Beschlussvorlage (Windpark der Firma Enercon GmbH im Bereich Rauhkasten/Steinfirst auf den Gemarkungen Friesenheim, Gengenbach und Hohberg - Stellungnahme der Stadt Lahr im Rahmen des…
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
25. Januar 2016
Beschlussvorlage (Windpark der Firma Enercon GmbH im Bereich Rauhkasten/Steinfirst auf den Gemarkungen Friesenheim, Gengenbach und Hohberg - Stellungnahme der Stadt Lahr im Rahmen des…
Beschlussvorlage (- Übersichtsplan)
Beschlussvorlage (- Visualisierungen (die Fraktionen erhalten zur besseren Lesbarkeit jeweils ein Farbexemplar im Format DIN A 3))
25. Januar 2016
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Beschlussvorlage (Windpark der Firma Enercon GmbH im Bereich Rauhkasten/Steinfirst auf den Gemarkungen Friesenheim, Gengenbach und Hohberg - Stellungnahme der Stadt Lahr im Rahmen des…
Beschlussvorlage (- Visualisierungen (die Fraktionen erhalten zur besseren Lesbarkeit jeweils ein Farbexemplar im Format DIN A 3))Beschlussvorlage (- Übersichtsplan)
Beschlussvorlage Amt: 61 Lütkenhaus Datum: 16.12.2015 Az.: -0688 Lü Drucksache Nr.: 340/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 13.01.2016 vorberatend öffentlich 13 JaStimme(n) 0 NeinStimme(n) 2 Enthaltung(en) Gemeinderat 25.01.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Windpark der Firma Enercon GmbH im Bereich Rauhkasten/Steinfirst auf den Gemarkungen Friesenheim, Gengenbach und Hohberg - Stellungnahme der Stadt Lahr im Rahmen des Antragsverfahrens nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Lahr begrüßt grundsätzlich die Erzeugung regenerativer Energie durch die Nutzung der Windkraft und nimmt den Antrag auf Errichtung von vier Windenergieanlagen der Firma Enercon GmbH im Bereich Steinfirst/Rauhkasten zustimmend zur Kenntnis. 2. Als Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff in das Landschaftsbild ist aus der zu leistenden Ausgleichsabgabe an die Stiftung Naturschutzfonds ein namhafter Betrag für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an der Burg Hohengeroldseck einzusetzen. Anlage(n): - Übersichtsplan - Visualisierungen (die Fraktionen erhalten zur besseren Lesbarkeit jeweils ein Farbexemplar im Format DIN A 3) BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 340/2015 Seite - 2 - Drucksache 340/2015 Seite - 3 - Begründung: Die Enercon GmbH (Sitz in Aurich) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 4 Windkraftanlagen am Standort Steinfirst/Rauhkasten, (Nabenhöhe 149 Meter, Gesamthöhe 206,9 Meter, Nennleistung 3000 kW) auf den Gemarkungen Friesenheim, Gengenbach und Hohberg. Der in unmittelbarer Nähe zur Gemarkungsgrenze Lahr/Reichenbach gelegene Standort zählt zu den bevorzugten Lagen in Baden-Württemberg für mögliche Windkraftanlagen. Die Windgeschwindigkeiten werden hier übereinstimmend als gut beurteilt und es sprechen keine arten- oder naturschutzfachlichen Kriterien gegen diesen Standort. Im Verlauf der Projektentwicklung wurde im Sommer 2015 auf dem Rauhkasten ein Windmessmast in Betrieb genommen, der seitdem die Windgeschwindigkeiten misst. Bauleitplanung/Planungsrecht Friesenheim/Hohberg und Gengenbach mit Ohlsbach und Berghaupten erarbeiten jeweils einen Teilflächennutzungsplan zum Thema Windkraft. Die Verfahren sind nicht abgeschlossen. Da sich alle Anlagen auf Flächen befinden, die in öffentlicher Hand sind, ist auch ohne wirksamen Flächennutzungsplan eine Genehmigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 möglich, da Windenergieanlagen grundsätzlich im Außenbereich privilegiert sind, wenn der Standort geeignet ist. Der Regionalplan Kapitel Windenergie wird derzeit fortgeschrieben. Im Regionalplanentwurf wird die Konzentrationszone Rauhkasten/Steinfirst als unstrittig eingestuft. Sowohl bei der Beteiligung im FNP-Verfahren Friesenheim (frühzeitige Beteiligung) als auch beim Regionalplan (in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis) erfolgte der Hinweis durch die Verwaltung der Stadt Lahr auf notwendige Sichtbarkeitsanalysen insbesondere im Hinblick auf die mögliche Beeinträchtigung der Burg Hohengeroldseck. Stand Teil FNP Windkraft der VVG Lahr/Kippenheim: Die frühzeitige Beteiligung ist durchgeführt (4.2. – 8.3.2013 mit Bürgerinfo 30.01.13). Der Bereich direkt angrenzend an den Rauhkasten/Steinfirst ist vertiefend zu untersuchen. Dieser Auftrag zur Änderung auf Lahrer Gemarkung ist sachlich durch den FNP Friesenheim nicht mehr realistisch, weil die dort vorgesehenen Standorte für die Kammlage wesentlich windhöffiger und ertragreicher sind. Für die Fortführung des Teil-FNP sind kosten- und zeitintensive Gutachten notwendig, (avifaunistische Gutachten z.B. Vögel/Fledermäuse), Visualisierungen von Vorhaben zur Abschätzung von möglichen Beeinträchtigungen etc. Aktuell sind keine Vorhaben für das Stadtgebiet in Sicht, daher besteht derzeit kein Handlungsdruck. Genehmigungsverfahren Windenergieanlagen sind nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig. Das Landratsamt Ortenaukreis ist zuständig für das Genehmigungsverfahren und hat mit Schreiben vom 13. Oktober 2015 