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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) hier: Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502

Datum: 17.12.2015 Az.: 902.41/2015 Drucksache Nr.: 342/2015

Rottenecker-Zerrer
Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.01.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.01.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015)
hier: Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen

Beschlussvorschlag:

Für anstehende Nachzahlungen an die kirchlichen und freien Träger von Lahrer
Kindertageseinrichtungen werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von
260.000 Euro benötigt.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2015 bei der Finanzposition
1.4648.700000 (Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen –Betriebskostenzuschüsse Kinderbetreuungseinrichtungen) überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von 260.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen
und allg. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land).

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 342/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Am 26.01.2015 erfolgte durch Gemeinderatsbeschluss eine Neuregelung der Bezuschussung für die vorhandenen 23 kirchlichen und freien Kindertageseinrichtungen in Lahr. Von
der bis einschließlich 2012 praktizierten Personalkostenförderung wurde auf eine Abmangelfinanzierung umgestellt. Daran anschließend waren die Vertragsinhalte auszuarbeiten und
mit den Trägervertretern sowie bei den kirchlichen Kindertageseinrichtungen auch mit den
Genehmigungsbehörden Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg und Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe abzustimmen. Nachdem sich die dazu notwendigen Abstimmungsgespräche über mehrere Monate hingezogen haben, besteht nun Konsens in allen Punkten und die
Verträge werden im Dezember 2015 ausgefertigt und zur Unterschrift gelangen.
Die rückwirkend ab 2013 zu erstellenden Abrechnungen waren den neuen Fördermodalitäten
anzupassen und wurden durch die Träger der Kindertageseinrichtungen erstmals in dieser
Form erstellt und sukzessive vorgelegt. Die Abrechnungen der kirchlichen Träger liegen inzwischen vollständig vor, die Unterlagen eines freien Trägers werden in Kürze nachgereicht.
Die Prüfung der Unterlagen wird noch einige Wochen beanspruchen, da noch keine Erfahrung mit dem neuen Abrechnungsmodus besteht und einige Rückfragen zur Beurteilung der
Förderfähigkeit von Ausgaben anstehen.
Da aufgrund der langen Entscheidungsphase vor der Neuregelung zuletzt keine aktuellen
Rechnungsergebnisse vorlagen, wurden die vierteljährlichen Abschlagszahlungen in den
letzten beiden Jahren nur sehr moderat angepasst. Aus diesem Grund haben die Träger für
die Jahre 2013 und 2014 insgesamt 520.000 Euro Nachzahlungsbedarf geltend gemacht.
Davon konnte die Hälfte aus den planmäßigen Finanzmitteln 2015 bereits zur Auszahlung
gebracht und die Abschlagszahlungen 2015 entsprechend aufgestockt werden. Die ursprünglich als möglicher Deckungsvorschlag angedachten Mehreinnahmen bei den FAGZuweisungen für Kindertageseinrichtungen wurden bereits zur Deckung von Mehrausgaben
für notwendige bauliche Maßnahmen und Ausbaumaßnahmen an Kindertageseinrichtungen
in Anspruch genommen (Gemeinderatsbeschlüsse vom 11.05.2015 und 29.06.2015).
Eine Schlussabrechnung für die Jahre 2013 und 2014 kann im Haushaltsjahr 2015 nicht
mehr erfolgen. Daher ist vorbehaltlich der Genehmigung der beantragten überplanmäßigen
Ausgaben vorgesehen, die Haushaltsmittel in Höhe von 260.000 Euro per Haushaltsausgaberest in das Jahr 2016 zu übertragen. Die letztliche Entscheidung über die Bildung eines
entsprechenden Haushaltsrestes 2015 erfolgt aber erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im März/April 2016) mit gesondertem Gemeinderatsbeschluss.
Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 260.000 Euro kann durch Mehreinnahmen bei
der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –
Schlüsselzuweisungen vom Land) erfolgen. Für diese Finanzposition weist die aktuelle
Haushaltsrechnung 2015 bei einem Planansatz von 23.295.000 Euro Mehreinnahmen in Höhe von 280.692 Euro aus.
Die Einnahmeverbesserung geht dabei in Höhe von rd. 74.430 Euro auf die im Sommer 2015
verbuchte Spitzabrechnung für das Finanzausgleichsjahr 2014 sowie in Höhe von rd.
206.262 Euro auf die im Zuge der 4. Teilzahlung 2015 erfolgte Erhöhung des Grundkopfbetrages zurück.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer