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Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2012 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Karl

Datum: 28.08.2013 Az.: 095.51

Drucksache Nr.: 190/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

23.09.2013

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

14.10.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2012 der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2012 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 94.012.627,39 € und auf der Einnahmenund Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 13.312.500,18 € festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
241.730.151,89 € festgestellt
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu
geben.

Anlage(n):
Schlussbericht 2012

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 190/2013

Seite - 2 -

Begründung:

Der Gemeinderat wurde am 24. Juli 2013 über die Jahresrechnung 2012 informiert. Auf die damalige Vorlage und den angeschlossenen Rechenschaftsbericht wird verwiesen. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung erfolgt
nach örtlicher Prüfung.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr
2012 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen
Bericht zusammengefasst und dem Haupt- und Personalausschuss zur Vorberatung zugeleitet. Die Feststellungsempfehlung ist auf der Seite 78 des
Schlussberichts abgedruckt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt sie innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres fest.

(Dr. Wolfgang G. Müller)

(Ulrike Karl)