die Antragsunterlagen zur Errichtung und Inbetriebnahme der 4 Windenergieanlagen neben anderen Behörden und Kommunen auch an die Stadt Lahr gesandt, mit der Bitte hierzu Stellung zu nehmen. Drucksache 340/2015 Seite - 4 - Auswirkungen des beantragten Windparks auf Lahr, insbesondere auf den Stadtteil Reichenbach Im Zuge der Antragsvorbereitung wurden durch die Enercon GmbH Visualisierungen der geplanten Windenergieanlagen erarbeitet. Eine erste Visualisierung für den Bereich Reichenbach hatte keine Auswirkungen aufgezeigt, da diese von einem sehr östlichen Punkt aus (Kreisverkehr Richtung Seelbach) die Darstellung wählte. Mit der Errichtung des Windmessmastes nördlich des Rauhkastens wurde im Juni 2015 deutlich, dass zumindest ein Teilbereich des geplanten Windparks aus der Ortslage Reichenbach zu sehen sein würde. Die Stadt Lahr hatte daraufhin – nach einem CDU-Antrag – die Gemeinden Friesenheim und Gengenbach bzw. die Enercon GmbH aufgefordert, weitere Visualisierungen aus der Ortslage Reichenbach zu erarbeiten und über das Projekt bei einer Veranstaltung in Reichenbach zu informieren. Diese Infoveranstaltung fand am 20. Oktober 2015 in der Ortsverwaltung Reichenbach unter Beteiligung des Beraters für die Enercon GmbH statt. Dabei wurde deutlich, dass je nach Standpunkt 1-2 Windkraftanlagen aus der Ortslage Rechenbach sichtbar wären. Der Berater führte aus, dass im Verlauf der Projektplanungen aus Gründen des Landschaftsschutzes und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, insbesondere im Hinblick auf die Burgruine Hohengeroldseck, durch die Fa. Enercon auf den ursprünglich geplanten südlichsten Standort verzichtet wurde. Ebenso wurden im Sommer 2015 umfangreiche Änderungswünsche der Behörden hinsichtlich der Ausbauplanung umgesetzt, um so die notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft zu reduzieren. Ein weiterer Verzicht auf eine Anlage oder ein Verschieben einer oder mehrerer Anlagen wären sowohl wirtschaftlich als auch technisch nicht machbar, weil entsprechende Abstände zwischen den einzelnen Anlagen einzuhalten wären. Als Fazit der Veranstaltung wurde festgehalten, dass sowohl für die Ortslage Reichenbach als auch für das hintere Gereutertal noch weitere Visualisierungen zu erarbeiten sind und den Anwohnern des hinteren Gereutertals die Auswirkungen (insbesondere auch die Schallthematik) nochmals in einem gesonderten Termin zu erläutern sind. Dieser Termin fand am 7.12.2015 in der Ortsverwaltung Reichenbach bei Teilnahme von ca. 15 Bewohnern und dem Berater der Enercon GmbH statt. Hier wurden nochmals detailliert die einzuhaltenden Abstände der Windkraftanlagen und die damit einhergehenden Immissionen erörtert. Tatsache ist, dass die geplanten Windkraftanlagen Auswirkungen auf das Landschaftsbild – nicht nur im Gereutertal, sondern auch in Richtung Seelbach, Kinzigtal, Diersburg … haben werden. Der landschaftspflegerische Begleitplan zum Windparkprojekt Rauhkasten Steinfirst führt hierzu Folgendes aus: Für das Schutzgut Landschaft und Erholung wurde eine erhebliche Beeinträchtigung der landschaftsästhetischen Qualität festgestellt. Da das Schutzgut nicht in Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgleichbar ist, wurde eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 165.000 Euro hergeleitet, die in landschaftserhaltende und kommunizierende Maßnahmen in der Region zurückfließen sollte. Das Geld der Ausgleichsabgabe fließt in die Stiftung Naturschutzfonds. Es wird empfohlen, mit Mitteln aus der Ausgleichsabgabe z.B. die Einrichtung von Themenpfaden oder die Erhaltung der Burg Hohengeroldseck zu unterstützen. Die Firma Enercon ist nach eigener Auskunft bereit, hierbei unterstützend tätig zu werden. Aus Sicht der Verwaltung ist das Einsetzen der Ausgleichsabgabe für die Burg Hohengeroldseck folgerichtig und sollte auch eingefordert werden, da die Errichtung der Windkraftanlagen zumindest teilweise Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet der namensgebenden Burg Hohengeroldseck und auf die Burg selbst haben wird. Die Stadt Lahr ist Mitglied im Verein Burg Hohengeroldseck und beteiligt sich regelmäßig mit Finanzmitteln an der Sanierung/Instandsetzung der Burgruine. Drucksache 340/2015 Seite - 5 - Auch wenn mit der Errichtung des geplanten Windparks eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes einhergeht, so bietet der Standort auf Grund seiner Lagegunst sehr gute Bedingungen für die Produktion von regenerativer Windenergie und kann somit zur Reduktion von CO² beitragen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung bzw. den Antrag zur Errichtung der 4 Windkraftanlagen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Als Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff in das Landschaftsbild sollte aus der zu leistenden Ausgleichsabgabe ein namhafter Betrag für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an der Burg Hohengeroldseck eingesetzt werden. Ein Vertreter der Fa. Enercon wird in der Sitzung des Technischen Ausschusses das Projekt vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.