drucksache Nr.: 201/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

14.10.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Verpflichtung des Oberbürgermeisters gemäß § 42 Abs. 6 GemO
hier: Wahl einer Person aus der Mitte des Gemeinderats,
die die Verpflichtung vornehmen wird

Beschlussvorschlag:

Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl
handelt.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 201/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller wurde am Sonntag, 22. September
2013, als Oberbürgermeister der Stadt Lahr/Schwarzwald wiedergewählt. Die
neue Amtszeit beginnt am 01. Dezember 2013.
Gemäß § 42 Abs. 6 GemO verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied
im Namen des Gemeinderats den Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung.
Bisher wurde die Verpflichtung von der/dem 1. ehrenamtlichen Stellvertreter/in
oder vom dienstältesten Mitglied des Gemeinderats vorgenommen.
Weiter war bisher üblich, dass die Verpflichtung im Rahmen einer Sondersitzung
des Gemeinderats vorgenommen wurde. Als Termin für eine solche Sondersitzung wird Sonntag, 01. Dezember 2013, vorgeschlagen.

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Guido Schöneboom

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Friederike Ohnemus