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Beschlussvorlage (Bebauungsplan RIEDMATTEN, 5. und 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Erweiterung des Gewerbegebietes und Neuordnung von Einzelhandels- festsetzungen - Aufstellungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Kühl

Datum: 10.03.2016 Az.: -0685/Kü

Drucksache Nr.: 80/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

13.04.2016

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

21.04.2016

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

02.05.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------

Betreff:

Bebauungsplan RIEDMATTEN, 5. und 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim
- Erweiterung des Gewerbegebietes und Neuordnung von Einzelhandelsfestsetzungen
- Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans RIEDMATTEN, 5. Änderung vom 24.07.2000 wird aufgehoben.
2. Um die gewünschten Erweiterungen planungsrechtlich zu ermöglichen
wird der Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplans
RIEDMATTEN gefasst.

Anlage(n):
- Übersichtsplan Erweiterung und Umzug
- Geltungsbereich der 5. Änderung, RIEDMATTEN
- Geltungsbereich der 7. Änderung, RIEDMATTEN

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 80/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Rande des Gewerbegebietes Riedmatten und südlich
des zukünftigen Seeparks.
Das Flurstück Nr. 344/14 im Planbereich wird momentan als Parkplatz einer ansässigen Firma für
Sonderwerkzeuge genutzt, die ihren Firmensitz auf dem benachbarten Flst.Nr. 344/11 hat. Der Parkplatz soll nun mit einem betrieblichen Neubau ergänzt werden, in dem keine produktionsrelevanten
Nutzungen untergebracht werden sollen (Logistik, Showroom, Ausbildung, Büros). Die Firma möchte
ihre Neubaumaßnahme unmittelbar umsetzen. Seitens der Firma ist eine Fertigstellung vor der Eröffnung der Landesgartenschau gewünscht.
Weiterhin wird von der Firma angestrebt, das nebenliegende Flst.Nr. 344/18 käuflich zu erwerben
und für eventuelle weitere Neubauerweiterungen in unbestimmter Zukunft vorzusehen. Die betreffenden zwei Flurstücke liegen momentan in einem ausgewiesenen Sondergebiet für die Bereitschaftspolizei, das nicht genutzt wird. Im Zuge der Bebauungsplanänderung wird die Sondergebietsfläche in
ein Gewerbegebiet umgewandelt. Eine Ausweisung als Gewerbegebiet ist notwendig, um die gewünschten Bauvorhaben genehmigen zu können. Der Flächennutzungsplan sieht bereits eine Nutzung als Gewerbegebiet im betreffenden Gebiet vor.
Von einer zweiten Firma für Autoteile und Industriebedarf, die ihren momentanen Sitz in der Vogesenstraße 31 (Flst.Nr. 344/13) hat, wird aus Platzgründen ein Umzug des Betriebes in ein benachbartes Gebäude in der Allmendstraße 12 (Flst.Nr. 344/17) gewünscht. Die Firma befindet sich seit dreißig Jahren in Mietersheim. Die Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Grundstück sind erschöpft. Beide
Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans RIEDMATTEN.
Die derzeitige planungsrechtliche Grundlage der 6. Änderung weist auf dem Grundstück der Vogesenstraße 31 eine Baugebietsteilfläche als Gewerbegebiet mit allgemein zulässiger Einzelhandelsnutzung aus. Dies erfolgte, weil man den zwei dortigen Einzelhandelsbetrieben eine Perspektive zur
Entwicklung nicht entziehen wollte. Beide Betriebe führen keine zentrenrelevanten Sortimente.
Die 6. Änderung hatte zum Zweck, das örtliche produzierende und verarbeitende Gewerbe vor Verdrängung durch Einzelhandelsniederlassungen zu schützen. Zum Schutz des bestehenden AutoteileBetriebes wurde auf diesem Grundstück eine Fremdkörperfestsetzung mit der Zulässigkeit als Einzelhandelsbetrieb getroffen. Das Instrument der Fremdkörperfestsetzung ist für Bestandsnutzungen
möglich, nicht jedoch für Neuansiedlungen.
Am gewünschten neuen Standort in der Allmendstraße 12 sind hingegen Einzelhandelsbetriebe nicht
zulässig. Daher ist planungsrechtlich ein Umzug der Firma in die Allmendstraße 12 gegenwärtig nicht
möglich.
Derzeit wird das Einzelhandelsgutachten der Stadt Lahr durch das Büro Dr. Acocella, Lörrach fortgeschrieben. In diesem Rahmen wird eine Aussage zum weiteren Vorgehen bezüglich des Einzelhandels dieser Bebauungsplanänderung erwartet. Diese wird dann bei der Ausarbeitung des nächsten
Verfahrensschrittes entsprechende Berücksichtigung finden.
Durch den politischen Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes soll den Firmen eine gewisse
Planungssicherheit gegeben werden. Es stehen Erwerbsverhandlungen an, bzw. der Abschluss eines langjährigen Mietvertrages.

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Weiterhin gibt es auf dem Flst.Nr. 344/18 ein flächiges Gehölz. Hier ist eine Klärung mit dem Landratsamt notwendig, ob es sich bereits um einen Wald auf der Brachfläche handelt. Sobald die wesentlichen Klärungen erfolgt sind, wird die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplanes fertigen.
Ein Großteil des Plangebiets ist bereits mit dem Geltungsbereich des 5. Änderungsverfahrens belegt.
Der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung wurde am 24.07.2000 gefasst. Das Änderungsverfahren
wurde seither nicht fortgeführt. Aufgrund neuer Planungsanforderungen wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans RIEDMATTEN aufzuheben.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes
RIEDMATTEN zu fassen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.