Gemeinderat als Stiftungsrat (Hospital- und Armenfonds Lahr - Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2015)
29. Februar 2016
Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat Amt: 201 Herzog Datum: 02.02.2016 Az.: 892.41 Drucksache Nummer: 40/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 15.02.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 29.02.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Hospital- und Armenfonds Lahr - Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2015 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds beschließt für das Rechnungsjahr 2015 die Bildung folgender Haushaltsreste: - Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition 2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ i.H.v. € 250.000,- - Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ i.H.v. € 250.000,- - Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition 1.8800.540000 „Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke“ i.H.v. € 1.000,- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 1.8800.675500 „Kostenerstattung an BGL“ BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen i.H.v. € 1.500,- Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 40/2016 Seite - 2 - Begründung: Mit Beschluss vom 28.01.2013 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr die Verwaltung ermächtigt, der Stiftung Hospital- und Armenfonds zur Stärkung der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Spital – Wohnen und Pflege – aus dem Kernhaushalt Mittel in Höhe von bis zu € 2.500.000,- zuzuführen. Ein entsprechender Ansatz war im Haushaltsplan 2013 der Stadt Lahr veranschlagt. Da die buchungstechnische Abwicklung über die Trägerstiftung des Eigenbetriebs erfolgen muss, war die Kapitalzuführung auch im Haushaltsplan des Hospital- und Armenfonds in Form eines Einnahme- und eines Ausgabeansatzes im Vermögenshaushalt in entsprechender Höhe zu veranschlagen. In den Rechnungsjahren 2013 - 2015 wurden in Tranchen insgesamt € 2.250.000,-, jeweils in Abhängigkeit vom Bedarf an liquiden Mitteln, an den Eigenbetrieb ausbezahlt. Um die haushaltsrechtliche Voraussetzung für gegebenenfalls erforderliche Zuführungen im Haushaltsjahr 2016 zu schaffen, sollte bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds ein Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition 2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ und ein Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ in Höhe des jeweils möglichen Restbetrags von € 250.000,- gebildet werden. Des Weiteren ist die Bildung von Haushaltsresten bei den Finanzpositionen 1.8800.540000 „Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke“ (€ 1.000,-) und 1.8800.675500 „Kostenerstattung an BGL“ (€ 1.500,-) erforderlich. Die Mittel werden hier aufgrund von Maßnahmen im Zuge einer Renaturierung im Bereich von stiftungseigenen Grundstücken benötigt, die im Rechnungsjahr 2015 nicht abgeschlossen werden konnten. Es wird gebeten, die vorseitige Beschlussempfehlung zu fassen. _______________ Dr. Wolfgang G. Müller Stiftungsratsvorsitzender _______________ Jürgen Trampert Stadtkämmerer