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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) Städtische Musikschule - Honorare und Entschädigungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: Std. MS
Himmelsbach

Datum: 21.01.2016 Az.:

Drucksache Nr.: 24/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.02.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) Städtische Musikschule - Honorare und Entschädigungen

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2015 bei der
Finanzposition 1.3330.572300 (Städtische Musikschule –Honorare und Entschädigungen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 48.470,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen –Kommunale Investitionspauschale) in Höhe von 8.720,-- €, 1.3330.159000 (Städtische Musikschule
–Vermischte Einnahmen) in Höhe von 6.000,-- €, 1.3330.171100 (Städtische Musikschule –Zuweisung für Singen-Bewegen-Sprechen) in Höhe von 9.100,-- € und
1.3330.172000 (Städtische Musikschule –Zuweisung vom Landkreis) in Höhe von
5.600,-- € sowie durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 1.3330.562000 (Städtische Musikschule –Aus- und Fortbildung, Umschulung) in Höhe von 2.000,-- €,
1.3330.572100 (Städtische Musikschule –Fahrten und Freizeiten) in Höhe von
17.050,-- €.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 24/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Für Honorare und Entschädigungen (Finanzposition 1.3330.572300) waren im Haushaltsplan 2015 Ausgabemittel in Höhe von 250.000,-- € veranschlagt.
Nach dem aktuellen Stand der Haushaltsrechnung 2015 sind auf der vorgenannten Finanzposition Ausgaben in Höhe von 298.467,79 € verbucht worden, die damit um 48.467,79 €
über dem Planansatz liegen.
Dies hat mehrere Gründe:
1. Durch die Elternzeitvertretung einer TVöD-Lehrkraft entstanden Mehrausgaben, da die
Vertretung als Honorarlehrkraft tätig ist.
2. Zum 50. Jubiläum der Städtischen Musikschule fanden außerdem mehrere große Veranstaltungen statt. Die erforderlichen Zusatzproben und Konzertauftritte führten zu einem
Mehraufwand bei den Honoraren.
Dies betraf vor allem folgende Veranstaltungen:
•
Konzert mit Tabea Zimmermann im Autohaus Link (400 Konzertbesuchern)
•
Festakt zum 50. Jubiläum der Musikschule
•
Filmmusiknacht „Movie“ in der Stadthalle in Kooperation mit der Sparkasse (ausverkauft)
•
Band- und Songkontest in Kooperation mit der Volksbank Lahr - im Schlachthof mit
1.000 Besuchern
•
Konzert der Lahrer Philharmonie im Orchestersaal der Musikschule
•
Lehrerkonzerte „Musik.Begegnen.Helfen“ für Flüchtlinge im Orchestersaal und im
Schlachthof
3. Weiter kam es im Jubiläumsjahr zu einem verstärkten Engagement bei Wettbewerbsteilnamen.
Für die Personalausgaben weist die Haushaltsrechnung 2015 bei einem Ansatz von
899.500,-- € und verbuchten Ausgaben von 877.978,32 € Minderausgaben in Höhe von
21.521,68 € aus. Diese Einsparung ist darauf zurückzuführen, dass eine Vertretungslehrkraft
auf Honorarbasis den Unterricht einer TVöD-Lehrkraft in Elternzeit übernahm.

Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Jürgen Trampert