Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Papke
Datum: 30.09.2013 Az.:
Drucksache Nr.: 201/2013
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
14.10.2013
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Verpflichtung des Oberbürgermeisters gemäß § 42 Abs. 6 GemO
hier: Wahl einer Person aus der Mitte des Gemeinderats,
die die Verpflichtung vornehmen wird
Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl
handelt.
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 201/2013
Seite - 2 -
Begründung:
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller wurde am Sonntag, 22. September
2013, als Oberbürgermeister der Stadt Lahr/Schwarzwald wiedergewählt. Die
neue Amtszeit beginnt am 01. Dezember 2013.
Gemäß § 42 Abs. 6 GemO verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied
im Namen des Gemeinderats den Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung.
Bisher wurde die Verpflichtung von der/dem 1. ehrenamtlichen Stellvertreter/in
oder vom dienstältesten Mitglied des Gemeinderats vorgenommen.
Weiter war bisher üblich, dass die Verpflichtung im Rahmen einer Sondersitzung
des Gemeinderats vorgenommen wurde. Als Termin für eine solche Sondersitzung wird Sonntag, 01. Dezember 2013, vorgeschlagen.
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Guido Schöneboom
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Friederike Ohnemus