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Gemeinderat als Stiftungsrat (Hospital- und Armenfonds Lahr - Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2015)

                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 201
Herzog

Datum: 02.02.2016

Az.: 892.41

Drucksache Nummer:
40/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.02.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

29.02.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2015

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds beschließt für das Rechnungsjahr 2015 die Bildung folgender Haushaltsreste:
- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“

i.H.v. € 250.000,-

- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“

i.H.v. € 250.000,-

- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
1.8800.540000 „Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke“ i.H.v. € 1.000,- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
1.8800.675500 „Kostenerstattung an BGL“

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

i.H.v. € 1.500,-

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 40/2016

Seite - 2 -

Begründung:

Mit Beschluss vom 28.01.2013 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr die Verwaltung ermächtigt, der Stiftung Hospital- und Armenfonds zur Stärkung der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Spital – Wohnen und Pflege – aus dem Kernhaushalt Mittel in Höhe von bis zu
€ 2.500.000,- zuzuführen. Ein entsprechender Ansatz war im Haushaltsplan 2013 der Stadt
Lahr veranschlagt.
Da die buchungstechnische Abwicklung über die Trägerstiftung des Eigenbetriebs erfolgen
muss, war die Kapitalzuführung auch im Haushaltsplan des Hospital- und Armenfonds in
Form eines Einnahme- und eines Ausgabeansatzes im Vermögenshaushalt in entsprechender Höhe zu veranschlagen.
In den Rechnungsjahren 2013 - 2015 wurden in Tranchen insgesamt € 2.250.000,-, jeweils in
Abhängigkeit vom Bedarf an liquiden Mitteln, an den Eigenbetrieb ausbezahlt. Um die haushaltsrechtliche Voraussetzung für gegebenenfalls erforderliche Zuführungen im Haushaltsjahr
2016 zu schaffen, sollte bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds ein Haushaltsausgaberest
bei der Finanzposition 2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ und ein Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ in Höhe des jeweils möglichen Restbetrags von € 250.000,- gebildet werden.
Des Weiteren ist die Bildung von Haushaltsresten bei den Finanzpositionen 1.8800.540000
„Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke“ (€ 1.000,-) und 1.8800.675500 „Kostenerstattung an BGL“ (€ 1.500,-) erforderlich. Die Mittel werden hier aufgrund von Maßnahmen im
Zuge einer Renaturierung im Bereich von stiftungseigenen Grundstücken benötigt, die im
Rechnungsjahr 2015 nicht abgeschlossen werden konnten.

Es wird gebeten, die vorseitige Beschlussempfehlung zu fassen.

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Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender

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Jürgen Trampert
Stadtkämmerer