Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) Erstattungszinsen auf die Gewerbesteuer)
29. Februar 2016
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 18.01.2016 Az.: 902.24 Drucksache Nr.: 11/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 15.02.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 29.02.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) Erstattungszinsen auf die Gewerbesteuer Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 1.0300.842000 (Sonstige Finanzausgaben) in Höhe von € 324.000. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 324.000. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 11/2016 Seite - 2 - Begründung: Die Verzinsung von Steueransprüchen wurde im Jahr 1990 durch Einfügung des § 233a in die Abgabenordnung eingeführt. Demnach werden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nach Ablauf von 15 Monaten mit einem Steuersatz von 0,5 % pro Monat verzinst. Dies gilt gleichermaßen für Ansprüche auf Steuererstattungen (Erstattungszinsen) als auch Steuernachzahlungen (Nachzahlungszinsen). Bei der Erstellung des Haushaltsplanes lassen sich die Höhe der Erstattungs- und Nachzahlungszinsen nur grob anhand der Vorjahresergebnisse schätzen. Eine näherungsweise Vorabberechnung ist nicht möglich, da den Kommunen lediglich das Ergebnis der Steuererklärung bzw. Steuerprüfung durch den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts übermittelt wird. Im Haushaltsplan 2015 waren für die Erstattungszinsen bei der Finanzposition „Sonstige Finanzausgaben“ ein Mitelansatz von € 100.000 veranschlagt worden. Die Mittelanmeldung im Rahmen der Haushaltsplanung entsprach dem mehrjährigen Durchschnitt der letzten Jahre. Der tatsächliche Mittelbedarf im Jahr 2015 lag jedoch bei € 423.798 und überstieg den Haushaltsansatz somit um rd. € 324.000. Die Gründe hierfür liegen im Wesentlichen bei zwei außergewöhnlichen Steuerveranlagungen. Im einen Fall waren für die Jahre 2003, 2005 und 2006 Steuern zurückzuerstatten. Hierauf entfielen im Weiteren Erstattungszinsen in Höhe von mehr als € 224.000. In einem weiteren Fall waren aufgrund einer Steuerprüfung Steuern für das Jahr 2006 zurückzuerstatten. Die Erstattungszinsen hierauf betrugen annähernd € 87.000. Die Sonderbelastungen aus diesen beiden Vorgängen beträgt annähernd € 311.000 und sind ursächlich für die deutliche Ansatzüberschreitung. Die Mehrausgaben in Höhe von € 324.000 können durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.003000 (Gewerbesteuer) ausgeglichen werden. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer