Beschlussvorlage (Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Aufstellungsbeschluss)
30. November 2015
Beschlussvorlage Amt: 61 Fink Datum: 23.11.2015 Az.: -0680 Fk Drucksache Nr.: 318/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 30.11.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Für den Bereich südlich der Straße Geroldsecker Vorstadt Nr. 30 bis Nr. 52 bis zum Gewerbekanal als südlicher Grenze wird der Bebauungsplan WILLY-BRANDTSTRASSE aufgestellt. Anlage(n): - Bestandsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 318/2015 Seite - 2 - Begründung: Im Einzelhandelsbereich gibt es regelmäßig zahlreiche Anfragen und Wünsche von Betreibern, die nicht ohne Weiteres in Einklang mit den aktuell verbindlichen Planungszielen gebracht werden können. In der Klausur des Gemeinderates am 11. Juli 2015 hatte das Stadtplanungsamt auch die Vielzahl der Absichten vorgestellt. Das die Planungsziele beschreibende Einzelhandelskonzept von 2008 gilt als überarbeitungsbedürftig und soll daher umfassend fortgeschrieben werden. Die Vorbereitungen sind so weit, dass es eine erste Vorstellung der Fachbüros vor einer Jury gab. Im Januar 2016 sollen die Gremienbeschlüsse für die Beauftragung eines ganzheitlichen Konzeptes gefasst werden. Ganz aktuell liegt ein neuer dringlicher Fall vor. Östlich der Innenstadt gibt es mit „Netto“ in der Burgheimer Straße und „Aldi“ und „Lidl“ an der Bundesstraße eine gute Nahversorgung. Im Bereich der Ölmühle hat der Eigentümer die gesamte alte Bausubstanz abgebrochen und zum Kauf angeboten. Nun gibt es einen neuen Eigentümer, der dort einen weiteren Lebensmitteldiscounter und einen Drogeriemarkt errichten möchte. In den nächsten Tagen wird die Bauvoranfrage bei der Stadt eingehen, die kurzfristige Verpflichtung hierzu ist Bestandteil des Kaufvertrages. Dies widerspricht dem bestehenden Einzelhandelskonzept, das 2016 fortgeschrieben werden soll. Um hier einer Fehlentwicklung vorzubeugen und eine Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben vorzubeugen, empfiehlt die Verwaltung, direkt tätig zu werden. Es soll daher ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden. Gleichzeitig steht darauf aufbauend der Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch auf der Tagesordnung, um handeln zu können. Da auch der Lebensmitteldiscounter auf der Westseite der Willy-Brandt-Straße gerne großflächig werden möchte, empfiehlt die Verwaltung den Geltungsbereich für die Bebauungsplanaufstellung auf diesen Bereich auszudehnen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird durch die Straße Geroldsecker Vorstadt im Norden begrenzt. Im Süden ist der Gewerbekanal die Grenze. Östlich endet der Geltungsbereich vor der Firma Padberg. Im Westen beinhaltet der Bebauungsplan den bestehenden Lebensmitteldiscounter. Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, damit auch eine Veränderungssperre beschlossen werden kann. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.